Ansichten eines Informatikers

Sachsen

Hadmut
17.7.2017 21:55

Ein Leser weist mich gerade darauf hin, dass der Freistaat Sachsen in Artikel 8 seiner Verfassung tatsächlich die Gleichstellung von Mann und Frau aufgenommen hat – allerdings nicht als Recht oder Zustand, sondern nur als Förderungsaufgabe.

Heißt also im Prinzip gar nichts, denn damit kann niemand etwas einklagen und es wird rechtlich nichts geregelt. Es heißt auch nicht, dass der Freistaat da irgendetwas gegen andere Grundrechte unternehmen müsste, denn er muss es ja nur als Aufgabe fördern – Aufgabe ist ohnehin relativ und flexibel – und nicht selbst umsetzen. Man kann das sogar so lesen, dass Frauen sich da selbst drum kümmern müssen und man ihnen nur gut zureden muss. Oder auch, dass Männer gleichgestellt werden.

Letztlich bezieht sich das aber ohnehin nur auf die Bereiche, die nach dem Grundgesetz Ländersache sind. Und ich glaube mich erinnern zu können, dass die Länder zwar Beamtengesetze haben, das grundlegende Beamtenrecht aber Bundessache ist. War da nicht mal irgendwas mit NRW, die Frauen bei Beamtenstellen bevorzugen wollten und das nicht durfen, weil das nicht Ländersache war?

Anscheinend werden in Sachsen aber Frauen bei Beamtenstellen mehr oder weniger deutlich bevorzugt. Das könnte verfassungswidrig sein.