Ansichten eines Informatikers

Update zum Brandenburger Parite-Gesetz

Hadmut
1.2.2019 21:58

Ein Leser schreibt mir, dass die Presse etwas anderes schreibt als ich.

Hallo Hadmut,

eine Anmerkung zum Brandenburger Jungferntest resp. Wahlgesetz.

Die versammelte Qualitätspresse schreibt (und im Radio meine ich das auch so gehört zu haben), dass das Gequote nur für die Listen gilt. Die Direktkandidaten würde das nicht betreffen. Von Duos hab ich bisher nichts gelesen.

Siehe z. B. hier

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-01/brandenburg-beschliesst-gleichstellungs-gesetz-fuer-landtagswahlen

„Ausgenommen vom Brandenburger Gleichstellungsgesetz bleiben allerdings die Direktkandidatinnen und -kandidaten in den Wahlkreisen. „

und

„Personen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen, können frei entscheiden, ob sie für die Männer- oder die Frauenliste kandidieren.“

oder hier

https://www.welt.de/politik/deutschland/article188034935/Landtagswahlen-Brandenburg-stellt-Maenner-und-Frauen-paritaetisch-auf.html

„Ausgenommen von der Regelung bleiben allerdings die Direktkandidaten in den Wahlkreisen.“

Die Frage ist jetzt, haben die Dir alte/falsche Gesetztentwürfe geschickt, hast du etwas falsch verstanden oder erzählen die Polit- und Presseleute hier der Öffentlichkeit kackfrech was vom Pferd?

Naja, das ist halt so eine Sache. Ich bin mir nicht sicher, ob sie nur den Beschluss des Ausschusses für Inneres und Kommunales beschlossen haben, oder irgendwie beides übereinander oder was.

Letztlich heißt es da:

Abschließend stimmte der Ausschuss für Inneres und Kommunales mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE und der der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion mehrheitlich dafür, dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Drucksache 6/8210 in geänderter Fassung zu empfehlen.

Nimmt man nur den Änderungstext im Ausschuss-Beschluss, dann hieße das

. § 25 wird wie folgt geändert:

a) Dem Absatz 3 werden folgende Sätze angefügt: „Frauen und Männer sollen gleichermaßen bei der Aufstellung der Landesliste berücksichtigt werden. Hierzu bestimmt die Landesversammlung

1. die Liste der Bewerbenden und ihre Reihenfolge für die für Frauen reservierten Listenplätze der Landesliste,

2. die Liste der Bewerbenden und ihre Reihenfolge für die für Männer reservierten Listenplätze der Landesliste und

3. aus welcher der beiden Listen der erste Listenplatz der Landesliste besetzt wird.

Die geschlechterparitätische Landesliste wird abwechselnd unter Berücksichtigung der Entscheidung für den ersten Listenplatz und der von der Landesversammlung bestimmten Reihenfolge aus den beiden Listen (Satz 3 Nummer 1 und 2) gebildet. Ist bei der geschlechterparitätischen Bildung der Landesliste nur eine der beiden in Satz 3 Nummer 1 und 2 genannten Listen erschöpft, so kann auf der Landesliste nur noch eine weitere Person aus der anderen Liste benannt werden. Personen, die entsprechend § 22 Absatz 3 und § 45b Absatz 1 Personenstandsgesetz weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugeordnet werden können, können frei entscheiden, für welche der in Satz 3 Nummer 1 und 2 genannten Listen sie sich um einen Listenplatz bewerben wollen. Die Sätze 3 bis 6 finden keine Anwendung auf Parteien, politischen Vereinigungen oder Lis tenvereinigungen, die satzungsgemäß nur ein Geschlecht aufnehmen und vertreten wollen.“

b) Dem Absatz 8 wird folgender Satz angefügt: “Eine Abweichung von den Vorgaben des Absatzes 3 ist unzulässig.“

Dem § 30 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 wird folgender Satz angefügt: “Bei Verstößen gegen § 25 Absatz 3 Satz 4 und 5 wird die Landesliste mit der Maßgabe neugebildet, dass alle verbliebenen Bewerbenden in der Landesliste aufzunehmen sind; dies gilt auch in den Fällen, in denen die Neubildung der Landesliste zur Folge hat, dass die letzten Lis-
tenplätze nicht geschlechterparitätisch besetzt sind.“

Das käme zwar dem näher, was im Radio gemeldet wurde, stimmt aber insofern nicht damit überein, als sich das ja wirklich nur auf die Landeslisten bezieht, während man über Parität jubelte.

Wenn es wirklich nur die in der rechten Spalte von 10466 beträfe, dann hätte es ja mit dem Entwurf der Grünen nichts zu tun, sondern wäre ein komplett eigenständiger Vorschlag.

Immerhin ist da dann doch der Bezug zum Personenstandsregister für die Wahllisten und für Intersexuelle enthalten.