Ansichten eines Informatikers

Ein widerlicher Verfassungsrichter

Hadmut
12.12.2017 0:01

Andreas Voßkuhle und die Populisten.

Irgendwie war dieser Artikel an mir vorbeigegangen. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, hatte wohl in der Druckausgabe der FAZ einen Artikel geschrieben, aber da ich die FAZ nicht regelmäßig lese, eher selten, jedenfalls die Druckausgabe, hatte ich das nicht mitbekommen. Leser machten mich dann darauf aufmerksam, dass bei Tichy eine Kritik dazu erschienen sei. Die habe ich – bisher – absichtlich nicht gelesen, weil ich mir meine eigene Meinung bilden wollte. Ich habe diesen Online-Artikel gefunden und unterstelle mal, dass er mit der Druckversion übereinstimmt (was oft, aber eben nicht immer der Fall ist). Deshalb hier meine Anmerkungen.

Voßkuhle ist allerdings auch nicht zum ersten Mal Thema meines Blogs, er – und einige andere Verfassungsrichter – kommen darin häufiger vor und finden immer wieder mein Missfallen. Besonders negativ ist mir Voßkuhle mal aufgefallen, weil er mal als Richter in eigener Sache abschlägig über eine Verfassungsbeschwerde in einer Medizinstreitigkeit entschieden hatte, in der sich eine Patientin, der man übel mitgespielt hatte, genau gegen die Klinik jener Universität wehrte, deren Rektor Voßkuhle damals gewesen war. Zumal Voßkuhles Auftreten in Berlin bei immer wieder mal den Eindruck hinterlässt, dass der lieber Politik als Recht macht.

Populisten nehmen für sich in Anspruch, den wahren Willen des Volkes erkannt zu haben. Es gibt aber weder ein homogenes Volk, noch die absolute Wahrheit. Zwei Wege sind hilfreich als Rezept gegen Populismus. Ein Gastbeitrag.

Schon das ist Unsinn.

Jede Partei nimmt derzeit für sich in Anspruch, den Willen des Volkes zu vertreten (und damit erkannt) zu haben. Es gibt nur leichte Unterschiede in der Kausalität: Manche meinen, sich nach dem Willen des Volkes zu richten, andere meinen, sie hätten schon den Willen, den das Volk zu haben hat, das Volk sei nur noch nicht richtig darüber unterrichtet worden.

Der eigentliche Fehler aber ist, einen Begriff zu verwenden und ihn lediglich symptomatisch und nicht definitorisch zu umschreiben. Tuberkulose ist, wenn’s hustet. Der Mann ist zwar Professor, aber eben auch nur innerhalb der intellektuellen Reichweite des Geisteswissenschaftlers. (Viele Leser beschweren sich bei mir darüber, dass ich so auf Geisteswissenschaftlern herumhacke. Ich aber sage Euch: Sehet deren Werke! Dann ist alles klar.) Denn weiter unten:

Aus der Fülle seiner Erscheinungsformen eine überzeugende und zugleich handhabbare Definition des Populismus zu destillieren ist freilich nicht einfach. Zu leicht wird man von den schillernden Auswüchsen der konkreten Erscheinungsformen geblendet. Der Schlüssel zur Erkenntnis liegt darin, sich klarzumachen, dass es sich beim Populismus nicht um eine voll ausgebaute Ideologie im klassischen Sinne – etwa des Kommunismus oder des Liberalismus – handelt. Die Gemeinsamkeiten des Rechtspopulismus in Europa und zum Beispiel des Linkspopulismus in Venezuela treten nur dann zu Tage, wenn man die damit verbundenen konkreten politischen Forderungen für einen Moment ausblendet. Dann erkennt man, dass es sich beim Populismus um eine bestimmte Strategie zum Zwecke des Erwerbs und Erhalts von politischer Herrschaft handelt, die mit nahezu jeder beliebigen inhaltlichen Ausrichtung kombiniert werden kann.

Er schimpft auf Populisten, während er gleichzeitig einräumt, dass er nicht mal sagen kann, was das ist, dass er kaum eine Definition zustandebringt. Ein Mensch von (wissenschaftlich gebildetem) Hirn würde an dieser Stelle abbrechen, weil er merkt, dass das, was er da schreibt, keinen Sinn ergibt, und nochmal völlig neu angedacht werden muss. Wenn man aus der Beobachtung deduktiv keine Regel ziehen kann, dann ist die Konsequenz, dass man es vorerst bleiben lässt und mehr beobachtet, auf Beobachtungsfehler prüft oder den ganzen Ansatz verwirft. Die Frage ist daher eher, ob er nicht in Wirklichkeit hier induktiv in den Krieg zieht und ein Feindbild finden will und damit hadert, dass das Gefundene nicht in die Feindbildhoffnung passt. Wie ein Jäger, der ein Wildschwein schießen will, sich in den Kindergarten verläuft, sich noch wundert, dass die anders aussehen als erwartet, aber dann meint, macht nichts, wir schießen trotzdem mal.

Man muss sich mal bewusst machen, was der da sagt: „eine bestimmte Strategie zum Zwecke des Erwerbs und Erhalts von politischer Herrschaft”, die sich nicht nach einer festen Ideologie richtet wie Kommunismus, Liberalismus, sondern sich flexibel und adaptiv daran anpasst, was der Wähler gerade zu wählen bereit ist.

War nicht genau das mal Wesen der Demokratie, dass die Macht vom Wähler ausgeht?

Was ist kaputt, wenn ein Informatiker einen Verfassungsrichter dahingehend tadeln muss?

Welcher Gedankengang liegt dem zugrunde? Die Überlegung, dass eine ordentliche Partei wohl unbeirrbar auf einem festen Standpunkt beharrt, und sie wird dafür dann gewählt oder eben nicht, erhält Macht oder eben nicht. Hier die Kommunisten, da die Liberalisten. Aber eine Partei, die sagt, sie sei nicht einer Ideologie verbunden, sondern macht, was der Wähler will, die sei von Übel? Ist nicht genau das die Definition des Rechtsanwaltes? Ich habe mal vier Jahre in einer Rechtsabteilung gesessen, und die lieben juristischen Kollegen erklärten mir gleich selbst, dass sie sich für „Mietmäuler” hielten, und jede beliebige Meinung verträgen, solange die Bezahlung stimmt. Deshalb hatte ich die auch so gerne, ich musste die nicht erst noch mühsam beschimpfen und beleidigen, die Lage war gleich klar.

Doch wäre diese dem Juristen immanente Mietmäuligkeit, vornehm ausgedrückt die Wahrnehmung des Mandats, nicht bereits dieser Populismus, den Voßkuhle hier skizziert? Warum redet man dann von Abgeordnetenmandaten?

Oder mal anders gefragt: Würde man als Wähler von einer Partei nicht als absolutes Minimum erwarten, eine „Strategie zum Erwerb und Erhalt von politischer Herrschaft” zu haben? Steht Voßkuhle mit seiner Verachtung dessen nicht ohnehin der SPD nahe, die derzeit jegliche Strategie vermissen lässt, ihr Ideal in der Abwesenheit jedes Versuchs findet, sich am Wählerwillen zu orientieren?

