Ansichten eines Informatikers

Hat der Justizminister Maas die Unschuldsvermutung jetzt abgeschafft?

Hadmut
28.8.2015 1:59

Eigentlich lag ich schon im Bett und wollte schlafen. Da ist mir noch was durch den Kopf gegangen.

Maas versucht ja gerade, auf Facebook Kommentare abschalten zu lassen. Und im Fernsehen kamen irgendwelche Journalisten, die das auch wollten.

Auf welcher Rechtsgrundlage machen die das eigentlich?

Persönlichkeitsrechte?

Geht nicht, sie sind ja weder die Betroffenen, noch deren Vormund.

Strafbarkeit?

Sagen so viele, das wäre strafbar, was da steht.

Nur: Die Strafbarkeit kann nur in einem ordentlichen Gerichtsverfahren durch rechtskräftiges Urteil festgestellt werden. Und solange das nicht der Fall ist, gilt die Unschuldsvermutung, darf kein behördliches Handeln daran geknüpft werden.

Der richtige Weg wäre also, gegen die Leute ein Strafverfahren einzuleiten, zu sehen, was dabei herauskommt, und wenn sie verurteilt werden, dann die Löschung zu betreiben.

Aber auf welcher Rechtsgrundlage lassen ein Justizminister und ein Rudel Journalisten eigentlich Webseiten löschen? Weil die ihnen persönlich nicht gefallen?

Was mich zu der Frage bewegt: Für wen halten die sich eigentlich?

Wir haben hier eine Gewaltenteilung und klare Zuständigkeiten. Und ein Justizminister ist nicht dafür zuständig darüber zu befinden, ob Handlungen im Einzelfall strafbar sind.

73 Kommentare (RSS-Feed)

JohnDoe15
28.8.2015 2:46
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>Wir haben hier eine Gewaltenteilung und klare Zuständigkeiten.

Wie lange eigentlich noch. In der BRD regiert nicht das Recht sondern die Macht. Der Bundesgerichtshof hält sich ja nach Vorauswahl der Richterlein für einen Hort der Gerechtigkeit. Die SPD kauft derweil alle Zeitungen auf, die CDU ruft schonmal beim Muezzin zum Morgengebet und die Grünen schicken Putin eine Einladung zum Kinderf*cken. Typisch deutsche Tugenden eben die sich da offenbaren. Ich vergaß die Ex-SED…
Selbst wenn Otto Normalverbraucher besser bekannt als “Pack” oder “Mischpoke” Recht hat, dann “Macht” das nichts.

Und jetzt lehne ich mich mal aus dem Fenster und behaupte, dass wäre demokratisch legitimiert. Denn (offiziell) ist das Volk ja der Souverän. Und das Volk wählt ja nun munter weiter den immer selben Misthaufen.

In diesem Sinne: Free speech is hate speech. Und ich bin da nun ein bisschen aber wirklich nur ein wiiiiiiiiinziges büschen *SAUER* (!!1elf1eins) drüber. Aber wirklich echt nur ein kleines bisschen. Also echt nur minimalst.


Paule
28.8.2015 3:24
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>Aber auf welcher Rechtsgrundlage lassen ein Justizminister und ein Rudel Journalisten eigentlich Webseiten löschen?

Ja Hadmut, die Frage stellt in Deutschland außer aufrichtige Informatiker schon lange keiner mehr.

Irgendwo im Netz habe ich letztens gelesen Gesetze sind für unsere Politiker schon lange nur noch diskutierbare Handlungsmöglichkeiten.

Beispiele gibt es zu Hauf: Griechenland und Maastrichvertrag no bail-out Art. 125 AEUV, Asylanten und Grundgesetz Art 16a, GEZ und Bankengesetz § 14 Abs.1 BBankG, Frauenquote und Diskriminierungsverbot Grundgesetz Artikel 3, Freiheit von Forschung und Lehre und Artikel 5 Grundgesetz (GG) usw. usf.

Warum soll da eine so herausragende Person der Weltgeschichte wie Herr Bundesjustizminister Heiko Maas als gesetzestreuer Bürger auftreten, hindert das nicht nur an kreativer Arbeit? Siehe Vorratsdatenspeicherung und das Suppergrundrecht auf Sicherheit, aber nein das war je eine herausragende Persönlichkeit der jetzt die Lokomotiven lobbyiert, nichtsdestotrotz mit den Grundrechet hat unsere hier gemeinte Persönlichkeit es ja auch nicht so…
Zitat: „Nach dem islamistischen Anschlag auf “Charlie Hebdo” hat er die Chance für eine “grundrechtsverträgliche Form der Vorratsdatenspeicherung” gesehen.“
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicherung-Maas-verteidigt-seinen-Meinungswandel-2763691.html

Ein Kommentar dazu von einem dieser Seiten diese schlimmen (die man löschen muß) kann man hier lesen:
http://www.heise.de/forum/heise-online/News-Kommentare/Vorratsdatenspeicherung-Maas-verteidigt-seinen-Meinungswandel/Diese-Aussage-ist-pressewirksame-Volksverarsche-denn/posting-21044273/show/

Hier also die Wahrheit Herr Informatiker, leider gehören Sie zu der aussterbenden Sorte von Leuten die unbedingt auf die Einhaltung von Gesetzen bestehen. Sie müßten sich grundlegend ändern. Sie sind aber auch sowas von …. von … Maskulin, aber auch … und mir sehr sympathisch!

Dazu passt ein Zitat:
Regelrecht erschreckend ist, was Richter a. D. Frank Fahsel am 09.04.2008 in der Süddeutschen schrieb: “Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen… In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor ‘meinesgleichen’.”
https://antilobby.wordpress.com/2013/10/01/gangster-gauner-und-ganoven-willkommen-im-bundestag/

Was dann wieder zu einem unserer vorherigen Themen führt Range und die bösen Blogger …
.
Der olle Fritz hat mal gesagt: Ich erkenne meine Schweine am Galopp ….

Gruß Paule


DarkynanMP
28.8.2015 5:40
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Herr Maas hat schon häufiger gezeigt, was er – einmal im Amt – von Gewaltenteilung und GG Artikel 20.3 hält: Nichts!
Er ist allerdings nur ein Symptom und nicht die Krankheit an sich.

Dennoch sollte er umgehendst aus Regierung und Ämtern rausgeschmissen werden.


wunderhaft
28.8.2015 5:41
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Selbstverständlich haben wir hier eine Gewaltenteilung!
Und zwar, wie könnte es anders sein, eine Gewaltenteilung deutscher Prägung, deren Vertreter es sich seit jeher geleistet haben großzügig auf die Unabhängigkeit der Justiz zu verzichten. 😉

Wer sich für das Thema interessiert, findet hier eine Analyse und umfangreiches Material dazu:
http://www.gewaltenteilung.de/idee

Und weil es gerade entfernt hier reinpasst, möchte ich auf eine Forrm der Rundfunkbeitragsklage hinweisen, die ich für sinnvoll halte:
http://rundfunkbeitragsklage.de/info/


Rechnungsprüfer
28.8.2015 7:28
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wundert es denn keinen, dass Maas erst so eine Broschüre machen lässt und Wochen später Forderungen nach #Hatespeech Kontrollen kommen?
Das sieht für mich ganz klar nach ein Plan aus und ich ahne schlimmes, wenn ich mir die Leute anschaue, die an der Broschüre mit gearbeitet haben.
http://www.amadeu-antonio-stiftung.de/hatespeech/


LeserJ
28.8.2015 7:51
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Völlig richtig, Hadmut!

Es macht mir zunehmend Sorgen, wenn ich sehe, wie selbstverständlich inzwischen versucht wird abweichende Meinungen von der rotgrünen Bessermeinung zu unterbinden, zu kriminalisieren und plattzumachen. Selbst vor der persönlichen Zerstörung des Berufs- und Privatlebens wird kein Halt mehr gemacht.

Ich frage mich, ob Historiker rückblickend – sagen wir in 50 Jahren – das, was wir derzeit erleben, als Beginn der nächsten Diktatur in Deutschland beschreiben werden.

Erst die braunen Sozialisten, dann die tiefroten Sozialisten und heute die rotgrünen Sozialisten.


LeserJ
28.8.2015 7:58
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Ergänzung:
Wird es diesmal jemanden geben, der uns von dieser Diktatur befreit? Auf die US-Amerikaner wird man kaum zählen können, die scheinen ja vom selben Virus infiziert zu sein.


Martin
28.8.2015 8:34
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Kostet am wenigsten und ist am wenigsten Arbeit. Und es klingt danach als ob die Politik was tut. Und den Rechtsstaat führt das auch ad adsurdum. Ist doch klar, das so etwas von Maas/SPD gefordert wird.

Und noch viel wichtiger, es lenkt vom eigenen nichts tun ab. Und vom eigenen versagen.


Boes
28.8.2015 9:01
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Eine der treibenden Kräfte hinter der kriminalisierung von Meinungen, ist die mit viel staatlichem Fördergeld ausgestattete antonio amadeu Stiftung der Anetta Kahane.
Familie Kahane hat sich ein wundervolles Ernährungswerk geschaffen in dem die ganz Familie an der “Umvolkung” Deutschlands werkelt und daran verdient. Blogs, Webseiten, von Dominiqu.A. Kahane, Propagandafilmchen von Peter Kahane, Experten aus dem Hause Kahane/amadeu stiftung bedienen Radio und TV .
Inzwischen wurde die vor zwei Jahren noch offensichtliche Autorschaft der Fa. Kahane Design an den unzähligen professionell gestalteten Webseiten und Blogs gegen Ausländerfeindlichkeit ein wenig verschleiert.


peter
28.8.2015 9:33
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und auch das gibt es bald bei uns:
http://www.unzensuriert.at/content/0018563-Schwedische-Mainstream-Journalisten-fuer-Einschraenkung-der-Pressefreiheit
Das Volk paßt einfach nicht mehr zur Regierung. Weg mit dem Volk!
PS: in Spanien könnte ich für diesen Post seit 1.7.2015 angeklagt werden. Schöne neue Welt.


