Ansichten eines Informatikers

Panzert man ein ein linkes Bundesverfassungsgericht gerade gegen wechselnde Mehrheiten?

Hadmut
12.2.2018 0:52

Über die Verfassungs-Junta habe ich einiges geschrieben. Nun weist mich ein Leser darauf hin, dass es Anzeichen gibt, dass die sich von einer demokratischen Entwicklung abkoppeln und gegen den Souverän panzern wollen.

Der erste Hinweis geht auf das Verfassungsblog. Dort schreibt ein Maximilian Steinbeis, Jurist und Journalist (Uhhhh…):

The proposal would be this: Set up an expert commission that identifies ways how to waterproof the Grundgesetz for coming tides of authoritarian legalism. In Poland, Hungary and elsewhere, there are plenty of tangible examples of what an authoritarian parliamentary majority can come up with in order to zombify the institutions of the liberal democratic constitutional state and set them up against their own purpose of existence. Take these examples and ask to which extent a corresponding plan could be pulled off within the German legal and constitutional framework. And where you find that, yes, damn it, that might actually work – design a constitutional patch that might make that at least a little more difficult.

Worauf läuft das hinaus?

Linke Ideologen haben das Bundesverfassungsgericht unterwandert und produzieren gerade durch konstruierte und gecastete Pseudoverfassungsbeschwerden politische Urteile, die sich Regierungs- und Gesetzgeberkompetenzen anmaßen. Und jetzt merken sie, dass Linke in ganz Europa Stimmen verlieren, weil die Wähler von Ideologie, Bevormundung, Blödsinn und Korruption die Nase voll haben, und jetzt scheint man zu überlegen, wie man linke Entscheidungen so zementieren kann, dass sie durch demokratische Wahlen nicht mehr zu ändern sind: „Project Waterproof”.

On Thursday, Susanne Baer, a well-respected judge at the First Senate of the Federal Constitutional Court and constitutional law professor at the Humboldt University, delivered a big speech on Europe in Berlin. The attacks on judicial independence in Hungary, Poland, Romania, and generally the widespread contempt for institutions in so many parts of the world are not a “problem of the others”, she said, but rather an “attack on our legal order”, on “our human rights’ protection”. Specific context matters, of course,”those who do comparative law know that”. But the independence of the judiciary is a “red line” beyond which looms the “unlimited rule of an essentialist ,We’”. And that threat often becomes reality “frighteningly quick”.

Was ich von Susanne Baer halte, muss ich nicht nochmal ausführen. Ich habe die Rede noch nicht angesehen, aber schon eine andere, die sie unter demselben Titel gehalten hat.

Ein zweiter Hinweis geht auf eine Webseite der Legal Tribune Online, einen Beitrag von Klaus F. Gärditz.

Das Grundgesetz ist keine Schönwetterverfassung, sondern hat sich gerade in der politischen Krise zu bewähren. Über Mechanismen, Institutionen im Krisenfall zu schützen, muss aber vor einer Krise entschieden werden, sagt Klaus F. Gärditz.

Angesichts beunruhigender Entwicklungen bei europäischen Nachbarn wird diskutiert, den freiheitlichen Pluralismus des Grundgesetzes besser gegen die Risiken zu sichern, die von populistischen Mehrheiten ausgehen könnten. Dies sollte besonnen debattiert werden, solange eine Verfassungsänderung potenziell organisierbar ist und eine unmittelbare populistische Bedrohung nicht besteht. Eine Krise kann schneller kommen, als man denkt. Für Nachverhandlungen ist es dann zu spät.

Man könnte auch fragen, wie man das alles linksideologisch halten kann, auch wenn Links keine Mehrheit mehr hat und demokratisch nicht mehr gewählt wird. Es geht nicht darum, die Verfassung zu schützen. Es geht darum, linke Politik zu schützen. Denn nur die ist hier in Gefahr. Das Zeigen auf Polen oder die Türkei ist verfehlt, denn weder drohen solche Zustände hier, noch würde eine Verfassungsänderung dagegen schützen. Es geht allein darum, künftige Regierungen links zu gängeln.

