Ansichten eines Informatikers

Verfassungsrichterin Susanne Baer im Gespräch mit HR2

Hadmut
25.7.2012 23:36

Wo wir gerade beim Thema sind, in der ARD Mediathek gibt es zum Anhören ein Gespräch von gestern mit der Verfassungsrichterin Susanne Baer, bei dem es einem vor so viel Heuchelei die Schuhe auszieht.

Webseite in der Mediathek und MP3 zum Download.

  • Ab ca. 07:00: Wieder die feministische Heuchelei, sich für Gleichberechtigung einzusetzen und Geschlechterungleichverhältnisse abbauen zu wollen. Sie behauptete gegen Ungerechtigkeiten vorzugehen und dafür sorgen zu wollen, dass Männer und Frauen sich gleich entfalten können. Und gleichzeitig lehnt sie es als Richterin ab, für die verfassungsrechtlich gebotenen gleichen Promotionsanforderungen für alle zu sorgen. Dass an Männer viel höhere Promotionsanforderungen als an Frauen gestellt werden, findet sie nicht nur in Ordnung, sondern das wird auch in der Berliner Gender-Szene so verfolgt.

  • Kurz darauf, ab 08:30, zeigt sich schon, dass sie das Gegenteil von dem meint, was sie sagt. Der Moderator fragt sie nämlich, ob sie ihren Feminismus mit ins Amt nimmt. Sie sagt (wie ich das auch im Buch schon beschrieben habe):

    „Mein Glück ist ja, dass ich das Grundgesetz auf meiner Seite habe. Da für mich Feminismus das Engagement für Gleichstellung ist, steht im Grundgesetz praktischerweise, dass der Staat die Aufgabe hat, die tatsächliche Gleichstellung von Männern und Frauen zu verwirklichen, und dass auch noch drinsteht – soviel zu Gender und nicht nur Geschlecht – dass niemand diskriminieren darf aufgrund der Herkunft und, und, und.”

    Und das ist gleich dreifach falsch.

    Denn erstens redet sie oben von Gleichberechtigung, während Gleichstellung das Gegenteil davon ist. Zweitens steht das nicht im Grundgesetz. Das behaupten die Genderisten – und speziell Susanne Baer – zwar seit Jahren, aber richtiger wird es dadurch nicht. Im Gegenteil muss man das als systematische Desinformation und Täuschung werten. Eine Verfassungsrichterin, die über die Grundrechte täuscht, ist bemerkenswert. Und drittens stimmt es nicht, dass „niemand” gegen das Grundgesetz verstoßen darf, denn das Grundgesetz bindet nur die drei Staatsgewalten, und sonst niemanden.

  • Ab 09:07 behauptet sie:

    „Mein Engagement wird für jeden Fall dasselbe Engagement sein! […] Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass ich einem Fall weniger Aufmerksamkeit gönne als einem anderen. Diese Unterschrift unter eine Entscheidung zu setzen, ist ein Akt, den man mit einer gewissen, fast Demut vollzieht, und sich wirklich bemüht, das Beste getan zu haben, das man in dem Moment tun kann. Welches Grundrecht das dann ist, ob Artikel 3 für Gleichstellung, oder Artikel 6 für Familie, oder Artikel 5 für die Meinungsfreiheit, das gibt einem der Fall.”

    Wir haben ja gerade gesehen, dass auch das nicht stimmt (siehe Buch). Und sie haut dann weiter auf den Putz:

    „Und der Fall fordert das im Grundgesetz, was eben das Grundgesetz bietet. Insofern hab ich nicht den Eindruck, dass das irgendwas mit Agenda zu tun hat. Aber: Es gibt ne Aufmerksamkeit. Ich hab ne Kompetenz. Ich hab gelernt, gesellschaftliche Verhältnisse zu analysieren, und ich hab gelernt, offene Augen zu haben, wenn es um Ungleichheitsverhältnisse geht. Und insofern werde ich vielleicht, ich glaube sogar hoffentlich, in Fallkonstellationen das sehen können, was man heute eben auch sehen muss, und was andere, die das Training nicht haben, eventuell übersehen hätten.”

    Ihre abstruse Gender-Ideologie hält sie für „Kompetenz”, für die Fähigkeit, Ungleichheitsverhältnisse zu sehen. Dass aber an Leute und insbesondere an Männer und Frauen drastisch ungleiche Promotions- und damit Berufszugangsanforderungen gestellt werden, dass die einen Schmiergeld zahlen müssen während die anderen – besonders Frauen an den feministischen Berliner Titelmühlen – Promotionen und Professuren gratis hinterhergeworfen bekommen, das will sie nicht als „Ungleichheitsverhältnis” erkennen. Was sie für Kompetenz und Sehfähigkeit hält, ist in Wirklichkeit ein Tunnelblick, die Einschränkung auf ein Thema.

