Ansichten eines Informatikers

Eine Verfassungsrichterin bei der Presse

Hadmut
30.7.2017 21:05

Ein verlogener Vortrag der Verfassungsrichterin Susanne Baer. [Nachtrag]

Ein Leser hatte mich auf dieses Youtube-Video eines Vortrages von Susanne Baer aufmerksam gemacht, den sie als Keynote beim Schwerpunkttag „Pressefreiheit und Frauenrechte“ im Rahmen der Jahrestagung des Journalistinnenbunds vom 01.07.2017 gehalten habe.

Einige Anmerkungen dazu:

  1. Das trägt den Titel „Über das Recht, anders zu denken“.

    Vergleicht das mal mit den Aussagen von EMMA über Gender Studies an der Humboldt-Universität, die ja von Susanne Baer gebaut wurden und gesteuert werden, wo sich sogar Feministinnen darüber beklagen, noch für das kleinste abweichende (und begründbare) Wort extrem angegriffen zu werden.

    Bei Rechten geht es Baer immer nur um ihre eigenen und ihresgleichen Rechte.

    Andere als sie haben keine Rechte.

  2. Hört Euch mal an, wie arschkriechend die dort begrüßt wird, und wie Punkte des Lebenslaufes, von denen wir hier längst wissen, dass sie wert- und vor allem leistungslos sind, als großartige Leistungen dargestellt werden. Von Journalistinnen!

    Da könnt Ihr Euch ausmalen, wie die sonstige Berichterstattung in Fernsehen und Presse ausfällt.

  3. Was mir bisher so auch nie aufgefallen war: In der Vorstellung wird erwähnt, dass sie für die von Soros finanzierte Universität tätig war.

    Ich habe ja schon öfters geschrieben, dass ich bei Baer eine gewisse Steuerung aus den USA vermute. Die Achse Baer-Soros passt enorm.

    Man wird fragen müssen, ob George Soros hier durch Geld direkten Einfluss auf das Bundesverfassungsgericht nimmt.

  4. Hört Euch mal an, was Baer da sagt.

    Ernstlich Juristisches bringt sie wie immer nicht zustande, ich habe bis heute keinen einzigen ernstlich juristischen Text von ihr gesehen. Aber eine politische Agenda hat und verfolgt sie.

    Auch die Journalistinnen verfolgen da eine massive politische Agenda.

    Meines Erachtens ist sowas sowohl mit dem Amt eines Verfassungsrichters, als auch mit dem Beruf eines Journalisten unvereinbar.

  5. Sie dreht sich wieder mal um Artikel 3 GG, aus dem sie glaubt, jegliche Frauenbevorzugung folgern zu können.

    Ich habe bis heute keine einzige substanzielle, eigentlich gar keine ernstliche Äußerung Baers zu anderen Grundrechtsartikeln als dem Dreier gehört.

    Alles andere kapiert sie nicht, interessiert sie nicht, existiert für sie nicht. Wozu auch, wenn man glaubt, dass der Drei alle anderen bricht und alles und jedes abschließend klärt und gestattet?

  6. Sie begründet die Benachteiligung von Frauen mit Statistiken.

    Abgesehen davon, dass praktisch fast jede feministische Statistik vor Fehler und Manipulationen nur so strotzt: Sie macht wieder den soziologischen Standard-Fehler, Korrelationen als Kausalitäten auszugeben und aus einer Korrelation abzuleiten, sich eine beliebige Kausalität aussuchen zu dürfen.

    Warum soll eigentlich aus einem geringeren Frauenanteil in einer Redaktion folgen, dass Frauen unterdrückt werden? Könnte genauso heißen, dass Frauen zu faul sind und sich nicht beteiligen.

  7. Ab 12:46 gibt’s eine Total-Ansicht von hinten. Guckt mal, wieviele da gar nicht erst zuhören und auf ihren Handys und Tablets rumdaddeln.
  8. Ab 15:20 beklagt Baer, dass in den Medien die Quotengleichheit nach Artikel 3 nicht erfüllt werde. (Seit wann wären die Medien als Unabhängige und Private Grundrechtsverpflichtete? Grundrechte verpflichten zunächst mal nur die drei Staatsgewalten, zu denen nur der öffentlich-rechtliche Rundfunk gehört. Muss man das einer Verfassungsrichterin erklären?) 90% der Sport-Berichterstattung werde von Männern erstellt, und 90% der Sport-Berichterstattung handele über Männer.

