Ansichten eines Informatikers

Was der Bürger über Politiker nicht wissen darf

Hadmut
17.3.2016 19:50

Warum ich es für falsch halte, Volker Beck zu schützen.

Vor ein paar Tagen hatte ich doch erwähnt, dass da Artikel der Jungen Freiheit und der BILD darüber, dass man bei Volker Beck nicht nur eine Substanz, die man für drogenverdächtig hält (die Presse redet von Crystal Meth), sondern auch ungewöhnliches Sexspielzeug gefunden habe, verschwunden waren, und das wohl darauf beruhen müsse, dass die Artikel wohl falsch/unzutreffend/unrichtig waren.

Inzwischen ist mehr bekannt, die Junge Freihet schreibt nämlich, dass man die Artikel auf Betreiben von Volker Becks Anwalt abgeschaltet habe. Und dessen Begehr hört sich nicht so an, als wären die Berichte inhaltlich falsch, sondern eine Verletzung von Becks Intimsphäre:

Becks Anwalt, der häufig auch die taz vertritt und laut Neuem Deutschland zu deren Gründern gehört, machte eine Verletzung von Becks Intimsphäre geltend. Sprich, es wurde nicht bestritten, ob der Abgeordnete den oder die erwähnten Gegenstände bei sich hatte, sondern angemahnt, darüber dürfe nicht berichtet werden. Andernfalls würden die Persönlichkeitsrechte Becks verletzt.

Die JF nahm den beanstandeten Artikel daraufhin von der Internetseite. Doch das reichte Beck und seinem juristischen Beistand nicht, weshalb sie vors Landgericht Berlin zogen und eine einstweilige Verfügung erwirkten, die es der JF untersagt, Gegenstände zu erwähnen, die Beck an dem Abend der Polizeikontrolle bei sich geführt haben soll.

Ein Anwalt, der sonst die taz vertritt und angeblich zu deren Gründern gehört. (Was sagt das über die taz und deren Berichtszuverlässigkeit?)

Ich möchte daher nun erläutern, warum ich dies, insbesondere diese einstweilige Verfügung, für falsch, sogar für verfassungswidrig halte.

Der zentrale Punkt dabei ist eben, dass Beck nicht irgendwer ist, sondern stimmberechtigter gewählter Abgeordneter des Bundestags. Daraus ergeben sich für mich folgende Konsequenzen

  1. Zunächst sollte man beachten, dass es hier noch nicht um eine Entscheidung in der Hauptsache, sondern nur um einstweiligen Rechtsschutz geht. Damit soll die Möglichkeit gerade offengehalten werden, in der Hauptsache noch zu entscheiden, indem verhindert wird, dass das Gericht vor vollendete und durch Richterspruch nicht mehr zu ändernde Tatsachen gestellt wird. Wenn also die Informationen längst verbreitet sind, kann das Gericht sie nicht mehr zurückholen.

    Aber: Ich halte das Zivilrecht an der Stelle für fehlkonstruiert, denn häufig wird der einstweilige Rechtsschutz für das eingesetzt, was er gerade nicht sein soll, nämlich die Vorwegnahme der Entscheidung. Häufig kommt da keine Entscheidung mehr, oder der Gegner muss plötzlich klagen. Meines Erachtens müsste einstweiliger Rechtsschutz (wie etwa im Verwaltungsrecht) daran gebunden sein, dass man zeitnah eine substantielle und dazu passende Klage vorlegt. Im Ergebnis führt das häufig zu Unrechtsentscheidungen, weil eben ohne eigentliche Rechtsprüfung entschieden wird und das dann stehen bleibt.

  2. Der Wähler und der Leser bekommen ja auch keinen einstweiligen Rechtsschutz. Die sind nicht mal vertreten.

    Denn gerade in einem Fall wie bei Beck wäre das ja von enormer Wichtigkeit für Wahlentscheidungen. Und das ist zentral für unser Rechts- und Demokratiesystem.

    Würde man dem Wähler einstweiligen Rechtsschutz gewähren mit dem Ziel, die Wahl so lange zu verschieben, bis man Klarheit über Abgeordnete und deren Partei hat? Es wäre ja das gute Recht jedes Wählers, seine Wahlentscheidung auf solche Vorgänge zu stützen.

