Ansichten eines Informatikers

„Haltungsjournalismus”

Hadmut
31.7.2020 0:13

Wenn ich so drüber nachdenke…

Komme ich zu dem Ergebnis, wer sich eigentlich „Haltungsjournalismus” leisten kann und wer nicht:

Presse:
Ja. Dürfen die. Wegen der Pressefreiheit. Man muss es aber eben auch nicht kaufen und der Staat darf es nicht fördern oder behindern, etwa durch geldwaschende Werbeanzeigen.
Privatrechtlicher Rundfunk:
Mir fällt jetzt kein direktes Verbot ein, aber es ist ihnen auch als Rundfunk nicht erlaubt (etwas schwierig, weil man an sowas noch nicht gedacht hat und sich sowas nicht vorstellen könnte, als man das Grundgesetz schrieb.)

Ich würde es so einordnen:

Es ist keine geschützte Aufgabe und Tätigkeit. Pressefreiheit haben sie nicht. Und Haltungsjournalismus ist dann auch nicht mehr durch Rundfunkfreiheit, sondern nur noch durch Meinungsfreiheit geschützt. Also keine Sonderrechte mehr gegenüber jedem normalen Menschen.

Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk:
Nein, geht gar nicht. Verstößt diametral gegen den verfassungsmäßigen Auftrag aus dem Grundgesetz, durch den sie als öffentlich-rechtlich gebunden sind und der die Grundlage für die Beitragspflicht liefert.

Verstößt außerdem gegen die bindenen Rundfunkstaatsverträge und Staatsverträge über die einzelnen Sendeanstalten.

Im Ergebnis: Bei ARD und ZDF rechtlich völlig ausgeschlossen.

Trotzdem gibt es da reihenweise Spinner, die sich einbilden, sie dürften das und das wäre ihre Aufgabe. Und dann von „Pressefreiheit” oder dem „Erziehungsauftrag, den Hugh Greene ihnen gegeben hat” schwätzen.

Viel schlimmer, als dass die da jede Menge Idioten haben, die glauben, sie dürften Haltungssjournalismus betreiben, finde ich aber, dass es da keinen gibt, der sie davon abhält oder rausschmeißt. Wir zahlen da den Intendanten zwischen drei- und vierhunderttausend Euro im Jahr, und die sich nicht in der Lage oder nicht willens, die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks überhaupt zu erfassen, geschweige denn durchzusetzen.