Ansichten eines Informatikers

Die Finanzen der Amadeu-Antonio-Stiftung

Hadmut
26.7.2016 0:26

Interessante Analyse.

Einige Leute haben mich heute auf diesen Artikel hingewiesen: Der große Coup der Anetta Kahane?

Darin werden diverse Ungereimtheiten in den Finanzen betrachtet.

Liebe Netz-Jäger von der Amadeu-Antonio-Stiftung! […]

Jedenfalls könntet ihr ja mal eure Chefin fragen, warum in der Bilanz der Stiftung seit mindestens 2008 ein Betrag von 432.000 Euro als sonstige Ausleihung erfaßt ist. Das scheint ja wohl ein ziemlich langfristiges Darlehen oder dergleichen zu sein. Und wollt nicht auch ihr wissen, wer aus welchem Grund dieses Geld erhalten hat und es seit 2008 nicht zurückzahlt? Denn ihr wißt ja sicherlich – ansonsten lernt ihr gerade was fürs Leben -, daß die Vergabe von Darlehen eigentlich nicht zu den Aufgaben einer gemeinnützigen steuerbefreiten Stiftung gehört und sogar gemeinnützigkeitsschädlich sein kann (sog. Verbot der Drittnützigkeit). […]

Da könnt ihr dann ruhig auch weiter fragen, warum seit 2008 augenscheinlich keine Tilgungen erfolgt sind und ob die ausgeliehenen Gelder vielleicht sogar uneinbringlich sind; dann nämlich wären immerhin 432.000 Euro an Spenden/Steuergeldern/Stiftungskapital für nichts und wieder nichts einfach weg. Ihr seht schon, Steuerrecht ist kompliziert. Aber eure Chefin wird euch bestimmt gerne alles genau erklären. […]

Und wenn ihr schon dabei seid, könntet ihr eure Chefin gleich auch noch fragen, wofür die sogenannten zweckgebundenen Rücklagen überhaupt gebildet worden sind; denn sie steigen und steigen von Jahr zu Jahr (von 201.000 Euro in 2008 auf 404.000 Euro in 2014), und es ist nicht erkennbar, daß sie für bestimmte Projekte benötigt würden. Und weitere 877.000 Euro an Rücklagen und Mittelvorträgen gibt es per 31.12.2014 schließlich auch noch. Vielleicht bereitet eure Chefin den ganz großen Coup vor, fragt sie doch mal nach dem erforderlichen Beschluß der Stiftung über die beabsichtigte Verwendung der zweckgebundenen Rücklagen. Sie wird ihn bestimmt gerne herausgeben, Ihr wißt schon, das nennt sich Transparenz. […]

Was ihr eure Chefin übrigens auch mal fragen könntet, falls ihr zumindest rudimentäre Mathe-Kenntnisse habt: Auf eurer Internetseite heißt es, daß von 1 Euro Spende 95 Cent in die Projektförderung oder in den vorgesehenen Spendenzweck fließen und 5 Cent für die Verwaltung draufgehen. 100 Prozent wird also für Projekte und Verwaltung verbraucht. Wie kann dann eure Stiftung fast 1,3 Millionen an Rücklagen und Mittelvorträgen per 31.12.2014 aufgebaut haben? Ich bin sich, daß eure Chefin euch das bestimmt sauber vorrechnen kann. Das Spendensiegel des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen hat eure Stiftung „aus Kostengründen“, wie es auf eurer Seite heißt, nicht beantragt – eine gute Entscheidung, wie ich finde, dafür ist bei nur 1,3 Millionen wahrlich nicht genug Geld da. […]

Das wirft Fragen auf.

Auch den nach der Freistellung.

Denn „gemeinnützig” ist ein Verein oder eine Stiftung nicht dadurch, dass das, was er/sie macht, irgendwie „gemeinnützig” erscheint, sondern dadurch, dass jeder in den Verein eintreten und mitmachen kann.

Ich google und zitiere mal auf die Schnelle:

Eine Stiftung kann sowohl privatnützige als auch gemeinnützige Zwecke verfolgen. Gemeinnützig ist der Zweck einer Stiftung dann, wenn er darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.

Sollen nach dem Stiftungszweck nur abgeschlossene Personenkreise – wie beispielsweise die Mitglieder einer Familie oder die Angehörigen eines bestimmten Unternehmens – gefördert werden, liegt keine Förderung der Allgemeinheit und damit keine Gemeinnützigkeit vor.

Eine interessante Frage, wie das zu beurteilen ist, wenn nur Frauen oder nur Ausländer gefördert werden. Das ist eigentlich nicht gemeinnützig.

Siehe dazu § 52 Abgabenordnung zu Gemeinnützige Zwecke:

10. die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste;

Ah ja. Man schreibt was von Rassismus und Flüchtlingen in die Satzung, und schon zahlt man keine Steuern mehr.

Mal gespannt, was da noch rauskommt, was die in Wirklichkeit so treiben und wo diese seltsamen Ausleihungen und Rücklagen so hinwandern.