Ansichten eines Informatikers

Aus dem WDR wird Lesben-TV

Hadmut
26.1.2016 19:31

falls das so durchkommt…

Der Landtag von NRW wird morgen in zweiter Lesung über das Gesetz zur Änderung des WDR-Gesetzes und des Landesmediengesetzes Nordrhein-Westfalen (15. Rundfunkänderungsgesetz) beraten (Pressemitteilung, Gesetzestext in Drucksache 16/9727)

Dort wurde in § 15 zur Zusammensetzung des Rundfunkrates vor der alten Nr. 12 (Landessportbund Nordrhein-Westfalen) ganz unauffällig eine neue Nr. 12 eingeschoben:

12. die Landesarbeitsgemeinschaft Lesben in Nordrhein-Westfalen e.V. und Schwules Netzwerk NRW e.V.

Merkt bestimmt keiner. Wer von unseren Abgeordneten liest schon Gesetzentwürfe, über die er abstimmt?

Damit bekommen völlig willkürlich und eigenmächtig besetzte Vereine, die überhaupt nicht rechtsstaatlich oder demokratisch sind, sondern in denen die üblichen Schlachten und Intrigen ablaufen, Einfluss auf die Programmgestaltung.

Insbesondere wird damit die vorgegebene Staatsferne unterwandert, denn Schwule und Lesben sind heute ja nicht mehr sexuelle Orientierungen, sondern getarnte Unterorganisationen der linken Parteien.

Und so wird die Partei- und Regierungsferne durch die Hintertür unterlaufen.

Begründung?

Gesetze haben normalerweise eine Begründung. In der Begründung zu diesem Gesetz steht zu dieser Änderung des § 15 (Änderung Nummer 10):

Zu Nummer 10

Die Besetzung des Rundfunkrats wird in § 15 neu geregelt. Nicht zuletzt auf Grund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März 2015 war für eine ausreichende Staatsferne und Dynamisierung des Gremiums Sorge zu tragen. Der Anteil der als staatsnah zu betrachtenden Mitglieder des Rundfunkrats überstieg auch bisher das vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Drittel nicht. Die Gesamtzahl der Mitglieder wird auf 58
erhöht, um eine ausgewogene, vielfältige und dynamische Besetzung zu ermöglichen. Zudem wird das Ziel einer geschlechterparitätischen Besetzung der Gremien nochmals ausdrücklich klargestellt (Absatz 1).

[…]

In Absatz 3 werden die unmittelbar entsendeberechtigten Organisationen unter Vielfaltsgesichtspunkten neu geordnet.

So, so.

„Ausreichende Staatsferne”.

Und sie behaupten, die Organisationen würden nur „neu geordnet”.

So läuft das immer im Feminismus. Erst so ganz unauffällig und verlogen irgendwo Gesetzesänderungen reinschmuggeln und hinterher dann groß aufbohren und umdefinieren. Keiner hat’s gemerkt und dann kriegt man’s nicht mehr raus.

Andererseits: Was soll’s. Ich glaube eh nicht, dass Gesetze in NRW noch lange irgendeine Bedeutung haben.

[Danke für den Hinweis!]