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Haftung des Gerichtsgutachters: OLG Frankfurt

Hadmut Danisch
3.10.2007 10:53

Wow, da hat mir gerade ein Leser meines Blogs einen ganz wichtigen Link geschickt:

Das OLG Frankfurt hat gerade entschieden (Pressemeldung), daß ein Sachverständiger, der für ein Gericht in grob fahrlässiges Gutachten abgibt und dabei Aussagen als sicher hinstellt, obwohl Zweifel angezeigt sind, für den Schaden haftet. Im vorliegenden Fall hatte ein Sachverständiger erklärt, daß ein Angeklagter mit Sicherheit derjenige sein müsse, der bei einem Banküberfall von einer Überwachungskamera aufgenommen worden war, etwas anderes sei ausgeschlossen. Der Mann wurde wegen Bankraubs verurteilt und kam in den Knast. Nach seiner Entlassung gestand dann ein anderer den Überfall, er war also nicht der Mann auf dem Foto der Kamera. Zitat aus der Pressemeldung des Gerichts über den Gutachter:

Der Beklagte habe somit naheliegende und von dem wissenschaftlichen Standard gebotene Überlegungen nicht beachtet.

An sich ist das nicht neu, denn in der Literatur über Sachverständigenrecht (z. B. Bayerlein, Praxishandbuch Sachverständigenrecht, 3. Aufl.) ist längst beschrieben, daß ein Sachverständiger in einem Gerichtsgutachten keinesfalls etwas als sicher hinstellen darf, was nicht sicher ist. Die Literatur beruht auf der Rechtsprechung, also ist es auch da nicht neu. Aber so ein spektakuläres Urteil ist halt doch immer überzeugender und durchschlagender, als wenn das in einem Viele-Hundert-Seiten-Schmöker irgendwo auf Seite x erwähnt wird.

Und dieses Urteil kommt für mich nicht nur zum richtigen Zeitpunkt, sondern auch noch vom genau richtigen Gericht, nämlich vom OLG des Landes Hessen. Warten wir mal die Urteilsbegründung ab.

2 Kommentare (RSS-Feed)

Jens
25.11.2007 15:26
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Im vorliegenden Fall hatte ein Sachverständiger erklärt, daß ein Angeklagter mit Sicherheit derjenige sein müsse, der bei einem Banküberfall von einer Überwachungskamera aufgenommen worden war, etwas anderes sei ausgeschlossen.

Mit welcher Begründung? Denn: Wie schafft man es als Richter, sowas ohne Begründung wertend nachzuvollziehen?


Hadmut
26.11.2007 1:12
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Keine Ahnung, hab nur über den Fall, aber nicht das Urteil gelesen.

Allerdings gibt es beim Umgang der Gerichte mit Sachverständigengutachten noch mehr Seltsamkeiten. Es gibt Richter, die sich mit Sachverständigengutachten nicht auskennen, und es gibt Gerichte, in deren Bibliothek es kein einziges Buch über Sachverständigenrecht gibt.

Na, und dann gibt es noch jede Menge Professoren und andere “Sachverständige”, die hemmungslos vor Gericht auf schlau machen und nicht ansatzweise wissen, wie ein Gutachten auszusehen hat. Es gibt sogar Leute, die seit Jahren ein Institut leiten, dessen Hauptaufgabe Gutachten sind und die seit Jahren für die Bundesregierung gutachten, und die immer noch nicht wissen, was ein Gutachten ist und wie es auszusehen hat.