  • Und auch hier fällt wieder auf, dass sie ständig zwischen den Begriffen „Gleichberechtigung” und „Gleichstellung” wechselt, als ob es synonym wäre, obwohl es das Gegenteil voneinander ist, um den Zuhörer zu verwirren und ihm den Begriff der Gleichstellung durch häufige Wiederholung unterzujubeln. Das hängt damit zusammen, dass sie behauptet, dass Artikel 3 die Gleichstellung vorschreibe, obwohl er die Gleichberechtigung enthält.

  • Ziemlich dreist ist dann auch diese Aussage ab ungefähr 19:00:

    „Das Verfassungsgericht hat ein hohes Ansehen, und ich hoffe, dass es das behält. […] Und der gute Ruf des Verfassungsgerichts hängt damit zusammen, dass wir bereit sind, allen zuzuhören und über alle Fälle zu entscheiden. Wir haben anders als andere Gerichte auf der Welt nicht die Möglichkeit einfach zu sagen, das ist ne politische Frage, machen wir jetzt nicht. Sondern wir nehmen jedes Verfahren an und entscheiden darüber, und wir bemühen uns in der Argumentation, sehr überzeugend zu erklären. […] Das ist schon eine Haltung des Gerichts zur Bundesrepublik, durch Überzeugung wirken zu können.”

    Glatt gelogen. In meinen Fall lautete ihr Beschluss:

    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

    Und nun behauptet sie, sie würden alle Verfahren annehmen, entscheiden, begründen.

Eine haarsträubende Heuchelei. Der Moderator war offenbar inhaltlich nicht vorbereitet und ziemlich ahnungslos, gemessen an dem, was der sich da alles widerstandslos auftischen lässt.

Ich frage mich nur, zu welchem Anteil das bewusste Lüge und zu welchem Anteil das ideologische Verblendung und Einbildung ist. Auch in der ZEIT hatte sie sich schon als sorgfältige, gewissenhafte Richterin dargestellt, die jedes noch so kleine Unrecht benenne. Täuscht sie so dreist, oder ist sie so stark ideologisiert, dass sie das am Ende wirklich glaubt?

Ich unterstelle ihr nach wie vor, dass sie Prüfungsrecht ganz bewusst und absichtlich bricht, um die Karrierehürden für Frauen drastisch niedriger zu machen, und dass ihre „Gender Studies” systematischer Wissenschaftsbetrug sind, sie also Prüfungsrecht in eigenem unlauterem Interesse unterdrückt.

(Danke an den Leser für den Link)

16 Kommentare (RSS-Feed)

Georg
26.7.2012 1:12
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Und gleichzeitig lehnt sie es als Richterin ab, für die verfassungsrechtlich gebotenen gleichen Promotionsanforderungen für alle zu sorgen. Dass an Männer viel höhere Promotionsanforderungen als an Frauen gestellt werden, findet sie nicht nur in Ordnung, sondern das wird auch in der Berliner Gender-Szene so verfolgt.

Wo genau sagt sie das in dem Interview?


Hadmut
26.7.2012 9:19
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@Georg: Sie sagt es gar nicht in dem Interview, sondern es geht um den Widerspruch zu ihrem Handeln als Richterin und als Professorin.


Hinz und Kunz
26.7.2012 5:43
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Es ist schon erstaunlich, wie unteschiedliche Ansichten du zu verschiedenen Grundrechten hast…

Während dir Einschränkungen des Fernmeldeheimnises noch für (ziemlich) jeden Zweck recht sind (z.B. VDS – mit deiner Argumentation auch alles andere an Überwachung), schreist du bei der Promotion (zu Recht)nach dem Recht auf Gleichbehandlung…


Hadmut
26.7.2012 9:21
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@Hinz und Kunz: So ein Blödsinn!

Erstens habe das zur VDS so nie gesagt, zweitens hat das mit Gleichbehandlung nichts zu tun, und drittens ist die Gleichbehandlung in der Promotion bzw. bei Prüfungen ja nicht meine Erfindung, sondern bisher ständige Rechtsprechung des BVerfG. Informier Dich doch erst mal, bevor Du lostrollst.