Horsti
28.8.2015 9:38
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“Wir haben hier eine Gewaltenteilung
und klare Zuständigkeiten. Und ein
Justizminister ist nicht dafür
zuständig darüber zu befinden, ob
Handlungen im Einzelfall strafbar
sind.”

Gewaltenteilung ist doch sowas von retro. Hat nicht erst vorgestern Minister Gabriel, also jemand aus der Exekutive, gefordert “das Pack einzusperren” und mal eben Judikative gespielt?


Der (r)echte Staat
28.8.2015 10:01
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Unschuldsvermutung abschaffen wollen?
Zensur anschaffen wollen!
Eine Rechtsgrundlage müßte dafür erschaffen werden…

Das Irre ist, daß Maas u.a. glauben mit solchen Ideen die allgemeine Situation zum Positiven verändern zu können. Fortschritt durch Meinungseinschränkung/Redeverbot. Präventiv könnte man Gewalttätern auch deren Brotmesser beschlagnahmen. Eskalation um jeden Preis.

“Für wen halten die sich eigentlich?”
Die halten sich für intelligent, frei und außergewöhnlich Rechtschaffend. Also universale Konfliktlöser mit gottartigen Potential. Es gibt ja auch nur eine vernünftige Weltanschauung und in deren Köpfen existiert eine 1:1-Kopie dessen.


peter
28.8.2015 10:05
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@LeserJ: “…US-Amerikaner wird man kaum zählen können…”
Soll das jetzt ein Witz sein? Die sind doch die Ursache


JochenH
28.8.2015 10:18
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Die Rechtsbeugungen unserer Regierung werden immer vielfältiger. Das ist sichbar in der Haftung für griechische Kredite und besonders bei der Asylpolitik. Das Asylrecht hat mit dem Thema Einwanderung eigentlich gar nichts zu tun, sondern ist ein Vehikel für Verfolgte dieser Welt. Snowden zB wäre ein Kandidat dafür …

Dass mit der Meinungsfreiheit beruht sicher darauf, dass der Normalbürger mit gesundem Menschenverstand klar ausdrückt, was schief läut und einfach recht hat. Das will die Regierung genausowenig hören wie damals die SED in der DDR. Statt bessere Politik zu machen, werden Kritiker nun zum Schweigen gebracht.


Joe
28.8.2015 10:28
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Wird es diesmal jemanden geben, der uns von dieser Diktatur befreit? Auf die US-Amerikaner wird man kaum zählen können, die scheinen ja vom selben Virus infiziert zu sein.

Bei den Nazis war’s der Russe, der sie militärisch besiegt hat und nicht der Amerikaner, obwohl inzwischen die Mehrheit im Westen die Propaganda aus Hollywood glaubt (während sich die Briten fürs Bombardieren von Flüchtlingen feiern).

Rußland wird auch diesmal eine wichtige Rolle spielen bei den künftigen Entwicklungen in Europa.


Tacheles
28.8.2015 10:33
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> Auf die US-Amerikaner wird man kaum zählen können, die scheinen ja
> vom selben Virus infiziert zu sein.

Hoffen auf Putin? Zumindest das Geraudeausdenken hat man dort noch nicht verlernt. Aus westlicher Sicht reibt man sich gerade an deren eigenen Umerziehungskrieg (gegen Homosexuelle), aber man darf dabei nicht vergessen, dass die Abschaffung von §175 StGB bei uns auch erst 1994 erfolgte.


euchrid eucrow
28.8.2015 10:46
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Für wen halten die sich eigentlich?

hattest du nicht in einem vergangenen artikel solche leute als “universal-laien” bezeichnet? ich denke, der begriff trifft zu.


tuka
28.8.2015 10:53
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Ein paar Beispiele hast Du ja schon aufgezählt. Andere Beispiele kommen zum Beispiel aus dem Unterhaltsrecht. Hatte ich gerade. Gesetz sagt “Eltern schulden dem Kind eine Ausbildung”. Meine Tochter hat vor Gericht geklagt und Recht bekommen. Begründung des Gerichts “Ja, ist eine absolute Einzelfallentscheidung”. Auf meine Frage auf welcher rechtlichen Grundlage “Machen wir hier immer so”. Wie oft das so vorkommt “in letzter Zeit ziemlich oft”.

Für mich existiert kein Rechtsstaat mehr.


Alexander
28.8.2015 11:26
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Beim Kampf gegen “Rechts” sollte jedes Mittel recht sein. Falls dem Gesetze im Wege stehen, dann müssen diese halt passend abgeändert werden. Hat 1933 beim Kampf gegen “den Juden” ja auch super funktioniert.

(wer Ironie findet darf sie behalten)


Eldoran
28.8.2015 11:28
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Das wird vermutlich nach der selben Rechtsbasis wie das KiPo Stoppschild / Löschen gemacht werden – also hauptsächlich mittels Druck auf die Provider.
Übrigens in Österreich läuft Piratebay etc. Sperren ziemlich ähnlich ab: http://heise.de/-2792847


Freddy
28.8.2015 12:06
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Jasinna hat vieles, was aktuell in Deutschland falsch läuft, gut zusamengestellt:
https://www.youtube.com/watch?v=pzZ7baBZyDQ&t=82m13s


peter
28.8.2015 12:15
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Man darf auch nicht mehr tragen was man will (das ist wohlgemerkt keine verbotene Kleidung). Man muss wohl zukünftig zw. gesetzl. verboten und sozial verboten unterscheiden. DE wird wieder faschistisch und die linken Bürger marschieren vorneweg.
“…mit einem bei Neonazis beliebten Symbol…” hoffentlich wird niemals eine Orange ein beliebtes Symbol bei denen. Ich trinke nämlich gerne Orangensaft und wenn die Geschäfte alle Flaschen und Packungen aus dem Regal nehmen, dann wird das eine harte Zeit.
http://www.focus.de/politik/deutschland/abgelehnte-asylbewerber-gefahren-t-shirt-mit-neonazi-symbolen-busfahrer-nach-fahrt-mit-fluechtlingen-gefeuert_id_4908717.html


Dirk S
28.8.2015 12:36
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@ wunderhaft

Selbstverständlich haben wir hier eine Gewaltenteilung!

Vom linken Schläger die Eisenstange auf die Rechte, vom rechten Schläger den Baseball-Bat auf die linke Backe und der Staat klaut dir in der Zwischenzeit die Brieftasche. Deutsche Gewaltenteilung, Staat und Schläger aller Richtungen teilen sich die Gewalt, die der Bürger auszuhalten hat.

Gewaltfreie Grüße,

Euer Dirk

PS: Ich weiß natürlich, was Gewaltenteilung eigentlich bedeuten soll, aber die Entwicklung geht inzwischen eher in die von mir beschriebene Richtung.


EinInformatiker
28.8.2015 12:44
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Ich habe nur die ersten Sätze gelesen (den Rest lese ich noch). Aber es ist natürlich klar, dass das Abschalten von Kommentaren durch den Staat (privat sieht das anders aus) reines Gesinnungsstraf”willkür” ist. Es geht um die Vernichtung eines Jeden der eine abweichende Meinung hat. Obwohl es gar nicht so sehr darum den Gegner zu vernichten, sondern sich auf Teufel komm raus zum System zu bekennen, da man nur so im System seine soziale Stellung behalten kann. Es ist einfach die reine Hilflosigkeit und ein im sich schlagen im Amok; denn es gibt keine sachliche Rechtfertigung für die aktuell betriebene Politik mehr. Gibt man diese Politik aber auf, bricht der ganze Zirkus zusammen. Und jeder der sich nicht aktiv zu den hohlen (moralisierenden) Phrasen des System bekennt ist bereits vorher sozial erledigt. Die müssen also überhaupt nicht gezielt einen Totalitarismus errichten wollen, das reguliert sich über den (sozialen) Gruppendruck selbst. Wobei mir allerdings schleierhaft ist, wie die angesichts ihrer hohlen Phrasen noch irgendein Selbstbild von sich aufrecht erhalten können.


EinInformatiker
28.8.2015 12:59
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Und ein Justizminister ist nicht dafür zuständig darüber zu befinden, ob Handlungen im Einzelfall strafbar sind.

Er dürfte insbesondere nicht dazu da sein über die erlaubte öffentliche Moral oder Gesinnung zu befinden. Aber mit dem Volksbverhetzungspragraphen gibt es leider schon immer das Einfallstor zum Mißbrauch. Dadurch kann (könnte) man immer Gesetze erlassen, die die freie Rede willkürlich einschränken. Wenn solche Gesetze zunehmend elassen werden (in NRW gibt es meine ich mittlerweile einen solchen Hassrede-Paragraphen) würde es also auch nichts nutzen wenn Gerichte auf Basis solcher Paragraphen entscheiden. Dass der Staat sich im Vorfeld einmischt zeigt aber natürlich, dass er ganz klar rechtswidrig vorgeht. Außerdem würde es bei Rinführung entsprechender Hassgesetze natürlich deutlicher wohin der Hase läuft. Und man kann es sich als Justizminister ja leisten das Recht informell zu brechen. Es gibt ja keine Presse und keine Öffentlichkeit die ihn dafür zur Rechenschaft zieht.


Frank
28.8.2015 13:00
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Wenn das Endziel darin besteht, funktionierende Systeme und Ordnungen,Länder und einen ganzen Kontinent vor die Wand zu fahren- um dann was Neues,Widerliches zu installieren- gibt es dafür nunmal keine guten Argumente.
Also wird seit geraumer Zeit, bei allen relevanten Themen, die Sachdiskussion gemieden wie die Pest und durch Pseudomoral und pc ersetzt.
Unter anderem auch deswegen werden zunehmend Frauen/Feministinnen auf Schaltstellen gehievt -denen liegt “gefühlte Logik ” im Blut,schreiende Ungerechtigkeit /Unlogik wird weniger als Solche erkannte -solange es sich gut anfühlt.
Alles kein Zufall, hat alles System.


Bob
28.8.2015 13:03
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Teilweise machen sie es über den “Jugendschutz”. Kann man dann bei Google Chilling Effects nachlesen – wenn man bestimmte Seiten nicht bei Google findet. Oder halt verbotener Kram, Mein Kampf zum runterladen oder sowas.


der eine Andreas
28.8.2015 13:47
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D braucht Maas doch gar nicht mehr!

Zugegebener Maßen saublöde Homophobe werden gleich beim AG denunziert.

Nächste Stufe:
Falsches T-Shirt -> Entlassung!
http://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/busfahrer-traegt-nazi-t-shirt-bei-der-abschiebung-von-fluechtlingen–110213304.html

“Publik gemacht hatte den Fall der Grünen-Politiker Jörg Rupp aus Malsch. Er forderte Regierungspräsidentin Nicolette Kressl (SPD) schriftlich auf, dem Unternehmen umgehend den Auftrag für künftige Abschiebefahrten zu entziehen.”

Hier feiert er sich:
http://joergrupp.de/


Cassandra
28.8.2015 13:56
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An Recht und Gesetz hält sich in der BRD keiner mehr. Wir haben seit 70 Jahren negativ Auslese und zu den ganzen Gestallten der BRD fällt mir nur noch die Definition des Rechtsbankrott ein: “Rechtsbankrott
ist das Unvermögen einer Rechtsordnung, den Rechtsunterworfenen Recht zu verschaffen. Eine Rechtseinrichtung offenbart beispielsweise R., wenn sie Lügner an die Spitze gelangen lässt, Schmierer zu Schriftführern macht, Betrüger zu Kassieren, Fälscher zu Protokollanten, Hochstapler zu Beisitzern und Erpresser zur Rechtsaufsicht. Eine Besserung verspricht unter solchen Umständen allein die vollständige Rückkehr zu allgemein anerkannten Werten (z. B. Wahrheit, Freiheit) und Rechtsgrundsätzen (z.B. pacta sunt servanda, Willkürverbot, Wettbewerb usw.).”

Besser kann man die Lage nicht beschreiben.


Karl Marx
28.8.2015 15:41
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Aber auf welcher Rechtsgrundlage lassen ein Justizminister und ein Rudel Journalisten eigentlich Webseiten löschen?

1. Facebook ist eine private Webseite und so wie Hadmut Danisch entscheidet, welcher Kommentar auf seiner privaten Webseite veröffentlich wird, entscheidet Facebook nach seinem Gusto, was dort geschrieben stehen wird.

2. Handelt der Minister behördlich oder regiert er? Ich denke hier liegt Regierungshandeln vor. Die “Befugnis” zum Regieren liegt als Regierungsmitglied unzweifelhaft vor. Wer dafür eine Rechtsgrundlage braucht, findet diese in [1]. Wenn der Minister dem Facebook-Vertreter sagt: “Pass mal auf du Honk: Ich will diesen Mist da nicht lesen. Lösch das oder ich sperr’ deinen Laden in Deutschland!” dann ist das eine Drohung mit einem empfindlichen Übel, aber die ist ja nicht rechtswidrig.

3. Wer zur Wahl geht, darf sich hinterher doch nicht wundern, dass die Gewählten das Regieren anfangen.

[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinienkompetenz


Hadmut
28.8.2015 16:45
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@Karl Marx: Nicht alles was hinkt, ist auch ein Vergleich.

> 1. Facebook ist eine private Webseite und so wie Hadmut Danisch entscheidet, welcher Kommentar auf seiner privaten Webseite veröffentlich wird, entscheidet Facebook nach seinem Gusto, was dort geschrieben stehen wird.

Blödsinn.

Facebook ist keine private Webseite, sondern ein Anbieter, der eine Dienstleistung anbietet und darüber einen Vertrag mit Leuten schließt. Eine völlig andere Rechtssituation. Gegenstand der Facebook-Dienste ist, dass der Benutzer sich selbst da darstellen kann.

> 2. Handelt der Minister behördlich oder regiert er?

Es gibt drei Staatsgewalten. Die Legislative: Das macht er da nicht. Die Iudikative: Die maßt (haha, Wortwitz: Er maast…) er sich zwar an, ist er aber auch nicht. Also spielt er Exekutive. Die Ministerien sind zwar Verbindung zwischen Regierung und Behörde, trotzdem braucht er für behördliches Handeln eine Rechtsgrundlage. „Regieren” heißt ja nicht, dass der gerade machen kann, was er will.

> aber die ist ja nicht rechtswidrig.

Doch.

Denn als Staatsgewalt ist der Minister Grundrechtsverpflichteter und hat sich gefälligst daran zu halten.


maSu
28.8.2015 15:58
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Ist es nicht bequemer, Hass auszublenden, als zu fragen, wo er denn herkommt?

Ich dachte lange Zeit, dass Ursula von der Leyen ein politisches “Worst Case Szenario” darstellt – egal auf welchem Posten. Mittlerweile muss ich sagen: Heiko Maas tut es der Dame gleich. Schlimmer noch:

Zensursula ist wenigstens gescheitert, der Maas gießt seinen Wahnsinn auch noch in Gesetze, die durch den Bundestag gehen und dann angewendet werden!


Hadmut
28.8.2015 16:40
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> Ist es nicht bequemer, Hass auszublenden, als zu fragen, wo er denn herkommt?

Guck doch mal in die Zeitung. Die Journalie schreibt hunderte von Artikeln mit dem Titel „Woher kommt nur dieser Hass?”


Olaf S
28.8.2015 16:54
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Denn als Staatsgewalt ist der Minister Grundrechtsverpflichteter und hat sich gefälligst daran zu halten.

Nein, absolut nicht. Ich meine das “gefälligst”. Der Minister hat sich nicht “gefälligst” daran zu halten. Er hat sich daran zu halten – selbst wenn es ihm nicht gefällt.


peter
28.8.2015 17:07
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> “…der eine Dienstleistung anbietet und darüber einen Vertrag mit Leuten schließt”
korrekt. Wobei FB eine unentgeltliche DL anbietet und somit in seine AGBs reinpacken kann, was es will; auch Änderungen der AGBs zum Nachteil des Nutzers. Wer nicht will, kann ja die Nutzung beenden.
Persönlich kann ich überhaupt nicht verstehen, warum jemand FB freiwillig nutzt. Der Gipfel sind FB-Kandidaten, die sich über Datenmissbrauch und Vorratsdateng. lautstark mokieren, sich aber den GB dieses US-Unternehmens freiwillig unterwerfen.


EinInformatiker
28.8.2015 17:11
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Denn als Staatsgewalt ist der Minister Grundrechtsverpflichteter und hat sich gefälligst daran zu halten.

Ist es in diesem Zusammenhang nicht auffällig, dass sich niemand auf Recht und schon gar nicht aufs Grundgesetz beruft wenn er gegen angebliche rechtsradikale Äußerungen vorgehen will. Es ist in diesen und ähnlichen Zusammenhängen nie (wie es früher mal der Fall war, als man noch “die freiheitlich demokratische Grundordnung” gegen “Verfassungsfeinde” schützen wollte) mehr die Rede davon, dass man gegen Verfassungsfeinde vorgehen bzw. dem Grundgesetz oder der FDGO Geltung verschaffen müsse. Nein es ist so (und das steht im Einklang damit, dass nicht mehr das Grundgesetz gilt, sondern eine linkspopulistische Ideologie dieses ersetzt hat), dass ein Eingreifen jenseits jedes geltenden Rechts aufgrund ideologisch opportuner “Grundsätze” gefordert wird. Grundsätze ist schwach ausgedrückt, aber ich kanns im Moment nicht besser. Gemeint ist damit, dass nicht geschriebenes Recht gilt, sondern eine ideologische Klassifikation gemäß politischer Opportunität (so wie es in jedem totalitären System der Fall war und ist).


der eine Andreas
28.8.2015 17:12
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P.S.
Der Rupp ist dieser Rupp:
http://www.abendblatt.de/hamburg/article137533780/Sexistischer-Tweet-gegen-Suding-Gruener-rudert-zurueck.html

” “muss man sich mal vorstellen: mit Titten und Beinen anstatt Inhalten. #fassungslos #fdp””


Michael
28.8.2015 17:28
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Jedes noch so dumme Halbschattengewächs ist in der Lage die Vorratsdatenspeicherung zu umgehen. Somit ist diese ein reines Terrorinstrument gegen die Meinungsfreiheit. Das wird wohl Gründe haben.

An Themen für die Unzufriedenheit der Bürger, die auch Wähler sein können, mangelt es nun wirklich nicht. Stichworte Eurorettung, Energiewende, Bespitzelungsskandal, Ukrainerettung, Rußlandbashing, Völkerwanderung und reichlich Kleinkram. Normalerweise jeder einzelne ein Grund den Rücktritt der Regierung zu fordern. Deshalb werden die Kritiker der Völkerwanderung in Deutschlands Sozialsysteme in die rechte Ecke gestellt. Mit dem kleinen Fehler, dass z.B. E.W.Kreutzer mit seinem lesenswerten Kommentar über das Thema Völkerwanderung gewiss nicht einen Millimeter rechtslastig ist.