Nicht ohne Ironie bleibt, dass sich die meisten Populisten, solange sie von Mehrheiten weit entfernt sind, eher weinerlich zu verfolgten Andersdenkenden, zu Opfern einer vermeintlich dominanten Mehrheitsmeinung stilisieren. Der Härtetest bleibt, ob man die Freiheit, die man in der Opposition genossen hat, auch unter gleichen Bedingungen den politischen Gegnern zugesteht, falls man Mehrheiten erlangt.

Das finde ich bemerkenswert. Denn bisher war es linke Politik, sich als verfolgt, sich als Opfer darzustellen, und das als Mehrheit. Ständig heißt es, die Frauen würden vom weißen, hetereosexuellen Mann unterdrückt – obwohl es mehr Frauen als weiße, heterosexuelle Männer gibt. Ständig wird uns eine Opfernummer vorgeturnt – und jetzt soll die Gefahr von rechts kommen?

Aber nehmen wir an, es wäre so: Was würde es ändern, wenn die Rechten sich erst als Mehrheitenopfer darstellen und sich dann selbst zur Mehrheit aufschwingen? Wrüde das Linken erlauben, die Verfassung links zu verriegeln? Nein.

Auffällig ist eben, dass sie Angst vor Mehrheiten entwickeln, und das liegt eben daran, dass Linke in Europa gerade mächtig verlieren, weil sie Bogen viel zu weit überspannt haben. Und nebenbei bemerkt, weil „das Linke” eine blöde Idee ist und ziemlich viele es inzwischen gemerkt haben. Das an sich hätte noch kaum jemand gestört, wir tolerieren gerne Blöde. Aber sie haben eben auch soviel kaputt gemacht und die Leute grenzenlos schikaniert. Und irgendwann macht man es dann halt nicht mehr mit.

Die Grenzen, was in demokratischen Institutionen verhandelbar ist, sind sehr weit. Einen äußeren Verfügungsrahmen definiert die Ewigkeitsklausel des Art. 79 Abs. 3 Grundgesetz (GG) und deren unverbrüchliche Verpflichtung auf Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenwürde.

Man beruft sich auf die Ewigkeit der Demokratie und versucht, das Verfassungsgericht noch weiter als bisher schon von der Demokratie abzukoppeln?

Und was hat linke Politik noch mit Rechtsstaatlichkeit zu tun? Wir haben doch hier in den letzten Jahren unter linkem Diktat nur noch Raffgier, Korruption, Betrug, Günstlingswirtschaft, Verblödung gesehen. Mit Recht hat sowas doch nichts mehr zu tun. Und sich durch Betrug ins Verfassungsgericht reinzuschleichen oder sich die passenden Beschwerdeführer einfangen zu lassen, das hat mit Rechtsstaat nichts mehr zu tun.

Und was, frage ich, war an der linken Politik der letzten 20 Jahre „liberal”? Meinungsverbote, Redeverbote, Political Correctness, Sprachdiktate, Einengung auf genau eine Meinung.

Solange Herrschaft der Mehrheit nur als Herrschaft des Rechts begründet wird und in normative Bindungen eingehegt bleibt, lassen sich auch grundsätzliche Kontroversen freiheitsverträglich austragen. Individuelle Freiheit, Minderheiten und demokratische Spielregeln werden durch das Recht geschützt. Diese unverbrüchlichen Grundlagen des demokratischen Rechtsstaats sind praktisch jedoch nur so viel wert, wie funktionierende Institutionen sie auch durchsetzen.

Schaut man sich aber an, was wir in den letzten 20 Jahren hatten, dann war das keine Herrschaft der Mehrheit, sondern die Herrschaft einer kriminellen Minderheit, die es durch Korruption und Täuschung verstanden hat, sich als Mehrheit auszugeben. Und sowas hatte noch nie etwas mit Recht oder Rechtstaat zu tun. Sowas nannte man schon immer Diktatur.

Und was die Institutionen Rechtsprechung und Verfassungsgericht noch taugen und was da noch durchsetzbar ist, das habe ich aufgezeigt. Da funktioniert nichts mehr. Und eine zentrale Rolle spielt dabei das Bundesverfassungsgericht.

Populistischer Machtwille ventiliert sich daher kaum überraschend zunächst in einer Verächtlichmachung und dann in einer Demontage der Institutionen des Verfassungslebens, die in besonderer Weise gesellschaftliche Pluralität sichtbar machen: politische Opposition, Medien und vor allem Gerichte, die als letzte Bastion gerade die Freiheit der Einzelnen gegen Mehrheiten verteidigen.

