Ansichten eines Informatikers

Frauenticket

Hadmut
12.3.2019 19:30

Der Wahnsinn eskaliert.

Ich hab’s doch schon so oft geschrieben: Es gibt ein Dauerfeuer linker Aktionen, wöchentlich, eher schon fast jeden Tag, werden wir mit neuen Kampagnen bombardiert.

Jetzt drehen die Berliner Verkehrsbetriebe durch.

Zum „Equal Pay Day” am 21. März gibt es für Frauen ein verbilligtes Frauenticket:

„Es zahlt sich aus, eine Frau zu sein!“ – mit diesem Slogan bietet die BVG zum Equal Pay Day am kommenden Montag ein spezielles Ticket an. Damit zahlen Frauen 21 Prozent weniger als Männer.

Hintergrund: Frauen verdienen in Deutschland durchschnittlich 21 Prozent weniger als Männer. Mit dem Frauenticket – laut BVG ist es weltweit das erste – zahlen Frauen dafür 21 Prozent weniger als für einen „Männer“-Fahrschein.

Das Frauenticket gibt es nur am 18. März 2019, es gilt laut BVG als Tageskarte für den Tarif-Bereich Berlin AB: „Es kostet 5,50 Euro statt regulär 7 Euro. Erhältlich ist es an allen BVG-Automaten im U-Bahnbereich. Und das natürlich nur für Frauen“, heißt es.

Abgesehen davon, dass das noch nie gestimmt hat und das überdies verfassungswidrig ist, weil niemand wegen seines Geschlechtes bevorzugt oder benachteiligt werden darf, stellt sich die Frage, wie das nachzuprüfen wäre, denn die BVG-Automaten haben keine Geschlechtssensoren.

Und was ist, wenn Kontrolleure der BVG an dem Tag einen Mann mit einem Frauenticket erwischen? „Der hätte an dem Tag dann ein falsches Ticket und wäre in dem Moment Schwarzfahrer,“ so eine BVG-Sprecherin auf B.Z.-Anfrage.

„Das ist genauso wie bei anderen ermäßigten Tickets: Wer sie nutzt, muss nachweisen, dass er dazu berechtigt ist“, erklärten die Verkehrsbetriebe.

Sekundäre Diskriminierung, weil manche nachweisen müssen und manche nicht.

Würde mich mal interessieren, wie der Nachweis dann passieren soll. Hosen runter? Testgriff?

Und wer da alles als Frau durchgeht. Da bekommt der im Ausland übliche Begriff des „Transfer Ticket” eine ganz neue Bedeutung.

Ich persönlich halte das nicht nur für verfassungswidrig, sondern auch für kriminelle Untreue. Denn es gehört einfach nicht zu den Aufgaben der BVG, politisch tätig zu sein oder durch Verzicht auf Einnahmen öffentliche Gelder für den Wahlkampf linker Parteien zu verheizen.

Und damit halte ich es auch für illegale Parteienfinanzierung, weil etwas, was die Parteien selbst bezahlen müssten, aus öffentlichen Geldern gezahlt wird. Ging ja auch bei Professuren schon so.