    Oder erlaubt man Wählern, ihre Stimme nachträglich zu ändern? Wenn einer sagt, er hätte die Grünen nie gewählt, wenn er gewusst hätte, dass…

    Wir haben im Grundgesetz eine Pressefreiheit. Und insbesondere bezieht sich die Pressefreiheit auf Informationen über Politik und die Meinungsbildung.

    Der Schutz der Intimsphäre ist kein unmittelbares Verfassungsrecht.

    Warum also hat das Recht auf Schutz der Intimsphäre des Einzelnen Vorrang vor dem Presserecht (das übrigens auch dem Leser zukommt) und Wahlrecht? Vor allem dann, wenn es um Wahlen geht und auch da die vollendeten Tatsachen (nämlich die Wahl) nicht mehr rückgängig zu machen sind?

  3. Wieso eigentlich „Intimsphäre”?

    Sie haben ihn ja nicht beim Bumsen überfallen, sondern beim Drogenkauf erwischt. Seit wann zählt Drogenkauf unter „Intimsphäre”?

    Wenn er Intimsphäre für seine Spielzeuge haben will, soll er sie halt nicht zu Straftaten mitnehmen.

    Hat man Leuten wie Edathy oder Tauss eine „Intimsphäre” zugebilligt?

    Oder überhaupt Leuten, die mit Kinderpornos erwischt wurden? Warum soll das Sexspielzeug in der Tasche auf der Straße mehr „Intimsphäre” sein als Kinderpornos auf dem Rechner?

  4. Nochmal: Wieso Intimsphäre?

    Ich würde das jemandem zugestehen, bei dem das Sexualleben mit dessen selbstgewähltem öffentlichen Auftreten nichts zu tun hat.

    Das gilt aber nicht für Beck und nicht für die Grünen.

    Beck ist seit jeher Aktivist und Homo-Lobbyist, und hat eben auch eine Vergangenheit, Sex mit Kindern zu verherrlichen. Wer seit 1994 im Bundestag sitzt und seitdem permanent seine sexuelle Orientierung zum zentralen Gegenstand seines politischen und öffentlichen Auftretens macht, der begibt sich seiner Intimsphäre, der trägt es selbst nach außen und macht es zum Gegenstand öffentlicher Debatte und Meinungsbildung.

    Gerade dann, wenn man wie Beck im Besonderen und die Grünen im Allgemeinen so hochaggressiv gegen alle Andersdenkenden – und eben auch Heterosexuelle – vorgeht, muss man sich auch selbst daran messen lassen.

    Dazu kommen aber noch subversive Machenschaften.

    Ich hatte berichtet, dass ich im Bundestag auf einer Veranstaltung der Grünen war, Hauptveranstalter und Organisator war Beck. Und dabei und mit Billigung und Beteiligung Becks wurde im Bundestag organisiert und abgesprochen, wer da in Berlin Pseudodemonstrationen anmeldet und vortäuscht, um Demo-geeignete Plätze zu belegen und blockieren und damit eine Demonstration der „Besorgten Eltern” zu vereiteln.

    Nochmal: Vereitelung des Demonstrationsrechts aus dem Bundestag.

    In Zusammenhang mit den veränderten und auf Frühsexualisierung und Homosexualität ausgelegten – und damit Eltern und Kinder betrefenden – Lehrplänen für Schulen, die pädosexuellen Publikationen und Politikbestrebungen Becks und eine mit Crystal Meth gefütterte und gewaltorientierte Berliner Jung-Stricher-Szene drängt sich durchaus die politische Frage auf, ob die Drogen-, Gender- und Sexualpolitik der Grünen wirklich Politik oder eher eine „Beschaffungskriminalität” ist, die den Nachschub mit Drogen und Frischfleisch gewährleisten sollen.

    Und diese Differenzierung, ob die Politik der Grünen auf einer politischen Überzeugung, oder einem notgeilen Beschaffungsdrang für eigene Zwecke dient (und damit letztlich dem Schema korrupter Selbstbereichung entspricht) ist von zentraler Bedeutung bei der Information, Meinungsbildung und Wahl der Wähler.

