Ansichten eines Informatikers

Ein wichtiges Detail der Vielweiberei

Hadmut
20.2.2018 20:16

Ein Leser weist mich gerade auf einen Aspekt hin, den ich bisher auch nicht bemerkt hatte.

Der Islam gestatte zwar die Vielweiberei, aber nur in dem Rahmen, in dem man die Frauen (und Kinder) auch ernähren kann.

Das passt zu meinem bisherigen Wissen. Der Islam sehe, so habe ich mal aus anderer Quelle erfahren, durchaus starke Frauenrechte vor, nur eben solche, die unseren Feministen nicht so in den Kram passen. So habe eine Frau nicht nur Anspruch auf zufriedenstellende Erfüllung ehelicher und unterhaltsmäßiger Pflichten und deshalb einen Scheidungsanspruch bei Unterversorgung und „Unterbesorgung” (Pfff, im Gegensatz zu unserem Feminismus schützt der Islam Frauen vor Untervögelung.) Laut Wikipedia (und demnach laut Koran):

Außerdem kann die Frau eine Scheidungsklage bei Gericht wegen schwerwiegender Eheverfehlungen des Mannes einbringen, z.B.: mangelnder oder fehlender Unterhalt von Seiten des Ehemanns und sexuelle Vernachlässigung durch den Ehemann (vier Monate oder länger kein Geschlechtsverkehr), aber auch körperliche oder seelische Grausamkeit.

Ein Freund mit islamischem Hintergrund versicherte mir, dass da alle paar Monate ganz sicher nicht genüge, da würden sie einem das Leben zur Hölle machen. Da müsse man schon ambitioniert ans Werk.

Und

Auch wenn die Polygamie im islamischen Kulturkreis nicht unumstritten ist, so erlaubt nach islamischer Rechtsauffassung der Koran die Ehelichung von bis zu vier Frauen sowie eine unbestimmte Zahl von Konkubinen. Eine Frau hingegen kann nur mit einem einzigen Mann verheiratet sein.

Mir persönlich wär’s ab einer gewissen Zahl zu anstrengend, aber ich sehe da ein ganz anderes Problem. Wenn nämlich ungefähr 50% der Menschen Frauen sind, heißt das, dass eine gewisse Zahl von Männern frauenlos bleiben muss und damit auf Raubzug geht.

Aber weiter im Bilde:

„Und wenn ihr fürchtet, in Sachen der (eurer Obhut anvertrauten weiblichen) Waisen nicht recht zu tun, dann heiratet, was euch an Frauen gut ansteht, (ein jeder) zwei, drei oder vier. Und wenn ihr fürchtet, (so viele) nicht gerecht zu behandeln, dann (nur) eine, oder was ihr (an Sklavinnen) besitzt! So könnt ihr am ehesten vermeiden, unrecht zu tun.“

– Sure 4, Vers 3: Übersetzung nach Rudi Paret

Die Ehelichung von mehr als einer Frau ist nach islamischem Recht an hohen Anforderungen gebunden. Der Mann muss eine vollkommene Gleichbehandlung der Frauen gewährleisten, keine der Ehefrauen darf finanziell oder emotional bevorzugt werden. Der Mann muss darüber hinaus finanziell in der Lage sein, jeder seiner Ehefrauen einen eigenen Haushalt zu finanzieren.

Das wäre mal eine interessante Frage und sicherlich mal mit einer Fatwa zu klären, ob unter „in der Lage sein, jeder seiner Ehefrauen einen eigenen Haushalt zu finanzieren” auch zählt, für jede einen Hartz-IV- bzw. Asyslgeld-Antrag zu stellen. Ob also das, was unter „Familiennachzug” zählt, der ganze Gattinnentross, überhaupt islamisch erlaubt ist. Man will ja nicht islamophob sein und sich genau an die Schrift halten.

Ich hatte doch neulich mal berichtet, dass eine Bloggerin behauptet habe, dass ein gewisser arabischer Migrant youtube-Videos mache, in denen er zum Abkassieren von Sozialleistungen anstifte. Ein arabischkundiger – aber nicht arabischer und dahingehend unbefangener – Leser sagte mir, er habe sich einige davon angesehen und daran nichts gefunden, was er beanstanden könnte. Das sei eher so eine Bedienungsanleitung A-Z für Deutschland und erscheine ihm als solche sinnvoll und hilfreich. Seltsam und kulturell eigentlich unmöglich erschien ihm dagegen, dass derjenige sich an „alleinerziehende Mütter” richte und ihnen erkläre, wie sie Versorgungsanträge stellten. Solche Mütter dürfe es im Islam erst gar nicht geben, und man dürfe sie als männlicher Muslim auch nicht ansprechen. Das erscheine ihm deshalb komisch. Er könne es aber nicht beanstanden, sich nur sehr darüber wundern.

Das hatte ich im Blog erwähnt, worauf mir diverse andere Leser – teils auch mit islamischem Hintergrund – schrieben, dass das die im Arabischen typischen Umschreibungen wären, bei denen man das, was dem Empfänger eigentlich klar sein muss, zu erwähnen vermeidet. „Alleinerziehende Mütter” im arabischen Sinne seien eben die Ehefrauen nach der Ersten, weil aus unserer Sicht hier ja nur die erste richtig verheiratet ist.

Das sollte man jetzt erst mal neutral hinnehmen, denn wenn die Polygamie dort eben erlaubt ist, dann ist das eben so, dass die mehrere haben, dann sind die halt Frau Nummer 3 oder Konkubine 7, das kann man als Tatsache ja erst mal nicht ändern oder leugnen. Es widerspräche ja auch dem Asylgedanken, Leute deshalb abzulehnen, weil sie sich benehmen, wie es dort eben üblich war und ist. Und wenn die sich beim Übergang in unser Kultursystem in „alleinerziehende Mütter” übersetzen, dann ist das eben auch so, denn irgendwas müssen sie ja sein.

Mich würde da aber einfach mal die Frage interessieren, wie das aus islamisch-religiöser Sicht zu bewerten ist und wie es zum Koran passt, wenn man den Frauen hier erklären muss, wie sie sich eine Existenzsicherung selbst beschaffen. Denn genau das darf laut Koran ja nicht passieren. Wobei ich der Formulierung jetzt nicht abschließend zu entnehmen vermag, ob das nur für Ehefrauen oder auch für Sklavinnen gilt. Letztere scheinen da doch preisgünstiger zu kommen.