Populismus ist das politische Schlagwort der Stunde. Allein in diesem Jahr sind bereits an die dreißig Bücher zu diesem Thema erschienen. Auch die Anzahl der Aufsätze und Zeitungsartikel ist längst unüberschaubar geworden.

Deshalb braucht es stets den n+1ten Deppen, der auch noch was dazu schreibt. Oder politisch ausgedrückt: Es ist bereits alles gesagt worden. Nur noch nicht von jedem.

Sollten wir nicht vor diesem Hintergrund den Populismus-Vorwurf als politisches Kampfinstrument entsorgen und uns Ralf Dahrendorf anschließen, dem zufolge „des einen Populismus des anderen Demokratie und umgekehrt“? Ich meine: nein.

Ich meine: ja. Das Problem ist halt, dass den vielen Schreibern der Geisteswissenschaften einfach gar nicht mehr bleibt und einfällt, wenn man ihnen die jeweiligen Mode-Buzzwords wegnimmt. Das – von Voßkuhle nicht erkannte – Problem ist nämlich, wie so oft, der laufende Keiler. Wenn erst mal so ein Vorwurfs-Buzzword (Sexist, Rassist, Nazi,…) etabliert ist, wird es von jedem instrumentalisiert und unter ständigen Bedeutungsverschiebungen, nicht selten auch völlig bedeutungslos verwendet, bis es zur Unbrauchbarkeit ausgeleiert ist. Solche ausgeleierten Begriffe kann man nur noch meiden oder verspotten.

Langer Rede kurzer Sinn: Voßkuhle ist angetreten, auf Populisten zu schimpfen, weiß aber nicht, was es ist.

Oder eigentlich ist es noch schlimmer: Voßkuhle ist angetreten, einfach so zu schimpfen, hat aber gerade nur ein zeitgeistpassendes Schimpfwort, das ein Verfassungsorganist bei Tageslicht noch aussprechen kann, und fuchtelt nun damit herum in der Hoffnung, irgendwas zu treffen.

Erfolgversprechender ist es daher, nach formalen Charakteristika Ausschau zu halten, die das „ideologische Minimum“ des Populismus ausmachen.

Merkt Ihr was?

Eine wissenschaftlich oder argumentativ vertretbare Herangehensweise wäre, zu sagen, was einen stört, und warum, dann zu schauen, wer diese Eigenschaft aufweist, und dann zum Angriff überzugehen.

Voßkuhle dagegen hat ein Bild davon, wen er angreifen will, und sucht nun bei denen nach Eigenschaften, an denen man sich gestört fühlen könnte.

(Es erinnert mich schon wieder – ich zitier sie so gerne – an die Karikatur über den Unterschied zwischen Wissenschaftlern und Kreationisten von John Trever. Ich wollte die schon lizensieren, damit die hier endlich mal auf meine Webseite pappen kann, aber der Karikaturenhändler hat alle vor 2001 aus dem Programm genommen. Mal schauen, was sich da noch machen lässt, ich habe endlich herausgefunden, wie ich diesen John Trever noch erreichen kann.)

In diesem Sinne hat Jan-Werner Müller den Populismus unlängst als „Politikvorstellung“ definiert, in der „einem moralisch reinen, homogenen Volk stets unmoralische, korrupte und parasitäre Eliten gegenüberstehen – wobei diese Art von Eliten eigentlich gar nicht zum Volk gehören“. Darauf aufbauend, zeichne sich die populistische Ideologie durch einen – moralisch fundierten – Alleinvertretungsanspruch aus: Populisten nehmen für sich in Anspruch, als Einzige den (einen) wahren Willen des Volkes erkannt zu haben und deshalb auch als Einzige wirklich berechtigt zu sein, für das Volk insgesamt sprechen zu können.

Moment mal.

Ist denn die Vorstellung eines Gegensatzes zwischen einer unmoralischen, korrupten und parasitären Elite und einem Volk falsch?

Es ist doch genau das, worüber ich hier seit 5 Jahren schreibe, und was ich sogar im Bundesverfassungsgericht, namentlich, aber nicht nur, Susanne Baer vorgefunden habe. Deren Gender Studies sind doch nichts anderes als Geldwäsche und Ausbildung zu Korruption und Parasitentum (wie hier ausführlich beschrieben).

Und ist es nicht das Konzept Linker, meines Wissens basierend auf Lenin, dass das Volk nichts zu sagen hat, stattdessen aber von einer Elite, der „Partei” regiert wird? So, wie Orwell das in Animal Farm so treffend beschrieben hat?

Und ist es nicht so, dass gerade Geisteswissenschaftler, voran Juristen und Soziologen, vom Irrsinn, von der Überzeugung gepackt sind, es wäre ihre Aufgabe, Mission, Befähigung, die Gesellschaft umzubauen, zu erziehen, neu abzurichten?

Ich will’s mal so sagen, und es dürfte den Verfassungsrichter wohl ziemlich überraschen:

Artikel 20 Absatz 2 GG: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Das Volk hat es demnach gar nicht nötig, „moralisch rein” zu sein, um der Politik Weisungen zu geben. Warum? Weil es der Souverän ist. Die Diskussion, ob Eliten oberhalb eines Volkes stehen oder ob die Eliten erst schlecht und das Volk erst moralisch rein sein muss, um dem zu entkommen, stellt sich nicht. Das Volk ist der Chef und bedarf keiner moralischen Legitimation. (Oh, ich liebe es, als Informatiker Verfassungsrichtern das Grundgesetz um die Ohren zu hauen.)

Daher meine Definition von Populismus: Verteidigungsrhetorik der verkommenen, unmoralischen, korrupten und parasitären Elite gegen Machtverlust. Und dass ich mit dieser verkommenen, unmoralischen, korrupten und parasitären Elite auch Verfassungsrichter meine, habe ich in den letzten 5, fast 6 Jahren hier ausführlich dargelegt, begründet, erarbeitet. Bisher meinte ich damit den 1. Senat, aber für Voßkuhle mache ich eine Ausnahme.

Dieses Begriffsverständnis, das auf Vorarbeiten anderer Politikwissenschaftler aufbaut, erweist sich in der konkreten Anwendung als fruchtbar. Überzeugend ist es vor allem deshalb, weil mit dem Antagonismus zwischen zwei als homogen gedachten Gruppen – dem „reinen Volk“ und der „korrupten Elite“ – die antipluralistische und damit antidemokratische Stoßrichtung ins Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt wird.

Es ist ein Bedrohungsverständnis einer Elite, aber kein Begriffsverständnis. Denn um den Begriff damit zu definieren, müsste man erst mal einen Normalzustand definieren, um die Abweichung davon zu beschreiben. Ein Leninist oder auch ein Monarchist könnten so etwas als Begriffsbestimmung hernehmen, weil die einen abweichenden Normalzustand erkennbar machen. Voßkuhle macht das hier nicht.

Ausgehend davon, lassen sich fünf Widersprüche zwischen der populistischen Ideologie und dem im Grundgesetz niedergelegten Verständnis von Demokratie aufzeigen.

Nein, eben nicht. Siehe oben.

