Ansichten eines Informatikers

Die Vergenderamerikanisierung der Universität Konstanz

Hadmut
9.7.2015 21:06

Ein Leser wies mich heute auf etwas hin, wobei man sich schon wieder fragt, warum man sowas eigentlich mit seinen Steuergeldern finanzieren muss.

An der Universität Konstanz gibt es einen Gleichstellungsrat, und man sollte sich durchaus mal anschauen, was für Leute da drin sitzen. Die Gleichsstellungsbeauftragte ist eine Professorin Sabine Boerner, Fach Politik- und Verwaltungswissenschaft. Und man sollte sich im Folgenden immer und nach jedem Absatz vor Augen führen: Sie ist Professorin für Politik- und Verwaltungswissenschaft. Immer wieder.

Dieser Gleichstellungsrat hat nun (»nun« heißt, dass man kein Datum sieht, jedoch am Ende der Richtlinie steht, dass sie am 10.6.2015 „verabschiedet” worden sei, was auch immer die unter »verabschieden« verstehen wollen, eine Angabe, wann die Richtlinie in Kraft tritt, und warum sie doppelt verabschiedet wurde, und welche Rolle es spielt, dass sie »empfohlen« wurde, steht da nicht) eine Richtlinie gegen Diskriminierungen und sexualisierte Gewalt erstellt (PDF).

Bemerkenswerterweise findet sich in dieser „Richtlinie” keinerlei Angabe dazu, was sie rechtlich sein oder auf welcher Rechtsgrundlage sie erlassen worden sein soll. Richtlinien sind nämlich interne Handlungs- und Verfahrensanweisungen, und das, was in dieser Richtlinie steht, kann in einer Richtlinie gar nicht wirksam stehen. Dazu aus einem Rechtswörterbuch:

Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) sind verwaltungsinterne generell abstrakte Handlungsanweisungen an Amtswalter ohne Rechtssatzqualität nach außen.

Spätestens da ist das Ding für den Müll, weil eine Richtlinie eben das nicht bewirken kann, was die hier bewirken wollten. Insbesondere haben Richtlinien eben keinen Regelungscharakter, sie sind über die Dienstanweisung hinaus nicht bindend oder normgebend.

Gebraucht hätte man dafür mindestens eine Rechtsverordnung. Und dafür braucht man eine gesetzliche Ermächtigung. Sie verweisen zwar auf das Landeshochschulgesetz von 2014, aber so ganz konkret werden sie nicht, nur so ein bisschen Blabla, dass das jetzt Aufgabe der Universität sei, die einen „respektvollen und wertschätzenden Umgang miteinander” voraussetze. Nur in einer Fußnote verweisten sie auf § 2 Abs. 4 LHG:

Die Hochschulen fördern die Chancengleichheit von Frauen und Männern und berücksichtigen die Vielfalt ihrer Mitglieder und Angehörigen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben; sie tragen insbesondere dafür Sorge, dass alle Mitglieder und Angehörigen unabhängig von der Herkunft und der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, des Alters, der sexuellen Orientierung, einer Behinderung oder der Religion und Weltanschauung gleichberechtigt an der Forschung, der Lehre, dem Studium und der Weiterbildung im Rahmen ihrer Aufgaben, Rechte und Pflichten innerhalb der Hochschule teilhaben können.

Eine Ermächtigung zu polizeilichen und polizei-ähnlichen Aufgaben ist das nicht.

Abgesehen davon, dass die Exekutive niemandem vorschreiben kann, wie er sich zu äußern und umzugehen hat, fehlt ihnen dafür offenbar die Rechtsgrundlage, und das scheinen sie sogar zu wissen, denn sonst hätten sie es Rechtsverordnung genannt und nicht hinter einer Verwaltungsvorschrift versteckt.

Der Mist ist das Papier nicht wert.

1 Gültigkeitsbereich

Diese Richtlinie gilt für alle Mitglieder und Angehörigen der Universität, insbesondere sind auch Personen einbezogen, die arbeits- oder dienstrechtlich nicht an die Universität gebunden und daher vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht erfasst sind. Dies sind Studierende, extern Promovierende und Stipendiatinnen , da sie in keinem Beschäftigungsverhältnis mit der Universität stehen.

Eindeutig falsch.

Nur ein Gesetz und eine Rechtsverordnung können überhaupt für Leute gelten, die der Universität nicht dienstrechtlich unterstehen. Und auch nur die können für Mitglieder wirken, solange es nicht um konkretes Verwaltungshandeln dreht. Verwaltungsvorschriften gelten nicht für Studenten, Doktoranden und Stipendiaten, weil sie nicht Teil der Exekutive sind und deshalb von Verwaltungsvorschriften gar nicht erfasst werden können.

2 Definition

Diese Richtlinie umfasst folgende nach Art und Schweregrad unterschiedlich diskriminierende
und degradierende Handlungen und Verhaltensweisen: […]

Dafür sind die gar nicht zuständig. Laut Hochschulgesetz sollen die sich darum kümmern, dass bei Einstellungen niemand benachteiligt wird. Die Benehmenspolizei zu spielen gehört nicht zu deren Aufgaben.

Fußnote 2 dazu:

„In unserem Sinn sind Menschen behindert, wenn ihre…”

So ein Schwachsinn.

Weder kann man in einer (gewollten) Norm schreiben „In unserem Sinn sind”, schon gar nicht in einer Fußnote, noch geht daraus hervor, warum sich Studenten dann daran halten sollen, wenn das nur auf den Sinn der … ja wessen eigentlich? … eingeschränkt ist. Ich habe noch nie eine Norm gesehen, in der da im Plauderton von „wir” die Rede ist, noch dazu, nachdem nicht drin steht, wer „wir” da eigentlich sein soll. Und warum es die Unterschrift des Rektors trägt, wenn es jemandes anderen Sinn meint. Was wiederum die Frage aufwirft, wer da eigentlich Normgeber sein will. Der Rektor unterschreibt’s, aber den »Sinn« gibt irgendwer im Hintergrund, der nicht genannt ist?

