Ansichten eines Informatikers

Die Neudefinition von Vergewaltigung – und wie man sich davor schützt

Hadmut
23.6.2014 22:45

So sieht’s dann bald aus.

Ein Kommentator verwies gerade auf diese Forderung der „Jungen Piraten”. Vergewaltigung soll nicht erst dann vorliegen, wenn Gewalt, Drohung o.ä. verwendet und Widerstand überwunden wird. Sondern schon dann, wenn keine explizite Zustimmung gegeben wird.

Ich stell mir das gerade so vor, wenn man da eine Süße verführt und die sich schon vor Wollust windet und abgeht, und man die dann Stück für Stück aus der Verpackung schält, und die dann schon kocht, und man dann fragt: „Bist Du Dir auch absolut sicher und kannst Du mir bitte ausdrücklich bestätigen, dass Du jetzt vögeln willst?” Ich weiß schon die Antwort: „Jetzt nicht mehr”. Immerhin, die Piraten würden umgehend aussterben, auch von Vorteil.

Mir sind da zunächst die Formulare eingefallen, die Fotografen verwenden, wenn sie Leute im Studio fotografieren, besonders bei Aktfotografie. Die soll zwar lüstern aussehen, aber vorher kommt der Papierkrieg. Vertrag (Model Release) zwischen wem, Anschrift usw., zur Zustimmung, Verwendung wozu, wie lang, wie breit, wie nackt, wie tief, Finanzielles. Da hab ich mir gedacht das braucht man, und habe beschlossen, die Welt durch Rechtssicherheit zu retten und die Beischlaf-Erklärung zu entwickeln. Zum Download für jeden. Also husch,husch, gleich zwanzig Mal ausdrucken und immer dabei haben. Da könnte Ihr Euch dann auch gleich lange und peinliche Anmachen usw. ersparen. Geht in die Kneipe, legt ner hübschen Frau das Formular vor, und die Sache ist gleich zweifelsfrei geritzt.

Was meint Ihr, wieviel Ärger es Jörg Kachelmann oder Julian Assange erspart hätte, wenn die ein ausgefülltes und unterschriebenes Exemplar meiner Beischlaf-Erklärung hätten vorlegen können.

Und wie’s der Zufall so will, wies mich dann auch noch ein anderer Leser auf ein Video hin, das uns lehrt, dass man zum Beischlaf stets die Anwälte mitbringen sollte (wenn man nicht über mein Formular verfügt):

Nachtrag: Und weil unten ein Kommentator noch auf einen Video zum „Pre-coital Agreement” verwiesen hat, der mir auch gefällt, nehmen wir den hier noch mit rein:
(Nachtrag2: Erkennt Ihr den linken Anwalt? Huahahaha :-D)

36 Kommentare (RSS-Feed)

michael
23.6.2014 22:55
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asterix bei den schweizern! fuck yeah! 🙂

sex als kaesefondue… you made my day!


[…] Die Neudefinition von Vergewaltigung – und wie man sich davor schützt […]


EBecker
23.6.2014 23:12
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Folgende Verbesserungsvorschlage – falls das für andere Leser ein Spoiler sein könnte, nicht freischalten:

Beide Personen mit den ganzen Daten erfassen, nicht nur die erste Person.

Beim Geschlecht einen laaangen Unterstrich hinter sonstiges, auf dem man das angeben kann.

Für Dreier/nicht aufgeführte Praktiken/Fetische:
[ ] Sonstige Personen (aufgeführt auf Formblatt 37-B)
oder
[ ] Weitere Praktiken nach DIN-6900 siehe blaues Formular

Beim “See” noch die Zusatzoption “mit einem Gewicht an den Füßen (____ kg)”


Andy
23.6.2014 23:59
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Das Formular ist in gewisser Ähnlichkeit durchaus schon aus der SM Szene bekannt, bzw dort gängig. Da machts aber auch durchaus Sinn…


Das kommt nicht von den “Jungen Piraten”.

Das kommt von den höchsten Stellen in den USA:
http://reason.com/blog/2014/06/05/cali-legislators-want-to-tell-college-ki

Dieses Bild ist auch schön:
http://someimage.com/xiqJRAK

Der Student hatte den schriftlichen Beweis, dass die Studentin Sex wollte, wurde aber trotzdem der Universität verwiesen, weil beide angetrunken waren (die Studentin also, nach Auslegung der Uni, nicht fähig war zuzustimmen).

Interessant wird das ganze auch dadurch, weil es Feminismus, Verweibung und Männerentrechtung auf 3 Stufen zeigt:

1) Persönlich (Student-Studentin)
2) Administrativ/Strukturell (Professorin)
3) Systemisch (von der Obama-Regierung, die ja nur im Amt ist, weil sie durch das Frauenwahlrecht ins Amt gekommen ist).

