Ansichten eines Informatikers

Elektrisierend: Neuer Rechtsbeugungsaspekt zum Bundesverfassungsgericht

Hadmut
28.2.2016 20:45

Ein Insider hat mir was erklärt, das hat mich schier aus den Socken gehauen. Nachtrag

Ich habe doch nun schon unzählige Male über die Sabotage meines Promotionsverfahrens berichtet, gebloggt, geschrieben, erzählt. Siehe auch Adele und die Fledermaus. Eigentlich dachte ich, das Thema schon in alle Ecken ausgewalzt und durchgewalkt zu haben. Bisher war das so, dass sich alle paar Jahre der Blickwinkel auf das Ding völlig änderte. Jedesmal, wenn man von einer anderen Seite auf das Ding schaut, sieht es völlig anders aus.

  • Zuerst kam das wie ne ordinäre Schutzgelderpressung daher.
  • Dann hieß es, der Doktor sei ihnen eigentlich egal, den könnte ich bekommen. Ich müsste mich nur selbst für blöd erklären, indem ich die fälschlich behaupteten angeblichen Fehler meiner Dissertation einbaue, mich durchfallen lasse, sie dann wieder rück-korrigiere, und die schlechteste Note akzeptiere. Es ginge ihnen nämlich, so erklärte man mir ausdrücklich, darum, mich aus dem Forschungsbereich rauszuhalten. Deshalb sei ihnen das eigentlich wurscht, ob sie mich ablehnen oder mir nur die schlechteste Note geben.
  • Dann zeigten sich immer mehr Verbindungen zum BND, und die Snowden-Enthüllungen zeigten, dass der BND ziemlich krumme Nummern treibt, was das Abhören angeht. Genau das, nämlich staatliche Kommunikationsüberwachung, war nicht nur ein Forschungsthema von mir und ein Gegenstand der Dissertation, sondern auch das Hauptthema des eben genau für Fernmeldeüberwachung zuständigen BND-Direktors, der sich da am Institut rumtrieb und in meinem Promotionsverfahren rumspukte.
  • Dann kamen die seltsamen Vorgänge um die Verfassungsrichterin Susanne Baer, mit deren Einsetzung als Nachfolge des Richters Bryde sich die Rechtsprechung des BVerfG anscheinend komplett geändert hatte, denn noch kurz vorher hatte man in einem ähnlichen, aber milderen Fall Recht gegeben, wie es der Rechtsprechung der letzten 20 Jahre entsprach. Es stellte sich aber heraus, dass die radikalfeministische Baer nicht wirksam gewählt war, extrem männerfeindlich eingestellt ist und nur den diversen Opfergruppen Recht zugestehen will, für Rechtsveränderung durch subversive Rechtsbeugung eintritt, geschriebenes Recht ablehnt, ihre Professur weitgehend vorgetäuscht hat und eine üble Titelmühle betreibt, und schon deshalb was gegen die Verfassungsbeschwerde haben musste, weil die auf gleichartige und gesetzliche Anforderungen an Promotionen hinauslief, und Baer politisch das Gegenteil verfolgt.

So weit, so durcheinander. Ich dachte, das wären schon mehr Aspekte, als man mir noch glauben würde.

Jetzt kommt ein völlig neuer hinzu.

Ich hatte doch in Adele und die Fledermaus (und in der Einleitung zum Buch Frauenquote) beschrieben, dass der Vorsitzende Richter des Verwaltungsgerichts Karlsruhe das Verfahren massiv manipuliert hatte. Im ersten Streit unter einem anderen Vorsitzenden bin ich noch gut durchgekommen und hatte Erfolg, die Uni hatte das Gutachten des Professor Zorn zurückgenommen, nachdem sich rausstellte, dass der die Dissertation nicht gelesen und durch leeres Blabla ohne Bezug zum Inhalt abgelehnt hatte. Deshalb kam es zu einer zweiten Runde unter einem neuen Vorsitzenden Richter, Andreas Roth, unter dem ich dann nur noch verloren habe, weil er systematisch das ganze Verfahren manipulierte und fälschte. Nur mal so die wichtigsten Aspekte:

