Ansichten eines Informatikers

Ein Kamerateam des MDR sei angegriffen worden

Hadmut
2.9.2018 17:25

Neues von meinem besonderen Freund, dem Mitteldeutschen Rundfunk.

Die WELT schreibt über die Strafanzeige von Mitarbeitern des MDR über den Angriff:

Demnach habe das Team in einem der Häuser nahe der Pro Chemnitz und AfD-Demonstrationen geklingelt. Sie hätten vom Balkon filmen wollen und bei Anwohnern gefragt, ob die ihre Wohnung zur Verfügung stellen würden. Der Journalist berichtet weiter, dass ein Jugendlicher das Team in eine Wohnung gelassen und dem Team den Dreh erlaubt habe.

Plötzlich habe ein kräftiger Mann hinter ihnen gestanden und sie „am Schlawittchen gepackt“. Der Mann habe sie „rausgezogen, die Kamera aus der Hand geschlagen und einen Kollegen die Treppe heruntergestoßen“. Der Kollege habe sich an der Hand verletzt, die Kamera sei kaputt. Der Reporter habe ärztlich versorgt werden müssen, hieß es vom MDR, der den Vorfall bestätigte. Der zweite Reporter sei unverletzt geblieben.

Äh, wie bitte!?

Die betreten eine Privatwohnung mit der Erlaubnis eines Jugendlichen?

Ich interpretiere das mal als „Minderjähriger”. (Es gibt dazu ein Video unten, indem man den Jugendlichen auf 16 schätzt.)

Mal abgesehen davon, dass der Jugendliche in der Regel nicht selbst Eigentümer oder Mieter und schon daher nicht ohne weiteres verfügungsberechtigt ist, kann ein Jugendlicher solche einseitigen Rechtsgeschäfte nicht abschließen:

§ 111 BGB
Einseitige Rechtsgeschäfte

Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das der Minderjährige ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vornimmt, ist unwirksam. […]

Es gibt sicherlich auch die Rechtsmeinung, dass das kein öffentlich wirksames und deshalb kein einseitiges Rechtsgeschäft, sondern ein Vertrag ist, wenn man jemanden bestimmtes in die Wohnung lässt, aber auch das ist „schwebend unwirksam”:

§ 108 BGB
Vertragsschluss ohne Einwilligung
(1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab. […]

Das heißt, dass es einfach keine ausreichende Erlaubnis ist, wenn ein Jugendlicher einen in die Wohnung lässt. Das kann der nämlich nicht.

Das heißt, die haben die Wohnung unrechtmäßig betreten.

§ 123 StGB
Hausfriedensbruch

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. […]

Der Volksmund redet da gerne vom Faustrecht des Hauseigentümers, was systematisch und begrifflich falsch ist. Das hat mit Faustrecht nichts zu tun, das gehört irgendwo in das rechtsmissbräuchliche Fehderecht.

In der Sache ist es aber zutreffend, denn das Hausrecht selbst ist ein notwehrfähiges Rechtsgut, und der Inhaber des Hausrechts darf es mit der erforderlichen Gewalt (im Gegensatz zum Staat ist der Privatmensch zur Durchsetzung seiner Rechte nicht an Verhältnismäßigkeit, sondern nur an Erforderlichkeit gebunden) durchsetzen, wenn es sein muss. Man darf also ein Fernsehteam des MDR prinzipiell auch mit Gewalt aus der Wohnung werfen. Samt Kamera.

Also schon von der Beschreibung her liest sich die Strafrechtssituation für mich genau umgekehrt, als es die Presse darstellt.

Die laufen noch in ein anderes Problem:

In Deutschland gilt das Panorama-Recht. Man kann von der Straße aus filmen. Das heißt im wesentlichen, dass man das filmen darf, was man von öffentlich zugänglichen Flächen auch ohne Hilfsmittel sehen kann. Heißt normalerweise: Erdboden, wenn nicht öffentlich zugängliche Flächen wie Aussichtsplattformen. Wenn man vom Balkon einer Privatwohnung aus filmt, dann fällt das nicht mehr unter Panoramarecht.

Sieht man also dabei zufällig im Fernsehen, wie sich auf dem Balkon der Wohnung gegenüber eine Frau oben ohne sonnt, oder irgendsowas, dann haben die ein richtiges Problem.

Es ist eine interessante Frage, was der MDR ohne hinreichende Erlaubnis in einer Privatwohnung verloren hat.

Siehe dazu folgenden Tweet: