Ansichten eines Informatikers

Chebli vs. Tichy

Hadmut
29.9.2020 22:12

Bizarr.

Juristisch, publizistisch, psychologisch bizarr. [Ooooh… herrlich extrabizarres Update]

Chebli schafft es schon wieder mal in die Presse:

Die WELT schreibt gleich einen Artikel darüber.

Worum geht’s?

Im Monatsrückblick von Stefan Paetow war zu lesen: „Was spricht für Sawsan? … Befreundete Journalistinnen haben bislang nur den G-Punkt als Pluspunkt feststellen können in der Spezialdemokratischen Partei der alten Männer.“

So ein lächerlicher Kleinkram ist für Chebli Grund genug, in den Krieg zu ziehen – oder sich wieder mal zu produzieren. Man liest zwar sehr viel von ihr und über sie. Ich könnte mich jetzt aber beim besten Willen nicht erinnern, jemals einen Artikel über sie gelesen zu haben, der ihre Leistungen in ihrer beruflichen Tätigkeit erklärt, der dam darstellt, wofür die eigentlich bezahlt wird. Für mich als Außenstehenden ist sehr schwer, eigentlich gar nicht erkennbar, was die eigentlich arbeitet. Denn alles, woran ich mich jetzt spontan erinnern würde, jemals von ihr oder über sie gelesen zu haben, ging immer nur darum, dass sie sich in die Öffentlichkeit drängte, ihre Privatinteressen verfolgte oder sich von irgendwem ach so beleidigt fühle. War da nicht mal was, dass sie sich schon empörte, weil sie im Flugzeug auf Englisch angesprochen wurde?

Sie schrieb: „Schon wieder: Wurde gerade von einer Stewardess auf einem Inlandsflug auf Englisch angesprochen. Hab sie gefragt, warum sie meint, ich könne kein Deutsch. Sie, sichtlich irritiert: ‘Wir haben halt viele ausländische Gäste.’ Ehrlich, es nervt. #vonhier.“

Wollte man nicht die diverse Gesellschaft und grenzenlose Migration? Und dann regt man sich darüber auf, dass die Fluggesellschaften sich darauf einstellen? Also ich werde in Flugzeugen meistens auf Englisch angesprochen, obwohl ich Deutscher bin. Weil mir das klar ist, dass die mir das ja nicht ansehen können, wenn ich nicht zufällig gerade den Reisepass in der Hand halte.

Ich habe wirklich den Eindruck, die sucht jede Gelegenheit, sich wieder aufzuregen und in die Öffentlichkeit zu spielen. Kann man machen. Sollte man aber nicht, wenn man im öffentlichen Dienst tätig ist (oder zumindest bezahlt wird). Da könnte man nämlich früher oder später mal beim Amtsarzt landen. Der spricht dann sicherlich deutsch mit einem.

Nur mal so als Maßstäbe:

Außerdem gibt es Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass man auch umsomehr aushalten muss, je höher man da in der politischen Hierarchie steht und je mehr man sich in die Öffentlichkeit spielt. Und twittern tut sie ja fleißig.

Schauen wir also mal in das von Chebli veröffentlichte Anwaltsschreiben dieser Berliner Kanzlei Schertz Bergmann.

…dass ich die Staatssekretärin Frau Sawsan Chebli in ihren persönlichkeitsrechtlichen Angelegenheiten vertrete …

Uuuh. Schon mal ganz übel.

Persönlichkeitsrecht ist nämlich Privatsache. Da hat die „Staatssekretärin” gar nichts drin verloren. Es ist denen nämlich nicht erlaubt, Dienststellungen und so weiter für privatrechtliche Angelegenheiten zu verwenden. Sowas weiß man spätestens seit der Briefbogenaffäre Jürgen Möllemanns, die ihn den Kopf kostete. Da schlägt man leicht hart auf dem Boden der Realität auf.

Normalerweise ist es Aufgabe von Anwälten, ihre Mandanten davon abzuhalten, Dienststellungen in Privatsachen zu gebrauchen.

Die entsprechende Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.

Uuuh, nächster Fehler.

Die Sache, ob man in einer Abmahnung oder Unterlassungsaufforderung eine Vollmacht vorlegen muss oder es reicht, sie anwaltlich zu versichern, ist verzwickt. Eigentlich braucht man sie, weil es eine einseitige Erklärung ist, es gibt aber eine (meines Erachtens bekloppte, aber nun mal bestehende) Entscheidung des BGH, dass wenn mit der Aufforderung ein Unterlassungsvertrag angebahnt wird, also ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, dann das Vertragsrecht und nicht das einseitiger Rechtserklärungen gelte, und dann die Vollmacht entbehrlich sei, weil man das bei Verträgen nicht braucht. Die sind nämlich beim Vertreter ohne Vertretungsmacht schwebend unwirksam, und man kann hinterher die andere Seite auffordern, sich dazu zu erklären, ihn zu genehmigen oder abzulehnen. (Halte ich aus verschiedenen Gründen für rechtsfehlerhaft, aber die Entscheidung gibt es nunmal.)