Stefan Mueller
28.8.2015 17:53
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Es mag neu für Hadmut sein, aber jeder darf Facebook auffordern, Kommentare zu löschen. Wenn diese Kommentare dann gegen Gesetze oder Facebooks Nutzungsbedingungen verstossen, ist die Chance groß, das Facebook so einer Aufforderung auch nachkommt.

Im übrigen ist Meinungsfreiheit nicht grenzenlos und solange irgendwelche Salafisten zum Mord an Christen aufrufen, sieht Hadmut das genauso. Nur wenn “Pack” zum Mord an Immigranten und Asylsuchende aufruft, Soll das legitime Meinungsäußerung sein. Wo bleibt da die Logik?


Hadmut
28.8.2015 17:56
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@Stefan Mueller: Tun und dürfen ist zweierlei.

Aber generell halte ich es für keine gute Idee, Facebook einzusetzen, nicht (erst) wegen dieses Aspektes. Es liegt eigentlich auf der Hand, dass man sich damit viel Ärger und Probleme einhandelt.

Nur muss man fairerweise auch sagen, dass die Deutschen auch keine Alternative hinbekommen haben.


LeserJ
28.8.2015 18:35
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@peter
Du solltest nicht den Fehler machen und die US-Regierung / US-Eliten mit der normalen US-Bevölkerung gleichzusetzen. Die Selbstheilungskräfte erachte ich dort für deutlich stärker als in D.

@Joe
Das würde ich so nicht sagen. Man sollte hier auch die umfangreichen Lebensmittel- und Materiallieferungen der Amerikaner an die Sowjets berücksichtigen (Stichwort: Hopkins-Mission).


Knirsch der Hirsch
28.8.2015 18:37
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@wunderhaft:
Danke für den GEZ-link !
Bin dabei.
Endlich mal wieder was zum mitbasteln 🙂

Gekaufte Liebe und verbotener Hass,
oder wie, oder was.
Ach nee, umgekehrt. Dumm geguckt.
You make my day.


Karl Marx
28.8.2015 18:44
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@Hadmut

Facebook ist keine private Webseite, […]

“Privat” als Gegensatz zu “staatlich”. Facebook ist eine private und keine staatliche Veranstaltung.

[…] sondern ein Anbieter, der eine Dienstleistung anbietet und darüber einen Vertrag mit Leuten schließt. Eine völlig andere Rechtssituation. Gegenstand der Facebook-Dienste ist, dass der Benutzer sich selbst da darstellen kann.

In konkret welche vertragliche Regelung zwischen Facebook und den Leuten wird denn eigegriffen, wenn Minister Maas Facebook nötigt, seine (facebooks) „Gemeinschaftsstandards“ dahingehend anzupassen, dass bestimmte Äußerungen „Des Packs“ (Gabriel) forthin nicht mehr als standardkompatibel gelten mögen und daher zu entfernen seien?

[…] trotzdem braucht er für behördliches Handeln […]

Schon das liegt hier nicht vor. Maas kann man hier beim Herrschen beobachten. Das Gespräch mit Facebook findet nicht als Teil irgendwelchen Verwaltungshandelns statt (es gibt am Ende keinen Verwaltungsakt).

[…] eine Rechtsgrundlage. „Regieren” heißt ja nicht, dass der gerade machen kann, was er will.

Habe nirgendwo behauptet, dass er machen könne, was er wolle.

> aber die ist ja nicht rechtswidrig.

Doch.

Welcher Rechtsnorm handelt Maas zuwider?


Hadmut
28.8.2015 18:52
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> Welcher Rechtsnorm handelt Maas zuwider?

  • Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948
  • Art 14 Abs. 2 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte der Vereinten Nationen
  • Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)
  • Art 48 Abs. 1 der Grundrechtecharta der EU
  • Art. 20 Abs. 3 GG

Knirsch der Hirsch
28.8.2015 19:03
Kommentarlink

Jetzt muss ich mich doch glatt nochmal selbst kommentieren.
Nein, nein.
Stattdessen bin ich ich eher kurz davor, für von Islamisten und
anderen Knallkörpern in höchste Not gebrachte Menschen auch etwas Tun
zu wollen, und es nicht nur Till Schweiger zu überlassen.
Aber was genau könnte man eigentlich machen, zumal als Habenichts ?
Vielleicht eine Bürger-Security organisieren, für Auffanglager ?
Spenden ?

Ich finde es nebenbei bemerkt ziemlich vielsagend, das niemand aus
Politik und Journalie bisher dabei beobachtet werden konnte,
sich medial einmal dahingehend geäußert zu haben, das es einen
eklatanten Unterschied gibt zwischen humanitärer Hilfe,
und gezielter Einwanderungspolitik. An letztere Glaube ich sowieso
nicht, oder deren Notwendigkeit.
Vielleicht sollte dieses Land zuvor mal sich darum kümmern,
selbst weniger drop-outs zu produzieren, beruflicher Art.
Und schon biste Nazi.
Ist doch alles nur noch bekloppt.


hans georg
28.8.2015 19:23
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Mein Freund in Deutschland war Richter am Verwaltungsgericht, ein Aussenseiter, de mit der Carl von-Ossietzky-Medaille geehrt wurde.
Er berichtete mir, als ich noch in Germanien lebte, von den ungeheuerlichen Schweinereien, die sich Richter erlauben, vom Auftreten, im Gerichtssaal, der Serioesitaet vermitteln soll, um direkt danach auf dem Flur ueber den bloeden Antragsteller zu hecheln und hetzen, dem man es aber mal richtig gegeben habe.
Kein Richter wird auf Grund von Intelligenz oder Integritaet ausgewaehlt, nur Seilschaften. Das war vor 30 Jahren schon.
Rechtsstaat?
Mein Freund beteiligte sich an einem kritischem Buch ueber die Justiz und wurde dafuer vom Gerichtspraesidenten geruegt, er moege doch mal an die Wuerde (!) seiner Kollegen denken.
Zu mir meinte er trocken und richtig: Die denken auch nicht an die Wuerde der Antragsteller.

In den 70er Jahren wurde alle, die Links waren, auf Gesetzesloser Basis verfolgt. Bei uns lebt ein ehemaliger Rechtsanwalt, der sich fuer Angeklagte engagiert hatte (zur damaligen Zeit noch Neuland). Er wurde von rechten Staatsanwaelten, mit Rueckendeckung von Richtern, buchstaeblich verfolgt, mit 3 Haftbefehlen ueberzogen, die alle absurd und erfunden waren (Mordbeteiligung etwa)bis er von der Kripo (fuer die er auch gearbeitet hatte) gewarnt wurde: Vorsicht, da ist ein 4. Haftefehl unterwegs. Danach fluechtete der Anwalt zu uns in die Karibik. Es stellte sich heraus, dass alle Haftbefehle begruendet waren mit den Aktenzeichen seiner Mandanten, die von Richtern natuerlich abgesegnet worden waren. Wer einen Betrueger verteidigt, muss selber Betrueger sein. Es ist der einige Deutsche der wegen politischer Verfolgung im Ausland Asyl bekam.
Das war zu jener Zeit, als in Wuppertal noch “Kopf-Ab-Meyer” ein demokratisch legitimierter Richter war, zu dessen “Spezialitaeten” es gehoerte, dem unter Hitler von ihm zum Tode mit dem Hackbeil verurteilten mit zu nehmen zu Hinrichtungen, damit das arme Opfer weiss, was fuer eine blutige Sauerei auf ihn wartete.
Wie gesagt, er lehrte spaeter demokratische Rechte.

Wer auch nur einen Hauch glaubt, Richter waeren unabhaengig, der traeumt. Heute noch gibt es bei Richtern ein Punktesystem: Du steigst nur auf, wenn du eine bestimmte Anzahl von Beschuldigten auch Verurteilt hast.

Und wenn du viele Freisprueche hast, kommt der Gerichtspraesident tadeln (Das wird natuerlich in deiner Personalakte eingetragen)und fragt dich, was bei dir los ist, dass du soviele Frei sprichst.
Mein Freund in der Karibik sagte damals: Weil sie unschuldig sind.

Ihc koennte euch mehr eraehlen, aber
das hilft nichts, sondern bestaetigt nur: Nein, Richter sind weder unabhaengig noch haben sie die Einhaltung von Rechten im Kopf, sondern die Einhaltung von Ansichten ihres Vorgesetzten.
Diese Richterin Baer (?) ist eine Katastrophe, Ernst gemeint, eine Katastrophe fuer die gesamte Demokratie des Landes.


rleo
28.8.2015 20:04
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@tuka

Das war schon immer so, die Eltern müssen eine Ausbildung ihres Kindes finanzieren.
Die Betonung liegt auf ‘eine’.
Maw. das richtet sich nach der Regelausbildungszeit.
Wird diese nicht eingehalten, kann der Unterhalt eingestellt werden.

In einem Fall, den ich kenne, ist das Bundesland eingesprungen und hat Unterhalt gezahlt.
Danach hat das Bundesland gegen die Eltern geklagt … und verloren.


Karl Marx
28.8.2015 20:06
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@Hadmut:
>> Welcher Rechtsnorm handelt Maas zuwider?
> Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 [1]

Es fehlt hier schon an der Beschuldigung, eine strafbare Handlung begangen zu haben. “Z.T.” [2] ist der Tatbestand bei den inkrimierten Beiträgen schon bekanntermaßen gar nicht erfüllt, dennoch sollen die Beiträge entfernt werden. Mir ist nicht klar, warum der Minister das nicht wollen dürfen soll.

> Art 14 Abs. 2 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte der Vereinten Nationen
> Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)
> Art 48 Abs. 1 der Grundrechtecharta der EU

In diesen Normen ([3], [4] und [5]) geht es um die so genannte Unschuldsvermutung. Die ist aber gar nicht tangiert, weil der Justizminister schon niemanden anklagt.

> Art. 20 Abs. 3 GG

Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

Gegen die vier erstgenannten Normen hat Maas nicht verstoßen, daher ist kein Verstoß gegen Art. 20 Abs. 3 GG erkennbar.

[1] https://de.wikisource.org/wiki/Allgemeine_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte
[2] http://www.presseportal.de/pm/7846/3107692
[3] https://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_Pakt_%C3%BCber_b%C3%BCrgerliche_und_politische_Rechte
[4] http://dejure.org/gesetze/MRK/6.html
[5] http://www.europarl.de/resource/static/files/europa_grundrechtecharta/_30.03.2010.pdf


Hadmut
29.8.2015 1:31
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@Karl Marx:

> Es fehlt hier schon an der Beschuldigung, eine strafbare Handlung begangen zu haben.

Sag mal, willst Du mich verkackeiern?

Lies mal den Brief von Maas:

Die praktische Umsetzung und effektive Anwendung dieser selbst auferlegten Gemeinschaftsstandards scheinen jedoch nicht gewährleistet zu sein, obwohl derartige Äußerungen regelmäßig Straftatbestände, insbesondere den Tatbestand der Volksverhetzung, erfüllen und eine öffentliche Aufforderung zur Begehung von Straftaten darstellen können.

Also kann man Dich eigentlich nur für einen Desinformanten und Störer halten. Du lügst doch hier gerade so rum.

Davon abgesehen: Wenn die Facebook-Posts nicht strafbar sind, warum sollte man sie dann löschen? Auf welcher Rechtsgrundlage? Wenn es nicht strafbar ist, warum sollte man sie dann nicht äußern dürfen?


rleo
28.8.2015 20:40
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Ghet es evtl. doch nur darum?

http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/wie_frau_katrin_den_fachkraeftemangel_der_deutschen_wirtschaft_beheben_will

“Die [deutsche] Wirtschaft verlangt nach mehr Fachkräften, und zur Sicherung unseres Wohlstands sind wir auf – je nach Berechnung – zwischen 300.000 bis 500.000 Einwanderer pro Jahr angewiesen. ”

Und wer das Ziel stört, anderen Ländern die billigen Fachkräfte zu klauen, ist eben mal Nazi, mal Pegida, mal …. uvam.


EinInformatiker
28.8.2015 21:15
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@ Karl Marx

Maas kann man hier beim Herrschen beobachten.

Mag schon sein, aber Herrschaft wäre in einem Rechtsstaat (das ist für diesen Fall vepflichtender als der Begriff Demokratie) an geltendes Recht gebunden.
Insofern übt Nass offensichtlich Herrschaft unter Mißachtung geltenden Rechts aus. Und das dürfte in einem Rechtsstaat nicht sein. Aber wo keine Kontrolle, da kein Rechtsstaat.
Aber nur zu: bin gespannt (und zwar völlig wertfrei) wie das jetzt logisch zerpflückt werden kann. Setze mich gern mit so was auseinander und würde auch eine formale Niederlage hinnehmen. Lernen tut man über Trial and Error.


Gast$FF
28.8.2015 21:28
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@LeserJ:
> Ich frage mich, ob Historiker rückblickend – sagen wir in 50 Jahren – das, was wir derzeit erleben, als Beginn der nächsten Diktatur in Deutschland beschreiben werden.

Lustig, frage ich mich auch oft. Antwort: Nein. Sie werden es wohl eher als Beginn von APO 2.0 und RAF 2.0 beschreiben. Die (strukturellen) Parallelen zu den westdeutschen Verhältnissen Mitte/Ende der 60er sind frappierend: GroKo, Parteien, Universitäten, Presse, Quasi-Gleichschaltung, Meinungshoheit, Nepotismus (Gender…), protototalitäre Tendenzen, Ohnmacht, Gegenöffentlichkeit, Demos, Straßenschlachten usw. usw. Ein Wunder, dass es in “Foren” wie diesem nicht längst entsprechende Gründungsaufrufe gibt.

Sehe ich das zu pessimistisch? Hoffentlich. Die Frage für die Redlichen ist: Was tun…? Protestwählen? Auch nicht ganz ungefährlich. Wichtig wäre aber sicherlich, dass sie erst einmal aufhören, sich gegenseitig zu zerfleischen (z. B. Rechts/Links Diskussion).


Momo
28.8.2015 21:30
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Es geht gar nicht so sehr um Recht. Diese Leute haben alle Machiavelli gelesen und stellen nun fest, dass sie dabei sind die Deutungshoheit zu verlieren. Sie werden nun nervös und machen Fehler. Übrigens ähnliche wie die Machthaber in der untergehenden DDR. Die haben damals irgendeine unwichtige sowjetische Zeitschrift aus dem Verkehr gezogen, worauf hin sonst linientreue angefangen haben laut unangenehme Fragen an das Regime zu stellen. An unangenehmen Fragen arbeitet sich jedes Regime, egal welcher Couleur, schnell ab.

Regime scheitern nicht wegen Aufruhr, denn die können niedergeschlagen werden, sondern immer an unbeantworteten Fragen


EinInformatiker
28.8.2015 21:33
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@ Stefan Mueller

Mir ist interessanterweise verborgen geblieben, dass Justizminister Maas Facebook aufgefordert hätte Mordaufrufe von Salafisten zu löschen, bzw. allgemein KOmmentare die dieselbe Ideologie vertreten. Auch ist mitr nicht bekannt, dass Maas eingeschritten wäre als im letzen Sommer “Juden ins Gas” skandiert wurde. Auch schreitet Maas vielelicht ein wenn sich an einer Getränkebude in Essen 4 Glatzköpfe versammeln während die “Grauen Wölfe” in der Essener Gruga-Halle tagen können. Man kann die Dinge nicht rein formal betrachten, wiewohl man dass grundsätzlich auch tun muß, denn wenn es keine rechtliche Möglichkeit gibt so kann man eben inhaltlich nicht einschreiten. Aber neben dem Formalem muß man auch den Inhalt betrachten. Natürlich geht es Maas inhaltlich nur um angebliches “Rechts” (wobei ausländische Rechtsextremisten wie eben die grauen Wölfe wiederum alle Freiheiten haben, genau wie die Antifa). Und natürlich wäre es geboten wenn Facebook Kommentare löcht in denen “Rechte” zu Straftaten aufrufen. Aber darum geht es Maas inhaltlich nicht. Es geht darum legale Äußerungen zu löschen weil sie nicht der offiziellen Systemideologie entsprechen. Das ist der Inhalt>/b>.


Andy
28.8.2015 21:59
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>Thema Unschuldsvermutung

>Nur: Die Strafbarkeit kann nur in einem ordentlichen Gerichtsverfahren durch rechtskräftiges Urteil festgestellt werden. Und solange das nicht der Fall ist, gilt die Unschuldsvermutung, darf kein behördliches Handeln daran geknüpft werden.

Massnahmen zur Gefahrenabwehr können direkt von der Exekutive getroffen werden, ein judikatver Entscheid über die Rechtmäßigkeit der Maßnahme kann im Nachhinein erfolgen. Die Unschuldsvermutung ist de facto schon eine Weile tot, jetzt bekommen es aber auch die mit die in der Mitte der Gesellschaft stehen und nicht einer per SE suspekten Subkultur angehören.


EinInformatiker
28.8.2015 22:11
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Übrigens hinkt der Vergleich mit dem Mordaufruf der Salafisten gewaltig (aber ganz gewaltig). Wie gesagt mir ist nicht bekannt, dass Maas dazu was geäußert hätte (wäre ja Rassismus, Anderen Rassen als Rechten muß man auch Mordaufrufe zugestehen). Was sollte da überhaupt ein Mätzchen der Löschung bringen. Es käme höchstens darauf an die Urheber zu ermitteln. Es würde doch völlig reichen wenn bei entsprechenden Aufrufen die angeblich “rechts” sind die Kripo ebenfalls die Ermittlungen aufnimmt. Das würde sich eben auch im Rahmen des Rechts bewegen und einem Rechtsstaat entsprechen. Notfalls kann Mass ja legal neue Hassparagraphen schaffen, damit die Kripo formal gültig eingreifen kann. Aber wie gesagt dieser Weg wäre der offene Weg und bis zur Errichtung der Diktatur soll das möglichst verborgen bleiben, obwohl ich ja meine die Diktatur ist bereits mit ihrer vorbereitenden Einführung (also bereits jetzt) vollendet, bzw. nicht mehr umkehrbar. Womit ich Manfred Kleine Hartlage leider ergänzen muß. Vgl. dazu:
(https://www.danisch.de/blog/2015/08/28/die-sprache-der-brd/)


boes
28.8.2015 23:38
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@ hadmut
Du vergisst:

All die genannten schönen Paragraphen gelten nicht:
1 für Nazis.
2 für Dumpfbacken.
3 für Feinde der Toleranz.
4 für Deutsche.

Wer Nazi, Dumpfbacke, Toleranzfeind, oder Deutscher in diesem Sinne ist, bestimmen die Experten.