Voßkuhles 5 Punkte

Voßkuhle will durch 5 Unterschiede zwischen Demokratie und Populismus darlegen, dass Populismus und Demokratie verschiedene, disjunkte Prinzipien wären.

Punkt 1

1. Der erste Widerspruch ist fundamental, weil alle weiteren Widersprüche auf ihm aufbauen. Zu den zentralen Begründungselementen demokratischer Herrschaft zählt die Einsicht, dass es in Bezug auf normative Fragen – und um solche handelt es sich in der Politik – so etwas wie eine absolute, immer gültige „Wahrheit“ nicht gibt. Der Populist hingegen behauptet, das Volk sei im Besitz der Wahrheit, habe also die Einsicht in das für alle Richtige. Oder, wie es ein Vorstandsmitglied der „Bürgerbewegung Pro Deutschland“ formulierte: „Das gemeine Volk weiß noch zwischen der Wahrheit und der Unwahrheit zu unterscheiden, es hat gemeinhin noch ein gesundes, unverfälschtes Urteilsvermögen (vox populi, vox Dei).“

Blödsinn.

Erstens gibt es durchaus überragende, gültige und nicht durch Diskussion angreifbare „Wahrheiten”, etwa wenn die Politik mit Physik, Mathematik oder Realitäten kollidiert. (War beispielsweise Inhalt meiner Dissertation und Verfassungsbeschwerde, dass gewisse politische Wünsche aus mathematischen Gründen nicht erfüllbar sind. Oder meines Zusammenstoßes mit von der Leyen, dass sie mit ihrer Kinderpornosperre schlicht nicht verstanden hat, wie das Internet funktioniert.)

Wenn einer, wie Voßkuhle hier, meint, dass es keine überragende „Wahrheit” gäbe, sondern alles irgendwie im Strom und Gemenge der Meinungen und des Geschwafels zerginge, heißt das nur, dass er für grenzenloses Geschwätz, für das Recht dessen, der lauter schreit, plädiert. Und es zeigt, dass er als Richter rein willkürlich urteilt, weil er nämlich mit dieser Sichtweise einer Beweisführung gar nicht mehr zugänglich ist. Wenn alles Meinungssache wäre, ist alles Willkür, gibt es keine Beweise mehr.

Ich stelle mal Gegenfragen:

  • Was ist mit der menschgemachten Klimaerwärmung? Warum unterstellt man die und macht jede Gegenrede nieder, wenn es doch keine absolute, immer gültige „Wahrheit” gibt?
  • Wieso ziehen die Bundesregierung und etwa auch die Verfassungsrichterin Baer alles mit Gewalt und ohne Ausweg auf Gender Mainstreaming, Frauenquoten und sonstige Auswüchse einer frei erfundenen Ideologie, die als die große, einzige Wahrheit hingestellt wird, wenn es sowas doch gar nicht gibt?
  • Wie kann man überhaupt jemanden wegen einer Straftat oder generell verurteilen,wenn das doch alles immer nur relativ und diskutabel wäre? Mit dieser Argumentation könnten die größten Verbrecher der Geschichte antreten und Rehabilitation einfordern.

Indes, die moderne Erkenntnistheorie und die politische Alltagserfahrung sprechen dafür, dass in Wirklichkeit niemand im Besitz einer absoluten Wahrheit in politischen Angelegenheiten ist – genau auf dieser Erkenntnis beruht die Demokratie: Wenn niemand für sich in Anspruch nehmen kann, am besten zu wissen, was für alle am besten ist, sind alle gleichermaßen dazu berufen, sich zu den Fragen des Gemeinwesens zu verhalten.

Mal abgesehen davon, dass die „moderne Erkenntnistheorie” willkürlicher Käse und in keiner Weise maßgeblich oder verbindlich, sondern geisteswissenschaftlicher Sondermüll der Kategorie Poststrukturalismus, Foucault, Butler ist (Denkt mal drüber nach: Voßkuhle stellt die Ansicht, dass niemand im Besitz einer absoluten Wahrheit sei, als absolute Wahrheit hin… Selbstwiderspruch und Anfängerfehler der Kategorie „Alle Kreter lügen – sprach der Kreter”): Wie kommt es dann, dass gerade der Feminismus/Genderismus und der Diversitätskult – auch vom Bundesverfassungsgericht – als absolute Wahrheiten hingestellt werden, an denen keiner Kritik äußern darf?

Wieso darf man sich zu Fragen des Gemeinwesens nicht mehr kritisch dazu äußern?

Und wieso hat eben dieses Bundesverfassungsgericht mir gerade das Recht, meine Meinung zu vertreten, in meiner Verfassungsbeschwerde nicht gegeben, obwohl doch nach dessen Rechtsprechung von 1991 der Prüfling ausdrücklich das Recht hat, eigene Meinungen zu vertreten?

Ich kann daraus nur folgern, dass Voßkuhle hier leeres Geblubber darlegt, so ad hoc dahingeschwafelt. Entweder denkt er selbst nicht nach, oder er glaubt, dass die Leser nicht nachdenken.

Deshalb muss in einer Demokratie der jeweils andere Bürger als gleich und frei anerkannt, ihm also gleiche Mitwirkungsrechte in öffentlichen Angelegenheiten zugestanden werden.

So?

Warum hat das Bundesverfassungsgericht mir dann das Mitwirkungsrecht in der Wissenschaft abgesprochen?

Warum dürfen dann nur Frauen Gleichstellungsbeauftragte werden?

Warum müssen sich Männer dann von einer Gleichstellungsbeauftragten vertreten lassen?

Warum gibt es ein Bundesministerium für Frauen und Frauenbeauftragte, aber nicht für Männer?

Warum gibt es Professuren, die für Männer erst gar nicht zugänglich sind?

Warum gibt es überhaupt öffentliche Stellen, die abweichend von der Trias des Art. 33 Abs. 2 GG nur noch für Frauen zugänglich sind?

Der lügt und heuchelt doch hier, dass die Wände wackeln.

Das demokratische Mehrheitsprinzip gewährleistet, dass die größtmögliche Zahl der Bürger ihren Urteilen über das Gemeinwohl entsprechend leben kann.

Nöh.

Eine kleine Gruppe hochaggressiver, korrupter, bekloppter Ideologen zwingt die Mehrheit gerade in deren Genderwahn. Schulausbildung wird zur Farce, dafür werden die Kinder über homosexuelle Sex-Techniken aufgeklärt, obwohl die weit überwiegende Mehrzahl der Bürger das völlig anders sieht (und nach dem Grundgesetz als Eltern auch nicht mehrheitsabhängig sondern selbstbestimmend sind).

Gut, könnte man sagen, das liegt nicht daran, dass der Satz oben falsch wäre, sondern dass hier schlicht das demokratische Mehrheitsprinzip nicht mehr gilt. Auch dann ist die Aussage Schrott, weil sie unterstellt, dass die Vorbedingung gegeben wäre.

Die Demokratie beruht also einerseits auf der Bereitschaft der Minderheit, die ordnungsgemäß getroffene Mehrheitsentscheidung loyal zu befolgen.