    Was sie nicht sagt: Dass wahrscheinlich deutlich mehr als 90% der Zuschauer Männer sind. Es ist ja der übliche Frauenwitz und das sattsam bekannte Männerklischee, dass der Mann Sport guckt (Fussball, Boxen, Formel 1, 100-Meter-Lauf,…) und die Frau davon genervt ist. Geht man in eine Männerkneipe, hängt im Ausland, und inzwischen auch in Deutschland, jedenfalls in türkischen oder arabischen Kneipen, der Fernseher mit dem Sportprogramm. Hätte es sowas jemals in einer Frauenkneipe oder einem Nagelstudio, Schönheitssalon, Friseursalon gegeben?

    Frauen sind wieder mal enorm darin, ihr eigenes Desinteresse Männern anzulasten und über Quoten trotz Desinteresses enorme Belohnungen oder enorm niedrige Anforderungen durchzusetzen.

    Wir hätten viel mehr Sportmoderatorinnen, wenn sich mehr Frauen vor den Fernseher setzen würden um sich Sportgymnastik, Synchronschwimmen, Damentennis oder Frauenfussball anzuschauen. Tun sie aber nicht. Ich kenne persönlich keine einzige Frau, die sowas sehen will.

    Trotzdem wird das dann wieder öffentlich bejammert und mit Hinweis auf Art. 3 GG zum Gegenstand von Presse und Verfassungsgerichtsresprechung gemacht.

    Hier kann man live sehen, wie Rechtsprechungs- und Pressemüll entsteht.

  9. Schon mal aufgefallen, dass sie bei den Quoten in Presse und Fernsehen immer nur die Jobs in den Führungsetagen und vor der Kamera betrachten?

    Ich habe noch nie gehört, dass sich irgendwo jemand darüber beschwert hätte, dass man in den Studios hinter den Kameras nur Männer sieht. Alles was anstrengend, gering bezahlt, ohne Ansehen und Selbstdarstellung oder technisch schwierig ist, dürfen ruhig die Männer machen.

  10. Ab 15:45 das gleiche: 80% der Technikberichterstattung sind von Männer, 80% über Männer.

    Wieder wird es als Schuld der Männer hingestellt, dass Frauen da fast nichts machen, fast nichts leisten, fast kein Interesse zeigen. Wieder das übliche Schema: Frauen sind nie für sich selbst verantwortlich, immer müssen Männer die Verantwortung übernehmen, und Frauen beklagen sich bei ihrem abstrahierten Universalvormund.

    Sie sagt, sie fände das langweilig.

    Susanne Baer, die sich selbst in ein völlig geist- und anspruchsloses, logik- und technikfreies Feld, das Gender-Geblubber geflüchtet hat, beklagt, dass in der Technik zu wenig Frauen sind.

    Merkt Ihr diese Anspruchshaltung? Selbst nichts leisten, immer von anderen erwarten.

    Sie sagt, sie findet das „noch langweiliger“.

    Heißt das bei logischem Denken nicht, dass es die Frauen sind, die langweilen, weil es von ihnen und über sie nichts zu berichten gibt?

  11. Sie beklagt, dass unwichtige Politiker im Fernsehen immer noch präsenter seien, als wichtige Politikerinnen.

    Sagt sie im Zeitalter von Merkel und der Dauerpräsenz von SPD-, Grünen- und Linken-Politikerinnen im Fernsehen.

    Stimmt das überhaupt, was sie behauptet? Denkt sie für 10 Pfennig mal drüber nach? Oder blubbert sie alles weiter, was ihr und dem Publikum gefällt?

  12. Kurz drauf polemisiert sie das Männern an, wenn wieder mal „keine qualifizierte Frau um die Ecke kam“.

    Noch nie in der Geschichte des Feminismus wären Frauen selbst dran schuld gewesen, wenn es keine qualifizierte gab.

    Erinnert mich an die Sache neulich bei Maria Furtwängler. Sie beschweren sich groß, dass als Terrorismusexperten immer Männer auftreten. Und geben klein zu, dass es da gar keine Frau gäbe. Machen aber Männern Vorwürfe, dass sie die Frau, die es nicht gibt, nicht im Fernsehen bringen.