Rassistische Diskriminierungen: Ungleichbehandlungen, Äußerungen oder Gewalttaten, die bewirken oder beabsichtigen, dass Menschen wegen ihrer äußeren Erscheinung oder ihrer Zugehörigkeit zu einer Ethnie, Nationalität oder Religion herabgesetzt
werden,

Das ist ein Eingriff in das Grundrecht der freien Meinungsäußerung (Art. 5 GG), der erstens nur aufgrund eines Gesetzes und zweitens nur unter Beachtung des Zitiergebots möglich wäre.

Stalking (Verfolgen oder Belästigen einer Person, deren physische oder psychische Unversehrtheit dadurch unmittelbar oder mittelbar und erheblich bedroht und geschädigt wird).

Macht Euch das mal klar: Da steht nicht irgendwie oder irgendwas von auf dem Campus oder in der Vorlesung oder im Dienst, sondern es wird (s.u.) generell verboten, und zwar eben allen Leuten, wie Angehörigen oder Studenten, Doktoranden, Stipendiaten. Einfach generell. Da steht auch nichts davon, dass die Person selbst irgendwas mit der Universität zu tun hat. Nach dem, was da steht, nehmen sie sich heraus, einem Personenkreis, über den sie gar nicht zu verfügen haben, auch jegliches Privatverhalten gegenüber fremden Dritten zu verbieten.

Die nehmen sich da eine Regelungsgewalt heraus, die nur dem Gesetzgeber zusteht. Das ist Strafrecht und kein Universitätsverhalten.

Und damit brechen sie gleich auch noch die Gewaltenteilung, denn sowas ist Sache der Legislative, Universitäten gehören aber zur Exekutive.

Und nebenbei brechen sie auch das Föderalismusprinzip, denn dafür ist der Bund zuständig, Universitäten sind aber Ländersache. Egal, was im Landeshochschulgesetz steht, Universitäten können nicht zum Strafrechtsgeber werden.

3 Abs. 1:

Diskriminierung und sexualisierte Gewalt äußern sich in vielfältigen verbalen und nonverbalen Formen. Nach Maßgabe dieser Richtlinie gelten alle Handlungs- und Verhaltensweisen als Formen von Diskriminierung und sexualisierter Gewalt, die nach allgemeinem Verständnis dazu geeignet sind, eine Person herabzuwürdigen, zu beleidigen oder zu nötigen.

Hähä. Vielfältig, allgemeines Verständnis. Heißt: Wir können zwar selbst nicht sagen, was es ist, aber verbieten wollen wir es.

Oder anders gesagt: Wogegen Du verstoßen hast, klären wir und sagen wir Dir, nachdem es passiert ist. Normenklarheit?

Und warum schwafeln sie hier unter 3. herum, wenn das doch zu „2. Definitionen” (in Normen nennt man das Begriffsbestimmungen) gehört hätte?

Diskriminierung und sexualisierte Gewalt stellen eine massive Verletzung der Persönlichkeitsrechte dar. Sie schaffen ein Klima der Einschüchterung und Entwürdigung, das nicht nur die Arbeitsfreude und -fähigkeit, sondern auch die Gesundheit der Betroffenen schädigt.

Was soll der Blödsinn? Worin soll da eine Richtlinie liegen? Der ganze Text ist durchsetzt von substanzlosen Feststellungs- und Empörungsverstärkungsfloskeln, die in einer Norm nichts verloren haben (und in die Begründung oder bestenfalls eine Präambel gehören), weil sie nicht normieren.

4 Allgemeines Verbot

(1) Die unter 3 aufgeführten Handlungen sind verboten.

Huahahahahaaa.

Mal abgesehen davon, dass sie unter 3 eben nicht aufgeführt, sondern im Allgemeinen vernebelt sind, kann die Universität sowas nicht verbieten. Sie ist nicht der Gesetzgeber.

(2) Diskriminierung und sexualisierte Gewalt können aufgrund ihrer den Universitätsbetrieb störenden und schädigenden Wirkung eine Verletzung arbeitsvertraglicher, dienstrechtlicher, beamten- und hochschulrechtlicher Pflichten darstellen.

Hirnschrott!

Ob eine Handlung eine Verletzung arbeitsvertraglicher, beamten- und hochschulrechtlicher Pflichten darstellt, kann nur dort stehen, nämlich im Arbeitsvertrag, im Beamtenrecht und im Hochschulrecht. Man kann aber nicht an anderer Stelle per Verwaltungsanweisung festlegen, dass etwas gegen einen Vertrag oder ein Gesetz verstößt.

Außerdem: Sie wollen ja, dass es auch für Studenten gilt. Die haben aber in der Regel keinen Arbeitsvertrag und sind keine Beamten.

(3) Alle Universitätsmitglieder wirken darauf hin, dass Diskriminierungen und sexualisierte Gewalt unterbleiben.

Nöh. Das wäre unmittelbarer Zwang und damit Sache der Polizei oder nur im Fall der Notwehr/Nothilfe.

Die zuständigen Vorgesetzten sind dafür verantwortlich, dass Diskriminierungen und sexualisierte Gewalt möglichst abgestellt, in jedem Fall aber nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz als Rechtsverletzungen betrachtet und behandelt werden.

Eine Anweisung, dass etwas „als Rechtsverletzung zu betrachten ist”? Es wird also gar nicht gefragt, ob es eine Rechtsverletzung ist, sondern angewiesen, dass es eine Rechtsverletzung ist? Ist das nicht Sache des Gleichbehandlungsgesetzes selbst, festzulegen, wann sein Recht verletzt wird?

Und was heißt überhaupt, „sie als Rechtsverletzung zu behandeln”? Jetzt gleich auch noch Judikative?

Und selbst wenn: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz richtet sich nicht gegen Diskrimierung im Allgemeinen und gegen sexuelle Gewalt (was ist überhaupt „sexualisierte” Gewalt?) Wie kann also eine Verwaltungsanweisung vorgeben, so etwas als Verletzung dieses Gesetzes zu betrachten?

5 Zuständigkeit
(1) Nach § 4 Abs. 9 LHG bestellt das Rektorat für drei Jahre eine weibliche und eine männliche Ansprechperson, die zuständig sind für die Beratung und Begleitung von Fällen von sexueller Belästigung, sexualisierter Gewalt, Stalking sowie Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.

