Ansichten eines Informatikers

“Widerstand gegen verfassungswidrig ausgeübte öffentliche Gewalt ist jedermanns Recht und Pflicht.”

Hadmut
23.2.2016 21:22

Ach Gott, ach Gott, die Hessen.

Wussten Ihr (oder wussten die Hessen) schon, was in Art. 147 der Landesverfassung von Hessen steht?

Art. 147 [Widerstandspflicht; Anrufung des StGH bei Verfassungsbrüchen]
(1) Widerstand gegen verfassungswidrig ausgeübte öffentliche Gewalt ist jedermanns Recht und Pflicht.
(2) Wer von einem Verfassungsbruch oder einem auf Verfassungsbruch gerichteten Unternehmen Kenntnis erhält, hat die Pflicht, die Strafverfolgung des Schuldigen durch Anrufung des Staatsgerichtshofs zu erzwingen. Näheres bestimmt das Gesetz.

Da ist nicht nur die Rede von einem Recht, sondern auch von jedermanns Pflicht.

Auch in Art. 19 der Landesverfassung von Bremen heißt es:

Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.

Im Gegensatz etwa zu Art. 20 Abs. 4 GG, wo nur von einem Recht die Rede ist:

Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Hat das schon mal jemand gemacht?

Auf Verfassungsbruch oder Beseitigung unserer Verfassungsordnung gerichtete Unternehmen haben wir inzwischen ja viele.

Beispielsweise der Feminismus fällt darunter, denn da geht es massiv um die Abschaffung der Gewaltenteilung, des Demokratieprinzips, der Freiheit von Forschung und Lehre, der Berufsfreiheit, freier Zugang zu öffentlichen Ämtern, Wahlrecht, Gleichheit vor dem Gesetz, und und und.

Hat schon mal jemand – vor allem in Hessen oder Bremen – Widerstand geleistet oder den Staatsgerichtshof angerufen?