  • Rechtliches Gehör komplett abgeschnitten: Korrespondenz der Gutachter und von mir wurde nicht weitergeleitet. Keinem einzigen der externen Gutachter und Gerichtssachverständigen waren meine Einwendungen und die Klageschrift mitgeteilt worden. Die haben alle blind bestätigt, dass die Ablehnung meiner Dissertation nicht zu beanstanden wäre, obwohl kein einziger davon meine Beanstandungen kannte. (Mindestens einer hatte nicht mal die Dissertation erhalten.) Meine Beschwerden, dass die Gutachten überhaupt keinen Bezug zu meinem Prozessvortrag hatten, wurden völlig übergangen.
  • Unmittelbar vor der mündlichen Verhandlung wurden alle anderen Richter ausgetauscht, der Vorsitzende machte selbst den Berichterstatter und hat das Ding im Alleingang durchgezogen. Die anderen vier Richter wussten überhaupt nicht, worum es in der Sache ging, kannten die Akten und meine Einwendungen nicht, und waren nur kurz vor der Verhandlung vom Vorsitzenden kurz mündlich eingewiesen worden (ratet mal, wie…).
  • Bei der mündlichen Vernehmung eines Sachverständigen wurde mir verboten, Fragen zu stellen und Fehler aufzuzeigen. Das durfte ich erst, nachdem der wieder gegangen war. Ganz schwerer Verfahrensfehler und Verletzung rechtlichen Gehörs.
  • Als einer der Gutachter, der beim Gefälligkeitsgutachten ertappt worden war, sogar schriftlich einräumte, dass die Dissertation doch richtig war und Neues enthielt, damit also sein Votum änderte, wurde das komplett übergangen.
  • Einen Sachverständigen habe ich dreimal wegen Befangenheit abgelehnt, zweimal schriftlich, einmal mündlich in der Verhandlung. Alle drei Anträge wurden übergangen, der Vorsitzende behauptete später, ich hätte in der mündlichen Verhandlung nie einen Befangenheitsantrag gestellt. Auf einem der Tonbänder, die er verschwinden lassen wollte (s.u.), und die noch zu retten waren, war aber klar und deutlich zu hören, wie ich den Antrag stelle und der Vorsitzende anweist, das Band anzuhalten, um den Antrag zu behandeln.
  • Und dann habe ich den Vorsitzenden noch dabei erwischt, als er nach der Verhandlung das Protokoll gefälscht hat.

    Denn die Aussage des Sachverständigen war mit einem Handdiktiergerät auf mehrere Bandkassetten aufgenommen worden, um sie später niederzuschreiben. Obwohl das Protokoll erst mit dem Urteil und nach 3 Monaten herausgegeben wurde, fielen mir darin Unrichtigkeiten auf. Ich habe das nachgeprüft und es stellte sich heraus, dass der Richter nach der Verhandlung die Bandkassetten ausgetauscht hatte, nämlich gegen solche, die er heimlich selbst aufgesprochen hatte. Der hat sich nach der Verhandlung in sein Büro gesetzt und die Aussage des Sachverständigen selbst mit eigener Stimme, aber inhaltlich verändert nachgesprochen und dabei auch den Befangenheitsantrag rausgelassen.

    Die Urkungsbeamtin, die das niederschreiben musste, hatte das natürlich bemerkt und deshalb die Beurkundung der Richtigkeit der Übertragung verweigert, die eigentlich notwendig ist, damit das Protokoll überhaupt gültig und gerichtsverwertbar ist. Ohne diese Beurkundung hätte das gar nicht verwendet werden dürfen und damit hätte man nicht urteilen können, weil es keine Beweisaufnahme gab.

    Mir ist das damals aufgefallen und ich habe – mit ganz massivem Druck – durchsetzen müssen, dass ich die Bandaufnahmen abhören und mit der Niederschrift vergleichen kann. Dabei stellte sich dann heraus, dass von den ursprünglichen Bandkassetten (müsste ich jetzt nachlesen, ich glaube, es waren sieben) nur zwei greifbar waren. Die anderen wären, so behauptete man, bereits wiederverwendet und deshalb überschrieben worden. Dabei stellte sich aber heraus, dass man das Protokoll gar nicht anhand dieser Originalkassetten gefertigt hatte, sondern anhand eines zweiten Satzes von Kassetten, die der Vorsitzende nachträglich neu aufgesprochen hatte. Obwohl damit nur ein und 1/3 (die letzte, nur teilweise benutzte) Kassette greifbar waren, zeigten sich bereits dabei erhebliche Abweichungen, die teilweise Aussagen des Sachverständigen durch subtile Änderungen in das Gegenteil verdrehten.

Das ist natürlich vorsätzliche kriminelle Rechtsbeugung. Bekommt man in Deutschland nur nicht mehr durch, weil die Staatsanwaltschaften da völlig blockieren und der BGH die Schwelle so hoch gesetzt hat, dass sie nicht mehr erreichbar ist. Man muss einem Richter nachweisen, dass er willentlich und wissentlich ein Unrechtsurteil herbeigeführt hat. Solange der aber behauptet, dass er die Fälschungen unternommen hat, um das Urteil herbeizuführen, das er für richtig hält, kann ihm keiner was. Da können Richter straflos fälschen, manipulieren und täuschen, soviel sie wollen.

