Ansichten eines Informatikers

Der Ausbau der Universitäten zu linken Kriminalitäts- und Korruptionszentren: Teil 2

Hadmut
29.7.2016 9:35

In Deutschland kommt die Kriminalität (auch) von oben.

Ich habe gerade in Teil 1 über einen Artikel in der ZEIT und über die Radikalisierung und Verdummung von Studenten berichtet. Und darüber, dass das nach Europa rüberschwappt.

Es schwappt aber nicht einfach nur. Es wird regelrecht aufgezwungen, veranstaltet. Das passiert nicht einfach nur, sondern die die Universitäten werden als Schwungmasse eingesetzt, als Politmasse, als leicht zu manipulierende und demagogieanfällige Verfügungsmasse ohne Berufs- und Lebenserfahrung in Verbindung mit reichlich Steuergeldern und dem Fehlen jeglicher Qualitätsanforderungen?

Wie das dann genau läuft, haben wir nicht nur hier im Blog schon oft gesehen, sondern wird auch an einer Veranstaltung sehr deutlich. Neulich nämlich ging eine direkte Einladung an alle Hochschulrektoren (wobei man sich schon fragen kann, ob das überhaupt eine Ein- oder politische Vorladung war):

Sehr geehrte Rektorinnen und Rektoren, Präsidentinnen und Präsidenten, Präsidiums- und Rektoratsmitglieder,

untenstehend möchten wir Sie explizit in Ihrer Funktion als Hochschulleitung herzlich zur Teilnahme an der hochkarätig besetzten Konferenz Gender 2020 „Kulturwandel in der Wissenschaft steuern“ am 26. und 27. Januar 2017 an der Universität Bielefeld einladen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Uschi Baaken (BuKoF-Vorstand)
Dr. Anna Orlikowski und Ann-Christin Kleinert, M.A. (Projekt-Mitarbeiterinnen)


Abschlusskonferenz im Projekt GENDER 2020

„Kulturwandel in der Wissenschaft steuern“

am 26. und 27. Januar 2017 an der Universität Bielefeld

Die Förderung der Geschlechtergerechtigkeit ist mittlerweile ein elementarer Bestandteil im Diskurs um die Sicherung der Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Die Praxis zeigt jedoch, dass strukturelle und institutionelle Rahmenbedingungen weiterhin unterschiedliche Wirkungen auf die Etablierung von Frauen und Männern in Wissenschaft und Forschung haben. Diese Diskrepanz zwischen der diskursiven Präsenz von Geschlechtergerechtigkeit, den Aktivitäten auf unterschiedlichen politischen und institutionellen Ebenen auf der einen Seite und der konkreten Situation in den Wissenschaftsorganisationen auf der anderen Seite, steht im Fokus der Konferenz.

Beteiligt sein werden die Funktionsspitzen aus Bundes- und Länderpolitik, Wissenschaftsorganisationen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Hochschulleitungen und Gleichstellungspolitik. Auf der Basis der Erfahrungen mit bisherigen Reformprozessen wie der „Offensive für Chancengleichheit“ und den „Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards“ der DFG bietet die Konferenz den Rahmen, einen neuen Prozess anzustoßen. Ziel ist die Vereinbarung verbindlicher Handlungsstrategien für mehr Geschlechtergerechtigkeit und Exzellenz in Wissenschaft und Forschung.

Bereits zugesagt haben:

Prof. Dr. Peter Strohschneider (Präsident der DFG), Prof. Dr. Eva Quante-Brandt (Stellvertretende Vorsitzende der GWK), Prof. Dr. Horst Hippler (Präsident der HRK), Prof. Dr. Martina Brockmeier (Stellvertretende Vorsitzende der wiss. Komm. des Wissenschaftsrats), Prof. Dr. Matthias Kleiner (Präsident der Leibniz-Gemeinschaft), Prof. Dr. Ulrike Beisiegel (Vize-Präsidentin der HRK), Svenja Schulze (Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung NRW), Dr. Annette Fugmann-Heesing (Vorsitzende der Hochschulräte NRW), Prof. Dr. Dr. h.c. Susanne Baer, LL.M. (Richterin am Bundesverfassungsgericht), Prof. Dr. Jutta Allmendinger (Präsidentin des WZB), Jutta Dalhoff (Leiterin des CEWS).

Des Weiteren sind angefragt:

Prof. Dr. Johanna Wanka (Bundesministerin für Bildung und Forschung), der/die im Januar 2017 amtierende Vorsitzende des Wissenschaftsrats.

Die Konferenz richtet sich explizit an Hochschulleitungen und Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger aus Wissenschaftspolitik, Wissenschaftsorganisationen und Forschungsinstitutionen.

Genauere Angaben zu Programm und Anmeldung werden in Kürze veröffentlicht.

Kontakt: Dr. Uschi Baaken, Dr. Anna Orlikowski, Ann-Christin Kleinert, M.A.

gender2020@uni-bielefeld.de

Das ist ein Hammer.

