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Rücknahme von Doktortiteln nach Abschreiben

Hadmut Danisch
16.5.2008 23:17

Die Mittelbayerische Zeitung berichtet über einen Fall, in dem ein Doktortitel (eigentlich: Doktorgrad) aberkannt wurde, weil die Dissertation aus anderen Werken zusammengemanscht wurde. Ein Gericht bestätigte das.

Offenbar gibt es da regionale Unterschiede. Im Rahmen meines Promotionsstreits kam bei einer Reihe von Vergleichsdissertationen der Informatikfakultät der Uni Karlsruhe zutage, daß sie falsch oder vollständig aus der Literatur übernommen wurden. Das Verwaltungsgericht schätzte diese Fälle sogar explizit als zu Unrecht promoviert ein. In Karlsruhe denkt man aber nicht daran, da irgendetwas zu unternehmen. Offenbar sind “Exzellenz” und Seriosität doch zwei völlig unterschiedliche Dinge.