Gedöns
29.8.2015 8:50
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Maas zeigt in anderer Hinsicht seine Inkompetenz. Facebok beschäftigt nicht Millionen von Mitarbeitern, die ständig die Kommentare mitlesen. Sobald ca. 100 Meldungen eines Beitrages eingehen, wird der Kommentar automatisch gelöscht und derjenige gesperrt (es sei denn , der Gesperrte erhebt Einspruch, weil fanatischen Kasperletheaterhassern einfach nur ein „tritratrallala“ gestört hat). So habe ich das jedenfalls mitbekommen.
Bleibt der Beitrag stehen, haben ihn wohl kaum eine Hand voll Leute gelesen, so daß dies schon mal gar keine Volksverhetzung sein kann, sondern u.U. die Unterhaltung zweier besoffener Unterschichtler in der Kneipe, bei der der eine sagt, daß er irgendjemand oder gar dem Gesprächspartner die Knochen breche wolle u.ä. Das lief früher unter „milieubedingte“ Äußerung und war damit nicht straffähig.
Die Stalinisten/ Maoisten („links-grün“) rekrutieren aber neuerdings mehr und mehr Spitzel, die Facebook u.a. soziale Medien überwachen sollen, d.h. sich bei jeder Unterhaltung in der Kneipe mit hinzusetzen, eine Aufzeichnung der Gespräche Besoffener anfertigen und diese an den Arbeitgeber schicken sollen. Maas kommt hinzu und fordert den Wirt auf, doch Richtmikrofone über alle Plätze zu hängen, damit dafür einzustellende Mitarbeiter über alle Gespräche informiert sind und dann einschreiten müssen – angefangen bei einem Hausverbot, weil ja die vielen anderen Gäste verhetzt worden sind sowie parallel dazu eine Information an die Justiz.
Angestrebt wird die ewige gesellschaftliche Vernichtung der Personen, selbst wenn da ein Schlingensief „Tötet Kohl!“ gesagt haben sollte und später frei gesprochen wird.
Wichtiger ist aber, daß völlig klar ist, daß dies nur der Anfang sein kann: es wird wohl nicht lange dauern und die fanatischen Meinungsdiktatoren verfolgen unerbittlich jede mißliebige Meinung – zu groß ist einfach der schon jetzt dargebrachte Haß auf alle Andersdenkenden, als daß man etwas anderes glauben könnte. Schon jetzt wollen diese Kommunisten ein gesamtgesellschaftliches Klima der Einschüchterung schaffen. Die entsprechenden Papiere dazu haben die Stalinisten/ Maoisten bei der EU schon längst erarbeitet – sogar der Altherrenwitz soll dann von der Justiz wie schwere Körperverletzung verfolgt und bestraft werden. Asylgegner sind nur der willkommene Anlaß, wie auch 2% NPD-Wähler die angestrebte kommunistische Diktatur rechtfertigen sollen.


Werner
29.8.2015 11:34
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@ tuka >Begründung des Gerichts “Ja, ist eine absolute Einzelfallentscheidung”. Auf meine Frage auf welcher rechtlichen Grundlage “Machen wir hier immer so”. Wie oft das so vorkommt “in letzter Zeit ziemlich oft”.

Du hast das Wort “Einzelfallentscheidung” falsch verstanden. Worte bedeuten im Juristendeutsch ja häufig etwas ganz Anderes als im normalen Sprachgebrauch. “Einzelfallentscheidung” bedeutet hier also nicht, wir entscheiden jeden Fall einzeln, sondern wir entscheiden in jeden einzelnen Fall so.

Es sind ja, juristisch und politisch korrekt gesehen, alles immer nur Einzelfälle, egal wie oft sie vorkommen: einzelne Beteiligte heißen jedesmal anders, Zeit und Ort ändern sich, usw. (Sarkasmus off)

Im normalen Gebrauch der Sprache ist alles, was etwa über drei hinausgeht, kein Einzelfall mehr.


Karl Marx
29.8.2015 14:31
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@EinInformatiker

Insofern übt Nass offensichtlich Herrschaft unter Mißachtung geltenden Rechts aus.

Mit “Insofern” nimmt man doch normalerweise Bezug auf etwas zuvor Gesagtes. Zuvor hast du aber nur das gesagt:

Mag schon sein, aber Herrschaft wäre in einem Rechtsstaat (das ist für diesen Fall vepflichtender als der Begriff Demokratie) an geltendes Recht gebunden.

Mit dem Satz möchtest du sagen, dass Mass dem nicht gerecht würde. Dass er dem nicht gerecht wird, hast du aber nirgendwo gezeigt.

Ich versuche es mal mit anderen Worten: Wenn ich sage, dass einer sich rechtswidrig verhält, dann reicht der Eindruck, dass das so ist, nicht aus, ich muss schon konkret zeigen, durch welches Tun er welche geltende Rechtsnorm verletzt hat.

Jetzt zum scheinbar selektiven “Einschreiten” des Ministers: Was der Minister für kritisierenswert hält und was nicht (4 Glatzen an Trinkhalle) entscheidet er nach eigenem Gutdünken. Wenn dem Bürger das nicht passt, ist er auf die nächste demokratische Wahl verwiesen. In dieser unserer repräsentativen Demokratie existiert meines Wissens kein legales Instrument zur Maßregelung oder zur Absetzung der Regierung.


Karl Marx
29.8.2015 15:12
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@Hadmut:

>> Es fehlt hier schon an der Beschuldigung, eine strafbare Handlung begangen zu haben.
> Sag mal, willst Du mich verkackeiern?

Nein, vielleicht verstehe ich dein Problem einfach nur nicht. Was “Beschuldigung” bedeutet, kann man in [1] nachlesen:

Zum Beschuldigten wird der Verdächtige, wenn gegen ihn ein Ermittlungsverfahren betrieben wird (Inkulpationsakt der Strafverfolgungsbehörden).

> Lies mal den Brief von Maas:

[…] obwohl derartige Äußerungen regelmäßig Straftatbestände, insbesondere den Tatbestand der Volksverhetzung, erfüllen und eine öffentliche Aufforderung zur Begehung von Straftaten darstellen können.

Der Minister betreibt dadurch, dass er in einem Brief ohne Bezug auf konkrete Personen Straftatbestände anprangert, kein Ermittlungsverfahren, daher liegt auch keine Beschuldigung im oben genannten Sinne vor. Ohne Beschuldigung ist aber überhaupt kein Raum für einen Verstoß gegen die so genannten Unschuldsvermutung.

[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Beschuldigter


Hadmut
29.8.2015 15:47
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> Ohne Beschuldigung ist aber überhaupt kein Raum für einen Verstoß gegen die so genannten Unschuldsvermutung.

Blödsinn.

Der Minister knüpft hier eindeutig Handlungen an die behauptete Strafbarkeit von Inhalten. Dass er dies nicht auf konkrete Personen bezieht, hat damit überhaupt nichts zu tun und ändert nichts daran, dass den Leuten Inhalte gesperrt werden sollen, ohne dass sie wegen der Strafbarkeit verurteilt sind.

Wie blöd muss man eigentlich sein, wenn man es für keine Verletzung der Unschuldsvermutung halten will, wenn behördliches Handeln an die Unterstellung einer Straftat geknüft wird, nur weil nicht noch explizit der persönliche Vorwurf erhoben wird?

Das macht die Sache doch nur noch schlimmer, dass man Aktionen vornimmt und noch nicht mal konkret sagt, was man den Leuten vorwirft, sich also einer Überprüfung entzieht.

Mir gehen Deine Rabulistik-Versuche zur Desinformation ziemlich auf den Wecker. Du machst auf mich den Eindruck eines notorischen Lügners.


peter
29.8.2015 15:26
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@Momo: “…Regime scheitern nicht wegen Aufruhr, denn die können niedergeschlagen werden, sondern immer an unbeantworteten Fragen…”

ähh, Quatsch. Natürlich scheitern sie regelmäßig an Aufruhr. Das hat die Vergangenheit ja nun mehr als bewiesen. Auch wenn man einen Aufstand niederschlagen kann, kein Militär schießt gerne aufs eigene Volk (ich unterstelle: sogar in Nordkorea nicht). Das zermürbt die Moral. Und kein Regime hat so viele Gefängnisse, um alle Aufrührer/Teilnehmer einzusperren. Wenn die Massen mal auf den Straßen sind, dann kann man ein paar 100 abknallen (in diversen arab. Ländern auch giftgasen), aber das nutzt dann auch nichts mehr.


Cargo Cult Science
29.8.2015 15:47
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Dank @ Rechnungsprüfer für den Hinweis.

Amadeu-Antonio-Stiftung und hatespeech – da las ich doch gestern etwas bei Don Alphonso:

http://blogs.faz.net/deus/2015/08/26/wir-sind-das-pack-2846/

»Und überhaupt, wurde Heidenau schon abgerissen?» – fragt eine Mitarbeiterin und Fachreferentin für Hate Speech der Amadeu Antonio Stiftung, finanziert unter anderem durch das Familienministerium.

Wer mag diese bulldozerliebende Fachreferentin aus dieser genderministerialen Geldverbrennungsanlage sein, deren Namen uns Herr Alphonso unauffällig verschweigt? Ich glaubte es nicht: Ausgerechnet Julia Schramm! »Seit 2014 arbeitet sie für die Amadeu Antonio Stiftung als Fachreferentin für Hate Speech…«¹ Für diesen Job ist sie hochqualifiziert, denn »Schramm war Mitgründerin einer Interessengruppe namens ›Datenschutzkritische Spackeria‹, die sich für Post-Privacy einsetzte… Durch ein Interview mit Spiegel Online, in dem sie kontroverse Aussagen wie „Privatsphäre ist sowas von Eighties“ und „Keine Macht den Datenschützern“ vertrat, wurde sie einer breiteren Öffentlichkeit bekannt.«² Ihre zerstörerische Rolle bei den Piraten ist ja hinlänglich bekannt.

Die intellektuelle Schlichtheit, die jede Spackeria auszeichnet, macht ihre Haß-Broschüre³ auf besondere Weise interessant. Die Seiten 16ff z.B. zeigt sie zwei Beispiele für Hate speech, die zu konkreten Taten aufruft: »Tod den Juden« und »Ausländer raus« – Diese Aussagen sind für Julia Schramm & Spackeria gleichwertig. Ebenso wie: »Israel muß liquidiert werden« und »Das Asylrecht gehört abgeschafft«. Oder der Holzhammervergleich bei uninformierten Aussagen: »ISIS wird von Israel bezahlt« und »Die Ausländer beuten die Sozialsysteme aus«. Alles Nazis außer Mama Julia: »Durch Studien wie die der Böll-Stiftung wissen wir, …dass Männerrechtsbewegungen zumindest rechts offen sind.«

Führt sowas nicht lebhaft vor, woran die westliche Propaganda der Gegenwart auf allen Ebenen krankt? Wie soll man Politiker ernst nehmen können, wenn Minister wie Maas zu derart plumper Propaganda das Vorwort schreiben?

