Ansichten eines Informatikers

Führerschein weg!

Hadmut
7.8.2016 23:15

Der Maas und die Schwesig mal wieder.

Dass Schwesig säumigen Unterhaltszahlern den Führerschein wegnehmen will, habe ich vor einem Monat schon mal berichtet. Poppt gerade wieder hoch.

Vätern und Müttern, die bei den Unterhaltspflichten für ihre Kinder säumig sind, droht demnächst als Strafe ein bis zu sechsmonatiges Fahrverbot. Eine Sprecherin des Bundesfamilienministeriums begrüßte gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, dass der Referentenentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) zu Fahrverboten für Straftäter auch für säumige Unterhaltspflichtige gelten solle.

Durch solche strafrechtlichen Sanktionen und vor allem mit den Diskussionen darüber solle das Bewusstsein für die elterliche Verantwortung gerade auch nach einer Trennung geschärft werden, sagte die Sprecherin. Das Fahrverbot stelle insbesondere für Fälle, in denen keine Freiheitsstrafe in Betracht komme und eine Geldstrafe nicht hilfreich erscheine, “eine gegebenenfalls wirksame Sanktion auch für säumige Unterhaltszahler dar”.
“Wer Geld fürs Auto hat, hat auch Geld fürs Kind”

Dem Bericht zufolge wurden im Jahr 2014 insgesamt 454.757 Fälle versäumter Unterhaltspflicht registriert, zuletzt soll die Hälfte aller alleinerziehenden Frauen und Männer keinen Unterhalt für die Kinder erhalten haben. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) sagte der Zeitung, “wer das Geld für sein Auto hat in Deutschland, der muss auch das Geld für sein Kind haben.” Maas will seinen Gesetzentwurf noch in diesem Jahr vorlegen.

Küstenbarbie mal wieder. Also ob jeder, der Auto fährt, ein eigenes Auto unterhalten würde. Was ist denn mit Bus- und Taxifahrer, Leuten die beruflich mit Autos des Arbeitgebers fahren?

Jemandem in Berlin den Führerschein wegzunehmen ist dabei ziemlich belanglos. Ich kenne viele Leute, die hier in Berlin gar nicht mehr Auto fahren und ich selbst fahre seit meinem Umzug auch nur noch sehr wenig. Jemand draußen auf dem Land wäre damit aber komplett aufgeschmissen.

Was ist denn mit Leuten, die zum Arzt müssen? Oder die die Kinder zur Schule fahren? Oder bhinderte Kinder haben? Oder selbst behindert sind?

Nach der Logik Schwesigs müsste man den Leuten eher das Auto pfänden als den Führerschein wegnehmen. Was außerdem so gar nicht geht, weil der Führerschein der Nachweis der Befähigung ist. Man kann jemandem den Führerschein wegnehmen, weil er körperlich nicht mehr in der Lage ist, zu fahren. Oder geistig. Oder charakterlich. Man kann jemanden bestrafen, weil er sich nicht an die Verkehrsregeln hält. Man kann urteilen, dass jemand, der Verbrechen begeht, damit auch nicht zuverlässig ein Fahrzeug führen kann. Das sind aber alles Gründe dafür, dass jemand nicht mehr zuverlässig fahren kann. Eine Strafe unabhängig davon kann das eigentlich nicht sein, weil das eigentlich ein bürgerliches Grundrecht ist. Für einen „Freiheitsentzug light” taugt das nicht.

Dürfte aber vor allem eine Männerstrafe sein, weil die Unterhaltspflicht ja häufig an den Männern kleben bleibt. Frauen können nach einer Zeugung noch entscheiden, ob sie das Kind wollen. Sie können abtreiben oder das Kind zur Adoption freigeben. Und wenn sie es behalten, werden sie auch nicht verdonnert, wenn sie nicht arbeiten und auf Hartz IV oder Unterhaltsempfänger machen. Männer können das nicht. Mit einer Zeugung, einem kurzen Augenblick, einem gerissenen Gummi oder ähnlichen Vorgängen, sogar bei einem „Samenraub” (oder einer Samenspende) sind sie für die nächsten 25 Jahre fällig und zahlen, zahlen, zahlen. Für Frauen gab es die „Mein Bauch gehört mir”-Kampagne. Eine „Mein Rücken gehört mir”-Kampagne für Männer gab es nie. Die werden einfach in Haft – oder jetzt Freiheitsentzug light – genommen, wenn sie nicht arbeiten und zahlen. (Es gab durchaus mal den Vorschlag der sogenannten „juristischen Abtreibung”, bei der Männer innerhalb der Frist einer zulässigen Abtreibung die Vaterschaft ablehnen können und dann rechtlich mit dem Kind nie wieder etwas zu tun haben.

Komischerweise kommt auch niemand auf die Idee, Müttern, die ihre Kinder vernachlässigen, den Führerschein wegzunehmen. Sehe ich hier in Berlin sehr häufig, dass sich Mütter einen Mist um ihre Kinder kümmern.

was treibt der Maas? Der will Steuerhinterziehern den Führerschein wegnehmen. Auch wieder so ne Strunz-Idee.

Das dürfe nach meiner Einschätzung nämlich – wenn überhaupt, woran ich Zweifel habe – nur bei deutschen Staatsbürgern bzw. einer deutschen Fahrerlaubnis möglich sein. Ich glaube nicht, dass Maas bzw. Deutschland jemandem die Fahrerlaubnis eines anderen Landes entziehen kann. § 69b StGB dürfte hier einschlägig sein. Das heißt, dass ein deutscher Steuerhinterzieher den Führerschein ganz verliert, während ein ausländischer Steuerhinterzieher nur in Deutschland nicht mehr fahren darf. (Wobei ich mich frage, wie sie den Entzug bei ausländischen Führerscheinen in Form einer Plastikkarte oder solchen, die regelmäßig verlängert werden, vermerken wollen, zumal man den Führerschein dann einfach als verloren melden und sich im Ausland einen neuen beschaffen kann.)

Auf die Idee, Leuten, die hier in Berlin auf den Straßen Rennen fahren, dafür den Führerschein abzunehmen, kommen sie dann irgendwie nicht.

Ergebnis:

Recht spezifisch gegen deutsche Männer.