Hier aber fehlt es daran, dass der Anwalt einen Unterlassungsvertrag unterbreitet, soweit aus dem Textfetzen ersichtlich, leider abgeschnitten.

Außerdem fehlt (zumindest in diesem Ausschnitt, vielleicht kommt ja noch was) die Angabe, warum er das Ding unterschreiben soll, was er davon hat. Also ist es auch kein Vertrag, sondern eine einseitige Aufforderung zur Abgabe einer seinerseits einseitigen Aufforderung.

Für sowas muss er eine Vollmacht vorlegen, hat er nicht, also ist es unwirksam.

Es bedarf keiner weiteren Erläuterung – das hat auch die Reaktion auf diesen Artikel gezeigt –, dass hiermit eine moralische, aber auch rechtliche Grenze überschritten wird, die durch nichts, aber auch gar nichts zu rechtfertigen ist.

Oh, was’n Geschwätz.

  • Man muss sie auch nicht rechtfertigen. Das ist Wesen der Meinungsfreiheit, dass man sie nicht rechtfertigen muss. Sonst wär’s ja keine Freiheit.
  • Das bedarf sehr wohl der Erläuterung, dass muss er nämlich erklären, welches Recht hier verletzt worden sein soll. Kann er aber offenbar nicht.
  • Moral ist keine juristisch relevante Größe. Vor allem sind dafür nicht Juristen, sondern vielleicht Pfarrer zuständig. Das ist was anderers, auch wenn sich die Kleidung ähnelt.
  • Die Reaktion auf den Artikel (welche denn überhaupt?) ist irrelevant. Es geht um Recht, nicht um Publikumserfolg.
  • Eine rechtliche Grenze überschritten?

    Welche denn?

    Eine Kanzlei mit Volljuristen, und die können nicht sagen, welche Grenze da überschritten wurde?

    Das müssten sie aber, wenn sie da anwaltlich daherkommen.

Unsere Mandantin wird durch die streitgegenständliche Formulierung in besonders sexistischer Art und Weise herabgewürdigt.

Sachlich falsch.

Ihr G-Punkt wird als Pluspunkt geführt, also wird sie damit aufgewertet.

Herabgewürdigt wird sie, weil da sonst nichts ist, weil sie sonst anscheinend nichts kann und leistet. Sie wird beruflich-fachlich herabgewürdigt.

Davon abgesehen: Wo sollte das verboten sein, jemanden „in sexistischer Art und Weise herabzuwürdigen”?

Vor diesem Hintergrund erübrigen sich hier auch weitere Ausführungen.

Mal abgesehen davon, dass sich sowas in Anwaltsschreiben niemals erübrigt: Damit sich weitere Ausführungen erübrigen könnten, müsste man wenigstens erst mal eine gemacht haben, sonst wären es ja keine „weiteren”.

Aber wenn man einfach gar nichts vorzutragen hat…

Die Persönlichkeitsrechte unserer Mandantin werden durch die Veröffentlichung schwer verletzt.

Nöh.

Die gibt es so nämlich gar nicht. Blubber, blubber, schwafel. Es gibt kein Persönlichkeitsrechtsgesetz.

Es gibt nur ein paar höchstrichterliche Entscheidungen, die bestimmte Sachen verbieten, und das unter dem Oberbegriff „Persönlichkeitsrechte” zusammenfassen.

Da müsste man schon darlegen, auf welche dieser Entscheidungen man sich stützt – wenn man es denn selber wüsste. Aktenzeichen oder Fundstelle müsste da schon sein.

bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von Frau Chebli zu bestimmenden Vertragsstrafe…

Wisst Ihr, was die Voraussetzung einer Vertragsstrafe ist?

Richtig. Ein Vertrag.

Und einen ganz wichtigen Riesenfehler hat er anscheinend auch noch ganz vergessen zu machen.

Oh, was ein hingerotzter Anwaltsdünnschiss, klassischer Juristenschrott.

Komisch, dabei haben sie doch einen Fachanwalt für Medien- und Presserecht.

Was ich dabei so bedenklich finde, ist nicht dieses schrottige Anwaltsschreiben. Es gibt so viele schrottige Anwaltsschreiben.

Es ist der Umstand, dass eine Staatssekretärin des Berliner Senats nicht merkt, was das für ein Geblubber ist, und damit auch noch an die Öffentlichkeit geht.

Ich frage mich umsomehr, was die Frau eigentlich kann und macht, dass man sie mit dem Gehalt eines Staatssekretärs dafür bezahlt.

Update: Ich hatte wohl noch Tomaten auf den Augen und nur juristisch gedacht. Einem Leser ist noch aufgefallen:

“Es bedarf keiner weiteren Erläuterung – das hat auch die Reaktion auf diesen Artikel gezeigt –, dass hiermit eine moralische, aber auch rechtliche Grenze überschritten wird, die durch nichts, aber auch gar nichts zu rechtfertigen ist.”

Es wird eine Grenze überschritten, die durch nichts, aber auch gar nichts zu rechtfertigen ist.

Entweder ist das mit der ganz heißen Nadel gestrickt oder die machen sich über ihre eigene Mandantin lustig.

Wollen Sie mich verarschen? Aber ich bitte Sie, nichts läge mir näher als das.