Ansichten eines Informatikers

Tücke bei DNA-Beweisen

Hadmut
19.10.2008 15:19

hihi, lest mal den da. Auf den Gedanken, daß ein Organspender auch seine DNA weitergibt, bin ich noch gar nicht gekommen. Auf einmal laufen zwei Leute mit derselben DNA herum. Könnte das auch Blutspender betreffen?

5 Kommentare (RSS-Feed)

Battleaxe
19.10.2008 19:19
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Das ist schon einige mal durch die Presse gegangen (z.B. Blutgruppenwechsel bei Knochenmarkstransplantation ).
Kurz gesucht und gefunden:
>> Dies bedeutet auch, daß sich z.B. bei der allogenen KMT Ihre Blutgruppe ändern kann, da die roten Blutkörperchen jetzt die Blutgruppe des Spenders haben. Den Zustand, daß die Körperzellen Ihren alten Gewebstyp tragen, die vom Knochenmark abgeleiteten Zellen aber vom Spender gebildet werden, nennt man Chimärismus. Die Untersuchung des Chimärismus ist auch eine wichtige Verlaufs- und Erfolgskontrolle nach der Transplantation. Dies kann man z.B. auch über die Untersuchung der Geschlechtschromosomen machen, wenn Ihr Spender ein anderes Geschlecht hatte, da die Blutzellen bei Transplantation eines männlichen Patienten mit Knochenmark von einer Frau dann weibliche Chromosomen tragen und umgekehrt
<<
Quelle: http://www.uniklinikum-regensburg.de/kliniken-institute/haematologie-onkologie/Informationen_f__r_Patienten/KMT_Ratgeber/index.php


Hadmut
19.10.2008 19:26
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Interessant. Hab ich noch nie irgendwo gelesen.

Eigentlich logisch, wenn man drüber nachdenkt. Nur hab ich auch noch nie drüber nachgedacht.

Ich habe mal von einem Fall in den USA gehört, bei dem man einen Mann, der hartnäckig leugnete, aufgrund eines DNA-Tests als angeblichen Mörder überführte. Kurz vor der Hinrichtung hat jemand nachgewiesen, daß der aus einem mexikanischen Dorf stammte, in dem sie seit Jahrhunderten Inzucht treiben und im Kreis herum die Nachbarstöchter im Jungendalter schwängern. Die Folge war, daß sich die DNA der Dorfbewohner so sehr angenähert hat, daß fast jeder andere Mann des Dorfes mit derselben Wahrscheinlichkeit der Mörder war.


Battleaxe
19.10.2008 20:13
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Die Krux beim DNA wie auch beim normalen Fingerabdruck ist einfach dass er nicht wirklich unique (im Sinne einer Datenbank) ist. Eineiige Zwillinge sind identisch. Nahe Verwandte können gleich sein je nach der genetischen Herkunft (Dein Beispiel).

Beispiel: “Als weitgehend gesichert gilt, dass man ohne Abstoßungsreaktion Gewebe unter Geparden übertragen kann – etwas, das sonst nur bei genetischer Identität für möglich gehalten wurde (? eineiige Zwillinge). Durch genetische und immunologische Untersuchungen konnte ermittelt werden, dass die heutigen Geparde wahrscheinlich alle von einer sehr kleinen Stammgruppe abstammen (? genetischer Flaschenhals), die vor etwa 10.000 Jahren gelebt hat”
Quelle http://de.wikipedia.org/wiki/Gepard

Daher sind Verurteilungen die sich auf solchen schwammigen “Beweise” stützen problematisch.

Nicht nur dass der genetische Fingerabdruck heikel ist – auch hinterlässt jeder laufend Genmaterial welches einfach zu verbringen ist.

Ein finden des Täters über den genetischen Abdruck ist daher unzuverlässig.
Man muss ihn immer über ‘normale’ Methoden finden und darf dann den Abdruck nur zur Erhärtung/Ausschließung verwenden.


yasar
19.10.2008 22:42
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Aus dem Artikel schließe ich, daß die “DNA-Expertin” wohl keine Expertin sein kann, wenn Sie erst jetzt auf den Trichter kommt, daß Menschen, die “Spenden” in sich tragen logischerweise auch zusätzliche DNA bestzten, die nicht Ihrer eigenen gleicht.

Abgessehen davon halte ich die DNA-Methode genauso wie die “Finger-Abdruck-Methode” zwar für zulässige Indizien, aber keineswegs als Beweis für irgendeinen Sachverhalt. Insbesondere gibt es meines Wissens keine Statistisch gesicherten Erkenntnisse über false positives sondern nur Schätzungen (aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren).


Stefan
21.10.2008 8:07
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Paßt nur halb:
Ich frage mich bei den freiwilligen DNA-Proben, die ganze Dörfer teils abgeben, inwiefern ein Mann seinem Vater, Bruder und Sohn untersagen könnte, deren DNA abzugeben, da deren DNA zu seiner so ähnlich sein kann, daß sie damit seine Daten partiell verraten, und so gegen das Datenschutzgesetz verstoßen.