Ich habe damals natürlich Berufung eingelegt, aber der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (=Verwaltungsgerichtshof Mannheim, nennen sie mal so und mal so) fand nicht, dass an dem Verfahren irgendwas auszusetzen wäre. Das machen die dort immer so. Gezeichnet: Schwan, Kenntner, Ulrich.

Deshalb hatte ich damals noch einen ungewöhnlichen Schritt unternommen:

Ich hatte nämlich vor meiner Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einstweiligen Rechtsschutz beantragt, nämlich dahingehend, die beiden verbliebenen Bandkassetten zu beschlagnahmen bzw. die Aufbewahrung anzuordnen, weil auch die verbliebenen Bänder 3 Monate nach Rechtskraft gelöscht würden.

Das hat das Bundesverfassungsgericht damals, am 6.11.2008 abgelehnt, weil die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG nicht vorlägen. (Papier, Bryde, Schluckebier). Kann man so sehen. Denn weder drohte Gewalt, noch war das allgemeine Wohl betroffen. Und auch einen „schweren Nachteil” würde man aus juristischer Sicht nicht unbedingt sehen, denn man könnte das Urteil ja ohnehin aufheben, womit das dann egal wäre. Da will ich auch gar nicht mal meckern, mir ging es damals eher darum, Glaubwürdigkeit aufzubauen, denn das würde ja für mich ein Risiko darstellen, wenn ich die Abweichungen erfunden hätte (und die Sache zu beweisen war ja nicht einfach, denn ich durfte das Band ja nicht kopieren). Und ich wollte vorbeugen, dass man mir hinterher vorhalten würde „Ja hättest Du mal, jetzt ist es zu spät…” vorhalten würde, wie Juristen das so gerne tun. Mir ging es darum, sagen zu können, dass ich die Sicherstellung versucht habe, und fehlende rechtliche Möglichkeiten damit eine Verletzung des Rechtswegsgebotes waren.

Die eigentliche Verfassungsbeschwerde wurde dann am 20.3.2012 durch Kirchhof, Schluckebier und Baer abgelehnt.

Achtung: Es gibt zwei Verfassungsrichter namens Kirchhof, nämlich Paul Kirchhof und Ferdinand Kirchhof. Da muss man sehr aufpassen, weil da fast immer nur die Nachnamen genannt werden. Paul Kirchhof war von 1987 bis 1999 Verfassungsrichter und hat eine Professur in Heidelberg. Ferdinand Kirchhof dagegen ist derzeit Richter und Vizepräsident am BVerfG, hat in Heidelberg studiert und ist – Überraschung – mit Else Kirchhof, Vorsitzender Richterin am VGH Mannheim verheiratet.

Worauf will ich hinaus?

Ich habe ja schon öfters erwähnt, dass Baer die Berichterstatterin war, sich aber aus einem Auskunftsersuchen gegenüber der Humboldt-Universität, in dem sie sich geäußert hatte, ergab, dass sie die Verfassungsbeschwerde nicht gelesen haben konnte, weil sie Prüfungsrecht nicht kannte, das aber Gegenstand der Beschwerde war (Welch feine Ironie: Man erhebt Verfassungsbeschwerde, weil die Gutacher die Dissertation abgelehnt haben, ohne sie zu lessen, dann die Sachverständigen die Klage abgelehnt haben, ohne sie zu lesen, und schließlich weisen sie Verfassungsrichter ab, ohne sie zu lesen.).

Normalerweise fängt eine Verfahrensakte – auch am Bundesverfassungsgericht – mit der Klage bzw. Verfassungsbeschwerde an. Die ist immer vorne bzw. das Erste, was man liest.

Nicht so bei mir. Das erste hier ist der vor der Verfassungsbeschwerde gestellte Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz zur Sicherstellung der Tonbänder, der sich zentral um die Machenschaften des Vorsitzenden Richters Andreas Roth drehten. Ich habe diesem Umstand bisher keinerlei Bedeutung beigemessen.