Und warum halten sich dann beispielsweise Linksradikale oder Genderisten wie die Verfassungsrichterin Baer nicht daran? Warum stellt die es dann als Ideal hin, wenn eine kleine Gruppe eigenmächtig den Rechtsstaat umwirft?

Punkt 2

2. Untrennbar verbunden mit der populistischen Anmaßung einer – sich im einheitlichen Volkswillen niederschlagenden – absoluten Wahrheit in politischen Fragen ist, zweitens, die Vorstellung von Einheit: Es gibt für Populisten – rechter wie linker Couleur – nur ein – moralisch reines – homogenes Volk. Widerspruch – gleich ob durch Demonstranten, Journalisten oder Abgeordnete artikuliert – ist für Populisten per se illegitim, weil er ihren Alleinvertretungsanspruch leugnet.

Was er hier beschreibt sind die Eigenschaften der Linken. Zwar schreibt er „Populisten – rechter wie linker Couleur”, aber die Diktion richtet sich doch eindeutig nur gegen rechts, denn alle linken Parteien sind ja schon seit Jahrzehnten im Bundestag, und an denen hat er sich bisher nicht gestört.

Denn bisher gehen nur Linke davon aus, dass es überhaupt ein einheitliches, homogenes Volk gibt, dass alle Menschen gleich seien und es keinerlei Unterscheidungsmerkmale gibt. Den Rechten sagt man ja eher nach, dass sie Rassisten seien und Menschen nach was auch immer differenzierten und allein die Position der „Deutschen” verträten.

Schon daher ist Voßkuhles Aussage völlig widersinnig.

Was er hier beschreibt ist typisch für Linke. Die sind der Überzeugung, dass eine welt- oder wenigstens europaweit einheitliche Durchmischung stattfinden muss, bis eine flächendeckend gleichartige, unterschiedslose Masse erreicht ist. Deren vorgebliche Diversität bezüglich Herkunft, Hautfarbe, Kultur heißt letzlich nichts anderes, als dass diese bedeutungslos werden müssen, um eine Menschmasse hervorzubringen, die keinerlei legitime Unterschiede mehr kennt, somit also perfekt homogen ist. Und Meinungsdiversität wird von Links schon gar nicht zugelassen. Die Leute sollen möglichst unterschiedlich aussehen, aber sie dürfen keine unterschiedlichen Meinungen mehr haben.

Und die Meinungsunterdrückung – ob nun Niederschreien mit „Sexistische Kackscheiße”, Redeverbote durch Hausrecht, Verfolgung jeder anderen Meinung bis zur offenen Gewalt, die political correctness, all das kommt von Links.

Und auch dieser „Alleinvertretungsanspruch” ist eine linke Konstruktion: DDR, UDSSR, all diese mach Marxismus-Leninismus ausgerichteten Staatskonstrukte beruhen auf der leninistischen Vorstellung einer Monopolpartei.

Doch Vorsicht! Antipluralistisches Denken kommt nicht immer so offensichtlich daher.

Siehe DDR: Da hatte man einen grotesken Geheimdienst, der Leute in absurder Weise überwacht hat, um jeden Anflug abweichenden Denkens zu inhaftieren. Auch die chinesische Kulturrevolution und der Stalinismus waren darin echt Spitze.

Und auch bei uns gibt es diese political correctness, die jeden andersdenkenden sofort als „Nazi” u.ä. beschimpft und dessen Ausgrenzung, Kündigung, Aussperrung fordert, nur von links.

Und woher kommt bei uns die Facebook-Zensur? SPD-Minister Maas unter maßgeblicher Beteiligung einer Stasi-Veteranin.

Was Voßkuhle hier schreibt, ist falsch, systematische Desinformation.

Punkt 3

3. Weil sie den wahren Volkswillen vermeintlich erkannt und verstanden haben, nehmen Populisten, drittens, für sich in Anspruch, sie – und sie allein – würden das ganze Volk repräsentieren – oder jedenfalls den Teil der Bevölkerung, der in ihren Augen das Volk ausmacht.

Aha.

Und wer tut das?

Schaue ich beispielsweise an Universitäten, dann sind die komplett in der Hand von linksextremen Studentenvereinigungen, die sich als Alleinvertreter aufspielen, obwohl sie nur eine Winzigkeit der Stimmen erhalten haben – bei winziger Wahlbeteiligung.

Ich sehe eine SPD, die sich als die Partei des Arbeiters und kleinen Mannes versteht.

Ich sehe Grüne, die behaupten, sie und niemand sonst wäre für Ökologie und Naturschutz zuständig.

Träger des überlegenen Wissens ist nicht selten eine Führungsfigur; jedenfalls besteht oftmals kein Bedarf für eine innere Pluralität populistischer Parteien.

Marx?

Lenin?

Simone de Beauvoir?

Michel Foucault?

Judith Butler?

Schon mal jemandem aufgefallen, dass dieser ganze links Schmonzes, den auch Voßkuhle hier verteilt, jeglicher Begründung entbehrt und immer auf dem Zitieren von und Berufen auf irgendwelchen Personen beruht, die man sich als Autorität ausgesucht hat?

Und dass die Gender-Spinner stets glauben, sie hätten überlegenes Wissen? (Da kommen dann gerne solche Hexen-Wissen-Formulierungen wie „wir wissen um…”) Dass sie die Erleuchteten sind? Die meinen ja, dass normale heterosexuelle Frauen, die sagen, sie hätten gerne und freiwillig Sex mit Männern, und fühlten sich dabei nicht vergewaltigt, so abgerichtet sind, dass sie schon gar nicht mehr merkten, wie sie versklavt werden, und der Befreiung durch die Gender-Sekte bedürften. Die enormen ideologisch-inhaltlichen Parallelen zwischen Genderismus als neue Staatsreligion mit Verfassungseingang und Scientology habe ich ja aufgezeigt. Und die gehen ja inzwischen auch ins Bundesverfassungsgericht.

Und dann kommt der Voßkuhle und behauptet, vermeintlich überlegenes Wissen aufgrund Führungsfigur sei rechter Populismus.

Innere Pluralität: Ich war in den letzten Jahren auf genügend vielen politischen, journalistischen, feministischen Veranstaltungen, und die dulden dort gar keine „innere Pluralität”. Warum nennt er die dann nicht „Populisten”?

Es geht Populisten regelmäßig nicht um eine Ausweitung der tatsächlichen Teilhabe des Volkes, sondern um die Legitimation einer neuen Elite, die auf die akklamationshafte Zustimmung des Volkes – ja die Identität mit dem Volk – verweisen kann.

Und wer sollte das sein?

Ich sehe das bisher nur bei Linken, Feministen, Genderisten so.

Der niederländische Politikwissenschaftler Cas Mudde hat darauf hingewiesen, dass auch die Anhänger populistischer Strömungen häufig gar nicht an einer Ausweitung der eigenen Partizipationsmöglichkeiten interessiert sind, sondern an „leadership“: „They want politicians who know (rather than ,listen to‘) the people, and who make their wishes come true.“ Im Namen der Volksherrschaft – und damit scheinbar mit demokratischem Impetus – wird eine präsidial-plebiszitäre Regierungsform der „direkten Repräsentation“ angestrebt. Das ist nicht nur offensichtlich antiparlamentarisch, sondern ermöglicht gerade einen „top-down“-Regierungsstil.

