Ansichten eines Informatikers

Eine Ärztin klagt mir ihr Leid

Hadmut
1.9.2018 12:43

Das ist natürlich bitter.

Seit der Wende habe sie die tollste Personenwaage im Ort in ihrer Praxis gehabt. Eine alte Nachkriegswaage, die sie damals gerettet habe, die auch für anderer Zwecke geeignet war, selbst Küchenvieh bei der Schlachtung habe man damit gut wiegen können. Eine der wenigen Waagen, die bis 150 kg gegangen seien. Für quasi alles zu gebrauchen.

Seit 8-10 Jahren reiche die jedoch nicht mehr, weil die Patienten zunehmend schwerer würden und inzwischen gern nicht nur über sich selbst, sondern auch über die 150 kg hinauswüchsen.

Sorge bereite ihr zudem ihre Praxisliege, die sei nur bis 125 kg zugelassen, was längst nicht mehr reiche. Ich neige dazu, der hilfesuchenden Frau zu empfehlen, zwei nebeneinander zu stellen. Oder drei. Es mag Schwerlastliegen geben, aber als erfahrener Informatiker bin ich mir aus dem Bereich der Notstromversorgungen durch Bleiakkus und Schiffsdiesel in Rechenzentren der Problematik begrenzter Deckentraglasten stets bewusst. In manchen Fällen bieten Lastverteilungsplatten Abhilfe, auch das lässt freilich die Frage der Deckentraglast bei Patienten, die noch auf eigenen Beinen stehen, offen. Der Gedanke, die ganze Praxis damit auszuliegen, bietet sich an, verbietet sich aber ebenso, weil schon die Platten alleine die Gesamttraglast der Praxisräume überschreiten könnten.

Sie fügt die Moritat hinzu, dass ein Patient in ihrem Orte seinem Herzkasper nur deshalb erlegen sei und das Zeitliche gesegnet habe, weil er auf normalen wohnhausüblichen Zugangswegen nicht zu bergen war und die nötigen Abrissarbeiten auch öffentlicher Einrichtungen, die der Brachialentsorgung durch die Hausvorderwand im Wege standen, nicht rechtzeitig zu bewerkstelligen waren. Zu beobachten sei dabei gewesen, dass ausgerechnet jene Witwe über seinen Weggang – was auch nicht korrekt sei, denn gegangen sei er ja nicht mehr – zutiefst betrübt war, die ihn zuvor über Jahre hinweg weit über den Bereich der Lebensfähigkeit hinaus gemästet habe.

Ich würde dazu anmerken, dass häusliche Gewalt von Frauen gegenüber Männern durchaus existiert, aber ich mich nicht durchringen kann, dafür das Prädikat „subtil” zu vergeben. Die Frage wäre freilich, ob man sie des Mordes angeklagt hat. Vermutlich nicht.