Ansichten eines Informatikers

Der Fall Humboldt Law Clinic vs. Fischer

Hadmut
29.6.2016 1:00

Wer hätte gedacht, dass ich mal einen BGH-Richter in Schutz nehmen würde?

Ich halte nicht allzuviel von Fischer, ich bin vor vielen Jahren mal mit ihm zusammengerasselt, weil er einen Fehler in seinem Kommentar aus purer Borniertheit und Überheblichkeit nicht korrigieren wollte. Und seine Kolumne ist zwar durchaus eine der besseren, aber auch nicht immer frei von Holz. Neulich aber hat er eine richtig gute und voll treffende Kolumne hinbekommen, Frauenfilme zu Frauenwahrheiten und Frauenfragen. Sehr lesenswert, ich hatte schon darauf verwiesen.

Als Bundesrichter ist man eben nicht nur unkündbar, sondern auch am oberen Karriereende angekommen (Verfassungsrichter oder EU-Richter gäb’s noch, das wollen viele aber gar nicht), hat also einen sicheren Sessel und finanziell ausgesorgt, kann sich also auch was trauen. (Deshalb achtet die Poliitik normalerweise sehr darauf, dass da politisch korrekte Leute sitzen.)

Noch so einem Treffer kann es natürlich nicht lange dauern, bis die schnelle Diffamierungs- und Interventionstruppe kommt und einfach mal drauflostöbert. Es darf nichts „unwiderlegt” stehen bleiben, auch wenn das Gerede dann noch so blöd gerät. Hier sind es als Autorinnen

Theresa Richarz und Franziska Brachthäuser sind Juristinnen und Alumna der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte.

Hehehe. Diese Polit- und Propagandaabteilung, die so tut, als wären sie juristisch unterwegs. Die reden jeden Unsinn, um ihre Ideologie als geltendes Recht auszugeben.

Die Kolumne Fischer im Recht von Thomas Fischer zur anstehenden Reform des Sexualstrafrechts entsetzt uns als Frauen, Menschen und Juristinnen.

…und Ideologinnen?

Umso bedenklicher für diese staatsnahe Position:

Ist ein BGH-Richter „staatsnäher” als andere Richter, als etwa einer am Amts- oder Verwaltungsgericht? Natürlich nicht.

Und selbst wenn es so wäre: Müssen „staatsnahe” Richter andere Rechtsauffassungen haben? Oder ist es umgekehrt so, dass man nur Richter mit gewissen politischen Auffassungen in Staatsnähe lassen will?

Er wählt einen Ton, der Frauen aufgrund ihres Aussehens und Verhaltens herabwürdigt und beleidigt.

Sie meinen damit wohl Fischers Aussage „Das (stark heruntergerechnete) Nettoeinkommen dieser Beschuldigten müsste demnach bei etwa 400 Euro pro Tag (= 12.000 Euro pro Monat) liegen, was plausibel ist, denn als Mensch mit dem Beruf “Vorzeigen-von-dicken-Silikonbrüsten” sollte man schon deutlich mehr verdienen als der Präsident eines Obersten Bundesgerichts. Etwa so viel wie eine Staatssekretärin.”

Erstens bezog sich das nicht auf „Frauen”, sondern auf eine bestimmte (nämlich Gina-Lisa).

Zweitens: Der Job von Gina-Lisa besteht aus Aussehen und Verhalten. Mehr ist da nicht.

Drittens: Sind es nicht die Feministinnen, die seit Jahren herumposaunen, es gäbe einen Gender Pay Gap, dass Frauen benachteiligt würden, trotz besserer Noten und höherer Studienquote schlechter bezahlt würden als Männer?

Das ist ein völlig valides Konterargument (was heißt Konterargument, sie haben haben ja kein Argument, dass man kontern könnte, sondern nur leeres Geschwafel). Frauen können allein durch Titten-zeigen mehr Geld verdienen als Männer mit Studium, lebenslanger Karriere und höchsten Positionen.

Als ich neulich in Berlin auf Wohnungssuche war, erzählte mir jemand, dass man gerade ein teures Luxus-Penthouse an ein einschlägig bekanntes Berliner Titten-Luder verkauft habe, die nichts anderes kann und macht, als sich überall nackt reinzudrängeln und sich jedem zu zeigen, ob mans sehen will oder nicht. Das könnte ich mir nicht nur nicht leisten. Sie will sich noch weitere kaufen, zum Vermieten.

Ich halte es für überaus legitim, Feministinnen entgegenzuhalten, dass erstaunlich viele Frauen allein dafür, dass sie Frauen sind, mehr verdienen als normale Männer im ganzen Leben, auch wenn sie völlige Hirnleere haben. Tittenzeigen reicht heute.

Und das Fass Gender Pay Gap haben Feministinnen ja selbst aufgemacht.

Fischers Beitrag erinnert an eine Stammtischrunde. Ist sich ein Bundesrichter nicht einmal zu schade, sich darüber zu echauffieren, dass eine Frau, die er nur über ihre Brüste definieren kann, mehr verdient als er? So viel jedenfalls zu dem wissenschaftlichen Anspruch des Beitrages.

Hatte Fischer denn hier überhaupt einen wissenschaftlichen Anspruch? Oder doch eher einen meinungsbildenden?

Und worüber sonst könnte und würde sich Gina-Lisa sonst definieren und wofür würde sie Geld verdienen, als über Brüste? Das Gesicht kann’s ja wohl nicht sein, und sonst ist da ja auch nichts. Schaut einfach mal auf ihre Profilseite. Was sind ihre herausragenden Merkmale?

Fischer dagegen sieht keinen juristischen Handlungsbedarf. Feministische Bestrebungen sind für ihn eine “unheimliche Mission”, Schutzlücken bestünden keine: Was soll denn jetzt noch alles strafbar werden? In seinem Vergleich zum Hausfriedensbruch – “Wie oft haben Sie sich schon in einem Raum aufgehalten, ohne dass der Inhaber der Hausgewalt dies wollte, ohne dies zu wissen?” – fehlt leider die schlussendliche Transferleistung: “Wie oft haben Sie schon Sex gehabt, ohne dass ihr*e Sexualpartner*in dies wollte und sie haben es erst später oder nie erfahren?” Zynisch? Ja, und wie. Nicht einvernehmlicher Sex ist nichts, was einfach passiert.

Das ist nun richtig böse, verlogen, demagogisch.

Denn dazu muss man drei zentrale feministische Denkweisen kennen:

  1. Der Belästigungs-/Vergewaltigungsvorwurf wird völlig jeglicher Objektivität, jeglicher äußerer Merkmale enthoben und – feministische These: die Definitionshoheit liegt beim Opfer – völlig auf ein subjektives Empfinden reduziert. Das aber ist für einen anderen weder wahrnehmbar, noch in der Regel sonst erkennbar, dazu müsste man Gedankenleser sein.
  2. Die Definition wird völlig verwillkürlicht. Selbst Vorgänge, die die breite Bevölkerungsmehrheit für völlig normal und einvernehmlich hält, sollen einfach als Vergewaltigung hindefiniert werden. Woher sollte das jemand wissen, dass auch normaler Sex plötzlich als Vergewaltigung ausgelegt wird? (vgl. die Vorgänge an US-Universitäten, etwa die Matratzennummer).
  3. Feministische Praxis ist, sich erst Tage nach dem Sex zu entscheiden oder von Feminstinnen dazu überredet wird, es für eine Vergewaltigung zu halten.

    Woher soll der Mann wissen oder erkennen können, dass es eine Vergewaltigung sein soll, wenn noch nicht mal die Frau selbst das zum Zeitpunkt des Sexes weiß und merkt?

    Gab ja schon die Fälle, in denen Frauen einvernehmlichen Sex hatten, später irgendwas über den Mann erfahren haben, was ihnen nicht gefiel, und sie dann den Sex in Vergewaltigung ummünzt?

Davon abgesehen: In vielen Gegenden hält die Polizei inzwischen über 50% der Vergewaltigungsvorwürfe für frei erfunden. Woran soll der Mann erkennen können, dass der Sex nicht einvernehmlich war, wenn die Vergewaltigung erfunden war, und vielleicht sogar der Sex nie stattgefunden hat? (Erinnert Euch an die Sache mit dem Rolling Stone, wo nicht mal die angeblichen Vergewaltiger existierten und der ganze Abend frei erfunden war.)

Anzeigen erfolgen jedenfalls viel zu selten: Nur fünf bis zehn Prozent der tatsächlich strafbaren sexuellen Übergriffe werden angezeigt.

Woher weiß man’s dann, wenn sie nicht angezeigt wurden?

Umfragen?

Ich hab das mal live miterlebt, welchen massiven Druck Feministinnen auf Frauen ausüben, sich für vergewaltigt zu halten.

Einer der Gründe für die geringe Anzeigebereitschaft ist das allgemeine Misstrauen, das einer Anzeige entgegengebracht und immer wieder durch den Fall “Kachelmann” belegt wird. Die Zahlen belegen allerdings etwas anderes als das, was oft behauptet wird: Der Anteil falscher Anzeigen liegt derzeit bei drei Prozent.

Wie gesagt, die bayerische Polizei geht von über 50% falscher Anzeigen aus.

Und bei den nicht angezeigten Fällen könnte die Quote der erfundenen noch viel höher sein, und vielleicht sogar gerade das der Grund sein, warum sie nicht angezeigt werden: Weil sie einer Nachprüfung nicht standhalten und Falschbeschuldigung eben eine Straftat ist.

Und gerade im Fall Kachelmann lief ja alles darauf hinaus, dass es die Vergewaltigung nie gab und man einfach aus Rache für’s Fremdgehen einen in den Knast bringen wollte. Ist der Fall Kachelmann also eher der Hinweis, dass sowas doch nachgeprüft werden könnte?

Außerdem bedeutet eine Falschanzeige noch lange nicht, dass eine Falschverurteilung folgt. Der Blick sollte darauf gerichtet bleiben, dass Opfer von Straftaten effektiv zu ihrem Recht kommen.

Erstens ist schon die Eröffnung eines Strafverfahrens ruinierend, auch wenn es einen Freispruch gibt. Siehe Kachelmann. Der ist erledigt und musste trotz Freispruch im Knast sitzen.

Und was ist eigentlich mit dem Recht der Falschbeschuldigten? Haben die keine Rechte?

Davon ganz abgesehen erstaunt so eine Aussage von Juristen: Denn im Deutschen Recht ist das Opfer zunächst mal Zeuge und hat kein eigenes Recht auf Verurteilung des Beschuldigten. Sowas gibt’s zwar schon im Strafantrag und der Nebenklage, aber Strafantrag gilt für Kleinkram und die Nebenklage kann sich der Anklage nur anschließen. Strafrecht dient zumindest in erster Linie nicht den Rechten des Opfers, sondern dem Staat.

Ausführungen wie die von Fischer spielen Männer und Frauen gegeneinander aus.

Ist das nicht das Hauptprogramm des Feminismus von Anfang an? Männer und Frauen gegeneinander auszuspielen?

Die Menschen, die sich jeden Tag praktisch mit den Auswirkungen von rechtsfreien Räumen auseinandersetzen, wie etwa die Juristin Christina Clemm, diffamiert Fischer auf unkollegiale und niveaulose Art.

Was für ein dämliches Gesülze.

Ein Richter hat gegenüber einer Anwältin nicht kollegial zu sein, das wäre Befangenheit.

Und genau das, was die Autorinnen hier machen, ist ja das, was Fischer kritisiert: Dass da irgendwelche Marktschreierinnen als was besonderes hingestellt werden. Als ob die sich da irgendwie aufopfern würde. Die verfolgt auch nur ne Masche um Geld zu machen. Warum sollte ein „Opferanwalt” irgendwie besser oder wertvoller sein als ein „Täteranwalt”? Oder irgendwie unantastbar oder kritikimmun?

Und wieso hätte Fischer sie „diffamiert”?

Sie gab sich angeblich die dämliche Bezeichnung „Opferanwältin”, und Fischer hat es kritisiert. Was hat das mit „Diffamierung” zu tun?

Ich finde Fischers Kritik an diesem Phantasiebegriff überaus sinnvoll. Zumal man das vor dem Urteil ja auch gar nicht weiß, ob das Opfer überhaupt Opfer ist. Man könnte sie genausogut als „Lügnerinnenanwältin” einstufen. Die Werbung als „Opferanwältin” ist einfach ne üble Masche um Geld zu machen und das Verfahren suggestiv vorzuspannen. Wenn sich Leute so nennen, fragt man sich schon, ob sie nicht sogar Leute zur Falschbeschuldigung anstiften um abkassieren zu können. So wie Anwälte, die zu Steuerhinterziehung oder Versicherungsbetrug beraten.

Thomas Fischer ist Richter. Seine nicht enden wollenden Anführungszeichen stellen die Erfahrung sexualisierter Gewalt grundsätzlich infrage. Infrage zu stellen sind dadurch aber auch die Umsetzung der Grundsätze rechtlichen Gehörs und richterlicher Unparteilichkeit.

