Ansichten eines Informatikers

Frischfleisch: Die Frau, die man krampfhaft gesucht hat

Hadmut
7.7.2016 20:30

Neues am Bundesverfassungsgericht.

Die FAZ berichtet, Christine Langenfeld soll am Freitag zur Bundesverfassungsrichterin gewählt wird.

Find ich immer so geil, wenn bei Wahlen vorher schon feststeht, was dabei herauskommt.

Doch die in den Ländern erstarkten Grünen wollen mitreden. Auch das ist nichts Neues: Wie früher die FDP als Juniorpartner der Union, durften auch die Grünen schon Verfassungsrichter „stellen“: die Staatsrechtslehrer Brun-Otto Bryde und Susanne Baer.
Christine Langenfeld soll neue Verfassungsrichterin werden

Doch die Grünen wollen auf Dauer natürlich mehr. Sie halten die bisherige Tektonik für überholt; sehen sich nicht mehr nur als „Zünglein an der Waage, sondern als Waage“, wie es in der Stuttgarter Landesregierung heißt. Sie werden das auch bei der nächsten, im Herbst frei werdenden „SPD-Stelle“ im Ersten Senat deutlich machen. Auch deshalb suchte die Union jetzt „krampfhaft“ nach einer Frau, wie einer der traditionell sehr wenigen Beteiligten sagt. Gefunden wurde die Göttinger Hochschullehrerin Christine Langenfeld, die in der Union bestens vernetzt ist sowie als Vorsitzende des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration zuletzt eher politisch unterwegs war. Sie hat sich schon früh in ihrer akademischen Laufbahn mit Integration, Europa und Gleichberechtigung befasst und war deshalb für die Grünen wählbar.

Na wunderbar. Wieder mal so ne Hochschulquotentante, die laut ihrem Lebenslauf noch nie in der Realität gearbeitet hat. So Leute, die noch nie woanders waren als da, wo man im Hörsaal widerspruchslos erzählen kann, was man gerade will, egal ob’s stimmt. Und dann noch aus dem Gleichberechtigungsmilieu. Dafür dann aber ununterbrochem im Hochschulsumpf politisiert. Irgendwie versinkt das Bundesverfassungsgericht immer tiefer in Kompetenzlosigkeit. Schon blöd, wenn man nicht mehr aus einem Kompetenzpool schöpfen kann, sondern von vornherein „krampfhaft nach Frau” sucht.

Ist das nicht lachhaft? Bei Toiletten schafft man die Herren- und Damenkabinen ab, bei Verfassungsrichterposten erzwingt man sie.

Aber wozu brauchen die auch noch Kompetenz? Grundrechte zählen für die ja eh nicht mehr viel, die sind ja eh zum Gesinnungskomitee verkommen. Grundrechte als Individualrechte kommen da nicht mehr vor, das sind nur noch solche Kollektivgerechtigkeiten, um die die sich kümmern. Viel mehr als ein Operettentheater sind die ja auch nicht mehr.

Wer wissen will, wie die so drauf ist, kann das hier mal lesen. Typisches Elfenbeinturmgeschwätz.

Die Religionsfreiheit beinhaltet nicht nur das Recht, einen religiösen Glauben zu haben und zu bekennen, sondern auch sein gesamtes Leben an religiösen Geboten auszurichten. Die Religionsfreiheit steht allen Bekenntnissen zu, das heißt auch dem Islam.

Interessant ist, dass sie dabei nie sagt, was eigentlich eine Religion ist. Denn zuerst mal müsste man klären, ob bzw. inwieweit der Islam Religion ist. Macht sie aber nicht. Was schon zeigt, dass sie zu den Verbalschwätzern gehört, immer mit hübschen unbestimmten Vokabeln werfen, dann wird’s schon stimmen.

Mit einer vorgeblichen Islamisierung hat auch dies nichts zu tun, sondern mit der Freiheitlichkeit der Verfassung. Das Grundgesetz kennt keinen Kulturvorbehalt, der die Anhänger von Religionen, die nicht seit jeher hier ansässig sind, vom Gebrauch der Grundrechte ausschließt. Die Wahrnehmung der Grundrechte wird nicht davon abhängig gemacht, dass sie bestimmten Leitbildern der Mehrheit folgt.

Und wie kommt es dann, dass die Grundrechtsausübung immer stärker dem Leitbild des Genderismus zu folgen hat?

Und das Grundgesetz kenne keinen Kulturvorbehalt?

Sind Pressefreiheit, Wissenschaftsfreiheit, körperliche Unversehrtheit, sogar Gleichberechtigung der Frau etwa keine Kulturvorbehalte?

Dies heißt aber nicht, dass die Religionsfreiheit zu einer Art Obergrundrecht mutiert, das per se anderen Verfassungsgütern vorgeht.

Na immerhin. Man wird sehen, ob sie den Feminismus dann für ein Recht hält, das per se anderen Verfassungsgütern vorgehe.

Gut, anhand nur eines kurzen Textes kann man niemanden beurteilen. Wobei ich sagen muss, dass der Text auf mich wie leeres Schwafel wirkt. Bei weitem nicht so dumm wie das, was Baer schreibt, aber auch ohne Substanz, leeres Blabla. Nichts, was auch nur entfernt zur Verfassungsrichterin (oder überhaupt Professorin) qualifiziere.

Es reicht also wieder mal, einfach nur Frau zu sein.

Was bei mir abschleßend die Frage aufkommen lässt: Wie haben sie das eigentlich überprüft, ob das eine Frau ist? Heißt es nicht immer, dass es so etwas nicht gäbe?