Auch das sehe ich zuvörderst bei linken Parteien. SPD-Innenleben in Reinkultur.

Ich habe ja beschrieben, dass ich mal für ein Jahr Mitglied der Piraten war, weil die (nur) von außen interessant aussahen. Da haben normale Mitglieder auch nichts zu sagen gehabt. Eine linke Clique, die sich für die Elite hielt, hat alle Abstimmungen gestürmt und sich selbst mit den Partei- und Machtposten versorgt. Und wie mir berichtet wurde, läuft das bei Linken, Grünen, SPD ganz genau so. Da hat man ja auch den Effekt, dass die Leute, die in der Partei seit Jahren die Knochenarbeit machen, urplötzlich von linksextremen „Seiteneinsteigern”, die noch nichts gemacht haben und gerade erst eingetreten sind, bei den Posten verdrängt werden, weil sich da korrupte Cliquen mit systematischem Übernahmeverhalten die Posten schnappen und das dann alleine unter sich ausmachen.

Punkt 4

4. Der vierte Angriff des Populismus auf die Demokratie des Grundgesetzes betrifft die Rolle von Volksvertretern: Ausgehend vom populistischen Axiom eines jederzeit und zu jeder Frage bestehenden und ohne weiteres erkennbaren einheitlichen Volkswillens, behaupten Populisten, Abgeordnete könnten und müssten einfach immer diesem Willen der Bürger folgen. Diese Forderung ist – wie sich ebenfalls aus der oben bereits genannten Studie der Bertelsmann-Stiftung ergibt – offenbar vielen Bürgerinnen und Bürgern sympathisch. Dass sie auf Sand gebaut ist, weil es einen einheitlichen Volkswillen in Wahrheit nicht gibt, sollte schon deutlich geworden sein.

Wie bitte!?

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts vertritt die Auffassung, Abgeordnete hätten nicht dem Willen des Wählers zu folgen?

Wozu haben wir bei den Wahlen eigentlich die Unterscheidung in Erst- und Zweitstimmen und Überhangmandate? Die Zweitstimmen sind dazu da, genau diese verschiedenen Meinungen der Wähler abzubilden.

Noch einmal, weil es so schön ist:

Artikel 20 Absatz 2 GG: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Was sieht Voßkuhle denn als Alternative zum Wählerwillen an und worin sollte sich die Rechtsgrundlage dafür finden?

Dass wir lauter kleine Fürsten wählen, die dann einfach machen, was sie wollen?

Fällt eigentlich niemand auf, wie sehr sich Voßkuhle widerspricht?

Erst sagt er, jeder Bürger müsse mitreden können, aber dann geht er auf Abgeordnete los, die sagen, sich nach dem Bürger zu richten. Voßkuhle will gleichzeitig Bürgerbeteiligung und eine Sollbruchstelle zwischen Bürger und Elite.

Und, das halte ich für äußerst gefährlich, Voßkuhle begründet das damit, dass es

  1. Volkeswillen und
  2. Wahrheit

sowieso nicht gäbe, das Demokratieprinzip also hinfällig wäre und die Regierungsverantwortung damit gerade einer solchen Elite zu überantworten wäre, die er vorher angeprangert hat.

Voßkuhle sagt hier nichts anderes, als das der Wählerwille schlicht unbeachtlich sei. Eine beachtliche Position für einen Verfassungsgerichtspräsidenten.

Noch beachtlicher ist dabei, dass er damit genau die Sichtweise einer abgehobenen, vom Volk entkoppelten Elite bestätigt, die er als „Populismus” kritisiert.

Der eigentliche Mehrwert der Rede vom auftragsgebundenen Politiker neuen Typs besteht darin, das Parlament als den bestimmenden Einfluss einzelner Politiker hemmende, intermediäre Institution und Ort des Ausgleichs zu desavouieren.

Quelle?

Davon hätte ich noch nie gehört.

Die parlamentarische Demokratie des Grundgesetzes fußt demgegenüber auf dem in Art. 38 Abs. 1 Satz 2 niedergelegten Leitbild der Abgeordneten als Träger eines „freien Mandats“. Ganz egal, ob sie die Regierung tragen oder zu ihr in Opposition stehen, sind sie alle „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“.

Das finde ich jetzt ganz derbe und verlogen. Schauen wir vorher nochmal in Artikel 38 Absatz 1:

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Vertreter des ganzen Volkes:
Und wie genau soll das dann ablaufen, wenn Voßkuhle sagt, dass es einen homogenen Volkeswille nicht gibt? Heißt dass, das er auch im Falle eines Direktmandates die Mehrheit, die ihn gewählt hat, nicht vertreten darf?

Und warum hält man das nicht allen Parteien vor? Ich beispielsweise fühle mich durch die Abgeordneten hier gar nicht vertreten. Die sind alle auf dem Gender-Trip. Es kommt aber niemand und sagt ihnen, dass sie auch den Danisch mal vertreten müssten. Das machen die schlicht nicht. Warum also wird das selektiv und bei wenigen als Problem hingestellt und nicht bei allen?

an Aufträge und Weisungen nicht gebunden:
Also meines Wissens bezieht sich das vor allem an Weisungen von Parteien und Vorgesetzten und so weiter. Denn Aufträge und Weisungen der Wähler gibt es ja formal schon nicht.

Meines Wissens heißt das vor allem, dass es den sogenannten „Fraktionszwang”, der im Parlament ständige Praxis ist, verfassungsrechtlich nicht geben darf. Und dass ein Abgeordneter sich beispielsweise nicht vertraglich binden (siehe auch Gewissen) oder sonst einem Rechtszwang unterworfen sein kann. Meines Wissens heißt das nicht, dass er dem Wählerwillen nicht folgen darf.

nur ihrem Gewissen unterworfen:
Das ist der springende Punkt.

Was ist denn, wenn ein Abgeordneter sagt, dass das nun mal seinem Gewissen entspricht, das zu tun, wovon er glaubt, dass die Wähler das wollen?

Das wäre ja wohl nicht die schlechteste Gewissensentscheidung. Und sie entspräche genau dem Art. 38 Abs. 1 GG.

Wie kommt dann ausgerechnet ein Präsident des Bundesverfassungsgerichts, der einen Diensteid auf Wahrung des Grundgesetzes geleitet hat, dazu, Abgeordneten vorzuwerfen, dass sie genau das tun? Nämlich das, was nach ihrem (und nicht seinem) Gewissen richtig ist?

Voßkuhle erklärt das so:

Erstens können sich die Abgeordneten ihrer moralisch-politischen Verantwortung für das Gemeinwohl nicht unter Verweis auf angebliche Vorgaben Dritter – und sei es der Parteibasis – entziehen; sie müssen daher auch stets selbstverantwortlich entscheiden, ob sie der Mehrheitsmeinung innerhalb ihrer Fraktion folgen.

Nein. Von Moral steht da nichts. Da steht Gewissen. Nämlich ihrem eigenen. Das ist was anderes.