  13. Sie sagt, dass ihr Ungarn, Polen, Brexit Sorge bereiten.

    Ihr ganzes Weltbild beruht auf der rechts-links-Achse, und alles das bereitet ihr Sorge, was nicht am linken Einheitsbrei teilnehmen will.

    Eine Verfassungsrichterin, deren einziger geistiger Maßstab ist, ob etwas linksextrem-konform ist oder nicht.

  14. Ab 18:00: Sie sagt, dass es eine der Kernrhetoriken beim Brexit war, dass man nicht von demokratisch nicht legitimierten Judges regiert werden wolle, deren Entscheidungen eine Zumutung seien.

    Eine Verfassungsrichterin, die es als lächerlich hinstellt, wenn man demokratisch legitimierte Staatsgewalt fordert (… alle Staatsgewalt geht vom Volke aus… steht halt erst in Artikel 20 und bei ihr enden die Grundrechte nach Artikel 3.) Ihr habt Euch gefälligst von Quotenfrauen regieren zu lassen!

  15. Sie fragt, wo die Zumutung darin liege, wenn man Staaten verpflichte, Menschen in Haft das Wahlrecht zu geben.

    An der Stelle hätte mich mal interessiert, wie eigentlich die Staaten, die sie da an den Pranger stellt, das begründen. Ich würde ja gerne beide Seiten hören. Und nicht nur die – begründungslose – Polemik einer Genderistin. Ich würde mir meine Meinung gerne selbst bilden und nicht blind übernehmen müssen, was auf Emotionalschiene rübergegeben wird.

    Nur ein Beispiel, das auf den ersten Blick nicht offensichtlich ist:

    In Südafrika hat man mir erzählt, dass viele Leute aus den Townships (erbärmlicher Zustand, keinerlei Sozialleistungen, kein Strom, kein Wasser) allein deshalb schwere Straftaten bis hin zum Mord begehen, um ins Gefängnis zu kommen, weil man da eine feste, beheizte Unterkunft, Bett, drei Mahlzeiten, fließend Wasser, Versorgung, Ärzte, Ausbildungen und so weiter alles bekommt. Dadurch steigt die Kriminalität unnötig stark an. Aber die linken Parteien kaufen sich auf diese Weise Wähler. Und die, die nicht freiwillig drin sind, kauft man sich, indem man Amnestien verspricht.

    Und ich persönlich wäre beispielsweise auch nicht begeistert davon, wenn Leute, die hier Autos anzünden oder in Hamburg Straßen verwüsten, sich im Knast dann noch weiter radikalisieren und damit dann wählen.

    Ganz so trivial, wie Baer sich das in ihrem beschränkten Weltbild vorstellt, ist es halt auch nicht. Ich hätte gerne mal die Gegenmeinung gehört.

    Aber da stehe ich als Informatiker wohl alleine. Vor Journalistinnen kann man das auch so bringen.

  16. Sie redet ständig von den „Menschenrechts-Basics nach 45“.

    Dazu gehören auch Berufs- und Wissenschaftsfreiheit. Hat sie mir verweigert.

    Mal im Detail (Erklärung der Menschenrechte):

    Artikel 7:
    Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

    Faktisch bekommen aber alle außer weißen Männern Schutz. Und Baer selbst tritt unter dem Schlagwort „Gleichheit durch Ungleichheit“ dafür ein, allen außer Männern mehr und bessere Rechte zu geben, niedrigere Anforderungen zu stellen.

    Artikel 8:
    Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.

    Ich habe dargelegt und bewiesen, dass das Verwaltungsgericht Karlsruhe mir damals (der Vorsitzende war zuvor Mitarbeiter am BVerfG) das ganze Verfahren und das rechtliche Gehör sabotiert und sogar Protokolle gefälscht hat.

    Baer hat die Beschwerde abgelehnt.

    Artikel 21 Abs. 2:
    Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.

    Hat man mir verweigert, Baer, die Beschwerde dagegen abgelehnt.

    Artikel 23 Abs. 1:
    Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.

    Hat sie mir verweigert.

    Artikel 27 Abs. 1:
    Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.

    Aus der Wissenschaft hat man mich herausgedrückt, Baer hat die Beschwerde abgelehnt.

