Ansichten eines Informatikers

US-Justiz jagt deutsche Vergewaltigungs-Falschbeschulderin

Hadmut
9.6.2015 19:31

Scheint, als ob sich da der Wind langsam etwas dreht – oder man da auch nicht mehr alles glaubt:

Focus, BILD und ursprünglich Flathead News Group berichten (wer sich, wie viele das hier tun, daran stört, dass ich auf solche Medien verlinke, möge prüfen, ob das bevorzugte Qualitätsmedium seiner Wahl über die Sache berichtet und sich je nach Ergebnis seine Gedanken machen oder mir bessere Links schicken) über eine Deutsche, hinter der die US-Justiz her ist, weil sie sich mehrere Vergewaltigungen ausgedacht und Leute falsch beschuldigt haben soll. Fiel auf, als sie einen beschuldigte, der an diesen Tagen, an denen er sie vergewaltigt haben soll, ausweislich seiner Kreditkartenzahlungen und sogar Überwachungskameraaufnahmen in einer anderen Stadt und sogar in einem anderen Bundesstaat war.

Die heute 24-Jährige sei nach einem bestimmten Muster vorgegangen. Sie habe stets Männer beschuldigt mit denen sie zuvor ein Date gehabt habe, äußerte sich die zuständige Staatsanwältin Mary Cochenour gegenüber der Nachrichtenseite “Flathead News Group”. Bereits 2012 stand sie deswegen vor Gericht. Sie kam zunächst auf Kaution frei, dann wurde das Verfahren eingestellt. Die Staatsanwaltschaft ging jedoch in Berufung, seit Mai 2014 ist der neue Prozess im Gange. In einem weiteren Fall besteht seit Januar 2014 eine Anzeige. Zu einer Gerichtsanhörung Mitte Mai erschien die Deutsche nicht. Insgesamt haben Richter in den zwei Fällen nun die Kaution auf insgesamt 200.000 Dollar festgelegt.

Ihr drohen dort angeblich 10 Jahre Haft.

31 Kommentare (RSS-Feed)

Owen
9.6.2015 20:02
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>Ihr drohen dort angeblich 10 Jahre Haft.
nur?


Jockel vom Sockel
9.6.2015 20:15
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Das hier auch schon gesehen?

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/sex-im-schwimmbad-jugendliche-zu-arrest-verurteilt-a-1037996.html

Sex in “Erlebnisgrotte”: Jugendrichter verurteilt Paar zu Arreststrafe

“Er verurteilte den 19-Jährigen zu zwei Wochen Dauerarrest – und überbot damit sogar den Strafantrag der Staatsanwaltschaft.

Die 18-Jährige sagte zu den Vorwürfen nichts. Sie erhielt einen sogenannten Freizeitarrest, der in der Regel ein Wochenende umfasst, und muss zudem 32 Stunden Hilfsdienste leisten.”

Wieso kriegt die Frau eine mildere Strafe? Zum einvernehmlichen Sex (war ja keine Vergewaltigung) gehören ja schließlich zwei und das sind rein rechnerisch 50% für jeden, oder gilt die Annahme, dass Sex hauptsächlich vom Mann ausgeht? Lächerlich!


Bär
9.6.2015 20:32
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> Wieso kriegt die Frau eine mildere Strafe?

PussyPass. Willkommen im Patriarchat.


Basti
9.6.2015 20:34
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@Jockel: Genau das habe ich mir bei dem Urteil auch gedacht.


petpanther
9.6.2015 20:42
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Verdient hat sie die Strafverfolgung. Aber ob die dann auch verurteilt wird?

Riecht aber leider auch stark nach Feigenblatt und Sündenböckin, die medienwirksam hingehängt wird.

Die korrupte misandrische Elite ist dafür schon über zu viele Grenzen gegangen. Was im übrigen auch nicht revidiert wird.

Wahlkampf aus einer bestimmten Ecke, die sich gerade wieder schöner anmalt und anschickt ein paar Breckerlis hinzuschmeißen?

Aber wer weiß. Vielleicht gar ein Wunder?


Bender
9.6.2015 21:10
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> Wieso kriegt die Frau eine mildere Strafe?

Ganz einfach: weil der Kerl den Richter angelogen hat!


