Ansichten eines Informatikers

Artikel 46 Absatz 2 Grundgesetz

Hadmut
3.3.2016 19:38

Oh. Lesen bildet. Oder wie man so schön sagt: Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.

Wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung darf ein Abgeordneter nur mit Genehmigung des Bundestages zur Verantwortung gezogen oder verhaftet werden, es sei denn, daß er bei Begehung der Tat oder im Laufe des folgenden Tages festgenommen wird.

Danke für den Hinweis.