Von Gemeinwohl steht da auch nichts. Das schwafelt Voßkuhle so daher. „Gemeinwohl” gilt juristisch als unbestimmter Rechtsbegriff. Man verwendet ihn beispielsweise bei Grundrechtsbeschränkungen, der Gesetzgeber darf nur zugunsten des Gemeinwohls in die Berufsfreiheit eingreifen. Da ist der Gesetzgeber auf das Gemeinwohl beschränkt. Eine Verpflichtung von Abgeordneten an eine über dem Wähler stehende moralische Pflicht sehe ich hier nirgends.

Ich halte das für äußerst gefährlich, wenn ein Verfassungsgerichtspräsident hier im Duktus einer Verfassungsgerichtsentscheidung solchen Käse verbreitet, der im Grundgesetz keine Grundlage hat.

Ich halte es vor allem deshalb für gefährlich, weil Begriffe wie „Moral” und „Gemeinwohl” zwar inhaltlich-materiell nicht greifbar sind, aber sehr wohl geeignet sind, massiven Konformitätsdruck auf Abgeordnete auszuüben und sie zu Verhaltensweisen (oder deren Unterlassen) zu zwingen, obwohl das Grundgesetz genau das ja verbietet und verhindern will.

Ich halte Voßkuhles Ansinnen deshalb nicht nur für verfehlt, ich halte es für verfassungswidrig. Dass aber die Angriffe auf das Grungesetz inzwischen aus dem Bundesverfassungsgericht selbst kommen, ist eine Überzeugung, die ich schon früher geäußert habe.

Die Freiheit des Mandats wirkt, zweitens, strukturell auf die Art und Weise der Fraktionsarbeit ein: Erst die rechtliche Eigenständigkeit der Abgeordneten begründet die Notwendigkeit, um Zustimmung „in den eigenen Reihen“ zu werben, also politische Richtungsentscheidungen innerhalb einer Fraktion mit allen Abgeordneten – also auch den sogenannten Hinterbänklern – zu erörtern und die von ihnen eingebrachten Gemeinwohlerwägungen zu berücksichtigen.

So?

Ist das so?

Warum sind Fraktionen dann im Grundgesetz nicht (bzw. nur am Rande im nachgeschobenen Art. 53a) erwähnt und geregelt, sondern erst in der Geschäftsordnung des Bundestags?

Versucht Voßkuhle hier, einen Fraktionszwang über Moral und Gemeinwohl herbeizureden, den das Grundgesetz nicht nur nicht vorsieht, sondern sogar verbietet?

Meines Erachtens kann der Abgeordnete um Zustimmung werben, und es kann ihm Vorteile bei der Umsetzung bringen. Aber meines Erachtens muss er es nicht.

Es gibt keinen Fraktionszwang im Grundgesetz, und man wird ihn auch durch schräge Rhetorik nicht herbeireden können.

Das freie Mandat der Abgeordneten sichert – im Gleichklang mit der Verpflichtung der Parteien zu innerparteilicher Demokratie – letztlich die Pluralität und Offenheit des parlamentarischen Willensbildungsprozesses gegen die tatsächlich bestehende Gefahr oligopolistischer Entwicklungen innerhalb von Parteien und Fraktionen.

Was wollen uns diese Worte sagen?

Was ist ein Oligopol? Es heißt hier wohl, dass es nur wenige Meinungsmacher in der Partei gibt, der sich die Leute dann anschließen.

Es heißt also, dass das freie Mandat verhindern würde, dass sich Parteien wie SPD, Linken, Grünen sowas wie ein Fundi- und ein Realo-Flügel bilden würde. Sie haben sie aber.

Was also wollen uns diese Worte sagen?

Punkt 5

5. Wer nach alledem meint, das skizzierte antidemokratische Ressentiment der populistischen Bewegungen diene allein der Demagogie, der irrt – leider. Dass sie mit pluraler Demokratie nicht nur nichts anfangen können, sondern auch ganz praktisch auf die Zersetzung demokratischer Institutionen abzielen, darin besteht die fünfte antidemokratische Stoßrichtung der Populisten. Die Ächtung oppositionellen Verhaltens lässt sich überall dort beobachten, wo Populisten an die Macht gelangt sind. Zum einen wird – über die zur Umsetzung von Politik durchaus legitime Besetzung politischer Schlüsselpositionen in der Verwaltung hinaus – eine möglichst vollständige Inbesitznahme aller staatlichen Ämter, einschließlich der Justiz, angestrebt. Zum anderen werden Kontrolle und Widerrede – gleich ob sie von der parlamentarischen oder außerparlamentarischen Opposition, den freien Medien, unabhängigen Gerichten oder Teilen der Zivilgesellschaft ausgeht –, als gegen das Volk gerichtete, feindliche Akte denunziert und bekämpft. Kurz: Der populistische Staat wird mit der Begründung autoritär, nur so könne der wahre Wille des Volkes vollstreckt werden. Diese beunruhigende Entwicklung lässt sich nicht nur im fernen Venezuela, sondern auch in unserer unmittelbaren Nachbarschaft, in Ungarn, Polen und der Türkei beobachten.

Venzuela? Ungarn? Polen? Türkei?

Exakt das, was er hier beschreibt, findet in Deutschland von Linken statt. Die 68er haben den Marsch durch die Institutionen angekündigt, der Begriff stammt angeblich von Dutschke. Und genau die sind das, die hier – Stichwort political correctness – jede Pluralität frontal angreifen. Sie reden ständig von Diversität, reduzieren die aber auf Geschlecht, Herkunft, Hautfarbe. Meinungspluralität dulden sie nicht, wer auch nur ein Jota von der ideologischen Einheitsmeinung abweicht, wird sofort als „Nazi” angefeindet und abgeschossen.

Zersetzung demokratischer Institutionen:
Genau das beschreibe ich doch seit Jahren anhand des Feminismus, der Verfassungsrichterin Baer und der systematischen Zersetzung von Forschung, Lehre, Bundesverwaltung, Bundesverfassungsgericht im Zeichen eines marxistischen Weltbildes. Und dann kommt der Hausherr dieses Bundesverfassungsgerichts und zeigt nach Venezuela und auf die Türkei.

Sollte man nicht erst mal vor der eigenen Haustür kehren? Sollte nicht der sich das Werfen mit Steinen verkneifen, der im Glashaus sitzt?

Die „Ächtung oppositionellen Verhaltens”:
Wer hier in Deutschland etwa etwas gegen Frauenquote sagt, ist erledigt, wird gefeuert und vernichtet. Mir ist das ja auch selbst passiert: Sage was gegen eine Verfassungsrichterin (und hier meine ich nicht Baer), oder gegen die Kinderpornosperre von der Leyens, und man wird sofort erledigt. Sag was und das Bundesverfassungsgericht wirft Deine Verfassungsbeschwerde in den Müll. (Ist mir sogar zweimal passiert, ich habe den anderen Fall nur noch nicht publiziert.)
eine möglichst vollständige Inbesitznahme aller staatlichen Ämter, einschließlich der Justiz:
Machen hier das nicht genau das die Linken? Alles wird gegendert und mit stramm Linken besetzt? Sagt mir neulich mal ein Lokalpolitiker: Berliner Gerichte werden mit Richtern besetzt, bei denen es allein auf Gesinnung und nicht auf Befähigung ankommt.