Uwe
26.7.2012 8:32
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Hier gibt es ein anschauliches Beispiel für den Unterschied von Gleichstellung und Gleichberechtigung.

http://www.focus.de/finanzen/karriere/berufsleben/gleichstellung-vs-gleichberechtigung-work-life-balance-kommentar_2544469.html


Hadmut
26.7.2012 9:29
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@Uwe: Das Beispiel ist rhetorisch schön, aber argumentativ gefährlich, denn es bezieht sich auf die körperliche Leistungsfähigkeit, bei der es bekanntlich Unterschiede zwischen den Geschlechtern gibt. Da kann man durchaus die Meinung vertreten, dass Frauen weniger belastbar sind und Erleichterungen brauchen.

Es geht aber darum, dass im Bereich nicht-körperlicher Arbeit Frauen genauso leistungsfähig sind wie Männer (und das einerseits explizit für sich in Anspruch nehmen, etwa bei gleicher Lohn für gleiche Arbeit), trotzdem aber drastische Erleichterungen bei den Anforderungen verlangen (weil sie gleichzeitig für sich in Anspruch nehmen, als Frau benachteiligt und weniger leistungsfähig zu sein).


Uwe
26.7.2012 13:21
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Es ist garnicht so einfach diesen Unterschied genau heraus zu stellen, im Zusammenhang mit Gender.

Vielleicht sollte man einfach darauf bauen dass sich die Genderisten in eine positive Richtung weiter entwickeln 😉
http://www.criticalthinking.org/pages/hilfsmittel-auf-deutsch-resources-in-german/651


Johanna
27.7.2012 10:39
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Ich gebe zu, dass das jetzt eine leicht oberflächliche Betrachtungsweise ist, aber das erlaube ich mir hier im Kommentarfeld einfach:

Das Beispiel, auf welches Uwe hinweist, mag durchaus “rhetorisch gefährlich” sein, aber die Beschränkung auf “(Leistungs-) Unterschiede zwischen den Geschlechtern” ist bei genauer Betrachtung irgendwo zwischen Schubladendenken und hanebüchenem Unsinn: Natürlich mag man bei einer großen Stichprobe zwischen Mann und Frau Unterschiede in der körperlichen Leistungsfähigkeit erkennen. Aus Sicht der “Gleichstellung” wäre dann der geschlechtsspezifische Durchschnittswert das für alle gültige Ziel. Da stellt sich dann die Frage, wie ich die Probanden meiner Stichprobe zusammenstelle…

Will man von dem Aspekt der “Gleichstellung” weg zur “Gleichberechtigung”, dann geht es gerade nicht um Durchschnittswerte, sondern um die (in Uwes Beispiel körperliche) Fähigkeit des Einzelnen. Und hier gibt es schon innerhalb der Geschlechter gravierende Unterschiede nach oben und unten, bedingt durch einen unterschiedlichen Trainingsstand, den Gesundheitszustand am Tag der Testduchführung, durch vorangegangene Krankheiten, dem Ernährungszustand etc.

Und gerade hier zeigt sich im von Uwe gebrachten Beispiel der gravierende Irrtum der FeministInnen (und Außen) vom Schlage Baer und Co.: “Gleichstellung” ist der Versuch (durch eine möglichst breit gefächerte, diffus gewählte Menge an Probanden) den Bock zum Gärtner zu machen. “Gleichberechtigung” wäre aber vielmehr die Erkenntnis, dass ein Bock nur zum Grasen (und Düngen) fähig, aber dennoch nützlich ist.


Hadmut
27.7.2012 10:45
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@Johanna: Zumal sich die Gleichstellungsdebatte ausschließlich auf Berufe bezieht, in denen es auf die körperliche Leistungsfähigkeit nicht ankommt, solange man über die körperlichen Grundfähigkeiten eines Büro- oder Managementjobs verfügt.

Deshalb kommt es auf den unbetrittenen Umstand, dass Frauen im Mittel körperlich etwas weniger leistungsfähig sind, überhaupt nicht mehr an, darüber wird aber das Denkschema des „schwachen Weibchens” suggeriert und für Gleichstellung genutzt.

Dass Frauen auch intellektuell unterlegen wären und deshalb Kompensation bräuchten, haben Feministinnen vom Schlage einer Susanne Baer nie bewiesen oder hergeleitet, sondern immer nur mit kruden Theorien postuliert, um einen Anspruch auf Kompensation zu fingieren.


Johanna
27.7.2012 10:42
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Ahh, ich muss korrigieren und präzisieren: Aus Sicht der “Gleichstellung” wäre dann der SCHLECHTESTE geschlechtsspezifische Durchschnittswert das für alle gültige Ziel.