    Und diese Frau besitzt die bodenlose Dreistigkeit und Unverschämtheit, sich da als Verfassungsrichterin hinzustellen und Staaten wie die Russen oder die Briten an den Pranger zu stellen, weil sie „Menschenrechts-Basics“, die man nach 1945 geschaffen habe, nicht beachteten.

    Es wird Zeit, das mal den Briten und den Russen zu stecken. Und den Polen und den Türken, denen man politisch manipulierte Richterbesetzungen vorhält.

    Diese verlogene Heuchelei ist so widerlich. Und es ist ja nicht das erste Mal, sie hat ja in den USA schon behauptet, sie würde zu jedem Fall, der ihr auf den Tisch kommt, eine inhaltliche Entscheidung treffen und helfen.

    Die Realität und ihre Behauptungen in Vorträgen driften so weit auseinander, dass man eigentlich schon die Frage nach psychischer Gesundheit stellen muss.

  17. ab 22:50 lässt sie dann die Katze wieder aus dem Sack: „Was gehört bei Gleichberechtigung zu den Basics und was ist verhandelbar?“

    So wie sie beim Grundgesetz alles unter Artikel 3 stellt und alles nach 3 nicht mehr beachtet, sieht sie auch diese „Menschenrechts-Basics“ nur im Kontext von Gleichberechtigung. Bedeutet effektiv: Nur für Frauen. Männer haben keine Rechte. Recht ist nur, was Frauen gegenüber Männern nützt.

  18. Ab 23:19 verweist sie auf ihren Eid als Verfassungsrichterin. Der wird mündlich geleistet. Bei ihr wäre er das Papier nicht wert.
  19. Ab 24:50 beklagt sie, dass sich in Deutschland nichts geändert habe, wir seien nach wie vor patriarchalisch, der männliche Hauptverdiener sei nach wie vor der Regelfall.

    Muss man sich mal klarmachen: Der Mann geht schuften, die Frau bleibt bequem zuhause, und sie beschweren sich noch darüber.

    Sie beschweren sich und geben Männern die Schuld daran, dass Frauen weniger arbeiten und sich ein schönes Leben machen. (In den Gender Studies und auch bei Baer wurde gern behauptet, dass Männer gerne in Labors arbeiten und Frauen die Work-Life-Balance bevorzugten, Gleichstellung also bedeute, an Frauen keine Anforderungen zu stellen, weil sie das ja ihrer Freizeit berauben könnte.)

  20. Baer beschwert sich über die Teilzeit- und Elternfalle für Frauen. Sagt ne Lesbe ohne Kinder.
  21. Und so ab 25:30 fragt sie dann, ob man die Entscheidungen darüber überhaupt gewählten Politikern überlassen kann, oder ob es da um die Basics ginge (wir also von demokratisch nicht legitimierten Judges regiert werden, was ja nach ihrer Darstellung ein Gerund für den Brexit war).

    Sie begründet das damit, dass wir mal „irgendwann gesagt haben“, was geht und was nicht.

    Nur: Wir haben in der Weltgeschichte häufig irgendwas gesagt. Im Dritten Reich haben sie auch mal gesagt, was geht und was nicht.

    Man muss sich mal die Frage stellen, ob dieser Ansatz, mit dem sie hier kommt, nicht auf das völlige Aushebeln der Demokratie hinausläuft. Denn ihre Wahl als Verfassungsrichterin war ja auch schon eine Aushebelung.

  22. Ab 26:09 wettert sie dagegen, dass deutsche Gerichte und die deutsche Juristenausbildung Frauenförderung für verfassungswidrig zu halten.

    Sie begründet das mit den Menschenrechten und – wie alles und immer – mit Artikel 3 GG.

    Das ist aber falsch.

    Artikel 7 der Menschenrechte verbietet Frauenförderung und sagt, dass alle Menschen gleich sind und beim Schutz keine Unterschiede gemacht werden dürfen. Schon der Begriff Frauenförderung ist damit unvereinbar.

    Und wie schon öfters erläutert, sagt auch die Begründung zur Änderung des Artikel 3 GG, dass das, was Baer will, gerade ausgeschlossen bzw. nicht gemeint und gewollt ist.

