Ansichten eines Informatikers

Pressefreiheit in Sachsen

Hadmut
21.8.2018 23:26

In Dunkeldeutschland wird’s auch finster. [Update: Eine Gegenmeinung]

In dem Punkt muss ich das ZDF mal in Schutz nehmen.

In den vergangenen Tagen ging es schon durch die Presse, und vorhin kam es dann im Fernsehen in Frontal 21: Das ZDF war auf einer Pegida-Veranstaltung und wollte da filmen (was natürlich dubios ist, mir sagte mal ein Insider, dass Fernsehleute da gerne die extremen Fälle selektiv suchen und welche sogar mal Geld geboten hätten, bis sie endlich einen Schwarzen gefunden haben, der sich – für Geld – bedroht fühlen wollte), aber grundsätzlich zulässig und erlaubt.

Dort werden sie von einem dicken Mann angeschrieben und bedroht, der ihnen in die Kamera schreit, sie hätten ihm „ins Gesicht gefilmt” und damit eine Straftat begangen, er würde sie festnehmen und zur Polizei bringen (was prinzipiell nach § 127 StPO richtig wäre, aber dazu muss eine Straftat vorliegen und die Polizei nicht da sein, und die stand nebendran. Außerdem setzt es voraus, dass die Identität nicht feststellbar war, und das dürfte bei einem ZDF-Team auch nicht der Fall sein.)

Die Polizei hat dann nicht etwas den Dicken festgenommen, sondern das Fernsehteam festgehalten und deren Presseausweise verlangt.

Das ZDF befragt dann einen „Experten”, der sich dann aber auch nur wackelig darauf hinausredet, dass der Mann sich durch das Anschreien des ZDF zur Person der Zeitgeschichte gemacht habe und deshalb das Filmen hinnehmen müsste.

Sorry, wenn ich das mal so sage, aber ich halte das alles für Mist.

  • Der Dicke
  • Die Polizei
  • Das ZDF und deren Experte

hatten Unrecht.

Weil jetzt alle gleich Datenschutz schreien: Nein. Da gilt das Medienprivileg. Nie gehört? Demnächst dazu mehr von mir.

Beim Fotoverbot gibt es zwei unterschiedliche Kategorien:

Es gibt das Strafrecht, das bestimmte Aufnahmen verbietet, nämlich im Intimbereich. Man darf jemanden beispielsweise nicht in seinem Schlafzimmer aufnahmen, auch das Anbringen von Beobachtungskameras in der Damendusche in der Sporthalle fällt darunter, da ist schon das Aufnehmen an sich strafbar. Oder Kinder- und Jugendpornographie. Da ist auch schon das Aufnahmen strafbar.

Der Rest fällt unter Urheber- und Persönlichkeitsrecht.

Das Persönlichkeitsrecht verliert da gegen das Recht der Meinungsfreiheit, denn das ZDF wollte ja keine Postkarten anfertigen und verkaufen, sondern darüber berichten. (Zum Rechtlichen dazu demnächst mehr von mir.)

Zumal dazu kommt, dass der Mann jetzt nicht in entstellender oder wehrloser Weise fotografiert wurde (Beispiel: Verletzte, Betrunkene), sondern genau so, wie er sich selbst angezogen und der Öffentlichkeit dargestellt hat, er also selbst so aussehen wollte. Dazu kommt weiterhin, dass er die Kamera ja nicht gemieden hat, sondern sich ganz bewusst vor die Kamera gespielt hat. Das muss er sich selbst zurechnen lassen. Er hat sich selbst so dar- und vor die Kamera gestellt.

Das Urheberrecht verbietet die Aufnahme gar nicht, sondern nur die Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung. Man könnte dem ZDF damit höchstens verbieten, es zu senden, aber nicht schon, es aufzunehmen. Damit würden nämlich Aufnahmen unmöglich, und das war ja der Zweck des Angriffs. Beispielsweise aber könnte man es aufnehmen und dann die Gesichter oder ganze Person verpixeln. Das passiert ja auch häufig so.

Aber nicht mal das ist wäre hier erforderlich, denn dafür gibt den offenbar keinem der drei beteiligten Parteien, nämlich dem Dicken, der Polizei und dem ZDF, und nicht mal deren Rechtsexperten bekannten

§ 23 Kunsturhebergesetz

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;

2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;

3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;

4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

Das mit den Personen der Zeitgeschichte wissen viele, aber kaum einer weiß, wo es steht. Hier steht es.