Nun steckte mir aber jemand, dass eben dieser Richter Roth im Dezember 2011 zum Vorsitzenden Richter eben jenes Verwaltungsgerichtshofes befördert wurde. Also 3 Monate vor der Ablehnung meiner Verfassungsbeschwerde. Im März 2011 war die CDU ab- und Rot-Grün gewählt worden. Manchmal ist das mit der Recherche plötzlich so einfach, wenn man erst mal weiß, wonach man suchen muss. Sucht man nämlich nach Texten dazu, findet man diese Mitteilung des VGH, in der es heißt:

Datum: 02.12.2011

Kurzbeschreibung: Beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat es in den Reihen der Vorsitzenden einen Wechsel gegeben: Herr Vorsitzender Richter am VGH Reinhard Schwan ist Ende Oktober nach mehr als 38-jähriger Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst und über 26-jähriger Tätigkeit am VGH in den Ruhestand getreten. Sein Amt hat Herr Dr. Andreas Roth übernommen, der diese Woche zum Vorsitzenden Richter am VGH ernannt worden ist. […]

Dr. Andreas Roth wurde 1957 in Hamburg geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg und war über zwei Jahre wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Kirchhof. 1986 legte er die Zweite juristische Staatsprüfung ab und trat danach in den höheren Verwaltungsdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Nachdem er von der Universität Konstanz 1990 zum Doktor der Rechte promoviert worden war, leitete er für ein Jahr das Rechts- und Baurechtsamt beim Landratsamt Tuttlingen. 1991 wechselte er – zunächst im Rahmen einer Abordnung und bald darauf als Richter auf Lebenszeit – an das Verwaltungsgericht Karlsruhe. Einer Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht von 1993 bis 1996 folgte im Oktober 1997 die Abordnung an den VGH. Nach seiner Ernennung zum Richter am VGH im Jahr 1999 war er in dem für Kommunal- und Polizeirecht zuständigen 1. Senat tätig. 2005 kehrte er als Vorsitzender Richter an das Verwaltungsgericht Karlsruhe zurück. Das Präsidium des VGH hat Herrn Dr. Roth nach seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am VGH am 28.11.2011 als Nachfolger von Herrn Schwan den Vorsitz im 9. Senat übertragen.

Hoho.

  1. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter von Kirchhof. Anscheinend zwar Paul Kirchhof, weil nur der Professor in Heidelberg war (obwohl der Text nur sagt, dass er in Heidelberg studiert hat, nicht wo er danach als Mitarbeiter war). In meinem Fall war Ferdinand Kirchhof beteiligt. Das legt aber die Vermutung nahe, dass die sich kannten.

    Mit der Annahme meiner Verfassungsbeschwerde hätte man sich also mit den Machenschaften Roths auseinandersetzen müssen und damit den Mitarbeiter eines Verfassungsrichters und Bruders (und damit den Bruder selbst) kompromittiert.

  2. Roth war selbst von 1993 bis 1996 wissenschaftlicher Mitarbeiter des Bundesverfassungsgerichts.

    Das ist höchst bemerkenswert. Denn das Bundesverfassungsgericht macht ein enormes Geheimnis daraus, wer dort „wissenschaftlicher Mitarbeiter” ist. Das halten die sonst streng geheim. Denn faktisch machen und können die Verfassungsrichter nicht viel und lassen sich ihre Urteil von ihren Mitarbeitern schreiben, die normalerweise selbst schon erfahrene Richter sind.

    Das ist insofern kurios, als ich mich mit diesem Vorsitzenden Roth gerade wegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gefetzt und ihm vorgehalten habe, dass er sie nicht kennt und nicht beachtet. Die wichtigste Entscheidung stammt zwar von 1991, aber auch 1993 bis 1996 gab es wichtige Entscheidungen zum Prüfungsrecht. Und damit ist die Wahrscheinlichkeit gar nicht mal so niedrig, dass Roth selbst die geschrieben hat.

    Hat er gegen die von ihm selbst geschriebenen Verfassungsgerichtsurteile verstoßen? Dann wäre es sogar nach der vermauerten BGH-Auffassung Rechtsbeugung.

    Den Verfassungsrichtern muss aber klar gewesen sein, dass sie mit der Annahme meiner Verfassungsbeschwerde damit auch Machenschaften eines Richters ins Gespräch bringen und dessen Karriere beenden würden, den sie persönlich kennen mussten, weil er dort doch Mitarbeiter gewesen sein muss. Das Bundesverfassungsgericht würde aber niemals seine eigenen Mitarbeiter angreifen, die es sonst ja so wirksam schützt.

    Wer weiß auch, was der alles zu erzählen gehabt hätte? Die können sich dort ja alle gegenseitig erpressen.

    Er wird auch wissen, wen er dort ansprechen konnte, weil er die Leute ja kennt.

