Ansichten eines Informatikers

Schleichende Steuererhöhung durch falsche Steuerbescheide?

Hadmut
10.7.2016 11:01

Eine interessante Frage: Hat man den Steuersatz heimlich durch Anweisungen an Finanzbeamte erhöht, Steuerbescheide zu manipulieren? [Nachtrag]

Ich hatte das ja gerade eben wieder mal erwähnt, dass mir das seit ein paar Jahren mit den Finanzämtern München und Berlin so geht, dass die in die Steuerbescheide einfach irgendwelche Phantasiezahlen reinschreiben und nicht mehr erklären, wie die zustandekommen, und sich einfach irgendwelche Phantasiegründe ausdenken, um steuer- und verfassungsrechtlich erlaubte absetzbare Kosten abzulehnen.

Nur so ein Beispiel: Das Finanzamt München wollte von mir mal die Vorlage der Belege. Kommt so ab und zu ja mal vor, nichts Besonderes. Da ich mit Belegen sehr sorgfältig bin, und für jede Buchung, wie es sich gehört, den zughörigen Beleg aufhebe und mit der Buchungsnummer versehe, eigentlich kein Problem für mich. Ich habe schon einige Male Belege dem Finanzamt vorlegen müssen, und es hat immer alles gestimmt. Also habe ich die Belege dem Finanzamt München fristgerecht vorgelegt, {\em und mir das, weil ich den Braten irgendwie gerochen habe, sogar schriftlich bestätigen lassen.} Dann kam ein Steuerbescheid, in dem sie einfach {\em sämtliche} Ausgaben abgelehnt haben, weil ich angeblich die Belege nicht vorgelegt hätte. Dagegen habe ich Einspruch erhoben und zum Beweis die Bestätigung vorgelegt. Dann maulten sie, ich solle die Belege dann halt nochmal vorlegen, haben sie behalten, und es passierte jahrelang einfach {\em nichts}. Reiner, frei erfundener Vorwand um zu einer Besteuerung der Einnahmen, und nicht mehr des Gewinns überzugehen. Ähnliche Versuche gab es noch mehr. In einem anderen Jahr haben sie einfach falsche Zahlen eingetragen und für die Einkünfte einfach eine falsche Zahl eingetragen, auf die sie so ungefähr die Ausgaben draufgeschlagen hatten, damit also durch überhöht angegebe Einnahmen quasi die absetzbaren Ausgaben neutralisiert werden.

Aus meinem Bekanntenkreis höre ich ähnliches.

Ich kenne einen Fall, in dem sie einem das Auto gepfändet haben. Kann man machen. Wenn einer Steuerschulden hat.

Aber: Mit der Pfändung ist der, der pfändet, also das Finanzamt, für den Gegenstand verantwortlich, er müsste Versicherung, KFZ-Steuern zahlen, das Auto zum TÜV fahren. Und außerdem sogar den Gegenstand {\em zeitnah} verwerten, weil kein Wertverlust eintreten darf und nicht doppelt vollstreckt werden darf. Man kann nicht, wie es das Finanzamt da machte, das Auto pfänden und trotzdem gleichzeitig die volle Summe als Zahlung verlangen.

Derjenige hatte sich aber gewehrt, weil der Steuerbescheid unzulässig war. Und das Finanzamt hat das gepfändete Auto jahrelang auf dem Grundstück stehen lassen, wo es langsam vergammelte. Denn ein gepfändetes Auto kann und darf man nicht mehr bewegen, nicht mal zum TÜV fahren. Damit haben sie das Grundstück auch gleich noch beeinträchtigt und den gezwungen, für ein Auto, das er nicht fahren kann, weiter zu bezahlen, denn abmelden konnte er es aus irgendwelchen Gründen auch nicht, und bekam noch Ärger mit der Polizei, die beim zufälligen Vorbeifahren am Grundstück bemerkt haben, dass der TÜV abgelaufen war.

