Ansichten eines Informatikers

Die Gewalt-App

Hadmut
6.4.2018 21:43

Jetzt weiß man, wie die SPD das mit der Digitalisierung meint.

Der Berliner Senat soll angeblich eine Handy-App finanziert haben, mit der man Linksextreme schnell zu Gegendemonstrationen zusammentrommeln kann, wenn der SPD irgendeine Demonstration nicht gefällt.

Es verfestigt sich immer mehr, dass in diesem Land Prügel bekommt, wer der SPD offen widerspricht. Bemerkenswerterweise soll die App auch auf englisch und türkisch angeboten werden, um schnell genug gegen islamkritische oder anti-antisemitische Kundgebungen losschlagen zu können. Da werden im großen Stil Prügeltruppen organisiert.

Mir fällt dazu (und nicht wegen aktuellen Anlasses) § 81 StGB ein:

§ 81 Hochverrat gegen den Bund

(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,

wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

Bestünde also ein Zusammenhang zwischen der Gewalt (oder der Drohung damit), die man durch Beitrommeln gewalttätiger Schläger ausübt, um den Ansinnen, den Bestand der Bundesrepublik auch nur zu beeinträchtigen oder die verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wäre das schwere Freiheitsstrafen wert.

Den Bestand der Bundesrepublik zu beeinträchtigen ist erklärtes Ziel der SPD, denn die will uns ja in einem Europa auflösen. Zu nichts anderem ist Martin Schulz hergekommen. Und eine gewisse Nähe zu „Antideutschen” haben sie auch.

Und mit der verfassungsmäßigen Ordnung ist das auch nicht vereinbar, was die da treiben. Die nämlich sieht beispielsweise eben das Demonstrationsrecht vor, oder eine Staatsgewalt, die vom Volk ausgeht, und damit sind Deutsche gemeint und nicht solche, die die App auf englisch oder türkisch brauchen.

Dass die SPD staats- und verfassungsfeindlich ist, ist schon lange bekannt, das kann man kaum leugnen. Lässt sich nachweisen, dass sie sich zu diesem Zweck der Antifa oder ähnlicher Schlägertruppen bedienen, dann wäre meines Erachtens der Straftatbestand erfüllt.