  3. Und dann noch die Verbindung über die Frau Kirchhofs, die selbst Vorsitzende am Verwaltungsgerichtshof Mannheim ist.

    Würde Kirchhof da den Stand seiner Frau gefährden, indem er einen anderen Vorsitzenden (und damit gleich die billigende Rechtssprechung des VGH) kassiert und denen nicht einfach nur Rechtsfehler, sondern vorsätzliche Manipulation und Fälschung eines Verhandlungsprotokolls und der Tonbänder bescheinigt? Ihre Chancen, da noch Präsidentin zu werden, wäre da sicherlich gering, wenn man da im Dreck wühlte.

  4. Und als ob das nicht genug wäre: Der direkte Zusammenhang zwischen Ablehnung der Verfassungsbeschwerde und der Beförderung Roths an den VGH.

    Normalerwiese nämlich bleiben Verfassungsbeschwerden nicht oder nur sehr selten am BVerfG vier Jahre unbearbeitet liegen. Entweder werden sie vorher schon abgewiesen oder man hört irgendwas. Was vier Jahre liegt, wird normalerweise auch nicht mehr durch eine Kammer abgelehnt, das ist normalerweise durch die Kammer durch.

    Deshalb war es auch so erstaunlich, dass man den andere, ähnlichen Fall (da ging es um eine Habilitation) schon am 4.11.2010 entschieden hatte. Denn: Mein Aktenzeichen war 1 BvR 3256/08. Das Aktenzeichen des anderen Falles war 1 BvR 3389/08.

    Der andere Fall hat also ein um 133 höheres Aktenzeichen, und nur solche Beschwerden, die nicht schon bei der Eingangsbeschwerde aussortiert werden (und das sind die meisten) bekommen eines. Das heißt, dass die andere Beschwerde kurz nach meiner eingelegt worden sein muss (meine stammt vom 16.11.2008 und die andere muss noch 2008 eingeganen sein wegen der /08).

    Normalerweise geht es bei gleichen Fällen nach Reihenfolge. First come, first serve. Zumal der andere Fall keine Dringlichkeit mehr hatte, der war schon pensioniert, dem ging es nur noch ums Prinzip.

    Warum aber wurde der andere Fall in normaler Zeit, nämlich schon in unter zwei Jahren, entschieden, während man meinen Fall dreieinhalb Jahre lang liegen ließ, obwohl ich vorher da und dringlicher gewesen bin?

    Hat man das einfach liegen lassen, bis der (in doppelter Hinsicht) wissenschaftliche Ex-Mitarbeiter seine Beförderung an den Verwaltungsgerichtshof hatte? (Die wäre nämlich sonst nicht erfolgt, wenn vorher ruchbar geworden wäre, dass der da Protokolle fälscht.)

    Oder hat der einfach selbst die guten Kollegen dort gebeten, die Sache still zu halten?

Ich hatte mich bisher auf die Richterin Susanne Baer konzentriert, weil die die einzige Änderung in der Besetzung war und die anderen beiden Richter zuvor noch einen ähnlichen Fall positiv angenommen hatten. Zumal Susanne Baer massive Motive zur Manipulation hatte, Berichterstatterin war und ihre Äußerungen im Umfeld Gender Studies gar nichts anderes als eine Abweisung zuliesen, zumal ich als weißer Mann in ihren Augen kein Recht mehr erhalten dürfte und sie mit meiner Verfassungsbeschwerde ihren eigene Titelmühle mit dem vorgetäuschten Gender Studies Studiengang erledigt hätte.

Tatsächlich aber bestanden davon unabhängig engste Verbindungen zwischen jenem Verwaltungsrichter Andreas Roth, und dem Bundesverfassungsgericht.

Zeigt alles nur umsomehr, wie korrupt und verlogen der Laden ist.

Denn verfahrensmäßig hätten sie auf die Verbindungen hinweisen und mir Gelegenheit zur Stellungnahme geben müssen. Sie haben es aber verschwiegen und auch später jede Auskunft zu ihren Mitarbeitern strikt verweigert.

Und wieder zeigt sich eine neue Sediment-Schicht in diesem stinkenden Korruptionssumpf, den sie „Bundesverfassungsgericht” nennen.

Nachtrag: So läuft das dann am Beispiel Rundfunkabgabe:

  • Paul Kirchhof entwirft den Rundfunkabgabenstaatsvertrag.
  • Klagt man in Baden-Württemberg dagegen, landet man zuständigkeitshalber bei Else Kirchhof
  • Und im Bundesverfassungsgericht weist dann Ferdinand Kirchhof jede Verfassungsbeschwerde dagegen zurück.