Normalerweise müssen sie das sofort verwerten, sprich: versteigern. Und dann den Schaden ersetzen, wenn der Steuerbescheid fehlerhaft war. Das haben sie sich aber nicht getraut, weil der Steuerbescheid falsch war. Das Auto ist nie abgeholt worden. Viele Jahre später, als die Zulassung verfallen, das Auto so vor sich hinvergammelt, die Batterie und die Reifen längst kaputt war und das Auto mangels Luftzirkulation innen schon angemodert und außen von Laub usw. dick verdreckt war, weil es jahrelang an derselben Stelle gestanden hatte, und die Zulassungsstelle längst die Zulassung widerrufen hatte, haben sie dann die Pfändung irgendwann einfach aufgehoben. Er stand dann mit einem vergammelten Auto, das die Zulassung verloren hatte und den laufenden Kosten für ein nicht nutzbares Auto und dem Wertverfall da.

Es ging denen nie darum, das Auto zu verwerten.

Es ging nur darum, denjenigen zum Akzeptieren eines rechtswidrigen willkürlichen Steuerbescheids zu erpressen.

Auch da wieder das Schema, eine Einkünfte überhöht zu rechnen, Ausgaben abzulehnen und effektiv eine Bruttobesteuerung nur der Einnahmen zu erreichen.

Ähnliche weitere Fälle gibt es in meinem Bekanntenkreis.

Und inzwischen haben mir auch Leser von ähnlichen Erfahrungen geschrieben. Einem wollten sie beispielsweise die (steuerfreien!) Erstattungen des Arbeitsgebers für angefallene Reisekosten (die ja in Wirklichkeit nur Auslagen sind und beim Arbeitgeber als Kosten anfallen, nicht beim Arbeitnehmer) einfach auf das Einkommen drauf rechnen. Und so weiter.

Die Fälle haben aber alle eine Gemeinsamkeit:

Ich selbst, und auch jeder, mit dem ich gesprochen habe, glaubt(e), dass nur er dieses Problem hat und was falsch macht oder sie ihn persönlich auf dem Kieker haben. Weil man über Steuerangelegenheiten ja auch nicht spricht.

Tatsächlich scheint aber ein genereller Trend vorzuliegen, und zwar sachbearbeiter- und finanzamtsübergreifend.

Was durchaus die Frage aufwirft, ob es da Vorgaben und Dienstanweisungen gibt, Steuerrecht nicht mehr anzuwenden und überhöhte Steuern einzutreiben.

Denn Schäubles Gerede von der „schwarzen Null” glaub ich schon lange nicht mehr. Und dass wir in diesem Land immer mehr Bullshit-Jobber und Vollversorgte haben, die von immer weniger produktiv arbeitenden durchversorgt werden müssen, ist auch nicht neu. Und sie reden ja auch ständig von Steuererhöhungen, aber auch davon, dass die politisch nicht durchsetzbar sind. Die „kalte Progression” kennen wir ja schon.

Haben wir also so eine kalte Steuererhöhung, in der statt einer formalen Erhöhung der Steuersätze die schleichende Brutto-Besteuerung eingeführt wird?

Und wie kommt das, dass nicht nur so viele Leute von solchen Effekten berichten, sondern mir auch alle berichten, dass das in ungefähr ähnlichen Zeiträumen angefangen hat?

Nachtrag:

Was mir übrigens auch immer wieder auffällt, ist, wie erbärmlich die Finanzämter inzwischen lügen.

Eigentlich und theoretisch ist das ja so, dass der Steuerpflichtige dem Finanzamt vertrauen können soll (haha…), weil das Finanzamt nicht nur gegen ihn, sondern auch für ihn prüft und ihn sogar berät.

Tatsächlich aber lügen die immer wieder, wenn sie beispielsweise BFH-Urteile zitieren. Ich habe das jetzt schon ein paarmal gehabt, dass die behauptet haben, das wäre so und so, das und das müsste man zahlen oder dürfte man nicht absetzen, der BFH hätte so geurteilt. Liest man aber die angegebenen Urteile mal im Volltext nach, steht da nicht nur das Gegenteil drin, sondern in fast allen Fällen hat der BFH zugunsten des Steuerpflichtigen geurteilt und die Bescheide und das Finanzgerichtsurteil aufgehoben, weil der Steuerpflichtige es eben gerade nicht so zahlen muss.

Die lügen und betrügen systematisch.

Ich bin mir nur nicht sicher, ob die Sachbearbeiter selbst lügen, oder ob das so gelogen in irgendwelchen Vorlagen, Dienstanweisungen und Kommentaren steht, die sich verwenden sollen/müssen, also einfach auf höherer Dienstebene gelogen wird.