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Promotionsschwindel in Karlsruhe, Baden-Württemberg, Deutschland

Wieder mal etwas zum eigentlichen Thema des Blogs: Promotionsschwindel

Im Rahmen der Streitigkeiten mit der Universität Karlsruhe hatte ich vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe einige Vergleichsdissertationen, hauptsächlich von der Uni Karlsruhe, herangezogen, und aufgezeigt, daß die inhaltslos oder gar voller Fehler und ohne Neuigkeiten waren, und trotzdem mit Bestnoten bewertet und teils mit Auszeichnung überhäuft wurden.

Besonders krass waren zwei Fälle, in denen ich bei der “Professorenrunde” vor deren Promotion damals selbst als Fachmann hinzugezogen wurde und damals noch selbst feststellte und erläuterte, daß diese Dissertationen völlig inhaltsleer sind und voller Fehler steckten, und keinerlei Neuigkeitswert oder ähnliches hatten. In einem Fall war der Neuigkeitswert nur mit dem Mikroskop zu finden. In mehreren Fällen war den Prüfern vorher bekannt und bewußt, daß das nicht neu, sondern geklaut war. In einem Fall wurde ein Beweis zur Richtigkeit eines Protokolls vorgetäuscht. In einem anderen Fall jemand als Prüfer beteiligt, der das nicht durfte. In drei Fällen wurden Implementierungen nur vorgetäuscht, teils unter Beteiligung der Prüfer. Und in einem weiteren Fall gab es gar keine Dissertation. Als ich rund zwei Jahre nach der Prüfung fragte, warum die nicht in der Bibliothek einsehbar ist, schrieb man in aller Eile irgendwas aus der Literatur zusammen und gab das schnell in Druck.

Das Ergebnis dessen war, daß das Verwaltungsgericht Karlsruhe mehrfach äußerte, daß ich keine dieser Dissertationen als Vergleichsdissertation heranziehen könnte, weil sie allesamt zu Unrecht erfolgt seien, und es Gleichheit im Unrecht rechtlich nicht gibt.

Ich halte dies gerade der Universität Karlsruhe und dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch den Minister für Wissenschaft, Forschung und Kunst Professor Frankenberg (CDU), und der Universität Karlsruhe vor. Es wurden bewußt und gezielt falsche Promotionen durchgeführt, und in mindestens einem Fall ist einer dieser “Doktoren” dadurch auch Professor in einem anderen Bundesland geworden.

Reaktion:

Beim Land Baden-Württemberg gleich Null. Minister Frankenberg war schon vor Jahren über fragwürdige Praktiken informiert worden und hatte sich strikt geweigert, als Disziplinarvorgesetzter tätig zu werden. Der Promotionsschwindel wird von der Landesregierung voll gebilligt.

Die Universität Karlsruhe erklärt dazu nur, wie üblich, daß sie sich beleidigt fühlt. Das ist das einzige, was sie kann, denn als das Gericht diese Exzellenzuniversität kürzlich aufforderte, sich mal zur fachlichen Seiten zu äußern, mußte sie keinlaut zugeben, daß sie das mit allen ihren Professoren zusammen nicht kann.

Ich habe eine deutsche Universität kürzlich darüber informiert, daß die Promotion eines ihrer Professoren auf Schwindel beruht und das im Detail erläutert. Interessiert die nicht, äußert man sich nicht zu. Der Steuerzahler und die Studenten zahlen es ja.

Da wird noch einiges nachfolgen. Das ist nämlich Anstellungsbetrug. Strafbar machen sich da der Doktorand, der Prüfer und hier möglicherweise auch der Rektor, denn man kann Betrug auch durch Unterlassen begehen, wenn man Dienstpflichten hat. Und bei denen, die solche Professoren einstellen, kommen Betrug und Untreue in Betracht. Mal sehen, was sich da noch ergibt, die ein oder andere Staatsanwaltschaft ist sicherlich interessiert. Das könnte noch krachen, da könnten noch Köpfe rollen.

Interessant ist das vor allem deshalb, weil im Bologna-Prozess nicht nur Bachelor und Master eingeführt wurden, sondern auch die Promotion in einen dritten Studienteil mit gewöhnlichen Prüfungen umgewandelt werden soll. Alle drei Schritte sind Schritte in Richtung Mittelmaß. Während man bei Bachelor und Master streiten kann, ob darin wirklich ein Vorteil liegt, muß bei der Promotion ein Mittelmaß schon als großer Fortschritt angesehen werden. Mit der so oft verteufelten “Verschulung” der Promotion würden solche Manipulationen nämlich erheblich erschwert.

Interessanterweise wehren sich die technischen Universitäten, allen voran der Karlsruher Rektor Hippler, massiv gegen diesen Schritt, und wollen unbedingt an der bisherigen Praxis festhalten. Ratet mal, warum.