Ansichten eines Informatikers

Zur aktuellen Entwicklung europäischer Werte

Hadmut
16.12.2021 19:14

Man muss sich da ständig auf dem neuesten Stand halten, was die Werte angeht. Es ändert sich ja alles so schnell.

Ich bin ja schon was älter.

Ich glaube deshalb, mich so erinnern zu können, dass die Werte irgendwann mal minderjährige Mädchen schützten.

Ich kann mich nämlich so erinnern, dass es da irgendwann mal eine Verschärfung gab, in der man den Straftatbestand der Kinderpornographie (bis 14 Jahre) um die Jugendpornographie (bis 18 Jahre) ergänzte, weil man der Auffassung war, dass man Mädchen, Frauen bis zum letzten Tag vor ihrem 18. Geburtstag schützen müsse. Und vor allem, dass sie auch nicht zustimmungsfähig seien, weil sie das noch gar nicht abschätzen könnten.

Und das nicht nur von Mädchen, die tatsächlich unter 18 Jahren sind, sondern auch solchen Darstellungen, die sowas nur zeigen. Also sogar bei gezeichneten oder computergenerierten Bildern und Filmen, an denen keine echte Person beteiligt war. Es wurden sogar Fälle beschrieben, in denen Pornoproduzenten Ärger und Darstellerinnen keine Jobs mehr bekamen, wenn die zu jung aussahen, obwohl sie längst volljährig waren. (Irgendwo wurde mal erzählt, dass in Südamerika einer wegen Jugendpornographie angeklagt war, weil man ihm nicht glaubte, dass die gezeigte volljährig war, bis eben jene Darstellerin im letzten Augenblick aus dem Ausland angeflogen gekommen und in die Gerichtsverhandlung geplatzt war, und dem verdutzten Gericht per Ausweis bewies, dass sie 25 ist. So weit ging damals diese Welle um die Welt.)

Aus der Wikipedia:

Am 5. November 2008 trat das Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie in Kraft. Durch Art. 1 dieses Gesetzes wurde der neue § 184c StGB eingeführt, der erstmals die Strafbarkeit von Jugendpornografie („jugendpornographische Schriften“) regelt. Vorher wurde in Deutschland im Rahmen der Strafgesetze lediglich Kinderpornografie durch § 184b StGB geregelt. Die beiden Paragrafen sind weitgehend wortgleich und werden im Artikel Kinderpornografie im Kapitel Deutsches Recht detaillierter und auch vergleichend dargestellt.

Am 27. Januar 2015 trat eine Verschärfung in Kraft. Unter den Begriff Jugendpornografie fallen nun nicht nur pornografische Darstellungen, die „sexuelle Handlungen von, an oder vor einer vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person“ zeigen, sondern auch Darstellungen, die „ganz oder teilweise unbekleidete vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung“ zeigen. Seit 1. Januar 2021 gilt auch die „sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes einer vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person“ als Jugendpornografie.

Zwar ist das formal immer noch in Kraft, aber die europäischen Werte unterliegen offenbar einem aktuellen enormen Wandel. Heute kommt man als Amtsperson dafür ins Gefängnis, wenn man minderjährige Mädchen schützen will.

Aber bei uns ist das ja auch so, dass man den Straftatbestand der Jugendpornographie damit begründet, dass Minderjährige unter 18 die Folgen ihres Handelns noch gar nicht abschätzen und nicht zustimmen können. Gleichzeitig will man das Wahlalter auf 16 herabsetzen.

Da muss man halt immer schauen, dass man bei den europäischen Werten auf dem neuesten Stand bleibt.

Ändern sich ja so schnell, die Werte.