Ansichten eines Informatikers

Das „Gefühlserleben bei der Informationssuche im Internet“

Hadmut
23.8.2017 1:00

Willkommen im akademischen Flachsinn. Am Beispiel der Universität Hildesheim.

Heute bekam ich mal wieder sowas, wo man die Luft erst mal durch die Zähne einsaugt. An der Universität Hildesheim hat man zur Disputation einer Dissertation eingeladen. Titel:

Gefühlserleben bei der Informationssuche im Internet. Eine qualitative Studie zur Individualität und Alltäglichkeit der Sucherfragung

Und weil man sowas ja für einen Hoax hält, hier noch eine Institutsseite dazu.

Für so einen Quatsch bekommt man an deutschen Universitäten heute den Doktor, wenn man

  • an einer Universität ist, die jegliche Würde und wissenschaftlichen Anspruch aufgegeben oder nie besessen hat, und ihren Schwerpunkt im Geldverbrauch und sich als Titelmühle sieht,
  • sich in den geistes- und verwandten Fächern herumtreibt, die sich wichtig machen wollen, indem sie so tun, als wären sie Informatiker („Informationswissenschaft“) oder
  • Frau ist.

Am derbsten natürlich wenn alle drei zusammenkommen. Auf die Dissertation bin ich mal gespannt. Feministinnen werden daraus folgern, dass Frauen das Internet durch ihre Gefühlsdynamik erschaffen haben.

Der wesentliche Punkt daran ist aber nicht die Dämlichkeit, die der Titel verspricht. Die Frau wird meines Erachtens sowieso als akademisches Wrack irgendwo zwischen Hartz IV, W3-Professur und SPD enden, denn wozu soll sowas gut sein? Welchem Personaler kommt da nicht so ein unangenehmes Jucken unter den Zehnägeln, wenn er so einen Titel im Lebenslauf liest? Wozu soll sowas gut sein, außer als lebenslanger Förderempfänger auf Steuerzahlerkosten zu enden?

Der wesentliche Punkt ist die massive Kriminalität der Prüfer und Funktionsträger dieser Universität.

Rechtlich dürften solche Promotionen gar nicht vorkommen. Denn verfassungsrechtlich darf nur der Gesetzgeber selbst Promotionen vorsehen und muss dazu die Anforderungen und Bewertungsmaßstäbe vorgeben, und das hat er nicht getan. Solche Schwafeldissertationen haben keinerlei gesetzliche Grundlage und sind grob verfassungswidrig und unzulässig. Sie sind nichtig, denn da liegt – gemessen am Titel, mehr erfährt man ja nicht – nicht nur keine promotionswürdige Leistung vor, sondern auf Universitätsseite gar nicht erst die Absicht, eine Leistung zu fordern und festzustellen.

Und damit sind wir wieder bei der Kriminalität im Bundesverfassungsgericht.

Denn vor ca. 25 Jahren hat das Bundesverfassungsgericht noch festgestellt und begründet, dass solche Prüfungen am Gesetzgeber vorbei nicht möglich sind und dass nicht die Universität und nicht die Prüfer, sondern nur der Gesetzgeber die Anforderungen und Kriterien festlegen kann. Und sie damit auch nur einheitlich festlegen kann. Zudem ist es auch verfassungsrechtlich zwingend erforderlich, für alle gleiche Kriterien festzulegen.

Ein hochkriminelles Bundesverfassungsgericht hat das aber 2012 sabotiert und verweigert, eben in der politischen Absicht – Stichwort „Gleichheit durch Ungleichheit“ – Frauen- und Minderheitenförderung zu betreiben, indem man da einfach gar keine Anforderungen mehr stellt und jede Spaßaktion als Dissertation annimmt.

Bleibt die Frage: Wer stellt sowas ein?

Antwort: Der Steuerzahler.