Ansichten eines Informatikers

Der Denkfehler der Menschenrechte

Hadmut
4.12.2018 21:38

Im ZDF läuft gerade die Gutmenschenpredigt „UNANTASTBAR” von und mit Claus Kleber und Angela Andersen (keine Ahnung, wer das ist).

Wie von Kleber nicht anders zu erwarten, zieht sich ein zentraler Denkfehler durch die ganze Sendung.

Kleber predigt als Off-/Erzählerstimme im Predigerton mit hingestellten Phrasen im Tonfall des Jahresrückblicks.

Menschenrechte. Unantastbar. Auf dies, auf jenes. Und die böse Welt verletzt sie.

Der schwere Fehler, den er dabei begeht: Er rührt einfach alles in eine tiefe Moralsuppe, alles gleich, einmal groß umrühren.

Was der naive Tropf dabei trotz Jurastudiums nicht beachtet: Grundrechte sind zunächst mal Rechte auf Unterlassung, sie sind Abwehrrechte. Sie sind ein universeller Anspruch gegen jeden, gewisse Handlungen und Handlungskategorien zu unterlassen. So weit in Ordnung.

Kleber rührt da aber auch Rechte darauf, irgendetwas zu bekommen, rein. Also Ansprüche auf positives Handeln. Die aber sind nicht universell, ungerichtet. Ein positiver Anspruch auf Handeln setzt immer voraus, dass man dazusagt, gegen wen man den Anspruch haben will und soll, und damit die Begründung, warum der andere zur Leistung verpflichtet sein soll.

Man kann einen Anspruch gegen jeden haben, nicht gefoltert zu werden. Da muss man sich nicht überlegen, gegen wen, weil einfach gegen jeden.

Wenn man aber von einem Anspruch redet, ernährt zu werden, dann ist das zunächst mal rhetorische Augenwischerei, und hat logische Ähnlichkeit mit einem Satz ohne Subjekt. Denn jeder Handlungsanspruch ist zunächst mal nichts anderes als eine grammatikalisch unvollständig artikulierte Handlungsverpflichtung. Wer soll dem Rechteinhaber die Leistung schulden? Und warum? Wer soll beispielsweise warum und woher verpflichtet sein, einen anderen zu ernähren?

Das mag sich roh und kalt anhören, es ist aber das Problem: Warum sollte jemand, der vorbeikommt, verpflichtet sein, demjenigen Nahrung zu verschaffen?

Ich will damit nicht sagen, dass er es nicht tun sollte, und er kann sich moralisch dazu verpflichtet fühlen. Aber woher A ein Menschenrecht gegen B haben könnte, B für sich arbeiten zu lassen, ist nicht nachvollziehbar. Man müsste schon sagen, woher und warum und vor allem unter welchen Bedingungen B verpflichtet wäre, A zu ernähren. Klingt hart, ist aber nunmal so.

Antworten gibt’s von Kleber natürlich nicht.