Ansichten eines Informatikers

Verwaltungsgericht Düsseldorf hält Frauenförderung für verfassungswidrig

Hadmut
5.9.2016 22:13

Ah, endlich:

Die Bevorzugung von Frauen bei Beförderungen im öffentlichen Dienst Nordrhein-Westfalens ist nach Ansicht des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts verfassungswidrig.

Gut, wird keinen Bestand haben, weil das ja dann bei der Verfassungs-Gender-Priesterin Susanne Baer landet, die ja neulich schon wieder mal erklärte, sich nicht an Gesetze halten zu wollen, sondern sich eher so für eine außerdemokratische freiberufliche Gerechtigkeitskünstlerin und Gender-Fee hält. Und die wird die Entscheidung natürlich absägen, denn sie ist ja Richterin in eigener Sache und – die feministische Auffassung von Gewaltenteilung – gleichzeitig in Exekutive, Legislative und Iudikative tätig, um als Richterin über das zu entscheiden, was sie vorher als politische Beraterin, die sich als Professorin ausgab, selbst eingeimpft hat.

Aber immerhin schon mal ein Fortschritt. Auch wenn’s erst mal nur Formalitäten und Spitzfindigkeiten sind:

Die Richter stoppten am Montag die bevorzugte Beförderung mehrerer Polizistinnen und gaben damit dem Eilantrag eines männlichen Kriminaloberkommissars statt, der sich durch das neue Dienstrecht benachteiligt sah. „Die nordrhein-westfälische Neuregelung zur Frauenförderung ist verfassungswidrig, weil dem Land die Gesetzgebungskompetenz fehlt“, erklärte das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Nach dem Grundgesetz habe der Bund die Zuständigkeit zur Regelung von Statusrechten und -pflichten der Beamten. In Eilverfahren kann bereits ein Verwaltungsgericht die Verfassungswidrigkeit feststellen. Die Landesregierung könnte nun das Oberverwaltungsgericht anrufen. Darüber sei noch nicht entschieden, erklärte ein Sprecher von Innenminister Ralf Jäger (SPD): „Wir müssen jetzt erst die Urteilsbegründung auswerten.“

Heißt, sie haben nicht kritisiert, dass Frauenförderung gegen Gleichberechtigung verstößt, sondern nur, dass es auf Landesebene passierte (was will man vom Failed State NRW auch anderes erwarten).

Ist aber auch kein schlechtes Zeichen, weil Verwaltungsrichter halt (fast) immer in einer festen Prüfreihenfolge vorgehen, und da kommt die Frage der Zuständigkeit eben sehr früh, der materielle Verstoß gegen Grundrechte eben erst sehr spät. Und da ist die fehlende Zuständigkeit (der Klassiker im Verwaltungsrecht) halt etwas, was sich schnell und einfach finden lässt und ohne viel Diskussion durchgreift. Und schön unpolitisch ist.

Nun gibt’s in der Bundespolitik ja auch genug Verstrahlte, die jeden Schrott mittmachen oder sich politisch dazu kompromittieren lassen. Aber vielleicht denken die neuerdings ja mal drüber nach, dass es auch noch Wähler gibt.

Fragt sich natürlich, was für Leute da in der NRW-Regierung sitzen, wenn sie ihre Zuständigkeiten nicht kennen (oder sich nicht drum scheren). Wär ja ganz was neues, wenn eine Regierung ihren Job halbwegs beherrschen müsste.