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Neues vom Darmstädter Abschreib-Paradoxon

Hadmut Danisch
29.1.2007 1:20

Kürzlich schon hatte ich vom Darmstädter Abschreibparadoxon berichtet. Es gibt Neuigkeiten.

Wir erinnern uns:

  • Studenten, die abschreiben, drohte man mit Urkundenfälschung (inzwischen auf meine Anfrage hin von der Webseite entfernt.
  • Einem Professor, der sich sein Buch von einem Mitarbeiter schreiben ließ, passiert gar nichts, denn das sei üblich und nicht zu beanstanden.
  • Dessen Mitarbeiter, der seinerseits abgeschrieben hatte, reiß man den Kopf ab.

Dazu zwei Neuigkeiten:

Eine Darmstädter Professorin hatte vor Gericht als Sachverständige ein grob fehlerhaftes Gutachten vorgelegt. Dabei handelte es sich um ein absichtliches Falschgutachten, denn es stellte sich heraus, daß sie die Akten nicht gelesen hatte, und zugunsten einer Universität, mit der sie verbandelt ist, ein Gefälligkeitsgutachten erstellt hat. Weil das Gutachten sogar massiv von ihrem eigenen Fachbuch abweicht, stellte sich die Frage, ob sie dieses Buch denn überhaupt selbst geschrieben haben kann. Als es nun aber darum ging, daß sie auf ihr Gutachten einen Eid ablegen sollte, drückte sie sich vor dem Eid erfolgreich mit der Ausrede, daß die Frage, ob sie ihr Buch selbst geschrieben hat, ja sooo beleidigend wäre. Wie man so etwas nur zu fragen wagen könnte.

Gleichzeitig lehnte die Staatsanwaltschaft Darmstadt zu dem im SPIEGEL beschriebenen Fall die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ab. Zitat:

“Es ist allgemeiner Usus, dass Professoren Mitarbeiter beauftragen, für sie Forschungen anzustellen, Artikel zu schreiben und selbst Kommentarpassagen zu entwerfen, die dann in ihrem Namen veröffentlicht werden. Das ist auch den Verlagshäusern bekannt und wird hingenommen. Hier war es so, dass laut Presseartikel der wissenschaftliche Mitarbeiter als Co-Autor erwähnt war. [Anm.: Stimmt nicht!] Eine Täuschung liegt demnach nicht vor, zumal der Professor dadurch, dass er seinen Namen dafür hergibt, auch die wissenschaftliche Verantwortung für den Inhalt übernimmt. Stimmt etwas nicht und hat er mehr oder weniger blanko die Verantwortung übernommen, geht dies im wissenschaftlichen Sinn mit ihm heim in dem Sinne, dass aufgrund der Peinlichkeit des Vorkommnisses seine wissenschaftliche Reputation möglicherweise Schaden nimmt. “

Heißt im Klartext: Professoren dürfen abschreiben lassen, soviel sie wollen, schlimmstenfalls stehen sie dumm da, falls es auffliegt.

Oder anders gesagt: In Darmstadt herrscht die grenzenlose Willkür, die Meinung wird immer so gedreht, wie man es gerade braucht.