Ansichten eines Informatikers

Medienverbote etablieren sich in Deutschland

Hadmut
31.1.2019 0:54

Man muss sich mal klarmachen, was da abläuft.

Keine Ahnung, wer das ist. Oder was der macht.

Ich hatte mal einen Youtuber names Drachenlord erwähnt, der von 800 gewaltbereiten Linken belagert worden sei, und den Zorn der LINKEN auf sich gezogen hat.

Ich habe nicht verstanden, warum, und Leserhinweise bekommen, dass das irgendwie schon ein seltsamer Fall sei und der seltsame Dinge getrieben habe, aber ich habe mich damit nicht weiter befasst, weil es mich nicht interessierte und mir die Zeit fehlte, ich habe so vieles wichtigers auf dem Tisch.

Und dann kam es ja neulich mal dazu, dass man jetzt sagt, dass wer fernsehähnlich im Internet streamt, dazu eine Rundfunklizenz benötige.

Ich hielt das verfassungsmäßig für völligen Quatsch, und ohne jede Rechtsgrundlage. Denn wenn man sich den Hintergrund ansieht, ist das Rechtskonstrukt der Rundfunklizenz nicht dazu da, eine Inhaltskontrolle oder Zensur auszuüben, sondern das knappe Gut der Sendekapazitäten an die zu verteilen, die auch ernsthaft senden. Das bezieht sich auf Frequenzen in der Luft und im Kabel, wo man ja nicht beliebig viele Programme senden kann, aus technischen und aus finanziellen Gründen. Man kann nicht 10.000 Fernsehsender über Funk verteilen. Und da geht es eben darum, dieses knappe Gut nicht zu vergeuden, sondern möglichst gut zu nutzen, im Interesse der Allgemeinheit. Deshalb kann es Rundfunklizenzen überhaupt nur geben.

Im Internet existiert dieses Problem aber nicht. Da kann man so viele Streamingangebote anbieten, wie man will, denn wenn sie nicht gesehen werden, nehmen sie ja auch keine Kapazität weg, weil sie im Gegensatz zu Broadcast-Medien wie Funk und Kabelfernsehen nur dann übertragen werden, wenn sie auch tatsächlich genutzt werden, und nicht schon per se Bandbreite belegen.

Rundfunklizenzen für Internet-Sendungen zu fordern halte ich für absolut verfassungswidrig und missbräuchlich. Das ist nicht der Zweck einer Lizenz und deren verfassungsrechtliche Legitimation über die Knappheit der Übertragungskapazität hier nicht gegeben.

Nun aber habe man diesem Drachenlord seine Rundfunklizenz verweigert, seinen Antrag abgelehnt.

Wie gesagt, ich weiß nicht, was ich von diesem Drachenlord halten soll, ich vermag den nicht einzuschätzen. Ich weiß nicht, was der sendet. Aber wenn 800 gewaltbereite Linke aufkreuzen, um ihn einzuschüchtern, damit er aufhört, kann man sich was dabei denken.

Aber ich sehe hier den Anfang dafür gemacht, dass der Staat völlig willkürlich, weil ohne die verfassungsrechtlich erforderliche Knappheit, jemandem verbietet, im Internet zu senden. Oder eben auch zu empfangen, denn damit behindern sie auch das Zugangsrecht aller aus Artikel 5.

Oder um es anders auszudrücken: Die Fortsetzung der gewaltbereiten Antifa mit anderen Mitteln.