Ansichten eines Informatikers

Wille will mehr

Hadmut
7.12.2020 22:23

Da drücken die DDR-SED-Attitüden wieder durch.

Dass die MDR-Intendantin Karola Wille – Juristin, aber von der Sorte DDR, Fachgebiet Kampf gegen den Klassenfeind BRD und Revanchismus zwischen Ost und West – es mit Recht nicht so hat, hatte ich schon angesprochen.

Der SPIEGEL berichtet nun, dass sie vor dem Bundesverfassungsgericht klagen will, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Beitragserhöhung nicht bekommt.

Was ja bemerkenswert ist, weil der MDR auf mich wirkt, wie eine Versorgungs- und Finanzierungsanstalt für alte SED-Rentner und junge Antifa-Linke. Ich habe ja im Blog schon beschrieben, welche Zusammenstöße ich mit dem MDR und dubiosen Gestalten auf dessen Lohnliste schon hatte.

Der MDR würde nach Angaben von Intendantin Karola Wille vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, wenn die Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro nicht kommen sollte. Die Intendantin des öffentlich-rechtlichen Senders sagte am Montag bei der Sitzung des MDR-Rundfunkrats: »Wenn die Beitragsanpassung nicht kommt, dann ist die Finanzierung des öffentlichen Rundfunks nicht mehr gesichert. Dann sind die Rundfunkanstalten in ihren Grundrechten beschwert, das heißt in ihren Grundrechtsbereich wird eingegriffen.«

Ach, gar.

Wenn der ohnehin schon teuerste, aufbelähteste und überdimensionierteste öffentliche Rundfunk der Welt nicht noch mehr Geld bekäme, dann sei seine „Finanzierung nicht mehr gesichert”.

Warum kommen alle anderen Staaten der Welt, insbesondere die Europas, dann mit wesentlich weniger Geld rum?

(Antwort: Weil bei denen die Hauptaufgabe Fernsehen und nicht Versorgungswerk ist.)

In ihren Grundrechten beschwert

Das ist eine verwegene Ansicht, vor allem für eine Juristin.

Denn die Rundfunkfreiheit ist ein Grundrecht der Allgemeinheit und kein Versorgungsanspruch derer, die sich den Rundfunk unter den Nagel gerissen haben. Vor allem, wenn man so obszön hohe Gehalts- und Pensionsansprüche wie Karola Wille hat.

Es ist kein individuelles Grundrecht derer, die beim Fernsehen arbeiten. Man kann kein Grundrecht erwerben, indem man vom korrupten Rundfunk einen Anstellungsvertrag bekommt. Wäre es ein Grundrecht, mit dem man fordern könnte, finanziert zu werden, dann stünde es jedem zu und nicht nur denen, denen der MDR die Gnade der Mitarbeit erwiesen hat.

Erstaunlich dafür, dass die Frau Juristin ist, aber Grundrechte kamen im DDR-Jura-Studium wohl nicht so vor.

Wille betonte: »Deswegen werden wir sicherlich den Weg nach Karlsruhe suchen, um eine verfassungsgerichtliche Klärung herbeizuführen.«

Nun halte ich das Bundesverfassungsgericht bekanntlich für eine politische Willkürtruppe, aber mal unterstellt, das liefe da noch alles korrekt, müsste das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde als unzulässig verwerfen, weil das Bundesverfassungsgericht nicht an die Stelle der politischen Entscheidungsfindung in den Parlamenten treten kann. Wenn man nämlich schon an dem Punkt ist, dass die Parlamente über die Erhöhung entscheiden, dann ist es eine demokratische Entscheidung des Souveräns, und in die kann das Bundesverfassungsgericht erst mal nicht ohne weiteres eingreifen.

Man könnte Verfassungsbeschwerde gegen eine Erhöhung erheben, weil sie in das Grundrecht der Bürger als Beitragszahler eingreift, wenn sie den Anforderungen nicht gerecht wird. Ob wir aber eine Gefährdung des Rundfunks als Erhöhungsanspruch durchsetzen können, wage ich sehr zu bezweifeln, denn wie ich schon in der Stellungnahme vor dem Landtag in Sachsen ausgeführt habe, hat kein einziges Land außer Deutschland 11 Sendeanstalten. Alle anderen kommen mit ein oder zwei aus.

Es hieß ja auch schon, dass der Rundfunk ohne die Beitragserhöhung nicht zusammenbreche, aber vielleicht die Rundfunkanstalten des Saarlandes und Bremens dicht machen müssten.

Warum der Rundfunk in verfassungswidriger Weise eingeschränkt wäre, wenn wir nur noch 8 oder 9 Sendeanstalten hätten, während anderen Ländern ein oder zwei reichen, ist überhaupt nicht ersichtlich.

Insbesondere vor dem Hintergrund, dass wir früher mal wesentlich weniger öffentlich-rechtliche Programme hatten, und wenn ich recht informiert bin, die DDR auch mit einer Sendeanstalt auskam, halte ich die Position Willes schon für sehr, sehr fragwürdig.