Ansichten eines Informatikers

Presserecht: Das Bundesjustizministerium schreibt …

Hadmut
30.10.2016 13:34

Das muss man sich mal klarmachen, was für eine Auffassung von Presse das Maas-geführte Ministerium hat.

Ich bin ja immer noch mit Auskunftsklagen bezüglich der Wahl der Verfassungsrichterin Susanne Baer befasst, konkret dem Umstand, dass der Wahlausschuss des Bundestages sie gar nicht kannte, nie gesehen hatte, nicht wusste, wer das ist, und sie nur anhand zweier von ihr selbst vorgelegter Aktenstücke, nämlich

  1. Ihres Lebenslaufes
  2. Ihrer Personalakte

gewählt hat. Sonst hatten und wussten die nichts von ihr. Und aus den bisherigen Auskunftsklagen gegen die Humboldt-Universität und den Bundestag und Baers eigenen Publikationen und Einlassungen geht eben nicht nur hervor, dass das so gelaufen ist, sondern auch, dass die Angaben unrichtig sind, weil sie im Lebenslauf normalerweise angibt, Direktorin des GenderKompetenzZentrums gewesen zu sein, obwohl das nie gegründet wurde, und auch nach deren Grundordnung nie eine Direktorin haben konnte, und weil laut HU in der Personalakte nicht steht, dass sie während ihrer Dienstzeit praktisch nur für das Familienministerium und damit eben nicht als Professorin gearbeitet hat. Und damit außerdem verborgen hat, dass sie als Verfassungsrichterin in eigener Sache entscheiden würde, nämlich genau über die Dinge, die sie vorher getarnt für das Familienministerium entworfen und anderen Ministerien und behörden indoktriniert hat.

Der Bundestag bzw. dessen Wahlausschuss haben sich damit verteidigt, dass sie die Akten ja nicht mehr haben, sondern diese nach der Wahl sofort an das Bundesjustizministerium weitergegeben wurden und dort verbleiben, weil die sich um die Ernennungsformalitäten usw. kümmern und dann auch Dienstherr der Verfassungsrichter sind. Und Auskunftsanspruch kann man eben nur in Bezug auf die Akten haben, die in einer Behörde tatsächlich vorhanden sind. Ich musste deshalb nochmal neu beim Bundesjustizministerium anfragen.

Weil das Verwaltungsgericht das so will, werden solche Auskunftsersuchen aufgespalten, nämlich in ein presserechtliches Auskunftsersuchen vor der 27. Kammer, und ein informationsfreiheitsrechtliches Ersuchen, das vor der 2. Kammer verhandelt wird. (Ich halte die Aufspaltung für unzulässig, aber das ist hier jetzt nicht das Thema.)

Ein interessanter Punkt dabei ist, dass sich das Bundesjustizministerium vor der Presserechtskammer gerade darauf beruft, dass es mir damit ja eben nicht um Auskünfte, sondern (wie ich es formuliert hatte) um „presse- und gerichtsfeste Belege” ginge, und das sei ja nicht vom Presserecht gedeckt.

Muss man sich mal klarmachen:

Einerseits heißt es immer so gern, Blogs usw. seien keine Presse, weil sie keine eigene Recherche betrieben und das, was sie behaupten, nicht überprüften. Das würde eben die Presse auszeichnen.

Will man aber konkret anhand von Akten nachprüfen und nachweisfest recherchieren, wo die da wie betrogen haben, dann heißt es plötzlich, ja, sowas wäre ja vom Presserecht gar nicht gedeckt. Das ginge ja gar nicht, dass da einer daherkäme und beweisfest recherchieren wolle, wo sie betrogen haben.

So sieht’s in diesem Lande heute aus.

Wer wählt sowas?