Denn genau das, nämlich die politische Einflussnahme auf die Wissenschaft, verbietet die Verfassung. Ich erinnere mal an BVerfG, 1 BvR 424/71 u. 325/72:

Das in Art. 5 Abs. 3 GG enthaltene Freiheitsrecht schützt als Abwehrrecht die wissenschaftliche Betätigung gegen staatliche Eingriffe und steht jedem zu, der wissenschaftlich tätig ist oder oder tätig werden will (vgl. BVerfGE 15, 256 [263]). Dieser Freiraum des Wissenschaftlers ist grundsätzlich ebenso vorbehaltlos geschützt, wie die Freiheit künstlerischer Betätigung gewährleistet ist. In ihm herrscht absolute Freiheit von jeder Ingerenz öffentlicher Gewalt. In diesen Freiheitsraum fallen vor allem die auf wissenschaftlicher Eigengesetzlichkeit beruhenden Prozesse, Verhaltensweisen und Entscheidungen bei dem Auffinden von Erkenntnissen, ihrer Deutung und Weitergabe. Jeder, der in Wissenschaft, Forschung und Lehre tätig ist, hat […] ein Recht auf Abwehr jeder staatlichen Einwirkung auf den Prozeß der Gewinnung und Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnisse. Damit sich Forschung und Lehre ungehindert an dem Bemühen um Wahrheit als “etwas noch nicht ganz Gefundenes und nie ganz Aufzufindendes” (Wilhelm von Humboldt) ausrichten können, ist die Wissenschaft zu einem von staatlicher Fremdbestimmung freien Bereich persönlicher und autonomer Verantwortung des einzelnen Wissenschaftlers erklärt worden. Damit ist zugleich gesagt, daß Art. 5 Abs. 3 GG nicht eine bestimmte Auffassung von der Wissenschaft oder eine bestimmte Wissenschaftstheorie schützen will. Seine Freiheitsgarantie erstreckt sich vielmehr auf jede wissenschaftliche Tätigkeit, d. h. auf alles, was nach Inhalt und Form als ernsthafter planmäßiger Versuch zur Ermittlung der Wahrheit anzusehen ist. Dies folgt unmittelbar aus der prinzipiellen Unabgeschlossenheit jeglicher wissenschaftlicher Erkenntnis.

Und genau das wird hier begangen, nämlich die politische Steuerung von Wissenschaft: „Kulturwandel in der Wissenschaft steuern“

Man missbraucht nicht nur Forschungsgelder, sondern gleich den ganzen Wissenschaftsapparat, um politische Ziele durchzusetzen, quasi Gender-Kasernen zu formen, an denen ja dann auch niemand mehr vorbeikommt, der noch was werden will (also studieren muss).

Und das ist ja kein Plan, das ist ja schon die Abschlusskonferenz, das Werk ist vollendet.

Und der Brüller: Teilnehmer sind nicht nur die Korruptionsschleuder und Geldwaschmaschine DFG und jede Menge Politik, sondern auch die Verfassungsrichterin Susanne Baer. Die, die für Hochschulen zuständig ist und deren ureigenste Verfassungsaufgabe es wäre, genau solche Einflussnahmen zu verhindern. Es zeigt, wie kaputt und verlogen das Bundesverfassungsgericht und wie involviert es in Korruption und Verfassungssabotage ist.

Das wird aber noch besser:

Teilnehmer ist auch der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, Horst Hippler.

Der war, wie ich in Adele und die Fledermaus beschrieben habe, Rektor der Uni Karlsruhe während meines Promotionsstreites. Und der selbst auf sehr krumme und manipulative Art zum Rektor „gewählt” wurde, auch hier kriminelle Manipulation eines Auswahlverfahrens (in Anwesenheit und unter Mitwirkung einer Verfassungsrichterin, Hohmann-Dennhardt, die dafür dann – welche Posse – Vorstand für Integrität und Recht bei Daimler und Volkswagen wurde).

Nicht von Anfang an, da war es noch ein anderer, aber in der heißen Phase des Streites war der Rektor und von dem gingen die Weisungen zum Lügen, Betrügen, Erpressen aus. Der Anwalt der Uni hat damals vor dem VGH Mannheim gesagt, dass er die Weisung von Hippler persönlich bekommen habe, das Promotionsverfahren auf keinen Fall durchkommen zu lassen. In einer etwas späteren Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht hat er dann gesagt, dass er die Schnauze davon voll hat und nie wieder einen Auftrag der Uni annehmen wird. Obwohl dieser Anwalt auch einer von der sehr schmierigen, skrupellosen und unseriösen Sorte war, war sogar dem das Gebaren Hipplers zuwider.

Und in diesem Streit ging es ja schon darum, einheitliche und vergleichbare Promotionsanforderungen durchzusetzen, denn schon damals hat die Uni Promotionen und andere Prüfungen völlig willkürlich und politisch benotet. Ich hatte ja im Gerichtsverfahren vorgetragen (und es war völlig unwidersprochen und auch vom Gericht nicht in Abrede gestellt worden), dass über ein Dutzend Vergleichsdissertationen nachweislich von geringerer Qualität als meine waren und trotzdem mit Bestnoten und teils mit Auszeichnungen bewertet worden waren. Das Verwaltungsgericht hatte am Ende geurteilt, ich müsse das hinnehmen, dass schlechtere Arbeiten besser bewertet werden, Auszeichnungen bekommen, während meine ganze abgelehnt wird. Das war der Richter, der auch das Protokoll gefälscht hat und der kurz vorher noch Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht war.