Johanna
27.7.2012 11:12
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Zumal es genau genommen gar nicht um die körperliche oder intellektuelle Leistungsfähigkeit geht, sondern darum, was der Einzelne aus seinen angeborenen und erlernten Fähigkeiten macht – und wie er diese weiter entwickelt (bzw. es versucht).

Selbst der (angebliche) “Anspruch auf Kompensation” muss kritisch betrachtet werden. Es geht Feministen nämlich in meinen Augen nicht um Kompensation eines Mangels, sondern um die Herleitung erweiterter Ansprüche und Rechte (vulgo um eine Ungleichbehandlung).

Ein (wieder körperliches) Beispiel dazu: Als mein Vater seine Krebserkrankung behandeln ließ, galt er zeitweise als “schwerbehindert”. Der Grad der Behinderung berechtigte ihn, an Parkuhren oder Parkautomaten mit entsprechendem Ausweis kostenlos zu parken. Schließlich sind viele Kliniken oder Arztpraxen in bester Lage und die Parkplätze spätestens nach 30 Minuten kostenpflichtig. Da er aber mehrmals in der Woche dahin MUSS und es meist länger als 30 Minuten gedauert hat, wäre das auf Dauer sehr teuer geworden. Durch den Parkausweis wurde dieser durch die Krankheit entstandene Nachteil auf sinnvolle Weise KOMPENSIERT.

Übertrage ich aber die Forderungen von Baer und Co. (ich verwende diese Formulierung einfach weiterhin) auf dieses Beispiel, hätte es mein Vater sehr gut gehabt: Kostenloser Nah- und Fernverkehr mit Taxi, Bus, Bahn und Flugzeug zu allen beliebigen Zielen auf der Erde wären schon was tolles gewesen…


Hadmut
27.7.2012 11:37
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@Johanna: Du hast ja völlig Recht damit, dass sie eine Bevorzugung verlangen.

Aber rhetorisch tarnen sie das als Kompensation für eine angebliche, frei erfundene Benachteiligung.

Hör mal Susanne Baer zu, wenn sie von Artikel 3 Grundgesetz faselt. Sie gibt die Bevorzugung von Frauen ständig als den in Artikel 3 beschriebenen Ausgleich „bestehender Nachteile” aus. Wenn man Baer und den Genderisten folgt, dann ist die Frau der wandelnde Nachteil, „Frau” nur die Bezeichnung des als benachteiligt konstruierten (und damit permanent zu kompensierenden) Geschlechts.


@Danisch (((“Und auch hier fällt wieder auf, dass sie ständig zwischen den Begriffen „Gleichberechtigung” und „Gleichstellung” wechselt, als ob es synonym wäre, obwohl es das Gegenteil voneinander ist, um den Zuhörer zu verwirren und ihm den Begriff der Gleichstellung durch häufige Wiederholung unterzujubeln. Das hängt damit zusammen, dass sie behauptet, dass Artikel 3 die Gleichstellung vorschreibe, obwohl er die Gleichberechtigung enthält.”)))

Diese absichtliche Beliebigkeit haben die bei der Berliner Erklärung genauso gemacht:
http://www.berlinererklaerung.de

Siehe auch:
http://bloganddiscussion.com/argumentevonfemastasen/116/gleichberechtigung-ist-dasselbe-wie-gleichstellung/


Sag mal, Hadmut, die Baer ist doch die Verfassungsrichterin, über die dein Buch ist, oder?

Müsste da nicht mal jemand im Wikipedia-Artikel über Susanne Baer auf dein Buch hinweisen, oder so?


Hadmut
28.7.2012 9:29
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Sie ist es. Und ein Hinweis wäre angebracht. Aber es wäre schlechter Stil, es selbst zu tun.


Werner
16.8.2012 11:49
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Och, ein Andreas Kemper, der in Wikipedia als Schwarze Feder unterwegs ist, tut das ganz ungezwungen. Der schreibt für Wikipedia die Quellen selbst, um sie dann als “Sekundärliteratur” einzuführen. Damit soll dann “belegt” werden, dass WikiMANNia und andere Männerrechtler rechtsextrem, als Nazis sind.

Ich habe jetzt Hadmut Danisch als Personenartikel in WikiMANNia angelegt, sein Buch eingepflegt und auch eine Buchvorstellung mit Inhaltsverzeichnis gemacht. Eine Rezension folgt noch, ich bin noch nicht fertig mit Lesen. 😉

PS:
Ein Personenartikel über Susanne Baer ist bei der Gelegenheit auch entstanden. Danke Hadmut für die vielen Hintergrundinformationen.