Nach § 4 Abs. 9 LHG gehört diese Begleitung nicht zu ihren Aufgaben und sie sind an Weisungen nicht gebunden. Wie kann also der Rektor dann eine Vorschrift unterschreiben, die sie anweist, solche Fälle zu begleiten?

(2) Soweit andere Zuständigkeiten nicht ausdrücklich benannt sind (vgl. 5 (4)), stehen die Diversity Referentinnen des Referats für Gleichstellung und Familienförderung als Ansprechpersonen zur Verfügung.

„Stehen als Ansprechpersonen zur Verfügung” soll eine „Zuständigkeit” sein?

(4) Zudem können sich Betroffene an die Gleichstellungsbeauftragte, die Beauftragte für Chancengleichheit, die Sektionsgleichstellungsbeauftragten, den Personalrat, die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen, die /der Beauftragte für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen (gemäß Grundordnung §13 i.d.F.v. 27.4.2015), ihre Vorgesetzten oder Studiendekan_innen, die Mitglieder des Gleichstellungsrats, des AStA sowie an das Justitiariat als Beschwerde führende Instanz wenden. Diese setzen die Ansprechpersonen gemäß 5 (1) oder (2) in Kenntnis und sprechen das weitere Verfahren ab.

Ach.

Die Zuständigkeiten von Personalrat und AStA werden hier per Unterschrift des Rektors auch gleich mit geregelt?

Seit wann hat der Rektor darüber zu entscheiden, wofür Personalrat und AStA zuständig sind?

Und seit wann braucht man eine Dienstanweisung als Erlaubnis, um zum Personalrat oder zum AStA zu gehen?

(5) Ebenso kann das Rektorat eine_n Beauftragte_n für Fälle von Diskriminierung aufgrund von psychischer oder physischer Behinderung/Beeinträchtigung im Amt einer_s Diversitybeauftragten benennen.

Immerhin sind sie bei der Diversity konsequent, denn sie wechseln zwischendrin man die Gender-Schreibung.

6 Aufdeckung von Diskriminierungen und sexualisierter Gewalt

(2) Zuständig für die Entgegennahme von Beschwerden sind alle Personen mit Leitungs- und Betreuungsaufgaben. Sie sind generell verpflichtet, Hinweisen nachzugehen und bei Vorliegen eines Verdachts geeignete Maßnahmen zur Klärung, Verfolgung und Verhinderung zu ergreifen.

Nöh. Sind sie nicht. Sie sind es nämlich nur dann, wenn es in ihren Aufgabenbereich fällt. Man kann aber nicht eine generelle Universalzuständigkeit fingieren. Die Schichtleiterin in der Kantine oder der Leiter der Hausmeister müssen nicht zum Sherlock Holmes werden, nur weil sie „Leitungsaufgaben” haben und sie für die ganze Uni zuständig sind. Der Rektor kann auch nicht einfach per Unterschrift die Aufgaben- und Zuständigkeitsbereiche erweitern. Wir sind im öffentlichen Dienst.

(Davon abgesehen wäre sowas mitbestimmungspflichtig. Sie behaupten zwar am Ende, der Personalrat hätte zugestimmt, dafür fehlt mir aber jedes Verständnis, denn das ist für die pflichtwidrig. Solchen Pflicht- und Zuständigkeitserweiterungen hätten die nicht zustimmen dürfen.)

6 (5) Den Beschuldigten dürfen die Namen der Betroffenen nur mitgeteilt werden, wenn dies für eine sachgerechte Einlassung und Verteidigung unabdingbar ist.

Haha. „Beschuldigte”. Es geht also quasi um Strafverfahren, wobei die nur in Sonderfällen überhaupt erfahren dürfen, wer ihnen was vorwirft. Akteneinsicht? Gibt’s nicht.

Und was soll überhaupt das Wort »unabdingbar« hier? »Unabdingbar« heißt, dass man auf einen Anspruch nicht rechtswirksam (etwa durch Vertrag oder einseitige Erklärung) verzichten kann. Erstens passt das Wort hier überhaupt nicht rein, weil ja Täter und Opfer keinen Belästigungsvertrag geschlossen haben, in dem der Täter auf Mitteilung verzichtet. Zweitens kann eine Norm nicht auf „wenn es unabdingbar” ist hinauslaufen, sondern sie muss selbst festlegen, was unabdingbar ist.

Die kennen nicht mal die Worte, die sie da verwenden.

Das richtige Wort wäre „erforderlich” gewesen. Aber auch das wäre nicht zulässig, denn erstens liegt es beim Beschuldigten selbst, was der für erforderlich hält um sich zu verteidigen, und zweitens weiß man das ja erst, wenn man den Namen kennt, ob die Kenntnis erforderlich war.

7 Maßnahmen und Sanktionen

Äh, Moment mal.

Wieso kommt denn jetzt schon Maßnahmen und Sanktionen?

Gibt’s da keine Verfahrensvorschrift? Was passiert denn eigentlich, wenn jemand mein, belästigt worden zu sein? Man geht zu den Ansprechpartnern … und dann?

Was passiert dann?

Ermitteln die irgendwie? Gibt es eine Anhörung? Anwälte?

Und wer stellt das überhaupt fest, ob nun eine Tat vorlag oder nicht? Fällt das dann vom Himmel? Legt das die Gleichstellungsbeauftragte fest? Oder stellt sich die Frage gar nicht erst, weil man sowieso in jedem angezeigten Fall – und sie ermutigen ja zu besonders vielen Anzeigen – grundsätzlich, ausnahmslos und immer von „schuldig” ausgeht?

Gibt’s da irgendwie eine Spurensicherung, Zeugenvernehmungen, eine Ersatzgerichtsverhandlung oder was?

Universitäten sind Körperschaften öffentlichen Rechts. Sie unterliegen damit Verwaltungsrecht. Kriegt der Beschuldigte dann einen rechtsmittelfähigen Bescheid oder wie stellen die sich das vor? Wird ihm das überhaupt irgendwie mitgeteilt?

