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Rechtsbeugung durch Protokollfälschung

Hadmut Danisch
23.11.2008 18:30

Das Landgericht Stuttgart hat vergangene Woche einen Richter wegen Rechtsbeugung zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

Das ist durchaus auch von Interesse in meinem Fall, denn auch bei mir hatte das Verwaltungsgericht Karlsruhe, genauer gesagt der Vorsitzende der 7. Kammer, das Protokoll gefälscht (vgl. Adele). Zwar war der Fall in Stuttgart anders gelagert und drastischer, aber die Richtung ist ziemlich gleich. Das war auch schon Lesern meines Blogs aufgefallen, die mich darauf aufmerksam machten (Übrigens: Danke schön! 🙂 ).

Das ist erst einmal erstaunlich, denn die deutschen Gerichte haben die Anforderungen an eine Verurteilung wegen Rechtsbeugung so hoch geschraubt, daß sie praktisch nicht mehr zu verfolgen ist. Und da, wo sie zu verfolgen wäre, blockieren die Staatsanwaltschaften.

Ein Beispiel dafür, wie schwierig die Verfolgung ist, gibt auch dieser Fall, wo bei einem Gericht mit mehreren Richtern die Anklage wegen Rechtsbeugung nicht zugelassen wurde. Bei einem Gericht mit mehreren Richtern könnte jeder der Richter auch gegen das Urteil gestimmt haben, weil nur eine Mehrheit und keine Einstimmigkeit nötig ist. Weil man aber hinterher nicht weiß, wer wie abgestimmt hat, kann man keinen davon anklagen – und zwar nicht mal dann, wenn sie alle dafür gestimmt haben.

Ich muß mir mal die Urteilsbegründung des Stuttgarter Urteils holen und näher lesen.

2 Kommentare (RSS-Feed)

Jens
24.11.2008 3:29
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“denn auch bei mir hatte das Verwaltungsgericht Karlsruhe, genauer gesagt der Vorsitzende der 7. Kammer, das Protokoll gefälscht” – läuft da schon eine Ermittlung? Dir ist schon klar, daß Du ggf. den Wahrheitsbeweis für diese Tatsachenbehauptung antreten mußt?

Zur Rechtsbeugung durch mehrere Richter: Meine öffentliche Petition dazu wurde nicht zur Veröffentlichung angenommen …


Hadmut
24.11.2008 19:06
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Der Vorsitzende hat schriftlich zugegeben, daß er das Protokoll nachträglich verändert hat. Die genauen Änderungen sind nicht mehr (alle) nachweisbar, weil er die Originalbänder rechtswidrig vorzeitig zur
Löschung gegeben hat. Allerdings meinen Staatsanwaltschaft und andere Richter, daß er das dürfte, obwohl es im Gesetz anders steht. Der Präsident des VG Karlsruhe hält es für “bedauerlich”, mehr nicht.