Ansichten eines Informatikers

Mein Laserdrucker – Ist denn der auch frisch?

Hadmut
10.9.2006 16:00

Kürzlich hab ich mir einen neuen Laserdrucker bestellt.

Ich brauchte eine Duplex-Einrichtung, außerdem ist er deutlich besser und trotzdem günstiger als meine alten Drucker. Durch die Papier-Ersparnis, das durch leichtere Briefe gesparte Porto und den billigeren Toner amortisiert sich der Drucker von selbst. Schön. 🙂

Ich hole das Ding also am vorletzten Samstag im Laden ab. Sieht ok aus. Beim Auspacken zuhause staune ich aber: Das Ding war gebraucht: Die Tüte nur halb drübergezogen, der Drucker falschherum in der Schachtel, alle Transportsicherungen fehlten, die Tonerkartusche war angebrochen, dafür war das Papierfach noch voll. Und wenn man ganz genau hinguckte, merkte man, daß das dünne transparente Klebeband auf der Schachtel schon in der dritten Lage drauf war. Als würde man in der Kantine ein angebissenes Schnitzel bekommen. Keine Ahnung, wieviel da von der Tonerkartusche schon fehlt, ob da schon Toner in den Drucker gerieselt ist, wieviel der Drucker schon hinter sich hat, und warum irgendwer den Drucker nicht mehr haben wollte. Also angerufen. Der Verkäufer gab sich zerknirscht. Das könnte ja gar nicht sein. Wie so etwas nur passieren könnte. Das müsse man am Montag dringend aufklären.

Am Montag rief ich an. Mehrfach. Die gehen nicht ans Telefon. Also fuhr ich hin. Ein anderer Verkäufer.

Nöh, meint der, das könnte nicht sein. Wie ich überhaupt darauf käme, daß der Drucker gebraucht ist. Alles aufgezählt. Nee, meint der, da könne man nichts machen. Der Drucker sähe doch gut aus. Ich komme mir irgendwie verarscht vor. Als wäre ich in SWR3-Feinkost-Zipp bei Frau Zombie und Frau Werwolf: “Ist denn der Drucker auch frisch?” – “Aber ja, ganz frisch, wieso?” – “Schaun Sie mal hier, der hat ja schon…”

Er will’s nicht einsehen. Den Geschäftsführer will er auch nicht holen. Ich sollte mich beim Service anstellen. Die Schlange verheißt etwa eine Stunde Wartezeit. Ich werde betont wütend und lege nachdrücklich und vernehmlich dar, daß ich mich betrogen fühle. Ich habe voll bezahlt und möchte dafür ein einwandfreies Gerät. Selbst wenn es in Ordnung wäre, möchte ich für volles Geld keine angefressene Tonerkartusche. Plötzlich kommt doch ein Geschäftsführer. Er erklärt mir betont leise und auf Anhieb, daß das ein Versehen war. Jemand hatte den Drucker bestellt und innerhalb von 14 Tagen nach Fernabsatzgesetz zurückgegeben. Sowas würden sie normalerweise etwas verbilligt als Retourgerät anbieten. Das müsse wohl versehentlich zu den Neugeräten gerutscht sein. Kann ja mal vorkommen. Er besorgt mir schnellstmöglich ein neues Gerät.

Nun gut. Am Abend kam die E-Mail, daß neue Ware da ist. Ich also wieder hin, direkt in die (jetzt leere) Service-Abteilung. Wieder ein anderer Verkäufer. Er erklärt mir mißbilligend und unfreundlich, daß er nicht bereit gewesen wäre, den Drucker zurückzunehmen. Ich sollte mich nicht so anstellen. Ich antworte ihm, daß die Rücknahme längst geklärt wäre, außerdem ich für volles Geld eben auch ne volle Tonerkartusche verlangte. Quatsch, meint er, die wäre voll, mit der wäre ja erst eine Seite gedruckt worden. Ach gar? Woher er denn das wissen will? Hat der Drucker etwa eine bekannte Vorgeschichte? Ja hier, meint er und dreht seinen Monitor zu mir rüber. Tatsächlich, es steht fein säuberlich in der Datenbank. Und da fragen die mich tatsächlich noch, wie ich darauf käme, daß der Drucker gebraucht sei.
Da hatte jemand den Drucker bestellt, ausgepackt, angeblich eine Seite damit gedruckt, und dann sei ihm eingefallen, daß er doch lieber einen Drucker mit mehreren Papierfächern hätte. Also hat er ihn zurückgegeben. Wenn mir das nicht paßt, möge ich mich bei der Bundesrepublik Deutschland beschweren, knurrt er. Die sei für das Fernabsatzgesetz verantwortlich. Ach, sage ich, kein Mensch zwingt Sie, Laserdrucker zu verschicken. Wenn Sie es trotzdem tun, dann ist das doch Ihr Geschäftsrisiko und nicht meines. Das ist doch nicht mein Problem. Außerdem geht das Fernabsatzgesetz m. W. von unbeschädigter und unverbrauchter Ware aus. Falsche Verpackung und fehlendes Verbrauchsmaterial ist da m. W. nicht abgedeckt. Wäre ja noch schöner, wenn sich jeder Studi für die Diplomarbeit mal eben kostenlos nen Duplexdrucker kommen lassen könnte und dann der nächste Kunde im Laden dafür zahlt. Ein inzwischen dazugekommener anderer Verkäufer pflichtet mir sogar bei: Er hätte eine angebrochene Kartusche auch nicht zurückgenommen.

Ja, meint der erste, damit hat es etwas auf sich, und zeigt auf einen anderen Drucker (anderes Modell) oben im Regal: Den hätte auch jemand bestellt und angebrochen nach 400 Seiten zurückgegeben. Dafür hätten sie dem Kunden 20 Euro in Rechnung gestellt. Der Kunde hat einen Rechtsanwalt beauftragt, die 20 Euro einzuklagen, und da hätten sie verloren. Sie wären gerade verurteilt worden, dem Kunden die 20 Euro zu erstatten und mußten außerdem Gerichts- und Anwaltskosten zahlen. Der Richter sei der Meinung gewesen, daß die Kartusche laut Anleitung 4000 Seiten hält und die paar Seiten weniger eine Minderung nicht rechtfertigten. Deshalb seien sie jetzt gezwungen auch angefressene Kartuschen zurückzunehmen. Ich soll mich nicht so anstellen.

Mmh, sage ich, jetzt habe ich aber gesehen, daß Sie da hinten im Büro für Ihre Rechnungen usw. genau den gleichen Drucker verwenden. Wenn doch die Kartusche angeblich so gut wie neu wäre, dann wäre es doch eine gute Idee gewesen, die Kartusche für den Eigengebrauch zu nehmen und mir eine neue zu geben. Ach nee, das ginge nicht, sie hätten schließlich Geschäftspost, da könnten sie keine zurückgenommenen Kartuschen einsetzen. Aber als neu verkaufen können sie sie.

Danke, kein Wirsing…

Ein Kommentar (RSS-Feed)

BlueLion
18.1.2008 8:09
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Eine absolute Frechheit … solche Geschäftspraktiken sollte man in der lokalen Presse veröffentlichen.