Die Universität soll je nach den Bedingungen und der Schwere des Einzelfalls und unter Wahrung der Anonymitätswünsche und Schutzbedürfnisse der Betroffenen folgende informelle Maßnahmen erwägen:

  • persönliches Gespräch der betroffenen Person oder einer Person ihres Vertrauens mit der bzw. dem Beschuldigten,
  • persönliches Gespräch der oder des Vorgesetzten oder einer Person aus der Gruppe der unter Ziff. 4 Abs. 3 genannten Ansprechpartner_innen mit der beschuldigten Person unter Hinweis auf das Verbot von Diskriminierungen und sexualisierter Gewalt.

Persönliches Gespräch der betroffenen Person mit dem Beschuldigten. Und wenn die nicht wollen?

Und dann: Hausverbot, Exmatrikulation, Kündigung.

Da haben sie aber ein Problem. Denn Universitäten sind als Körperschaften öffentlichen Rechts Exekutive, sie handeln behördlich-hoheitlich. Udn damit sind sie an die Unschuldsvermutung gebunden. Ohne rechtskräftige Verurteilung können sie Studenten nicht vorwerfen, sexuell belästigt zu haben, und insbesondere kann die Exekutive nicht selbst das Vorliegen einer Straftat feststellen.

Insbesondere der Verwaltung ist es verboten, Rechtsfolgen an eine (vermeintliche) Straftat zu binden, sofern derjenige noch nicht rechtskräftig verurteilt ist.

Aber selbst wenn jemand verurteilt worden wäre, geht daraus noch nicht hervor, dass man ihm kündigen oder ihn exmatrikulieren kann. Insbesondere die Exmatrikulation ist ein Eingriff in die Berufsfreiheit, und gerade deshalb kann er nicht aus politischen oder ideologischen, sondern nur aus tragenden sachlichen Gründen erfolgen, und muss – öffentliches Recht eben – Verhältnismäßig sein, also geeignet, erforderlich und angemessen sein. Geeignet und erforderlich wofür? Und wie kann es erforderlich sein, wenn es bisher ja auch ohne ging?

Fazit

Von allen untauglichen Versuchen eine Norm oder Verwaltungsvorschrift zu schreiben ist das der mit Abstand dämlichste, der mir je untergekommen ist. Und das will was heißen.

Dabei habe ich das Ding nur einmal gelesen und parallel dazu den Artikel geschrieben. Ich würde sicherlich noch viel mehr finden, wenn ich mir richtig Zeit nähme. Und das Rektorat hat da auch nichts gemerkt? (Bestätigt wieder mal meine Erfahrungen mit Rektoratsjuristen.)

Das ist nicht nur grob rechts- und verfassungswidrig, es ist auch sprachlich so richtig laien- und stümperhaft geschrieben. Grauenhafte Sätze, naive Formulierungen wie man umgangssprachlich halt so daherschwätzt. Anscheinend nicht ernstlich korrekturgelesen. Nach der Methode jeder blubbert was, umrühren, fertig. Kein Stück Hirn investiert, niemand hat sich mal überlegt, wie das dann in der Realität ablaufen kann und soll. Die haben sich nicht mal überlegt, was sie da überhaupt machen und was davon sie dürfen. Einfach irgendein Gesülze.

Da war wohl so ne richtige Dummentruppe am Werk, Sachkunde Null.

Wohlgemerkt: Die Chefin von det janze ist Professorin am Fachbereich Politik- & Verwaltungswissenschaft.

Verwaltungswissenschaft?

Müssten die nicht wissen, dass sowas nicht geht und es sowas wie Rechtsverordnungen, Gewaltenteilungen, öffentliches Recht gibt?

Guckt man aber mal, was sie da eigentlich macht, fragt man sich, wie sie überhaupt dahin kam. Studiert hat sie Betriebswirtschaftslehre. Wie kommt man damit an einen Fachbereich Politik- und Verwaltungswissenschaft?

Und was macht sie da überhaupt? Laut ihrer Webseite

  • Mitarbeiterführung
  • Diversity
  • Kooperation und Kommunikation in organisationalen Gruppen
  • Führung, Kooperation und Performanz von Organisationen im Kulturbereich
  • Innovationsforschung

Typisches Gender-Geschwafel, Befähigungskurve auf Null. Was hat das an diesem Lehrstuhl da zu tun? Und sie kommt von der TU-Berlin, einer der drei Gender-Spinner-Produktionsstraßen. Stinkt nach Quotenprofessur, lebenslange Verbeamtung trotz Inkompetenz.

Man merkt dem Ding an, dass man sich dabei massiv an den Vorgehensweisen amerikanischer Universitäten orientiert.

An deutschem Recht dagegen nicht.

Anscheinend einfach aus dem Amerikanischen abgeschrieben.

Bin mal gespannt, wann sie damit auf die Schnauze fallen.

41 Kommentare (RSS-Feed)

Frank
9.7.2015 21:36
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Für uns als offensichtlichen Blödsinn sofort zu erkennen, für den Studenten von heute sehr wahrscheinlich nicht.

Man sollte zu dieser Uni hingehen und Aufklärungsarbeit leisten, bevor die Studenten sich wirklich den Mund verbieten lassen.


Rechnungsprüfer
9.7.2015 21:42
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Mir kommt da gerade noch ein weiterer Gedanke….
Und solche Frauen sitzen bald dank Quote in Aufsichtsrat.


Tacheles
9.7.2015 21:48
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Forschungsinteressen

* Mitarbeiterführung
* Diversity
* Kooperation und Kommunikation in organisationalen Gruppen
* Führung, Kooperation und Performanz von Organisationen im Kulturbereich
* Innovationsforschung

Himmel hilf.

Was soll das bitte sein? Küchenpsychologie light?

Hat sich mal einer die Promotionen der Angestellten angeguckt und deren weitere Verwendung? Noch gruseliger!

“Strategisches Management in Kulturorganisationen. Eine empirische Analyse der Bewertung eines Theaterbesuchs aus Zuschauerperspektive” … nun Persönliche Referentin des Präsidenten und Geschäftsführerin des Stiftungsrats der Universität Hildesheim

“Organisationen im Paradox der Externalisierung – wie wirkt flexible Beschäftigung auf das Extra-Rollenverhalten.” (summa cum laude) … nun Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Fraunhofer Institut für System und Innovationsforschung in Karlsruhe,


Hadmut
9.7.2015 22:06
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> Was soll das bitte sein? Küchenpsychologie light?