Wie verlogen und heuchlerisch.

Macht sich das Bundesverfassungsgericht nicht selbst lächerlich?

Und haben wir überhaupt noch Gerichte, die die „Freiheit der Einzelnen gegen Mehrheiten verteidigen”?

Nein, die haben wir nicht, und ich habe das ja anhand meines Falles dargelegt. Das linke Prinzip ist, dass der Einzelne gar nichts mehr und Kollektive alles sind. Es geht nicht mehr um die Rechte des Einzelnen, es geht nur noch um Kollektive, Quoten, Anteile. Frauenquoten und Minderheitenförderung bestimmen, nicht mehr die Rechte des Einzelnen im Bewerbungsverfahren. Und die Änderung des Artikels 3 GG läuft ja darauf hinaus, die Rechte des Einzelnen zugunsten der Kollektive zu brechen.

Eine intakte Verfassungsgerichtsbarkeit ist der konstitutionelle Anker, um Mehrheitsmacht wirksam zu kontrollieren und damit die Funktionsbedingungen des demokratischen Rechtsstaats auch unter populistischer Dominanz zu erhalten. Illiberale Mehrheiten (wie in Polen und Ungarn) haben daher stets als erstes versucht, die Verfassungsgerichtsbarkeit zu schleifen.

Das ist das Problem: Wir haben keine intakte Verfassungsgerichtsbarkeit mehr. Wir haben einen Haufen von ideologischen Spinnern, die die ihnen anvertraute Macht zum persönlichen Vorteil missbrauchen. Was eine weithin anerkannte Definition von Korruption ist.

Dieses Verfassungsgericht entscheidet, wo kein Beschwerdeführer ist, indem es sich selbst welche macht. Und es entscheidet nicht, wenn es den Richtern nicht in ihren persönlichen Kram passt.

Und es mag sein, dass Illiberale Mehrheiten in Polen und Ungarn versucht haben, die Verfassungsgerichtsbarkeit zu schleifen. Bei uns aber haben illiberale Minderheiten das bereits getan. Dieses Verfassungsgericht ist längst kaputt, und anders als in Polen oder Ungarn steckt hier keine Mehrheit dahinter, hat es also noch weniger mit Demokratie zu tun als Polen oder Ungarn.

Man kann über Polen, Ungarn, die Türkei allerhand schlechtes sagen. Aber immerhin wurde das Schlechte dort gewählt, hat(te) Mehrheiten. Bei uns hat das Schlechte nicht mal eine Mehrheit und sabotiert trotzdem.

Dass das BVerfG bislang nicht zur Beute einfacher Mehrheiten wurde, verdanken wir nicht dem Grundgesetz, sondern einer politischen Kultur des institutionellen Respekts.

Falsch.

Dass das BVerfG zur Beute einer Minderheit wurde, verdanken wir der politischen Kultur der Korruption, Inkompetenz und windiger Hinterzimmergeschäfte, genannt „Wahlausschuss des Bundestags”, der nach Parteienproporz Betrüger mit falschen Personalunterlagen durchwinkt, ohne sie jemals gesehen zu haben.

Eine verfassungsrechtliche Sicherung der Funktionsbedingungen eines politisch unabhängigen BVerfG würde nicht nur das Grundgesetz krisenfester machen.

Die Sicherung eines politisch unabhängigen Bundesverfassungsgerichts würde vor allem einen Austausch der Richter und ihrer Mitarbeiter erforderlich machen. Wenn man sich anschaut, dass da eine Richterin sitzt, die ihre juristische Tätigkeit nur vorgetäuscht und dazu Millionen vom Familienministerium bekommen hat, um die Bundesverwaltung parteipolitisch umzubügeln, die damit einer Partei ihre Existenz, ihre Professur, ihre trotz Befähigungslosigkeit lebenslange Vollalimentierung schuldet, kann man das Bundesverfassungsgericht wohl kaum als „politisch unabhängig” hinstellen. Und sowas vor dem Hintergrund des parteienproporzmäßigen Durchreichens zu behaupten, ist wohl ziemlich verfehlt.

Der Autor Prof. Dr. Klaus F. Gärditz ist Inhaber des Lehrstuhls für öffentliches Recht an der Universität Bonn.

Wundert einen da noch was?