Auch interessant: Die Definition von Penetration wird ebenfalls allmählich geändert. Jetzt ist schon das Berühren der Scheide mit dem Penis Penetration, weil ja schließlich die Vulva penetriert wird.


Hadmut
24.6.2014 0:36
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> Das kommt von den höchsten Stellen in den USA:

Ja. Wie oft habe ich jetzt schon geschrieben, dass ich glaube, dass der feministische Einfluss auf die Piraten aus den USA gesteuert wird?


euchrid eucrow
24.6.2014 0:32
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oklahoma! oklahoma!


Sexualtherapeut
24.6.2014 0:50
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Das Problem mit der Beischlaf-Erklärung ist, dass behauptet werden kann sie sei unter Zwang ausgefüllt worden. Die Vergewaltigung hat demnach bereits bei der Unterschrift stattgefunden. Daher wird es unumgänglich sein, für eine Beischlaf-Erklärung stets einen Notar aufzusuchen.

Als Resultat kann dann davon ausgegangen werden, dass die Zahl der Vergewaltigungen in eine historische Rekordhöhe schießen würde, welche nicht nur die heutige in Schweden, sondern die der in allen Kriegen übertreffen könnte. Dafür wird mit der Schaffung dieser Rechtslage zu guter Letzt der Roman 1984 vollständig in die Realität umgesetzt worden sein. Überwachung, Dauerkrieg und so weiter haben wir ja schon lange. Alles läuft wohl nach Plan.


Hadmut
24.6.2014 1:00
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> Das Problem mit der Beischlaf-Erklärung ist, dass behauptet werden kann sie sei unter Zwang ausgefüllt worden.

Nein, schlimmer:

Nach Genderistischer Auffassung ist die einzig natürliche Form von Sexualität die lesbische. Heterosexuelle Frauen seien von der Gesellschaft durch Gewalt zur Heterosexualität abgerichtet worden und deshalb nicht mehr fähig und mündig, für sich zu entscheiden, und damit auch nicht mehr in der Lage, eine rechtlich wirksame Einverständniserklärung abzugeben.

Egal wie freiwillig und willentlich die Erklärung abgegeben ist, selbst wenn die Frau vor einem Gericht einen Eid ablegt, dass sie Sex haben wollte, bleibt jeglicher heterosexueller Sex nach feministischer Ansicht immer Vergewaltigung, weil Frauen, die mit Männern Sex haben wollen, nicht zurechnungs- und nicht einwilligungsfähig seien.

Heißt im Klartext: Selbst wenn zweie einvernehmlich Sex haben wollen, steht die Feministin daneben und maßt sich an, für andere entscheiden zu können, was die eigentlich wollen und dürfen. Alles so komplett krank im Hirn.


Gerd
24.6.2014 2:54
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Vollkommen irre – aber die meinen das ernst.

Das kommt eben heraus, wenn kranke, gestörte Menschen Politik machen. Nicht nur die hässliche Feministin, die keinerlei Beachtung von den ersehnten Alpha-Männern erhält, sondern auch der lila Pudel, der keinerlei Beachtung von attraktiven Frauen erhält und daher einen ohnmächtigen Hass auf die Männer hat, die ihm “die scharfen Weiber wegnehmen”.

Unterfickte Männer sind noch gefährlicher als Feministinnen.


Caless
24.6.2014 4:41
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phaidros52
24.6.2014 6:26
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Für alle Fälle solltest du noch einen Punkt für die Laufzeit anfügen, weil es ja auch Vergewaltigung in der Ehe gibt. Z. B. durch die Verweigerung von Komplimenten…


arno nym
24.6.2014 6:51
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Hey, endlich mal was für die gleichberechtigung. Da kann ‘Mann’ dann auch die Frau verklagen

Interessante Methode seinen lebensunterhalt zu verdienen: aussergerichtliche Einigun.


[…] Die Neudefinition von Vergewaltigung – und wie man sich davor schützt […]


Heinz
24.6.2014 7:16
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> Das Problem mit der Beischlaf-Erklärung ist, dass behauptet werden kann sie sei unter Zwang ausgefüllt worden.

Nicht nur das.
Wer sagt, dass nach Ausfüllen des Formulars überhaupt noch Einverständnis/Lust besteht?
Wenn das Jemand verneint würde ich es sogar für plausibel halten.


Heinz
24.6.2014 7:18
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> http://someimage.com/xiqJRAK

Na toll die Bilder der Plattform kann mein FF nicht anzeigen.