Feminismus sagt, dass man von Frauen gar keine Kompetenz verlangen darf, weil jedes Leistungskriterium männlich ausgerichtet und frauenausgrenzend ist.


Emil
9.7.2015 21:52
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Dieser Richtlinien-Humbug existiert wohl schon länger an der Uni:

Das Gender Mainstreaming der Universität wird zu einer Gender & Diversity-Mainstreaming-Strategie weiterentwickelt. Diese Entwicklungen machen es notwendig, die „Richtlinie zum Schutz von Frauen vor sexueller Belästigung“ von 1998 zu aktualisieren. Daher wurde sie um die Diskriminierungsfelder Homophobie, Transphobie, Rassismus, Alter und Behinderung erweitert.

Die Dame hat das offenbar nur auf ihr Steckenpferd “Diversity” und die LGBT-Modethemen “Homophobie” und “Transphobie” ausgedehnt.


EBecker
9.7.2015 21:58
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“Empörungsverstärkungsfloskeln” ist ein guter Begriff – leider mit seinen acht Silben zu unhandlich für eine mündl. Diskussion. Hat jemand einen besseren Vorschlag?


Hadmut
9.7.2015 22:05
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„Empörungsverstärker” hat immer gut funktioniert.


Alex
9.7.2015 22:26
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Ist doch schon im Strafgesetz:
§5, 2)
“Der Mann, der dem Verbot des Paragraphen 2 zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis oder Zuchthaus bestraft”

Auch schon rechtsverbindlich von den üblichen Musterdemokraten und Feministen unterschrieben.


Emil
9.7.2015 22:51
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Hier gib’s sogar ein ganzes Nest mit Gender-Hühnern:

http://www.gleichstellung.uni-konstanz.de/struktur/referat-fuer-gleichstellung-und-familienfoerderung/

Unglaublich, was da an Geld für Personal verschwendet wird. Ich frage mich nur, ob dieser ganze Gender-Unfug erst durch die grün-rote Landesregierung forciert wurde, oder ob das unter der CDU-Herrschaft auch schon so schlimm war.


Quotenmann
9.7.2015 22:56
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(6) Die Universität wirkt darauf hin, dass den Betroffenen und ihren Vertrauenspersonen keine persönlichen und beruflichen Nachteile entstehen. Alle Schritte sollen daher im Einvernehmen mit ihnen erfolgen.

Was ist mit den Beschuldigten? An allen anderen Stellen im Text werden sonst auch Betroffene/Beschuldigte klar getrennt. Siehe dafür der Rufmord des dt. Studenten, der mit der Matratzentante zusammen war…

Und wieso kriegen die Betroffenen kostenlosen Rechtsbeistand? Wer zahlt das?


Emil
9.7.2015 23:04
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Auch ganz witzig: die Uni Konstanz hat einen eigenen “Gender-Kodex”:

http://www.gleichstellung.uni-konstanz.de/gender-kodex/gender-kodex/

Die Universität Konstanz verpflichtet sich, in allen zentralen und dezentralen Gremien ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis anzustreben …

Wie verträgt sich das “ausgewogenes Geschlechterverhältnis” mit der Tatsache, dass im oben verlinkten “Referat für Gleichstellung und Familienförderung” nur Frauen tätig sind? Ich zähle insgesamt 24.


Horsti
9.7.2015 23:05
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Hey, die Chefin hat ‘ne C4-Stelle inne. Bißchen mehr Respekt vor dieser Koryphäe bitte… *gg*


Joe
9.7.2015 23:26
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Man merkt dem Ding an, dass man sich dabei massiv an den Vorgehensweisen amerikanischer Universitäten orientiert.
An deutschem Recht dagegen nicht.
Anscheinend einfach aus dem Amerikanischen abgeschrieben.

Daran habe ich beim Lesen des Artikels auch sofort gedacht. Fünfte Kolonne der USA sein wollen, aber mit dem preußischen Erbe (unserem Verwaltungsrecht) gar nichts anfangen können, also ein bißchen Vorschriften-Basteln per Cargo-Cult-Juristerei, hoffentlich merkt es keiner, wenn man ein paar Fachbegriffe benutzt, die man selber nicht kennt.

Das Phänomen metastasiert auch in die höheren Verwaltungseben und durchseucht ebenso die Kontrollinstanzen. Schließlich werden solche Leute auch in die Verwaltungsgerichte hineingequotet und auch beim echten Gesetzgeber findet man inzwischen Auswirkungen: Man sehe sich nur mal die aktuelle gegenderte Straßenverkehrsordnung an.

Der Brain Drain macht sich bemerkbar: Die Intelligenz verschwindet, die hochentwickelten Strukturen sind nicht mehr zu halten: Genau so entwickelt sich ein gescheiterter Staat. Und wir sind live dabei.


Gedöns
9.7.2015 23:31
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Da müssen die Nobelpreisträger an der Uni Konstanz jetzt aber verdammt aufpassen …


[…] Konstanz. Der “Gleichstellungsrat” der Universität Konstanz hat eine “Richtlinie” herausgegeben, mit der unter dem Vorwand unsittlicher Belästigung die freie Meinungsäußerung unterbunden werden soll. […]


CountZero
10.7.2015 8:12
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> was ist überhaupt „sexualisierte” Gewalt?

Was gaaanz gaaanz böses jedenfalls!


Christian
10.7.2015 8:49
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😀 Schon ulkig, wie da “alte Werte” im neuen Gewand daher kommen…. Denunziantentum….. Ausgrenzung…. Einnordung….
Geschichte wiederholt sich nicht, aber sie reimt sich.
Brauchen allerdings noch gute Slogans, die Leutchen – das klingt noch arg dröge, finde ich.
Mal sehen – die Amis sagen in anderem Zusammenhang (Terrorismus – ih!) gerne: If you see something, say something!
Vielleicht “Keine Chance/Gnade den Rassisten”? “Wer diskriminiert, hat ausstudiert!”? “Wer triggert, fliegt!”.
Nä – da fehlt noch n bissl Schliff.
Kommt aber bestimmt auch noch.
Ah – alles so schön bunt hier!
😀


Rainer
10.7.2015 8:53
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Den Beschuldigten dürfen die Namen der Betroffenen nur mitgeteilt werden […]

[…] Persönliches Gespräch der betroffenen Person mit dem Beschuldigten.