Wichtiger sind aber 2. und 3.

Denn anders, als die, die da in erster Linie marschieren, war er nur Beiwerk. Und zweitens hat er an einer Versammlung, Aufzug oder ähnlichem Vorgang teilgenommen. Und damit hat er sich selbst zum Fotoobjekt gemacht. Verkürzt gesagt: Man kann nicht zur Demonstration gehen und dann verlangen, nicht fotografiert zu werden. Es ist ja gerade der Zweck der Veranstaltung, gesehen zu werden. Und es geht nicht an, dass man „Straftat” schreit, wo keine ist, und sich selbst der Kamera in den Weg stellt um über seine Persönlichkeitsrechte oder was auch immer versucht, Berichterstattung zu verhindern.

Zwar sieht auch das Urheberrecht im Extremfall Strafen vor, ist aber zunächst mal ein Privatrecht, damit hätte er also zum Amtsgericht und nicht zur Polizei rennen müssen. Die Polizei kann zwar auch in solchen Fällen die Personalien aufnehmen, aber der Dicke kann mangels Straftat den Kameramann nicht festnehmen, und die Polizei kann keinen Presseausweis verlangen, weil dieses Recht aus § 23 jedem und nicht nur der Presse zusteht.

Generell hat die sächsische Justiz aber ohnehin ein Problem mit Recht und Pressefreiheit. Eine sächsische Staatsanwaltschaft hat mir neulich die Auskunft verweigert, weil ich keinen Presseausweis hätte. Dass man den Presseausweis aus Gründen korrupter Kungelschaften zwischen Verlagen und Regierung nur für die gibt, die mehr als die Hälfte ihres Einkommens mit Journalismus machen, ich aber auch als Teilzeitblogger Presserecht genieße, war der Staatsanwaltschaft schon nicht mehr klarzumachen. Mit Juristischem waren die da schon leicht überfordert.

Deshalb wäre es toll, wenn man das ganze Problem mal insgesamt aufarbeitet und darstellt.

Aber dafür ist nun wieder das ZDF zu blöd, wie sich vorhin an Frontal21 gezeigt hat. Und ein Interesse daran, dass Pressefreiheit geklärt wird, haben sie auch nicht, weil dann bekannt würde, dass jeder Pressefreiheit genießt, der tätig werden will, und nicht nur der Mainstream.

Update: Ein Leser schreibt mir dazu:

Nabend,

ich habe zu der Geschichte auf mehreren Portalen eine andere Version gehört.

Der Mann, der in Kleidung und Figur wohl das darstelle, was das ZDF-Team sich unter einem publikumswirksamen PEGIDA-Teilnehmer vorstellte, ist auf dem Weg zur Demo (aber außerhalb bzw. zeitlich vor ihr) von den ZDF-Leuten frontal und individuell mit der Kamera angegangen worden. Und nicht in einer Gruppe, die man schon als Teilnehmer der Demo hätte bezeichnen können, sondern eben einzeln (oder mit einigen Bekannten im Schlepp). Der Mann hat sich das Filmen auf diese Art verbeten., das Team aber immer weiter drauf gehalten. Zur Eskalation solldas dann später bei der eigentlichen Demo gekommen sein. Die wollten wohl einen wütenen herumbrüllenden Dicken auf dem Film haben. Hätten sie den später mit den anderen einfach nur im Vorbeilaufen gefilmt, hätte der sich wohl nicht zu Wort gemeldet.

So zumindest die Aussagen einiger Anwesenden im Web, die ich allerdings auch nicht nachprüfen kann.

Da greift dann Ihre rechtliche Auslegung wohl so nicht mehr so ganz.

Ziemlich scheisse finde ich so ein Verhalten des ZDF-Teams aber in jedem Fall. Sie haben auf Kosten einer Einzelperson und einer selbst herbeigeführten Konfliktsituation manipulative Bilder schießen wollen.

Schmuddeljournalismus.

Anmerkung: Das kann gut sein. Bisher hatte ich keine Hinweise darauf, und es ändert an meiner Rechtseinschätzung nichts oder nur wenig, denn trotzdem hätten ZDF und Polizei das wissen müssen.

Und selbst wenn es so war, halte ich das Geschrei des Mannes noch immer für verfehlt und eben rechtlich falsch.

Wenn’s denn so war, wäre es interessant, dem ZDF falsche Berichterstattung nachzuweisen. Aber „auf mehreren Portalen gehört” ist dann eben auch noch nicht greifbar.