Rechnungsprüfer
24.6.2014 7:19
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Wie ist es dann zwischen Frau und Frau.
Und wie sieht es mit solchen Fällen aus.
Braucht es da auch eine schriftlichen genehmigung?
http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/Frau-fuer-Sex-mit-14-Jaehrigem-verurteilt-21064678


breakpoint
24.6.2014 8:14
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Ohne notarielle Beglaubigung oder amtliche Bestätigung?
Das ist ja ganz schön mutig!


Owen
24.6.2014 8:48
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HAHAHAHA
Wie geil ist den das Video.


Stephan Fleischhauer
24.6.2014 9:32
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Action Jackson
24.6.2014 10:13
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Bitte in Zukunft vor dem Vögeln das Formblatt 18 – VöGG ausfüllen!


Steffen
24.6.2014 10:20
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Mir ist hier sofort ein Artikel aus der ZEIT von vor ein paar Monaten eingefallen, wo eine Frau sich bitterlich über die Männer von heute beklagt. Sie berichtet von ihrer Partnersuche, wo sie sich einen Korb nach dem anderen abholt:

http://www.zeit.de/lebensart/partnerschaft/2014-04/generation-maenner-bindungsscheu

Schon der erste Kommentar dort hat den Grund ziemlich treffend auf den Punkt gebracht: “…das Dauerfeuer von 50 Jahren Feminismus hat seine Spuren hinterlassen. […] Was schon viele behauptet haben, ist eingetroffen: auch die Frauen leiden unter den Folgen des Feminismus. […] sie ernten, was sie gesät haben.”

Oder: Ich kenne es nur vom Hörensagen, aber in den USA (ja, das Heimatland dieses Gaga-Feminismus) ist es in den Großstädten angeblich immer mehr und mehr so, daß wenn eine Frau einen Fahrstuhl eines Wolkenkratzers betritt, daß bereits anwesende Männer dann sofort den Fahrstuhl verlassen und Männer davor den nächsten Fahrstuhl abwarten. Grund für dieses Verhalten: Jegliche Möglichkeit wegen “sexual harassment” verklagt zu werden sofort im Ansatz zu unterbinden.

Das einzige, was mir Hoffnung gibt, auch zu deinem Kommentar “Selbst wenn zweie einvernehmlich Sex haben wollen, steht die Feministin daneben und maßt sich an, für andere entscheiden zu können, was die eigentlich wollen und dürfen.”:

Das ganze dürfte genau deshalb irgendwann dem Feminismus massivst um die Ohren fliegen. Und zwar weil der Feminismus in ein absolut menschliches Grundbedürfnis penetriert, sich weigert ein “Nein” zu akzeptieren, und nunmal so 90% der Frauen hetero sind. Es ist sehr bezeichnend, daß EMMA eine monatliche Auflagenzahl im unteren Zehntausender-Bereich hat und nur mit massiven Quersubventionierungen überhaupt überlebt, während sich “Fifty Shades of Grey” hierzulande millionenfach und weltweit hundertmillionenfach verkauft hat.


Gerd
24.6.2014 13:08
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Hallo Gerd! 😛


Rechnungsprüfer
24.6.2014 14:54
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dann dürfen Studentinnen nichts mehr hinzuverdienen
https://publixphere.de/i/publixphere-de/page/Prostitution_gesetzlich_verbieten


Jeeves
24.6.2014 15:17
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“Beischlaf-Erklärung … Unterschrift (bei Minderjährigen der gesetzliche Vertreter)”
.
Das ist aber recht mutig…


Hadmut
24.6.2014 15:39
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> Das ist aber recht mutig…

Nein, Satire.


Francis Schmit
24.6.2014 16:04
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@ Rechnungsprüfer : ein Bravo für den potenten jungen mann !Vor der Perversion des Gesetzes hebt sich die Schuld der beiden Schuldigen leuchtend ab.


Heinz
24.6.2014 17:29
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> Vielleicht so?
http://i1.someimage.com/xiqJRAK.jpg

leider nein, aber mit Opera geht es.


Grobi
24.6.2014 21:45
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Deshalb habe ich in allen Räumen meiner Wohnung versteckte Kameras und einen zentralen Videoserver der alles monatelang speichert. Im Zweifel kann ich so nachweisen, dass der Beischlaf einvernehmlich war.


Martin
25.6.2014 14:45
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“Ja. Wie oft habe ich jetzt schon geschrieben, dass ich glaube, dass der feministische Einfluss auf die Piraten aus den USA gesteuert wird?”

Wie soll das denn gesteuert sein? Und warum? Die Piraten haben durch ihre naive Offenheit wie ein Schwamm alle Verwirrten, Gestörten, Nichts- und Nutzlosen Spacken jeder Culeur aufgesaugt. Von Ponaders bis Femi-Spackistinnen. Die haben sich dann vor allem Dank der Weibchenbeißhemmung und “politischer Korrektheit” der Anderen durchgesetzt. Da braucht man keinen “Einfluß zu steuern”, der ergibt sich aus den Konstellationen automatisch.