    Dazu kommt eben, dass das ja kein Einzelfall ist. Ich habe das ja schon oft beschrieben, gerade auch in Hinsicht auf die Berliner Gender Studies und die von der Grünen Renate Künast vorgeschlagene Verfassungsrichterin Susanne Baer, dass ich in den Gender Studies bislang keinerlei wissenschaftliche Tätigkeit – oder auch nur Literatur in der Institutsbibliothek – gefunden habe, dafür aber vieles, was der privaten Sexualität und dem Drumherum zuzuordnen ist. Nach meinem Wissensstand sind die Berliner Gender Studies (in denen die Grünen viel herumrühren) nichts anderes als die Geldbeschaffung für das Ausleben von Homosexualität auf Steuerzahlerkosten. Da ist sonst nichts.

    Gerade deshalb ist es aber von entscheidender Bedeutung, über solche Informationen zu verfügen, um sich eine Meinung bilden zu können, ob Leute wie Volker Beck oder Susanne Baer aus politischer Überzeugung handeln – und ob man sich der anschließt oder nicht – oder nur zur Befriedigung des eigenen Sexualtriebs.

    Nachdem ich Becks absurden Tunten-und-Transen-Event im Bundestag besucht hatte, hatte ich schon den extrem starken Eindruck, dass da einer seine persönlichen Parties im Bundestag – und natürlich auf Bundestags- oder Fraktionskosten – feiert.

    Wie aber kann dann, wenn jemand seine sexuelle Orientierung und Sexualität so offen herumträgt, sie sogar im Bundestag auslebt, diese dann noch als „Intimsphäre” gelten?

  5. Insofern steht auch die Gender- und Schulpolitik der Grünen zur Diskussion. Ich habe neulich schon beschrieben, dass das Bild, dass die öffentlich malen, dass nämlich Gewalt ein Monopol des bösen weißen heterosexuellen Mannes wäre und Schwule alle so richtig liebevolle nette Menschen sind, die sich alle lieb haben und mit Küsschen begrüßen, auch nicht so ganz wahr ist.

    Man kann aber nicht vorneraus A behaupten, dann B praktizieren und die Divergenz als Intimsphäre ablegen.

    Wenn die Lüge öffentlich ist, ist auch der Gegenbeweis öffentlich – und nicht etwa Privatsphäre.

  6. Was mich wieder mal frappiert ist diese enorme Verlogenheit und Doppelmoral, dieses ständige Anwenden zweierlei Rechts.

    Gerade die Grünen und ihre Heinrich-Böll-Stiftung sind immer ganz vorne dabei wenn es darum geht, andere anzuprangern. Ich habe das (im Buch) schon beschrieben, dass die Böll-Stiftung regelrechte Steckbriefe und Kompromatsammlungen – die auch sexuelle Aspekte umfassen – samt Erpressungs- und Diffamierungshinweisen über Kritiker publiziert hat, zusammen mit EMMA. Da hat man nicht nach Privat- und Intimsphäre gefragt.

    Man fragt beispielsweise auch nicht, ob Autos von als gegnerisch aufgefassten Politikern oder Demonstrationsbesuchern als Privatangelegenheiten gelten, wenn die in Brand gesetzt werden.

    Zudem ist diese ganze Feminismus- und Gender-Politik schon lange nichts anderes mehr als rein Denunzierungs- und Diffamierungsideologie.

    Es gab immer wieder Politik- und Pressekampagnen, in denen die breite Öffentlichkeit aufgefordert wird, bei allen politisch andersdenkenden, vor allem Rechten, Pseudonyme aufzudecken, politische Gesinnungen an den Arbeitgeber und die Familie zu tragen und so weiter und so weiter.

    Das wäre ja vielleicht gerade noch vertretbar, wenn man generell die Auffassung verträte, dass alles immer öffentlich sein und allen bekannt gemacht werden müsse.

    Dass man aber einerseits massenweise dazu hetzt und aufruft, Gegner mit Klarnamen und allen Details öffentlich anzuprangern, selbst aber sofort mit einstweiligen Anordnungen schießt, wenn es um das eigene Verhalten – wohlgemerkt als Abgeordneter – geht, ist zutiefst verlogen.

  7. Bei mir hinterlässt das einen Eindruck wie Neo-Türkei oder Nordkorea: Kritik an Politikern ist nicht erlaubt.