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Deutsche Hochschulen und die Akteneinsicht

Hadmut Danisch
24.10.2007 12:02

Eben hab ich wieder mal eine Anfrage zu Prüfungsrecht bekommen. Manchmal könnt ich echt nen Rappel kriegen.

Es war wieder mal die gleiche Anfrage, die ich so oder ähnlich so oft zu hören bekomme:

Ich habe eine schlechte Note für meine Prüfung/Diplomarbeit/Dissertation bekommen, möchte Widerspruch einlegen, aber die Universität/Hochschule/Sonstwas erlaubt mir nicht, Kopien von der Bewertung zu machen und auch keine Notizen.

Es ist immer wieder dasselbe Problem: Akteneinsicht wird verweigert, dem Prüfling jede Gegenwehr systematisch sabotiert. Höre ich etwa 15 bis 20 Mal pro Jahr. Als hätte es nie ein Verwaltungsverfahrensrecht, nie eine Rechtsprechung zum Prüfungsrecht gegeben. Und es ist wirklich kein Einzelfall: Sogar von Jura-Studenten höre ich, daß die Jura-Professoren die Akteineinsicht verweigern. Und die müßten es doch wirklich besser wissen. Und auch die Rechtsabteilungen bzw. Prüfungsbehördenbeamten wissen nicht (oder wollen nicht wissen), welche Rechte der Prüfling hat.

Ich finde das immer wieder erschütternd, was für Leute da an den deutschen Hochschulen tätig sind und dafür auf Lebenszeit aus Steuergeldern und Studiengebühren bezahlt werden.

Noch unglaublicher finde ich, daß diese Leute als Beamte eigentlich alle einen Amtseid auf unsere Verfassung abgelegt haben und dann munter drauf pfeifen.