Georg Caltern
25.6.2014 16:49
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@Grobi

Die (ich nehme mal an: hypothetische) Vollüberwachung deiner Wohnung nutzt dir gar nichts weil die Bilder wegen Schutz der Persönlichkeit vom Gericht nicht als Beweis zugelassen werden. Und die reine Nichtzulassung ist der absolute Bestfall, wahrscheinlich bekommst du obendrauf noch Ärger wegen Verletzung der Personlichkeitsrechte der Dame.

Kaufe dir lieber eine Helmkamera, die du 24/7 laufen lässt. So kannst du positiv beweisen wann du wo du warst. Wenn du dir dann noch _alle_ sexuellen Aktivitäten verkneifst (so dass die Aufnahmen gerichtlich verwertbar sind), solltest du einigermaßen auf der sicheren Seite sein.

Ich kann dir nämlich aus eigener, ziemlich teurer Erfahrung versichern, dass nur “Kein Sex” dich nicht vor einer Falschbeschuldigung schützt.


Dante
26.6.2014 10:32
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Das ganze könnte man doch per App, mit Fingerabdruckscanner zur Bestätigung, lösen. Danke JuPis… Irgendwann werden die auch noch erwachsen


Panke
26.6.2014 11:23
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Ich dachte, es gäbe in Deutschland keine verbrannten Beweise?


Matias
26.6.2014 13:02
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Ein wichtiger Punkt fehlt auf dem Formular:
Man(n) sollte ankreuzen können ob der Sex
(A) zur Zeugung
(B) nur zum Spass

stattfinden soll.


Georg Caltern
27.6.2014 14:34
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@Panke

> Ich dachte, es gäbe in Deutschland keine verbrannten Beweise?

Es gibt in der deutschen Justiz nicht das Konzept der “Früchte vom verbotenen Baum”. Ein deutscher Richter [i]darf[/i] also illegal erlangte Beweise bzw. auf illegal erlangten Informationen aufbauende Beweise zulassen.

Nichtsdestoweniger gibt es auch im deutschen Recht unzulässige Beweise. Vaterschaftstests ohne Zustimmung des Kindes und der Mutter oder intime Bilder bzw. Filme, die ohne Einwilligung aller Gefilmten gemacht wurden, stehen ziemlich weit oben auf der Liste.

Nach meinem Eindruck gelten folgende Daumenregeln:
1. Illegal erlangte Beweise bzw. auf illegal erlangten Informationen aufbauende Beweise werden praktisch immer zugelassen, solange sie nur von Behörden bzw. Mitarbeitern von Behörden erlangt wurden (immer wieder gerne gemacht bei z.B. Vaterschaftstests ohne Zustimmung des Vaters oder den notorischen CDs mit Daten von Schweizer Banken).

2. Beweise, die die Unschuld eines Mannes belegen würden, verletzten besonders häufig irgendwelche Persönlichkeitsrechte.

Daher bin ich bereit (auch größere Beträge) darauf zu verwetten, dass Grobis hypothetischer Film nicht als Beweis zugelassen würde.
Und selbst falls er doch zugelassen würde, wäre er sinnlos, wenn er nicht 24/7 Grobis Leben dokumentiert. Denn im Zweifelsfall zeigt der Film eben nur den einvernehmlichen Verkehr vor der Vergewaltigung.

@Matias
> Man(n) sollte ankreuzen können ob der Sex
> (A) zur Zeugung
> (B) nur zum Spass
> stattfinden soll.

Juristisch gesehen ist das vollkommen sinnlos.
Nach deutschen Recht gibt der Mann durch die Ausübung des Geschlechtsverkehrs die Zustimmung zur Zeugung eines Kindes.


Joe
28.6.2014 0:33
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Ich dachte, es gäbe in Deutschland keine verbrannten Beweise?

Es gibt in Deutschland keinen funktionierenden Rechtsstaat, sondern einen Richterstaat. Damit erübrigen sich alle weiteren Detailbetrachtungen, da gegenstandslos.

Was meint Ihr, wieviel Ärger es Jörg Kachelmann oder Julian Assange erspart hätte, wenn die ein ausgefülltes und unterschriebenes Exemplar meiner Beischlaf-Erklärung hätten vorlegen können.

Herr Assange wird offiziell verfolgt, weil ein Kondom geplatzt sein soll. Das gilt in Schweden als justiziable Vergewaltigung, genau wie der Besuch einer Prostituierten. Um “Consent” kümmert man sich dort längst nicht mehr.