Ansichten eines Informatikers

Hurra, ich bin Hate-Speech-Resistent

Hadmut
14.7.2016 0:48

Na, da verschafft mir Nordrhein-Westfalen aber Erleichterung…

Es gibt ne neue Hate-Speech-Broschüre, diesmal vom Land Nordrhein-Westfalen, die ja bekanntlich schon komplett durchgegendert sind.

Darin findet man diese Definition von Hate Speech:

Hate Speech greift eben jene Macht- und Diskri­minierungsverhältnisse auf, die in unserer Gesell­schaft – auch im analogen Leben – verbreitet sind: Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, Antisemi­tismus und antimuslimischer Rassismus, Sexismus sowie Homo- und Transphobie.

Das ist ja erstaunlich.

Egal, was jemand gegen Leute wie mich sagt, egal wie böse es ist, selbst wenn jemand aufrufen würde, mich zu ermorden, es wäre kein „Hate Speech”.

Wenn man aber nur die geringste Kritik, nur ein falsches Wort gegen, beispielsweise, Wowereit sagt, ist das Hate Speech.

Das heißt, es gibt jetzt so nen besonderen neuen Adel, der nicht kritisiert werden darf.

Was doch recht deutlich zeigt, dass die ganze Hate Speech Nummer nur Mittel zum politischen Zweck ist.

Weiter unten sagen sie:

Rechtslage Hate Speech ist kein feststehender, juristisch definierter Begriff. Grundsätzlich darf jeder sagen, was er meint. Unser Rechtssystem stellt nämlich die Meinungsfreiheit unter den verfassungsrechtlichen Schutz des Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz (GG) und räumt diesem Recht damit höchsten Rang ein. Darunter fallen nicht nur Werturteile, sondern auch wahre Tatsachenbehauptungen, soweit sie zur Meinungsbildung dienen können. Unwahre Tatsachenbehauptungen sind vom Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG nicht erfasst.

Aber das Recht zur freien Meinungsäußerung gilt nicht uneingeschränkt: Wird die Menschenwürde tangiert, das Persönlichkeitsrecht verletzt oder herabwürdigende Schmähkritik geäußert, kann ein Betroffener dagegen rechtlich vorgehen. Das Recht zur freien Meinungsäußerung tritt außerdem zurück, wenn durch die Kritik Strafrechtsnormen erfüllt werden. Gleiches gilt, wenn Bestimmungen zum Schutze der Jugend verletzt werden.

Ach.

Wenn ein Betroffener dagegen vorgehen kann, dann ist das eines. Wie aber kommen dann Minister dazu, dagegen vorzugehen, wenn sie selbst nicht Betroffene sind?

Zu den wiederkehrenden Motiven rassistischer Hate Speech gehört auch, Debatten über sexualisierte Gewalt gegen Frauen zu instrumentalisieren. In der Forderung „unsere Frauen“ vor „denen“ zu schützen, zeigt sich exemplarisch die für Hate Speech typische Wir/Die-Rhetorik.

Wir notieren: Frauen nicht mehr schützen. Nun, das ist noch relativ neu.