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Fachbereich als “Korrupter Sauhaufen”

Ein Professor hatte einmal seinen Fachbereich in einer Vorlesung vor Studenten als “korrupten Sauhaufen” eingestuft.

Er wurde im Disziplinarverfahren zu einer Geldbuße verdonnert, was das das Oberverwaltungsgericht Koblenz bestätigte (Beschluss vom 25.3.1999 – 3 A 12863/98).

Das Gericht war dabei nicht etwa der Meinung, daß der Fachbereich kein korrupter Sauhaufen sei. Auch dürfe der Professor bei seiner Kritik harte Worte wählen. Aber er dürfe das eben nicht vor Studenten bzw. der Öffentlichkeit so sagen, sondern nur gegenüber dem Vorgesetzten (Anm.: den das nicht juckt, sonst wär’s ja nicht so).

Wir lernen daraus: Auch wenn der Fachbereich ein korrupter Sauhaufen ist, darf man es in Deutschland nicht sagen. So sieht’s aus.