Also persönliches Gespräch mit einem Unbekannten. Nur: Wenn man sich überhaupt nicht kennt, wie kann man sich dann sexuell belästigt haben?

Aber es ist ja nur Konstanz. Da hat man ja Erfahrung in der Errichtung und im Betrieb von Scheiterhaufen nach unfairen Verfahren. Alte katholische Tradition. Der Juli ist dafür auch historisch passend gewählt…


Schwärmgeist
10.7.2015 9:13
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> Hier gib’s sogar ein ganzes Nest mit Gender-Hühnern:

> http://www.gleichstellung.uni-konstanz.de/struktur/referat-fuer-gleichstellung-und-familienfoerderung/

Oh, Mann. Welchen Dienst leisten diese Damen eigentlich für die Wissenschaft oder gar für die Gesellschaft, außer den Steuerzahler zu belasten? Da sollte man wirklich mal ausmisten, damit diese Exemplare sich einen richtigen Job suchen können.


Missingno.
10.7.2015 9:15
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Könnte Hadmut nicht eine Blogger-Richtlinie mit Weisungscharakter und Rechtsgrundlage schreiben, die “wir” dann von einem Oberbloggerrektorat abzeichnen lassen und damit eine Grundlage schaffen, keine Steuern mehr zu zahlen (um diesen Sexismus nicht weiter zu finanzieren) und Vollziehungsbeamte hochkant aus der Wohnung schmeißen zu dürfen?


Hadmut, das ist der gleiche Quark wie mit der Gendersprache neulich, die eine Gender-Trulla als rechtliche Pflicht bei Prüfungen verkaufen wollte: sie erlassen und erzählen so einen Quark, auch wenn er ungültig ist, um so zu tun als sei deren Schwachsinn rechtliche bzw. faktische Realität. Sie mogeln und schleichen sich ein, lügen und betrügen, um ihren ideologischen Unsinn zu etablieren. Es wäre höchste Zeit, an den Hochschulen für Gender-Spinner einen eisernen Besen auszupacken und zu benutzen!


Dirk S
10.7.2015 9:50
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@ Tacheles

Forschungsinteressen

* Mitarbeiterführung
* Diversity
* Kooperation und Kommunikation in organisationalen Gruppen
* Führung, Kooperation und Performanz von Organisationen im Kulturbereich
* Innovationsforschung

Himmel hilf.

Was soll das bitte sein? Küchenpsychologie light?

Da wir auf den Himmel gerne etwas länger warten, versuche ich mal, dir zu helfen:

* Mitarbeiterführung

Bedeutet tatsächlich nichts anderes. Wie führe ich als Führungskraft meine Mitarbeiter so, dass sie maximale Leistung bringen, einen niedrigen Krankenstand haben, ihre Arbeit gerne machen und sich dem Unternehmen verbunden fühlen? Die meisten “Führungskräfte” schaffen es nämlich nicht, auch nur 2 dieser Fragestellungen zusammen unter einen Hut zu bekommen. Fließt natürlich Psychologie mit rein. Aber nicht die vom Küchentisch.

* Diversity

Auch wenn es eins der Lieblingsschlagwörter von Gender ist, bedeutet Diversity in diesem Zusammenhang, dass man erforscht, welche Einflüsse Alter, Geschlecht, ehnischer Hintergrund etc. haben. An “meiner” Uni gibt es auch den Forschungszweig “Diversity” aber die Kollegen sind nicht genderverseucht.

* Kooperation und Kommunikation in organisationalen Gruppen

Kann man auch im weitesten Sinne unter Team-Forschung laufen lassen, klingt dann aber nicht mehr so toll.

* Führung, Kooperation und Performanz von Organisationen im Kulturbereich

Die vorherigen Dinge speziell für den hochsubventionierten Kulturbreich. Was ist bei denen anders als bei anderen? Dass 99% der Bevölkerung nichts vermissen würde, wenn man die abschafft? Also, die Subventionen.

* Innovationsforschung

Die Nulpe spezial, haben eigentlich alle bei ihren Forschungszielen stehen. Klingt gut, haben alle und keiner weiß, was das eigentlich sein soll. Aber eben ein “must have”.

Vielleicht kannst du dir jetzt mehr unter diesen Punkten vorstellen.

Helfende Grüße,

Euer Dirk


Joe
10.7.2015 9:54
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Daß diese “Richtlinie” rechtlich unwirksam ist, liegt auf der Hand. Die Frage ist, ob auch Studenten von heute dies erkennen. So kann diese “Richtlinie” einen Einschüchterungseffekt bewirken, obwohl sie rechtlich völlig bedeutungslos ist.

Weil das regelmäßig so ist, daß unbedarfte Bürger nicht erkennen können, ob jemand zu staatlichem Handeln rechtlich befugt ist, wurde als Schutznorm extra der Straftatbestand der Amtsanmaßung geschaffen. Ist das hier anwendbar?


DrMichi
10.7.2015 9:58
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Und? Hat ein MINT-Student Zeit, sich so einzulesen?

Eben. Damit ist die Norm sozial wirksam. Leider.


Heinz
10.7.2015 10:28
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Typos: “jemand mein, belästigt”, “Udn”


pjüsel
10.7.2015 10:43
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Hey, die Chefin hat ‘ne C4-Stelle inne. Bißchen mehr Respekt vor dieser Koryphäe bitte… *gg*

Kenn man ja 😀 http://www.wiedenroth-karikatur.de/KariAblage201503/20150325_Wissenschaft_Ingenieur_Genderforschung.jpg


Jürgen
10.7.2015 12:41
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Ich wette, dass als Vorlage dieser Richtlinie eine entsprechende Richtlinie einer US-amerikanischen Universität gedient hat, die von einer engagierten studentischen Hilfskraft ohne jeglichen Verstand für organisatorische, rechtliche und kulturelle Hintergründe und eine korrekte Übersetzung bzw. Übertragung der Begrifflichkeiten ins Deutsche übersetzt wurde.

So einen Schwachsinn dann noch zu beschließen, lässt am Hirnschmalz dieser Wissenschaftler zweifeln. Abgesehen davon, dass der Gleichstellungsrat überwiegend aus Frauen besteht. das große Binnen-I kann man sich da sparen.

