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Von Beruf beleidigt – und andere magische Uni-Zauberworte

Hadmut Danisch
12.11.2007 1:08

Ich habe vom Verwaltungsgericht mal wieder einen Schriftsatz der Universität Karlsruhe bekommen.

Zwar geht es inzwischen um eine etwas andere Sache (demnächst mehr) und die Universität hat auch den Anwalt gewechselt (der Anwalt, der die Universität bisher gegen mich vertreten hat, erklärte kürzlich mal so nebenbei, daß er nicht mehr bereit sei, die Universität Karlsruhe zu vertreten. Er wird wissen, warum…), aber die Masche ist immer noch dieselbe wie seit 8 Jahren:

Die Universität äußert sich mal wieder zu gar nichts und erklärt einfach alles, was vorgetragen wird, als beleidigend.

Das ist eine typische Masche, die ich nicht nur vor dem Verwaltungsgericht, sondern überhaupt an deutschen Universitäten bzw. deutschen Professoren sehr oft gesehen habe: Die können (oder wollen) mit Kritik und Gegenargumenten nicht umgehen. Sie erklären sich einfach willkürlich für beleidigt. Es ist noch gar nicht lange her daß ich einer Professorin, die als Gerichtssachverständige tätig war, nachgewiesen habe, daß sie falsch begutachtet hat und ihr Fach nicht beherrscht. Ergebnis: Sie kann sich zur Sache überhaupt nicht äußern, aber erklärt sich für beleidigt, um als befangen entlassen zu werden.

Das paßt genau in das Schema, das ich schon lange beobachte, nämlich daß man grundsätzlich auf gar nichts eingeht und dem anderen grundsätzlich keinerlei Kritik zugesteht, indem man einfach irgendwelche magischen Buzzwords benennt:

  • Äußert jemand Kritik, dann behauptet man einfach, sie wäre “beleidigend” und daß man auf sowas natürlich nicht eingehe. Schwups ist der Vorwand da um Kritik zu ignorieren.
  • Möchte man Akteneinsicht oder Auskunft, dann sagt man einfach “Datenschutz”, und weil das natürlich jeder zu respektieren hat, hat man das Universalargument gegen Akteneinsicht und Erkenntnis. Was kümmern da noch Grundrechte? Wenn man allerdings fragt, wo das stehen soll, weil nämlich der Datenschutz auch nicht irgendwas nebulöses sondern normiert ist, dann kommt die magische Antwort zu Rechtswissen (s.u.). Ebenso wenn man darauf hinweist, daß Gerichte schon längst entschieden haben, daß der Akteineinsichtseinspruch des Betroffenen dem Datenschutz der anderen vorgeht.
  • Erklärt man jemandem, daß das, was er da macht verboten ist oder die Rechte irgendeines anderen verletzt, kommt immer derselbe blöde Spruch: “Ich bin kein Jurist, ich kann und will das nicht lesen, das interessiert mich nicht.” Gerade so, als ob Gesetze und Grundrechte nur die Juristen binden würde und alle Nichtjuristen davon entbunden wären, sich an geltendes Recht zu halten.
  • Auch so eine Floskel, die mir auch schon von vielen Doktoranden in gleicher Weise berichtet wurde: “Das ist nicht wissenschaftlich genug!” Heißt: Prof will einfach nicht. Beispielsweise daß der Doktorand promoviert. Der Prof hatte noch nicht genügend Vorteile oder so. Oder hat die Diss nicht gelesen. So ein Universal-Gummi-Spruch eben.

Die Sprüche eignen sich schon fast, um damit Bullshit-Bingo zu spielen. Und dienen immer dem Zweck, Willkür zu übertünchen.

Wer noch mehr kennt, soll mir ne Mail schicken.