Man muss sich also durchaus mal die Frage stellen, ob dieses politische Ziel, die gleichförmige Bewertung von Studienleistungen zu sabotieren, sie willkürlich zu beurteilen, Frauen anders zu benoten als Männer, nicht schon damals angelegt und politische Motivation der Zwangsdurchsetzung von Hippler als Rektor war.

Es ist mir nämlich damals an der Uni schon aufgefallen. Ich war damals in verschiedenen Bereichen sicherlich einer der besten Informatiker an der Fakultät (und bin ja auch von den Professoren konsultiert worden, die Fakultät wollte ja sogar unbedingt, dass ich die Absicherung des Fakultätsnetzwerkes vornehme, bevor sie meine Diss als kompletten Unsinn eines komplett Unfähigen ablehnten). Ich habe ne Freundin, die hat da auch Informatik studiert. Und erkannt, dass es überhaupt nicht ihr Fach ist, dass sie das nicht kann und damit auch nichts anfangen kann, dass sie das nicht versteht. Die hat da auch ihr Studium gemacht, aber nach dem Diplom hingeworfen und nochmal neu was komplett anderes studiert. Und die, die nach ihrer Selbsteinschätzung sagt, dass sie damit nichts anfangen kann und sich damit unglaublich schwer tut, hat in in der gleichen mündlichen Prüfung beim gleichen Professor die gleiche Note wie ich erzielt, eine 2. Ich war in dem Fach sehr gut, sie sagte über sich selbst, dass sie das gar nicht kann. Dann haben wir mal drüber gesprochen, was wir gefragt wurden. Ich habe die harten Profi-Fragen bekommen, sie nur belanglose Blondinenfragen. So wurden also damals schon die Noten manipuliert, nur halt nicht so explizit.

Bisher war ich der Ansicht, dass ich erst mit der Verfassungsbeschwerde in den Gender-Quatsch geraten bin und mit meinem Ziel der gleichartigen normierten Anforderungen (was ja nicht mal auf meinem Mist gewachsen ist sondern eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1991 war, als die noch halbwegs bei Trost waren) politischen Zielen in die Quere kam.

Inzwischen muss man aber fragen, ob nicht spätestens mit der Ernennung Hipplers diese Ungleichbenotung zum politischen Zwangsziel gemacht wurde. Ich habe zwar ausführlich untersucht und beschrieben, dass die Wahl Hipplers massiv manipuliert war (siehe Kapitel dazu in Adele) und eine Verfassungsrichterin und ein Milliardär dabei mitgewirkt haben, aber ich habe damals keine Hinweise darauf gefunden, warum man das gemacht hat. Hippler hat sich damals in der Kandidatenvorstellung zwar schon damit vorgestellt, dass er auf Recht pfeift und sein Ziel ist, soviel Geld ranzuschaffen wie möglich, mit allen Mitteln, aber das machen sie doch mehr oder weniger alle. Warum also gerade Hippler?

Und warum bricht eine Verfassungsrichterin so massiv Artikel 33 Abs. 2 GG?

Ich habe ja neulich bemerkt, dass schon der Zeitpunkt der Ablehnung meiner Verfassungsbeschwerde kein Zufall war, sondern genau einen Monat passierte, nachdem der US Supreme Courte eine Verfassungsklage gegen die „affirmative action” zur Entscheidung annahme, vor ein paar Tagen dann aber ablehnte. US-Universiäten dürften Leute nach Hautfarben bevorzugen und unterschiedlich bewerten.

Da nun ebenfalls bekannt wurde, dass der US Supreme Court auch auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts schielt, wäre das natürlich wider die politischen Interessen gewesen, wenn man hier urteilt, dass man Geschlechter nicht bevorzugen darf und für alle gleiche Bewertungsmaßstäbe gelten müssen. Davon hätte sich der Supreme Court ja vielleicht beeinflussen lassen, zumal die Entscheidung nun ja nur ganz knapp ausfiel.

Bisher lag mein Fokus also auf der Verfassungsrichterin Baer und deren Machenschaften. Bisher war meine Annahme, dass ich bis ca. 2011 nur durch eine Bundesnachrichtendienstaktion erledigt wurde, und erst mit der Verfassungsbeschwerde in dieses Gender-Fahrwasser geraten war.

Schaut man sich aber diese Aktionen an und dass ausgerechnet da Hippler wieder auftaucht, muss man sich schon mal überlegen, was da seit ca. 2000 so ablief.

Mittlerweile sind manches danach aus, dass der Wechsel vom Regen in die Traufe, von der Geheimdienst- in die Genderschiene nicht erst mit der Verfassungsrichterin Baer 2011 passierte, sondern womöglich schon so ca. 1999/2000 mit dem Übergang der Streitsache von Fakultäts- auf Universitätsebene.

Wer mehr Informationen zu solchen Veranstaltungen und Rektorenweisungen hat, bitte an mich senden.