Womöglich möchte kein seriöser Hochschulprofessor in dieses Gremium eintreten, weil er das für Zeitverschwendung betrachtet (was es aus meiner Sicht in der hier dargestellten Form tatsächlich ist). Wobei die Ergebnisse des Nichtengagements eben solche Richtlinien sind.


DarkynanMP
10.7.2015 13:14
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“Weder kann man in einer (gewollten) Norm schreiben „In unserem Sinn sind”,”

Doch – kann man! Aber das sagt dann eben etwas ganz spezielles über den Verfasser des Textes/Einrichter der Norm aus.

Wie ist die in eine Professorenstelle gekommen?


DarkynanMP
10.7.2015 13:24
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“Gibt’s da irgendwie eine Spurensicherung, Zeugenvernehmungen, eine Ersatzgerichtsverhandlung oder was?”

Nein! Und der Betroffene soll auch gar nicht erst das Recht haben, an die Öffentlichkeit zu gehen bzw. von vornherein pauschal sanktionierbar sein, falls er dies tut, wobei dann die Ursache wahlweise im nebulösen Hintergrund verborgen bleiben kann.

Diese Praxis im deutschen Verwaltungshandeln soll hier einen scheinlegalen Unterbau bekommen, an dem sich Betroffene oder Kritiker erstmal abarbeiten sollen.
Bis die fertig sind, ist dann der meiste Schaden schon angerichtet.

Intention?


Gedöns
10.7.2015 15:07
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„was ist überhaupt „sexualisierte” Gewalt?“//
Das ist sicher ein Begriff, der nach jahrelanger Forschung entdeckt worden ist. Heute habe ich auch den Begriff „strukturelle Gewalt“ gelesen – das muß irgendwie mit z.B. fehlender Infrastruktur (ja, so etwas kann sogar regelrecht verrückt machen!) zu tun haben – mal sehen, ob dieser soziologische Begriff auch in Zukunft immer häufiger verwendet wird; man sollte das beobachten.
Und falls Unklarheiten über den Begriff „religiöse Diskriminierung“ bestehen sollten, kann ja auch gleich ein Gefängnispfarrer zu den Gesprächen hinzugezogen werden.
Jedenfalls sollte niemals das Wort „Genderast“ gegenüber dem Lehrkörper (oder den 5% der Studenten, die das für eine Wissenschaft halten) fallen, denn das wäre eine schwere Beleidigung der esoterischen Staatssekte.


David
10.7.2015 15:18
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“Wie verträgt sich das “ausgewogenes Geschlechterverhältnis” mit der Tatsache, dass im oben verlinkten “Referat für Gleichstellung und Familienförderung” nur Frauen tätig sind? Ich zähle insgesamt 24.”

Eine der studentischen Hilfskräfte, Taso Mavrogiannis, ist offenbar männlich, jedenfalls scheint Taso ein männlicher Vorname zu sein.

Damit ist das Kriterium der “Ausgewogenheit” fast schon übererfüllt, finde ich.


Marc
10.7.2015 17:39
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Die überarbeitete Richtlinie wurde vom Gleichstellungsrat verabschiedet, vom Senat empfohlen
und nach der Zustimmung des Personalrates vom Rektorat am 10.06.2015 verabschiedet

D.h. es handelt sich um eine sehr lange Dienstanweisung des Rektors.

Der Rektor ist Vorgesetzter des wissenschaftlichen Personals, für die ist das also eine Dienstanweisung (die natürlich nur gilt, soweit sie legal ist).

Sie gilt also insbesondere nicht für die nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter (deren Vorgesetzter ist der Kanzler, „Die Schichtleiterin in der Kantine oder der Leiter der Hausmeister“ war also eh kein gutes Beispiel) und auch nicht für Studenten und Doktoranden, die nicht Mitarbeiter sind.

Rassistische Diskriminierungen: […] Äußerungen […],
die bewirken […], dass Menschen wegen ihrer äußeren Erscheinung […] herabgesetzt werden

Das ist die DEFINITION, die sie geben. WTF? Das kann man super provozieren. Als Tutor mit völlig unpassender Kleidung zur Arbeit erscheinen. Wird man drauf angesprochen: Dann ist das eine “rassistische Diskriminierung”


Roland K.
10.7.2015 18:43
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Der Konstanzer Rektor, ein Prof.Dr.Dr.h.c Ulrich Rüdiger muss ziemlich unfähig sein, wenn er ein solches Pamphlet unterschrieben hat. Warum? Die Exmatrikulation, um ein Beispiel zu nennen, ist im Landeshochschulgesetz (LHG) im §62 abschliessend geregelt und kann daher NICHT mit einer Dienstanweisung wie hier beschrieben geändert werden!
Dazu kommt, daß das zuständige Fachministerium bei Kenntnis dieses “Rechts” zwingend einzugreifen HAT – die wirken da nämlich mit.

§66 (ab Absatz 2) besagt:
(2) Die Zustimmung ist zu versagen bei Verstößen

1.

gegen Rechtsvorschriften,
2.

gegen Verpflichtungen des Landes gegenüber dem Bund, gegenüber anderen Ländern oder anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

(3) Die Zustimmung kann versagt werden bei Nichtübereinstimmung mit den Zielen und Vorgaben des Landes in struktureller, finanzieller und ausstattungsbezogener Hinsicht.

(4) Aus den in den Absätzen 2 und 3 genannten Gründen kann das Wissenschaftsministerium den Erlass oder die Änderung von Satzungen oder sonstigen Entscheidungen der Hochschule verlangen. Die zuständigen Organe der Hochschule müssen darüber beraten und beschließen. Das Verlangen wird gegenüber dem Rektorat erklärt. Mit dem Verlangen kann eine angemessene Frist gesetzt werden, in der die notwendigen Beschlüsse zu fassen sind. Kommen die zuständigen Organe der Hochschule dem Verlangen nicht oder nicht rechtzeitig nach, kann das Wissenschaftsministerium die notwendigen Anordnungen anstelle der Hochschule treffe

Bin also gespannt, was die Ministerialen gegen einen solchen Unsinn unternehmen werden…….so bald sie es wissen……


Hadmut
10.7.2015 18:52
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> Der Konstanzer Rektor, ein Prof.Dr.Dr.h.c Ulrich Rüdiger muss ziemlich unfähig sein, wenn er ein solches Pamphlet unterschrieben hat.

