Ansichten eines Informatikers

Wer nichts zu verbergen hat,

Hadmut
28.12.2008 16:41

der habe auch nichts zu befürchten. Sagen die Politiker. Um mal ein aktuelles Thema des CCC aufzugreifen. Warum aber stehen dann dieselben Politiker dem Informationsfreiheitsgesetz so ablehnend gegenüber? Warum stoße ich beim Informationsfreiheitsgesetz immer wieder auf harten Widerstand? Was haben die zu verbergen? Was haben die zu befürchten?

3 Kommentare (RSS-Feed)

Battleaxe
28.12.2008 19:36
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Prinzipiell hat jeder Beamte mit der Muttermilch aufgesogen dass Dienstgeheimnisse geheim sein müssen.

Gesetze wie das Informationsfreiheitsgesetz ändern daran zunächst nichts. Erst wenn jeder Beamte umgedacht hat (oder alle alten ausgestorben sind) ändert sich das.
Pioniere (und da gehörst Du dazu) hatten es immer schwerer als die Nachfolgenden, die Brücken und Wege vorfanden.

Ich glaube wirklich nicht dass primär verborgen wird um zu betrügen. Es wird verborgen weil dass immer so war – einige jedoch haben erkannt dass im Dunkel des Geheimnisses der Akten krumme Touren überhaupt nicht auffallen und haben sich da gut eingerichtet.


yasar
30.12.2008 0:39
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Das kenn ich aber anders. Über meien Frau (Beamtin) bekomme ich mit, daß der “gemeine Beamte und Angestellte” (merke: Die meisten “Beamten” sind in Wahrheit inzwischen Angestellte) meist kein Problem mit der Transparenz, sprich Offenlegung nach dem Informationsfreiheitsgesetz) hätte. Dadurch würde zumindest teilweise Publik mit welchem Unsinn diese sich herumschlagen müssen. Aber meistens gibt es “Chefs”, die damit Probleme haben, den “Kunden” überhaupt verbindlichen Auskunft zu geben, geschweige denn Einblick in Behördenvorgänge zu verschaffen.


yasar
30.12.2008 0:43
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Apropos: Mit Unsinn sind Verwaltungsvorschriften und Dienstanweisungen gemeint. Es gibt Vorgesetzte, die zwar vorschreiben wollen, wie bestimmte Verwaltungsaufgaben zu erledigen sind, die ggf. dem widersprechen, was der Sachbearbeiter für richtig hält, haben aber ein Problem damit, diese Dienstanweisung zwecks Nachvollziehbarkeit (und Beweisbarkeit) schriftlich zu fixieren und mit Ihrer Unterschrift zu bestätigen.