    Schon vor ihrer Wahl hat Baer für die Bundesregierung ein „Gutachten“ gefertigt, indem sie dazu täuscht und zu dieser Täuschung auch ständig zwischen „Gleichberechtigung“ und „Gleichstellung“ hin- und herwechselt.

    Die Verfassungsrichterin Baer stellt Grund- und Menschenrechte zum Zweck ihrer politischen Agenda wiederholt und notorisch falsch dar.

    Bei 26:40 sagt sie, es irritiere sie, dass Gerichte und Rechtslehrer das so ganz anders sehen als sie. Denkprozesse löst das bei ihr nicht aus. Dass sie nach meiner Einschätzung rein soziologisch und nicht juristisch tickt, und sie das Juristische und Verfassungsrechtliche (wie beispielsweise Prüfungsrecht, wie sich in der Auskunftsklage gegen die Humboldt-Universität zu ihrem Studiengang und ihren Leistungen gezeigt hat) eigentlich gar nicht versteht, ist ein Witz. Schuld sind selbstverständlich immer die anderen. Sie kann nicht falsch liegen. Nicht mal dann, wenn sie dazu Gesetze falsch wiedergibt.

    Sollte man nicht viel mehr fragen, ob die seltsame europäische Rechtsprechung nicht auf ähnlichen Einflüssen beruht wie dem, der sowas wie sie zur Verfassungsrichterin gemacht hat? Und ob die Briten zu Recht sagen, dass sie da raus wollen?

  23. Ab 26:50 wettert sie, dass es manchen zu weit ginge, wenn man sexuelle Belästigung verböte.

    Sie sagt aber nicht, was sie darunter versteht. Liest man aber mal ihre Texte (oder ihre Diss), und verfolgt ihre Prägung auf amerikanisches Provinzrecht, dann wird klar, dass sie unter „sexueller Belästigung“ alles versteht, was Frau nicht gefällt, auch Falschbeschuldigungen. Der Beschuldigte solle sich eigentlich auch gar nicht mehr so verteidigen können (kennt man ja aus den USA), dem selbsternannten „Opfer“ sei alles zu glauben.

    Und auch die schlichte Forderung, in der Forschung an Männer und Frauen gleiche Qualitätsanforderungen zu stellen, sei ja schon geschlechtsbezogene Benachteiligung.

    Aber wehe, das gehe einem „zu weit“. Der zieht ihren Verfassungszorn auf sich.

  24. bei 27:05 redet sie von Gewaltmonopol des Staates. Irgendwo hieß es, die Randale in Hamburg seien auch im linken Bereich der Humboldt-Uni vorbereitet worden. Und gerade vorhin hatte ich ja gebloggt, dass man aus deren Gender-Studies Andersdrenkenden mit Waffengewalt droht.
  25. Und dann noch ein Hammer zum Schluss: Ab 32:40 mahnt sie bei den Journalisten an, nur positiv über das Bundesverfassungsgericht zu schreiben:

    „Ähnlich: Die Luxemburger Richter schlagen zu. Oder: Karlsruhe hat mal wieder … (tadelnder Gesichtsausdruck) … Wenn Sie das das nächste Mal schreiben wollen, denken Sie doch einmal kurz darüber nach, was das macht für die Wahrnehmung von Rechtsstaatlichkeit und funktionierender Gewaltenverteilung, in der Gerichte bestimmte Aufgaben haben und vieles tun, aber zuschlagen…? Honestly [genuschelt, habe ich nicht zuverlässig verstanden], mögen wir auch gar nicht.“

    Was für eine Frechheit.

    Die macht als Person, als Wissenschaftsschwindlerin (siehe die Auskunftsklagen, die ich geführt habe), als dem Bundestag vorgegaukelte Pseudorechtsprofessorin das Bundesverfassungsgericht zum Witz. Ein Richter, der vorher Mitarbeiter des Verfassungsgerichts war, sabotiert ein Verwaltungsverfahren und fälscht Akten, das Bundesverfassungsgericht lehnt die Verfassungsbeschwerde kommentarlos ab, die zieht da ihren Genderschwachsinn durch, kriegt keine ordnetlichen juristischen Texte zusammen – und die Journalisten sollen hübsch artig über sie schreiben, damit ihr Ansehen hochgehalten wird.