Das würde ich auch sehen.

Aber wozu braucht der noch Befähigung? Die sind auf Lebenszeit verbeamtet.


Zahlmeister
10.7.2015 19:00
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Bezüglich “finanzieren müssen” — kann man gegen einen solchen Nonsens nicht z.B. verwaltungsrechtlich vorgehen?

Und sei es nur der Aspekt der Verschwendung, dass da 24 Hühner sitzen (und eine Handvoll Hiwis), die gemäß Arbeitsbeschreibung eigentlich alle das gleiche tun (sollen). Die einzigen zwei, die da noch einigermaßen sinnvolle Arbeit leisten, sind vermutlich die, die sich um die Kinder- und Familienvereinbarkeit kümmern.


maddes8cht
10.7.2015 23:11
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Aber sie meinen es doch nur gut…

Solche Form von Paternalismus war vor 100, 150 oder 200 Jahren durchaus üblich.
Da hat die Firma betimmt, welchem Sittencodex sich ein Familienvater und seine Familie zu unterwerfen hat, und bei Verstoß gabs Firmeninterne sanktionen.
Nicht zuletzt gegen solche Merkwürdigkeiten tritt die Idee des Rechtsstaats mit Gewaltenteilung an.

Solche Vorgaben eines Betriebs oder einer Verwaltungsstelle sind nicht nur “Amtsanmaßung”, und ich würde sagen, dass es sich allein unter diesem Stichwort lohnen könnte, diese sogenannte “Richtlinie” anzugehen.
Sie ist IMHO darüber hinaus auch Sittenwidrig. Der Uni als Behörde steht es nicht zu, solche Vorgaben zu machen.


Roland K.
11.7.2015 5:03
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Hadmut, zumindest als Rektor ist er auf 6 oder 8 Jahre gewählt; “normalerweise” (bitte nicht lachen!) wird da keiner gewählt, der vollkommen ahnungslos ist; er wird nämlich in der Praxis vom Hochschulrat gewählt – der Senat stimmt nur zu; im Hochschulrat wiederum sitzen Vertreter vom Ministerium UND von “Ausserhalb”, damit sollte es vetternmässig eher geringfügiger zugehen; daher wundert mich das Ganze noch mehr. Kurz geschrieben: DAS KANN DOCH NICHT WAHR SEIN!


Thomas L
11.7.2015 11:04
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nunja,

man schaue sich den Hochschulrat der Uni Konstanz an. http://www.profil.uni-konstanz.de/die-universitaet/universitaetsrat/

Da sitzt auch die “Leiterin Global Diversity-Management, Daimler AG.”

Wir sind alle am Arsch…. Eine krass vernetzte Gruppe auch höchsten Ebenen treibt dieses Spiel!


Hadmut
11.7.2015 11:08
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> Da sitzt auch die “Leiterin Global Diversity-Management, Daimler AG.”

Interessant.

Denn ich habe doch im anderen Blog-Post gerade über diese komische Pressekonferenz berichtet. Da kam als die Firma, bei der sie besonders aktiv sind, mehrfach Daimler vor.


Gast
13.7.2015 5:20
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Weiss nicht, wohin – nur eine Stellenanzeige, Informatik (aber eigentlich nur Genderquatsch). Nicht mal n Kommentar wert

http://jobs.zeit.de/jobs/kassel_juniorprofessur_w1_gender_-_diversity_in_informatiksystemen_112000.html


WikiMANNia
15.7.2015 17:41
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Bin mal gespannt, wann sie damit auf die Schnauze fallen.

Sehr wahrscheinlich fallen die damit überhaupt nicht auf die Schnauze und dann passiert das, was Joe mutmaßt:

Das Phänomen metastasiert auch in die höheren Verwaltungseben und durchseucht ebenso die Kontrollinstanzen. Schließlich werden solche Leute auch in die Verwaltungsgerichte hineingequotet und auch beim echten Gesetzgeber findet man inzwischen Auswirkungen.

Im Fazit schreibt Danisch:

Von allen untauglichen Versuchen eine Norm oder Verwaltungsvorschrift zu schreiben ist das der mit Abstand dämlichste, der mir je untergekommen ist. […] Da war wohl so ne richtige Dummentruppe am Werk, Sachkunde Null.

Ja, wenn es denn (nur) dämmlich und dumm wäre, könnte man herzlich darüber lachen und zur Tagesordnung übergehen.

Ich habe so einen Kram nie antun können, deshalb bin ich dankbar, wenn andere das dokumentieren und kommentieren.

Hier werden ja vielfach Kompetzenzen überschritten und die Gewaltenteilung missachtet. Das erinnert mich sehr an die Nazi-Diktatur und das ist dann doch nicht zum Lachen. Es ist erschütternd zu sehen, wie diejenigen, die gerne Andersdenkende zu Nazis erklären, die Nazidenke verinnerlich haben: Wir wissen, wo es langgeht. Führer befiehl, wir folgen. Hitler brauchte ja bekanntlich auch kein Parlament zur Gesetzgebung, sein Wort war Gesetz und auch die Richter wussten, was sie zu tun hatten.

Joe weiter:

Der Brain Drain macht sich bemerkbar: Die Intelligenz verschwindet, die hochentwickelten Strukturen sind nicht mehr zu halten: Genau so entwickelt sich ein gescheiterter Staat. Und wir sind live dabei.

So entwickelt sich kein “gescheiterter” Staat, sondern ein “gleichgeschalteter” Staat. Die hochentwickelten Strukturen werden eben umgebaut und anderweitig nutzbar gemacht. Immerhin haben diese “hochentwickelten” Strukturen einmal den Hitlerismus und jetzt den Feminismus/Genderismus hervorgebracht und stark gemacht.

Aber nicht nur mit der Gender-Gleichschaltung, auch mit dem Staatsterrorismus, vulgo “Kampf gegen den Terror” werden ja massiv bürgerliche und republikanische Rechte abgebaut. Irgendwie ergänzt sich das, sodass da Zusammenhänge zumindest vermutet werden können.