Frauenquote, Gleichstellung, Richterinnenbund überall: Vorranging Frauenrechte, tatsächlich aber Unterwanderung durch parteigefällige Ideologen.

Und wie Baer Verfassungsrichterin wurde, habe ich auch beschrieben. Fällt dann wohl unter „Inbesitznahme” des Bundesverfassungsgerichts.

„nur so könne der wahre Wille des Volkes vollstreckt werden.”
Ja, da hat er einen echten Unterschied gefunden. Rechte sagen, dass nur so der wahre Wille des Volkes vollstreckt werden könnte.

Linke sagen, dass nur so ihr Wille gegen das Volk vollstreckt werden könne.

Übrigens sehr sinngemäß und fast wörtlich die Beschreibung, wie eine Mitarbeiterin Baers mal deren Richteramt beschrieb.

„als gegen das Volk gerichtete, feindliche Akte denunziert und bekämpft”:
Also beispielsweise als „sexistisch”, „patriarchalisch”, „frauenausgrenzend”, „rassistisch” und sowas?

So wie beispielsweise die Verfassungsrichterin Baer, die meint, dass jegliche Qualitäts- und Leistungsanforderungen frauenausgrenzend wären, und deshalb an Frauen erst gar keine gestellt werden dürften? Oder schriftliche Gesetze immer für Männer und heteronormativ gemacht seien und sich Richter deshalb erst gar nicht mit schriftlichem Recht herumschlagen, sondern nach Gutdünken urteilen sollten? Gleichheit durch Ungleichheit?

Der populistische Staat wird mit der Begründung autoritär, nur so könne der wahre Wille des Volkes vollstreckt werden.
Genau so wird der Zwangsfeminismus begründet, nur so wäre die Genderideologie zu vollstrecken.

Nicht von ungefähr stellt das Grundgesetz demgegenüber die Medien, gerade dann, wenn sie regierungskritisch berichten, und alle anderen Formen oppositionellen Verhaltens unter den besonderen Schutz der Grundrechte. Und nicht von ungefähr wacht das Bundesverfassungsgericht von Beginn an streng über ihre Einhaltung und hebt immer wieder hervor, dass namentlich die Meinungs-, Presse-, Rundfunk- und Informationsfreiheit sowie die Versammlungsfreiheit zu den unentbehrlichen Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens zählen.

Ach, gar?

Ist das der Grund, warum ich als regierungskritischer Blogger a) keinen Presseausweis und b) oft keine Auskunft mit Verweis auf fehlenden Presseausweis bekommen?

Ist das der Grund, warum die Verfassungsrichterin Baer zu meinen Auskunftsersuchen und Klagen alle Auskünfte verweigert?

Warum es zu deren angeblichem Studiengang Gender Studies und ihrer angeblichen Forschungstätigkeit – obwohl der Sache nach sogar öffentlich – gar keine Informationen gibt? Weil die Öffentlichkeit nicht erfahren soll, was die da treibt?

Ist das der Grund, warum das Bundesverfassungsgericht mir gegenüber jegliche Auskunft zur Ablehnung meiner Verfassungsbeschwerde(n) verweigert?

Ist das der Grund, warum ein Justizminister Maas (der sich für den Bewahrer der Verfassung hält) hier eine massive Zensur in den Social Media veranstaltet?

Ist das der Grund, warum die Verwaltungsgerichte entscheiden, dass mangels Bundespresserecht aus dem Grundgesetz nur ein Minimum an Presseauskunftsrechten herzuleiten ist?

Weil das Grundgesetz die Meinungs-, Presse-, Rundfunk- und Informationsfreiheit „zu den unentbehrlichen Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens zähle”?

Was für eine elende Heuchelei.

Im Zusammenspiel der grundrechtlichen Gewährleistungen mit dem Demokratieprinzip und dem im Rechtstaatsprinzip verorteten Grundsatz der Gewaltenteilung – „checks and balances“ – gewährleistet das Grundgesetz das Recht auf organisierte und effektive politische Opposition.

Ah, Gewaltenteilung. Das war doch das, wo Leute wie Baer gleichzeitig in Exekutive, Legislative und Judikative unterwegs sind, in eigener Sache entscheiden und sich als Verfassungsrichter die passenden Beschwerdeführer von Headhuntern heranholen lassen, um die gewünschten Entscheidungen treffen zu können? Richter jetzt auch ohne Kläger, um sie zum Gesetzgeber zu machen?

Umgang mit der Herausforderung des Populismus

Fügt man am Ende meiner Überlegungen alle Mosaiksteine zusammen, ergibt sich folgendes Bild: Obwohl Populisten gern und erfolgreich mit demokratischem Vokabular (Volkssouveränität, Volkswille, Repräsentation) hantieren, ist die dahinterstehende Ideologie bei Lichte betrachtet im Kern antidemokratisch. Ihrer Vorstellung, einen demokratischen Willen ohne demokratische Formen zum Ausdruck bringen zu können, liegt bestenfalls ein fataler Irrtum zugrunde; in der Regel handelt es sich um zynische Verschleierungsstrategien, die das wahre Gesicht des aufkommenden Totalitarismus verbergen.

Und das interessante ist, dass seine Beschreibungen so genau auf Feminismus, Genderismus, die Machenschaften rund um die Verfassungsrichterin Baer passen.

Oder wie der Berliner Staatsrechtslehrer Christoph Möllers treffend bemerkt hat: Moralismus und politische Empfindsamkeit ersetzen weder Argumente noch politische Konflikte.

Exakt wie im Feminismus/Genderismus. Und da blockiert man jegliche Argumente und politischen Auseinandersetzungen. Allein Moralismus und gezüchtete Überempfindlichkeit.

Die Neigung zu soziologischen Großdeutungen (Stichwort: „Globalisierungsverlierer“) mit ihren Übergängen in die kollektive Psychologie (Stichwort: „Wutbürger“, „diffuse Abstiegsängste“), ist in meinen Augen ebenfalls eher kontraproduktiv.

Und wie sieht’s mit „Frauenquotenverlierer”, „Verlustängste”, „Angst vor Verlust männlicher Privilegien”, „Angst vor starken Frauen” aus? Sind das auch soziologische Großdeutungen mit Übergängen in kollektive Psychologie, die kontraproduktiv sind?

Die kollektive Pathologisierung bestimmter Gesellschaftsschichten erscheint nicht nur empirisch äußerst fragwürdig, die Auslagerung des Problems „nach unten“ lenkt vielmehr Wasser auf die Mühlen der Populisten, die den antielitären Affekt gerade durch Hinweise auf eine herablassende Haltung des (urbanen) Akademikermilieus gegenüber der „normalen“ Bevölkerung gerne befeuern.

Kollektive Pathologisierung – muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Macht man nicht genau das mit allen Männern? Das männliche als „toxisch”, was man Kindern schon im Kindergarten austreiben muss? Die Ablehnung jeder Andermeinung als „sexistische Kackscheißen”, die Diffamierung jedes anderen Gedanken als „Ängste”?