    Spinnen die jetzt völlig?

    Also ich zumindest habe jetzt nicht vor, meine Wortwahl und Ausdrucksweise nach dem vom Bundesverfassungsgericht gewünschten Ansehen auszurichten. Ich halte das nämlich auch mit der Gewaltenteilung und so weiter nicht für vereinbar, wenn sich ein Verfassungsorgan wünschen dürfte, wie man über es zu schreiben hat.

    Aber da stehe ich als Blogger wohl allein, Journalisten sehen das wohl anders. Journalistinnen zumindest. Aber wenn man sich schon von den Leuten, über die man kritisch berichten und die man überwachen soll, die Keynote halten lässt…

  26. Und weiter (33:49):

    „Das sehen wir unter anderem in den Staaten, wo die Entwicklung besonders besorgniserregend ist. Aber nochmal: Das ist nicht ganz woanders. Das ist auch Teil unseres großen gemeinsamen Ganzen. Nämlich einem Land wie Ungarn, nämlich einem Land wie Polen, nämlich – natürlich – einem Land wie der Türkei.

    Was sind die beiden ersten Institutionen, um die es geht? Um das große Versprechen nach ’45 nicht mehr wahr werden zu lassen?

    Medien. Und Gericht.

    Wenn man den Rechtsschutz aushöhlt, gibt es natürlich auch keine Pressefreiheit mehr. Und auch keine gesicherte Gleichberechtigung.

    Und je nach Temperament kann man das irgendwie … ernüchternd oder erschütternd oder unerträglich oder ärgerlich finden. Meines Erachtens ist es wichtig das zu benennen als Fundamentalangriff auf all das, worauf wir uns eben nach 1945 – und dann immer wieder nach 1990 – geeinigt haben. Die Freiheit der Medien im großen Europa – zu dem eben dann auch die Türkei gehört, aber auch im kleinen, in dem Sinne der kleineren EU, zu dem die anderen Staaten gehören – ist in Gefahr, ist unter Druck, und sie kommt mittelbar unter Druck, wenn der Rechtsstaat nicht mehr funktioniert. Denn ohne den begleitenden Rechtsschutz gibt es, und das ist die einzige Referenz auf den ursprünglichen Titel, das Recht anders zu denken, anders zu berichten, anders zu informieren nicht. Insofern ein sehr enger Zusammenhang zwischen Pressefreiheit, dem demokratischen Verfassungsstaat und dem, was beide für die Gleichberechtigung tun können.“

    Ist das derb und verlogen.

    Freiheit der Medien – wird bei uns gerade, besonders von der SPD, mit der sie ja eng verbandelt ist, massiv untergraben und ausgehöhlt. Rechtsstaat und Rechtsschutz – unterhöhlt sie selbst. Allein fixiert auf ihren Gleichberechtigungswahn, und wie die Aussage zeigt, sieht sie ja alles auch nur unter dem Aspekt, ob es ihrer Vorstellung von Gleichberechtigung dient.

    Jemand wie ich – Mann, weiß – bekommt da kein Recht, weil er in ihren Augen sowas auch nicht hat. Es fällt nicht unter Gleichberechtigung.

    Und mit dieser verlogenen Nummer begründet sie Angriffe gegen Ungarn, Polen, Türkei. Müssten wir nicht erst mal vor der eigenen Haustür, in Berlin und Karlsruhe aufräumen, bevor wir uns erlauben, auf andere mit dem Finger zu zeigen?

    (35:17) „Das heißt, dass aus meiner Perspektive es doch deutlich ansteht, dem entgegenzutreten, was wir an unreflektierter Rhetorik im Feld haben, was wir in den Fragestellungen dieser Grundlagen vor uns sehen, und da wo der Rechtsstaat erodiert, zu erkennen, dass damit auch die Medienfreiheit und die Gleichberechtigung erodieren. Das ist ein Plädoyer pro domo, ja, ich bin Juristin und Richterin, aber es ist auch der Versuch eine Aufmerksamkeit für dieses langweilige, sperrige, formalistisch klingende, irgendwie auch autoritär strukturierte, Teilelement dessen zu schärfen, was den demokratischen Verfassungsstaat und die europäische Union ausmacht. Nämlich funktionierende Rechtsstaatlichkeit als Sicherung dessen, was Gleichberechtigung, Pressefreiheit und die anderen Dinge sind, die uns wirklich etwas wert sind. Ich muss das im Gericht, Sie müssen das in Ihren Redaktionen, oder wo immer Sie gerade tätig sind, jede eben an ihrem Ort.“

    Das muss man sich mal klarmachen, was da abläuft:

    Eine Verfassungsrichterin und ein Journalistinnenverband machen untereinander aus, dass es bei Grund- und Menschenrechten eigentlich nur noch um zweierlei geht, Gleichberechtigung und Pressefreiheit. Alles andere interessiert die nicht.