Herzlich lachen mußte ich hingegen bei dem Ratschlag einer Aneignung von hate speech zur Kompensation: »Die Gruppe Kanak Attack eignete sich den Begriff Kanake an.« In diesem Sinne muß doch die Julia unheimlich stolz auf die lernwilligen Bürger Heidenaus sein:

„Wir sind das Pack“, skandierten Demonstranten, als die Bundeskanzlerin kam, in Anspielung auf die Aussagen von Vizekanzler Gabriel. Da wird die Definitionsmacht von Politik und Netz nicht nur abgelehnt, sondern ins Gegenteil verkehrt. Die Wortwahl tut ihnen offensichtlich nicht weh, sie hat keinerlei erzieherischen Zweck und definiert keine Grenze. Leute, die so etwas tun, kämpfen nicht mehr um die Bedeutung von Worten, sie debattieren nicht mehr über Verhaltensmuster: Sie zeigen offen, dass die Zeiten der Verständigung vorbei sind. Wie viele das nicht rufen, aber denken, werden die nächsten Wochen zeigen.

Mangels eigenständiger Welterfahrung, die dem gruppendynamischen aufgeklärten falschen Bewußtsein (Sloterdijk) widerspricht, kann auch die Feindtypisierung nur aus dem eigenen Treiben abgeleitet werden:

»Der Hass-Gruppe geht es um langfristige Ziele: Die Führung hat einen guten Überblick
über die aktivistische Szene und versucht gezielt mit Behauptungen und Verleumdungen dem aktivistischen Ziel zu schaden. Persönliche Angriffe… finden
von ihnen immer im Kontext der Bewegung statt. Von außen ist es erst einmal schwierig, eindeutige Anführer zu erkennen, da das Netz viel Anonymisierungspotenzial bietet… Zu den Zielen von strategisch denkenden Anführern antifeministischer Gruppen gehört immer auch, Aktivist_innen langfristig verstummen zu
lassen (»Silencing«).
«
(S.19)

Kann man die Strategie der Genderspackeria besser beschreiben…

http://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/nackt-protest-im-thueringer-landtag-40655794.bild.html

…als es Verschwörungsexpertin Julia Schramm ungewollt hier tut?

_______________
¹ http://www.amadeu-antonio-stiftung.de/wir-ueber-uns/team/julia-schramm/
² https://de.m.wikipedia.org/wiki/Julia_Schramm
³ http://www.amadeu-antonio-stiftung.de/w/files/pdfs/hatespeech.pdf


Karl Marx
29.8.2015 19:45
Kommentarlink

@Hadmut
>> Ohne Beschuldigung ist aber überhaupt kein Raum für einen Verstoß gegen die so genannten Unschuldsvermutung.

> Blödsinn.

> Der Minister knüpft hier eindeutig Handlungen an die behauptete Strafbarkeit von Inhalten.

“Strafbarkeit behaupten” ist aber nicht “beschuldigen” im juristischen Sinne, also den Fall zum Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens zu machen.

> Dass er dies nicht auf konkrete Personen bezieht, hat damit überhaupt nichts zu tun

Doch. Weil ohne eine solche konkrete Beschuldigung gar kein Verstoß gegen die so genannte Unschuldsvermutung [1] vorliegen kann.

> und ändert nichts daran, dass den Leuten Inhalte gesperrt werden sollen,
> ohne dass sie wegen der Strafbarkeit verurteilt sind.

Ja. Es stimmt, dass den Leuten Inhalte von Facebook gesperrt werden sollen, ohne dass diese wegen der Strafbarkeit verurteilt worden sind. Dazu ist Facebook als privater Betreiber berechtigt. So wie du als privater Betreiber deines Blogs berechtigt bist, Kommentare ohne Nachweis der Strafbarkeit zu sperren.

Ich verstehe nicht, was da dein Punkt ist. Facebook sperrt täglich tausende von Inhalten, die womöglich gar nicht straffähig sind, sondern vielleicht nur rechtswidrig, anstößig oder gar nur unglücklich formuliert. Das einzige, was Facebook an diesen Inhalten konkret stört, ist, dass sie gegen Facebooks eigene standards verstoßen.

Und der Minister möchte nun erreichen, dass Facebook diese Standards erweitert bzw. strenger durchsetzt. Warum soll er das nicht dürfen? Wirklich interessant würde die Sache m.E. doch erst dann, wenn der Facebook-Vertreter dem Minster die Sperrung seiner Facecbook-Accounts für den Fall in Aussicht stellt, dass Maaß mit einem Sperrgesetz droht. § 105 StGB ick hör dir trapsen.

[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Unschuldsvermutung#Inhalt_der_Unschuldsvermutung


Hadmut
30.8.2015 2:32
Kommentarlink

@Karl Marx:

Mir geht Dein substanzloses Kommentar-Ping-Ping mit ständigen Wiederholungen und geringfügigen Änderungen ohne sich jemals zu informieren gewaltig auf den Wecker – genauso wie Dein dämliches
Pseudonym. Du brabbelst hier nur endlos unter ständig kleinen Variationen Deines Standpunkts und nervst nur. Du bist so der Inbegriff des linken Störschwätzers und Polittrolls.

> Es stimmt, dass den Leuten Inhalte von Facebook gesperrt werden sollen, ohne dass diese wegen der Strafbarkeit verurteilt worden sind. Dazu ist Facebook als privater Betreiber berechtigt.

Ich habe Zweifel, ob Facebook dazu berechtigt ist.

Ist aber egal, darum ging es nicht. Du versuchst nur mal wieder als moving target vom Thema abzulenken. Das Thema war, dass der Minister Heiko Maas es nicht darf, weil der – im Gegensatz zu Facebook – Staatsgewalt ist.

> So wie du als privater Betreiber deines Blogs berechtigt bist, Kommentare ohne Nachweis der Strafbarkeit zu sperren.

Mein Rechtsverhältnis zu Kommentatoren ist ein ganz anderes als Facebooks zu seinen Nutzern, und mein Blog ist etwas anders als Facebook. Das ist dummes Gerede.

Der wesentliche Punkt ist aber, dass ein Minister nicht zu mir kommen kann und von mir verlangen, dass ich etwas lösche, weil es ihm nicht gefällt.

> Ich verstehe nicht, was da dein Punkt ist.

Deine Kommentare hinterlassen bei mir den Eindruck, dass Du überhaupt nichts verstanden hast, nicht mal, was Du eigentlich sagen oder welchen Standpunkt Du einnehmen willst. Du kommentierst aber pausenlos ohne zu denken.

> Facebook sperrt täglich tausende von Inhalten, die womöglich gar nicht straffähig sind, sondern vielleicht nur rechtswidrig, anstößig oder gar nur unglücklich formuliert.

Was hat das mit Heiko Maas zu tun?

> Und der Minister möchte nun erreichen, dass Facebook diese Standards erweitert bzw. strenger durchsetzt.

Und genau das darf er nicht.

Weil er damit etwas, was eigentlich Strafrecht ist und gesetzlich erfolgen muss auf dem Umweg über das Privatrecht regeln will, und das ist verfassungswidrig (1 BvR 699/06).

Denn Meinungsfreiheit darf nur durch ein förmliches Gesetz und nicht durch Minister-Einwirkung auf AGB eingeschränkt werden. Und Gesetze macht der ganze Bundestag und nicht nur ein einzelner Minister. Wäre schön, wenn Du Dich mal informierst, bevor Du anderen durch Endlos-Kommentar-Schwall auf die Nerven gehst.

> Warum soll er das nicht dürfen?

Weil ein Minister sich an Recht, Verfassung und demokratische Abläufe zu halten hat.


JochenH
30.8.2015 10:16
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Also dass mit Facebook ist glaube ich gar nicht verstanden von unseren Politikern. Die lassen das von jungen Praktikanten managen und verstehen das Prinzip nicht. Facebook sperrt wenige User selber, aber erlaubt jedem, seine Privatseite zu managen. Also ich kann auf meiner Facebook-Seite Leute sperren und auch deren Beiträge löschen, aber ich kann das nicht auf deren Seiten oder anderen Seiten.

Dieses Prinzip funktioniert sehr gut, eine Verschärfung ist unangebracht.


Gästle
30.8.2015 10:19
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> Auf welcher Rechtsgrundlage machen die das eigentlich?

Auf keiner, sie sind ja die Guten (TM) und brauchen sich mit solchen Lapalien nicht herumschlagen.
Das schöne ist dass sich ein Maas dafür nicht mal die Finger dreckig machen muss, das erledigen dann Parteigänger, Sympathisanten und der moderne Rotkämpferbund, die Antifa.


Karl Marx
30.8.2015 16:23
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@Hadmut:

> Und der Minister möchte nun erreichen, dass Facebook diese Standards erweitert bzw. strenger durchsetzt.

Und genau das darf er nicht.

Weil er damit etwas, was eigentlich Strafrecht ist und gesetzlich erfolgen muss auf dem Umweg über das Privatrecht regeln will und das ist verfassungswidrig (1 BvR 699/06).

1. Ich bin nicht sicher, ob ich die Rolle des Strafrechts in deinem Argument überhaupt verstanden habe. Angenommen, der Minister würde Facebook auffordern, Inhalte, die rechtmäßig sind, sagen wir die Verbreitung der Fotos von Müttern, die ihr mehr als 10-jährigen Kinder stillen, zu löschen und angenommen er hätte dafür einen guten Grund (inklusive Gutachten, dass gerade wegen dieser Bilder der geistig-moralische Verfall, oder was immer die Regierung gerade auf dem Radar hat, gefördert wird). Machte dies einen Unterschied?