Man sollte deshalb aber nicht in das Gegenteil verfallen und darauf hoffen, dass sich das Problem von selbst erledigt. Populistische Bewegungen können sehr wohl dauerhafte Organisationsstrukturen schaffen und sich an der Regierung halten. Dies haben nicht zuletzt die jüngeren Entwicklungen in Osteuropa gezeigt.

Und was ist mit Deutschland? All den verbeamteten und unkündbaren linken Funktionären und Genderpolitoffizieren? Der völlig zersetzten Hochschulen, denen man nicht nur grenzenlose Willkür und Korruption, sondern obendrein ein Kooptationsrecht zugesteht, das sie verfassungsrechtlich nicht haben? Verfassungsrichter, die den Wahlausschuss den Bundestags täuschen, und die trotzdem für volle 12 Jahre Richter bleiben und deren Entscheidungen niemand mehr revidieren kann?

Sind das keine „dauerhaften Organisationsstrukturen”, die den Staat unterwandern? Woher die Arroganz, da auf Osteuropa zu zeigen?

Zwei Handlungsmaximen erscheinen mir vor diesem Hintergrund als „Rezept“ gegen Populismus hilfreich:

Erstens: Soweit es zu eindeutigen rechtlichen Grenzüberschreitungen kommt – seien es Schmähungen und Volksverhetzungen durch einzelne Politiker, seien es Verstöße gegen demokratische und rechtsstaatliche Spielregeln –, müssen diese konsequent sanktioniert werden. Das ist zuvörderst Aufgabe der staatlichen Institutionen und der unabhängigen Gerichte.

Gilt das auch, wenn man Leute als „Sexist”, „Vergewaltiger”, „Nazi” und dergleichen diffamiert und Professoren in Hörsälen körperlich angreift?

Wenn Leute systematisch aus ihren Stellen herausdiffamiert werden, weil sie sich nicht dem Diktat linker Einheitsmeinungen unterwerfen?

Zweitens: An den Mühen der politischen Ebene im Rahmen demokratischer Verfahren führt kein Weg vorbei. Erforderlich ist eine beständige argumentative Auseinandersetzung mit einzelnen politischen Forderungen. Gerade auch in „heiklen“ Politikfeldern müssen demokratische Parteien Farbe bekennen und konkrete Handlungsoptionen aufzeigen, damit der Wähler Alternativen hat.

Und was genau wären diese Handlungsoptionen und Alternativen gegen den Genderismus?

Wenn ich so an die letzte Bundestagswahl denke: Was hätte man da ankreuzen können, um sich diesem Wahnsinn nicht anzuschließen?

Welche Partei würde sich klar als Alternative zu diesem Wahnsinn positionieren?

Oder um sich auf das einzulassen, worauf er hier abzielt: Wo genau hätte man das Kreuzchen machen können, wenn man mit unbeschränkter Einwanderung nicht so diskussionslos einverstanden ist?

Besonderes Augenmerk sollte darauf gelegt werden, herauszuarbeiten, dass und warum die konkrete populistische Forderung mitnichten den Interessen aller Bürger entspricht, sondern dass es sich – wie bei den meisten politischen Forderungen – um eine partikulare Präferenz handelt.

Und warum macht man das nicht beim Genderwahn und den Frauenquoten?

Warum sitzt dann eine Hohepriesterin genau dessen, was er hier anprangert, auf einem Richterposten? Und warum sind so auffällig viele Leute, auf die man in diesen Sauereien stößt, ehemalige juristische Mitarbeiter des Bundesverfassungsgerichts?

Sollte man nicht erst mal den Sumpf im Bundesverfassungsgericht trockenlegen, bevor man das Maul in Richtung Ungarn, Polen, Türkei aufreißt?

Gleichzeitig sollte immer wieder aufgezeigt werden, warum Populisten letztlich Hand an die Grundpfeiler der Demokratie legen.

Deshalb schreibe ich meinen Blog.

Und es darf ruhig von Zeit zu Zeit daran erinnert werden, dass die politischen Meinungen der einzelnen Bürgerinnen und Bürger nur in einem demokratischen Gemeinwesen wirklich Gewicht haben.

Und weil wir nicht mehr demokratisch sind, spielen die Meinungen der meisten Bürger überhaupt keine Rolle mehr.

Fazit

Ich halte den Mann für sehr blind, sehr dumm oder sehr verlogen.

Ungefähr die Hälfte der Aussagen halte ich für inhaltlichen Unsinn, die andere Hälfte für prinzipiell richtig. Er feuert das aber, auch wenn er das nicht explizit sagt und es förmlich gegen linken und rechten Populismus richtet und Venezuela erwähnt, ausschließlich in die rechte Ecke, wie man an einigen Textstellen merkt.

Zugutehalten könnte man ihm noch, dass er dabei auch die anderen Seiten für ihren Umgang damit kritisiert.

Was er aber völlig ausblendet und übergeht, ist, dass wir all das, was er als populistische Bedrohung an die Wand malt, in Form von Genderismus längst haben und die Brühe längst bis in das Bundesverfassungsgericht steht. Er schimpft darauf, dass man in anderen Ländern die Justiz unterwandert. Weiß er nicht, merkt er nicht, oder übergeht er es einfach, dass bei uns längst das Bundesverfassungsgericht unterwandert ist und zum dysfunktionalen Operetten- und Ideologiegericht wurde, weil es da, wo es geht, mit Politkaspern besetzt wird?

Ich meine damit nicht nur solche Entscheidungen wie die zum 3. Geschlecht oder die in meinem Fall. Ich meine damit auch Fälle wie die Entscheidung über die Vorratsdatenspeicherung, bei der ein fachlich meilenwert überfordertes Witzgericht eine erbärmliche Seifenoper abgezogen und die einschlägigen Ariensänger vorgeladen hat, aber in dem ganzen Laden von Clowns und Selbstdarsteller kein einziger war, der Ahnung von der Sache hatte. Und man deshalb eine einstweilige Verfügung rausgab, mit der man dachte, die Vorratsdatenspeicherung unterbunden zu haben, die aber wegen ordinärer juristischer Mängel auf kaum einen Fall anwendbar und deshalb wirkungslos war? Papier ging noch Jahre später damit auf Vortragstournee und rühmte sich der Entscheidung, weil ihm nie in den Sinn kam, mal jemanden zu fragen, der tatsächlich Ahnung von der Sache hatte. Das waren reine Operetten- und Showverhandlungen im politischen Zirkus, weil man das Bundesverfassungsgericht genau so besetzt: Zwischen Showbühne und Elferrat.

Sich aus dieser jämmerlichen Position heraus – und Voßkuhle hat da als Präsident völlig versagt – noch über andere Länder zu erheben, ist eine ziemliche Unverschämtheit. Er sitzt mitten in der Jauche und zeigt auf andere.

Und sich als Präsident des Bundesverfassungsgerichts und damit auch Nr. 5 der protokollarischen Rangordnung aus diesem Sumpf heraus mit solcher Heuchelei und Fingerzeigerei auf andere an die Öffentlichkeit zu wenden, das ist … unwürdig.