    Und damit man das schön durchsetzen kann, soll die Presse bitteschön nett über das Bundesverfassungsgericht schreiben, damit die da ihre Gender-Nummer ruhig durchziehen kann, dafür bekommt die Presse ihre Pressefreiheit (zu schreiben, was sie ideologisch schreiben sollen, nur ja nicht das Gericht kritisieren).

Meine Güte, ist das alles verlogen, verkommen, verfault.

Die heuchelt da – zum wiederholten Mal – irgendwelche hohen Verfassungsrichterpflichten, aber die Realität der Verfassungsrechtsprechung (und der anderen Gerichte) sieht völlig anders aus. Für andere als Frauen und andere Themen als „Gleichberechtigung“ gibt es kein Recht, keine Grund- und Menschenrechte, keinen Rechtsstaat mehr.

Ich habe das ausführlich beschrieben, was mir da an Korruption, Betrug, Falschgutachten, Lüge, Rechtsbeugung, Rechtsverweigerung jahrelang passiert ist. Und Baer hat Grund- und Menschenrechtsschutz, jeglichen Rechtsweg, jegliche Rechtsstaatlichkeit komplett verweigert.

Macht Euch das klar: Dieses Bundesverfassungsgericht ist nicht nur rechtsbeugend, rechtsbrechend, rechtsverweigernd. Es ist auch verlogen. Die reist in der Welt herum
und hält Vorträge, die so verlogen und geheuchelt sind, dass die Farbe von den Wänden blättern würde, wenn sie noch Scham und Anstand hätte.

Macht Euch klar, was wir für ein Bundesverfassungsgericht und was wir für einen Journalismus haben.

Apropos Pressefreiheit und Heuchelei: Bei meinen Auskunftsklagen gegen Humboldt-Universität, Bundestag und Justizministerium zu ihrem Gender-Studies-Studiengang und ihrer Wahl zur Verfassungsrichterin hat sie einer Auskunft nicht zugestimmt. So sieht ihre Auffassung von „Pressefreiheit“ in der Realität aus. Das Gegenteil dessen, was sie da vortutet.

Und unsere Journalisten heucheln dann Empörung darüber, dass in Polen, Ungarn, der Türkei die obersten Gerichte nach politischen Vorgaben besetzt werden.

Ich denke, ich werde das demnächst auch international so aufarbeiten, dass das auch in Ungarn, Polen, der Türkei, bei den Briten und den Russen ankommt, was für eine widerliche Heuchelei hier stattfindet. Man sagt ja auch immer so schön, dass der Prophet im eigenen Land nichts zählt.

Randbemerkung: Ich hatte mal eine Nachbarin, die so aussah, wie Baer da bei diesem Vortrag. Und zwar samstags, wenn sie morgens, bevor sie im Bad war, in Pyjama und Morgenmantel zum Briefkasten ging, die Post zu holen. Kein Wunder, dass sie denen im Gericht Kittel geben.

Nachtrag: Ein Leser merkte hierzu an, dass die Menschenrechtserklärung nicht verbindlich, sondern eben nur eine unverbindliche Erklärung sei, und bindend nur die Europäische Menschenrechtskonvention sei. (Und in der steht weniger drin als in der Menschenrechtserklärung.

Es stimmt zwar, dass die nicht bindend sind. Aber das will ich sehen, dass das Bundesverfassungsgericht sagt, dass wir uns an die Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen nicht zu halten brauchen, weil die für uns nicht gelten und nicht verbindlich sind. Während gleichzeitig die Richter von „Menschenrechts-Basics“ herumtröten. Sollen sie sich doch mal dazu äußern, ob die hier eingehalten werden oder nicht. 😀