Ansichten eines Informatikers

Die Bahn und § 206 StGB – Unterdrückung von Nachrichten

Hadmut
28.3.2009 10:24

Es wird immer schöner. Die Bahn hat auch die E-Mails der Gewerkschaft, von Bundestagsabgeordneten und Verkehrsexperten überwacht und gewissen mails aussortiert und gelöscht, so daß sie den Empfänger nie erreichen konnten. Schreibt jedenfalls der SPIEGEL. (Ich könnt schon wieder sagen: Wie an der Uni Karlsruhe…)

Tja. Das ist strafbar. § 206 StGB bestraft auch die Unterdrückung von Nachrichten, weil auch Unternehmen Provider für die Mitarbeiter und die Öffentlichkeit sind.

Nachtrag: Auch im Law Blog steht inzwischen was dazu. Er sieht das auch so, daß § 206 StGB greift. Wie bereits gesagt: Unterdrückung von E-Mail durch den Provider und auch durch ein Unternehmen gegenüber Mitarbeitern ist eine Straftat – entschieden durch OLG Karlsruhe, 1 Ws 152/04 vom 10.1.2005.