Es ist Aufgabe des Richters, die Anklage in Frage zu stellen.

Und wenn man den Unfug verfolgt, der sich da im Feminismus verdichtet hat, dann kann man das auch nur noch in Frage stellen (oder gleich ganz ablehnen). Das Problem ist eben, dass der Feminismus es geschafft hat, die Glaubwürdigkeit von Frauen fast auf Null zu fahren. Wer jahrelang nur Schrott erzählt und erfundene Vorwürfe erhebt, der ist eben irgendwann nicht mehr glaubwürdig.

Effektiv schieben sie hier Fischer die Schuld dafür zu, dass sie ihre Glaubwürdigkeit gegen die Wand gefahren haben. Schuld sind immer die anderen.

Und von wegen rechtliches Gehör: Das hat zunächst mal der Täter. Und genau das abzuschaffen ist eine zentrale feministische Forderung. Es ist also übles Geheuchel, wenn die hier rechtliches Gehör fordern.

Und haben nicht die Gender Studies seit Jahren für sich in Anspruch genommen, alles zu „hinterfragen”? Müsste man es dann nicht auch aushalten, mal selbst hinterfragt zu werden?

Gefragt ist Solidarität statt Hass.

Von wem zu wem?

Soll sich der Richter mit dem „Opfer” solidarisch erklären? Wäre das nicht Befangenheit?

Anstatt Gewalterfahrungen aus männlicher Perspektive höhnisch beiseite zu wischen, muss es der erste Schritt sein, mit den Frauen im eigenen Umfeld zu sprechen. Mit Freundinnen, Müttern, Schwestern, Kolleginnen, Töchtern. Fragen, welche Erfahrungen sie gemacht haben.

Was?

Wenn eine Frau eine Vergewaltigung anzeigt, soll man deren Freundinnen, Mütter, Kolleginnen vernehmen, ob sie auch mal vergewaltigt worden seien?

Was würdet Ihr dazu sagen, wenn Ihr zur Vernehmung geladen und nach Vergewaltigung befragt würdet, weil irgendeine Kollegin vergewaltigt worden sei?

Und wenn es so wäre – würde das den Vorwurf irgendwie bestätigen?

Mit ungewollten Berührungen, Worten, Grenzüberschreitungen.

Ach so?

Wer mal einen blöden Witz gemacht hat, ist dann als Vergewaltiger gleich dran und kommt nicht mehr zur Verteidigung?

Diese Probleme sind nicht allein juristisch zu lösen. Es bedarf eines gesellschaftlichen Umdenkens, das erfordert, dass Männer beginnen, sich selbst kritisch zu hinterfragen. Das kann und muss auch von Bundesrichtern zu verlangen sein.

Wie bitte!?

Erst sagen sie, sie wären als Juristinnen entsetzt, und jetzt, die Probleme seien nicht juristisch zu lösen?

Was wollen sie denn dann vom Juristen Fischer?

Ein gesellschaftliches Umdenken durch den BGH?

Wäre dazu nicht eher eine Gesetzesänderung notwendig?

Und wieso sollen die Männer sich jetzt hinterfragen? Wenn man Feminismus hinterfragt ist das böse, aber Männer sollen sich jetzt schon selbst hinterfragen?

Und hat nicht Fischer genau das getan, hinterfragt, und haben sie ihm eben nicht ausdrücklich vorgeworfen, dass er hinterfragt?

Und was soll ein gesellschaftliches Umdenken und ein Hinterfragen der Männer bewirken, wenn in einem Fall nun einmal keine Vergewaltigung stattgefunden hat und die erfunden war? Soll gesellschaftliches Umdenken den Sachverhalt im Einzelfall ändern? Oder bewirken, dass man darauf keinen Wert mehr legt?

Und wieso soll sich Fischer überhaupt „als Mann” hinterfragen? Was wäre denn, wenn er eine Frau wäre und die gleiche Meinung hätte? Dann nicht, oder was?

Boah, ist das alles so dämlich. So blöd, so unüberlegt, so willkürlich, so selbstwidersprüchlich.

Ich frage mich da immer, wie diese Feministinnen es jemals schaffen konnten, an ein Staatsexamen zu kommen. Ich bekomme bei feministischen Juristinnen immer den Eindruck, dass sie wie juristische Laien agieren. (Und Fischers Bewertung liegt ja auch nicht allzu weit davon weg.)