Ja: Dann ist mir nicht klar, was das Strafrecht (Unschuldsvermutung) in der Diskussion soll.

Nein: Es ist unlogisch, dass der Minister gerade dann nicht die Löschung von Inhalten verlangen können darf. Das klingt irgendwie so, als hätte der Tätern ein Recht auf Vollendung seiner Tat und/oder auf ein Ermittlungsverfahren. Solche Anspruche gibt es nicht.

2. Es gibt einen Unterschied zwischen 1 BvR 699/06 und dem vorliegenden Fall: Der Flughafenbetreiber unterliegt einer unmittelbaren Grundrechtsbindung, weil er von der öffentlichen Hand beherrscht wird. Facebook unterliegt im Umkehrschluss keiner solchen (!) Grundrechtsbindung, weil Facebook nicht von der deutschen öffentlichen Hand beherrscht wird. Mir ist auch bisher kein Urteil bekannt, das Facebook zum Garanten der deutschen Grundrechte erklärt. Das heißt: Facebook kann und darf Anregungen, was es in seine community standards reinschreibt, von jederman auch von deutschen Ministern entgegennehmen und nach eigenem Belieben umsetzen. Im Kommentar [1] heißt es dazu:

Das Urteil wirft die Frage auf, ob die Fraport AG nach einem Verkauf von drei Prozent der öffentlichen Anteile, also dem Verlust der öffentlichen Mehrheit, nicht mehr an die Grundrechte gebunden sein soll. Je nach Gewährleistungsinhalt und Fallgestaltung könne die mittelbare Grundrechtsbindung Privater zwar ähnliche oder gleiche Wirkungen haben, so das BVerfG. Für den Schutz der Kommunikation komme dies insbesondere dann in Betracht, wenn private Unternehmen die Bereitstellung schon der Rahmenbedingungen öffentlicher Kommunikation selbst übernehmen und damit öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Letztlich ließ das Gericht aber die Frage offen, ob in allen privat betriebenen öffentlichen „Foren” das Demonstrationsrecht gewährt werden muss. Damit ist das Urteil ein wichtiger Schritt für die Grundrechtsgewährleistung in Zeiten der Privatisierung (einstmals) öffentlicher Räume, dem hoffentlich weitere folgen werden.

Aber selbst wenn wir unterstellen, Facebook unterläge dieser Pflicht zur Grundrechtsgewährleistung, so könnte man am Vorgehen Facebooks, (potenziell) rechtswidrige Inhalte (Kipo, Volksverhetzung) zu löschen, kaum etwas beanstanden, weil die Meinungsfreiheit bekanntermaßen durch die allgemeinen Gesetze beschränkt ist, Art. 5 Abs. 2 GG [2].

[1] http://www.linksnet.de/de/artikel/26707
[2] http://dejure.org/gesetze/GG/5.html


Hadmut
30.8.2015 18:02
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@Karl Marx:

> Ich bin nicht sicher, ob ich die Rolle des Strafrechts in deinem Argument überhaupt verstanden habe.

Ein guter Anfang. Endlich. Ich habe nämlich Zweifel, ob Du überhaupt irgendetwas verstanden hast, und hatte bisher den Eindruck, dass Du es noch nicht mal merkst.

> Angenommen, der Minister würde Facebook auffordern, Inhalte, die rechtmäßig sind, sagen wir die Verbreitung der Fotos von Müttern, die ihr mehr als 10-jährigen Kinder stillen, zu löschen und angenommen er hätte dafür einen guten Grund (inklusive Gutachten, dass gerade wegen dieser Bilder der geistig-moralische Verfall, oder was immer die Regierung gerade auf dem Radar hat, gefördert wird). Machte dies einen Unterschied?

Es wäre verfassungswidrig. Es gibt nämlich keine solchen „guten Gründe”.

Art. 5 Abs. 2 GG sagt nämlich, dass die Meinungsfreiheit nur aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann.

Es ist verfassungsrechtlich gerade ausgeschlossen, dass ein durchgeknallter Minister nach eigenem Gusto festlegt, was man äußern darf, egal wieviele politische Gefälligkeitsgutachten er anbringt.

Das ist dazu da, um genau solche Schwafler wie den oder Dich daran zu hindern, mit irgendwelchem moralischen Geschranze anderen die Meinungsfreiheit einzuschränken. Dazu ist ein förmliches Gesetz erforderlich. Die förmlichen Gesetze sind hier das Strafrecht, und die Strafbarkeit einer Meinungsäußerung kann erst dann unterstellt und daraus Konsequenzen gezogen werden, wenn derjenige rechtskräftig verurteilt ist.

> Der Flughafenbetreiber unterliegt einer unmittelbaren Grundrechtsbindung, weil er von der öffentlichen Hand beherrscht wird. Facebook unterliegt im Umkehrschluss keiner solchen (!) Grundrechtsbindung,

Hör doch endlich mal mit dem dummen Derailing auf.

Es geht nicht darum, was Facebook macht.

Es geht darum, was Maas macht. Guck Dir mal die Überschrift dieses Artikels an.

Maas ist ein Ideologe, der auf kriminelle Weise die Verfassung bricht.

Und es ist völlig unerheblich, ob Facebook an die Verfassung gebunden ist, denn es geht hier alleine um das Handeln von Maas.

Ein Bankräuber kann sich auch nicht darauf berufen, dass jemand anders in die Bank dürfte.


Karl Marx
30.8.2015 22:44
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@Hadmut:

Art. 5 Abs. 2 GG sagt nämlich, dass die Meinungsfreiheit nur aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann.

Es ist verfassungsrechtlich gerade ausgeschlossen, dass ein durchgeknallter Minister nach eigenem Gusto festlegt, was man äußern darf, egal wieviele politische Gefälligkeitsgutachten er anbringt.

Der Minister ordnet die Einschränkung weder an noch setzt er sie durch. Es gibt einfach keinen durchgehenden „Wirkmechanismus“ von der Regierung zum Löschprozess bei Facebook. Der Minister regt hier bei Facebook eine Änderung der ‘community standards’ an, Facebook lässt sich diese einleuchten (Freiwilligkeit) und setzt sie daraufhin eigentverantwortlich um.

Und es ist völlig unerheblich, ob Facebook an die Verfassung gebunden ist, denn es geht hier alleine um das Handeln von Maas.

Da haben wir dann halt einen Dissens.


EinInformatiker
30.8.2015 23:31
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@ Karl Marx

Die Dinge liegen dich ganz einfach. Wenn Kommentare auf Facebook nach gelktenden Recht für volksverhetzend gehalten werden skann Maas doch den Generalbundesanwalt anweisen Ermittlungen einzuleiten, falls er zuständig ist. Ansonsten müssen eben diejenigen aktiv werden die zuständig sind. Ansonsten kann Maas doch neue Aussagen alks voklsverhetzend klassifizieren und unter den entsprechenden Paragraphen fallen lassen. Dauert etwas, aber ist nun mal der Rechtsweg. Dann hätte jeder Rechtssicherheit. Unabhängig davon ob man dem inhaltlich< zustimmt. Da müßte man sich halt der Herrschaft von Maas beugen bis er abgewählt ist. Dann soll Maas meinetwegen Eltern als Volksverhetzer klassifizieren wenn sie nicht wollen, dass ihre behinderten Kinder sog. Asylanten weichen sollen. Wenn er das durchbekommt dann ist das eben strafbar. Aber er müßte das im Rechtsstaat halt eben rechtmäßig durchsetzen. Warum er die Hintertür wählt ist inhaltlich klar. Man muß schon inhaltlich dneken.


I. Vetter
4.9.2015 17:09
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@hadmut

>> Welcher Rechtsnorm handelt Maas zuwider?
> Art. 20 Abs. 3 GG

Es existiert keine verfassungsrechtliche oder einfachgesetzliche Norm, welche Maas erlaubt, die Anweisung zur Löschung von Kommentaren zu erteilen. Dies obliegt der Staatsanwaltschaft auf der Grundlage eines Antrags an das Gericht, welches dem Antrag entsprechen kann. Er handelt also als Mitglied der Exekutive ohne Ermächtigung bzw. kündigt eine an sich letztlich gemäß Art. 92 GG richterliche Handlung durch seine Person an ohne selbst gesetzlicher Richter zu sein. Der Versuch oder dessen Ankündigung erfüllt bereits den Tatbestand des tätigen Handelns bzw. der Unternehmung.

Damit unternimmt er es (so der Vorwurf zutreffend ist), mit rechtswidriger Anwendung staatlicher Gewalt die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung (hier Art. 20 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 92 GG) zu ändern, da er als Mitglied der Exekutive dem Gesetz (hier Grundgesetz) unterworfen ist und diese Bindung gemäß Art. 79 Abs. 3 GG (Ewigkeitsgarantie) Bestandsschutz hat.

Aber wer soll ihn dafür sanktionieren?

Der Hochverrat wurde 1950 verfassungswidrig aus dem GG, wodurch er eine Ermittlungspflicht auslöste, gestrichen¹ und ist seitdem weisungshörigen Staatsanwälten bzw. deren Vorgesetzten, also letztlich Maas selbst zu Disposition gestellt. Hierzu tritt, dass Staatsanwälte nicht einmal einen erforderlichen Beamteneid zur Wirksamkeit ihres Beamtenverhältnisses abgeleistet haben, sondern … den Richtereid², und aufgrund dessen bereits von Gesetzes wegen nicht wirksam ermitteln dürfen (wenn es formell in den Kram passt).

¹ http://grundrechteforum.de/234308
² http://rechtsstaatsreport.de/staatsanwaelte