Joe
9.6.2015 21:11
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Der Oberbrüller ist ja der schwarze Balken bei Focus auf dem Fahndungsfoto.

Daß man einer heruntergekommenen 24jährigen, die aussieht wie Anfang 40 nicht glaubt, daß sie ständig von notgeilen Männern besprungen wird, kann ich nachvollziehen. In den USA ist man da offenbar mit etwas mehr Common Sense am Werk. Das ist jedenfalls meine Theorie zu dem Ablauf.


Heinz
10.6.2015 6:49
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> Ganz einfach: weil der Kerl den Richter angelogen hat!

Nein.
Das ist falsch, ob man nichts sagt oder eine Schutzbehauptung abgibt ist egal.

Lediglich bei einem Geständnis gibt es eine Strafmilderung, ansonsten bleibt die Strafe gleich.


Heinz
10.6.2015 6:57
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Der Typ wird ja wohl hoffentlich in Revision gehen


Heinz
10.6.2015 7:07
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@Joe

“Daß man einer heruntergekommenen 24jährigen, die aussieht wie Anfang 40 nicht glaubt, […]”

Schon wieder so einer, bei dem man sich fragt, wann er das letzte Mal in einen Spiegel geschaut hat (wie damals bei Hadmuts Foto-Workshop):

http://bilder.bild.de/fotos/us-polizei-jagt-christina-nelson-eine-deutsche-vergewaltigungs-luegnerin-45804792-41278302/Bild/3.bild.jpg

Die mutmaßliche Verbrecherin schaut sicher nicht fröhlich drein und ihre Gesichtszüge und die hohe Stirn wirken osteuropäisch – aber “heruntergekommen” und “wie Anfang 40”? Du wirst kaum eine 40-jährige Frau finden, die auf einem Fahndungsfoto jünger und besser aussieht als die »Vergewaltigungs-Lügnerin«.


Heinz
10.6.2015 7:09
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Was mich wegen den jungen Erwachsenen, die Sex im Schwimmbad (igitt! Ich möchte nicht durch Fremdsperma schwimmen!) hatten angeht, erschüttert mich eher die Art, wie sie überführt wurden: durch eine Unterwasserkamera.

Der Posten an der Kamera ist ja ein Traumjob für Spanner.

Ob das am Einlaß oder auf den Eintrittskarten erwähnt wird?


Hugo V.
10.6.2015 8:11
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@Jockel vom Sockel:

Wieso kriegt die Frau eine mildere Strafe?

Weil die Frau in diesem Fall deutlich intelligenter gehandelt hat als der Mann: Sie hat zu den Vorwürfen das getan, was jeder Strafverteidiger rät: Geschwiegen.

Der Mann hingegen war so mitteilungsbedürftig, dem Richter mitzuteilen, seine Hose sei heruntergerutscht. Da kann es ja schonmal vorkommen, dass man dabei in den Körper der Frau abrutscht, nicht wahr?

@Hadmut:

US-Justiz jagt deutsche Vergewaltigungs-Falschbeschulderin

Hast Du eigentlich schon darauf hingewiesen, dass im Fall der Matratzen-Frau der falschbeschuldigte Täter ebenfalls Deutscher ist?


Heiko
10.6.2015 10:40
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Also zum Thema Sex in der Therme klingt das hier schon ganz anders:
http://www.stadtzeitung.de/nachrichten/augsburg/Zu-viel-Liebe-in-der-Grotte;art478,16757

“Nun…wenn man sich den Prozessbericht des folgenden Beobachters aber reinzieht, wird einem plötzlich klar, dass sowohl Richter als auch die Anzeigenden eigentlich kein Problem gehabt hätten, wären “Kevin” und “Jacqueline” (herrlich!) mit einer gesellschaftstauglichen Erziehung versehen worden…
Klingt am Ende eher nach einer nachvollziehbaren “Jetzt hab ich die Schnauze aber voll”-Entscheidung des Richters und sehr, sehr nachvollziehbar…”
(Zitat von einem ehemaligen Kollegen)


Hadmut
10.6.2015 10:46
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> “Kevin” und “Jacqueline” (herrlich!)

Meine Güte.


Hadmut
10.6.2015 10:48
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Äh, hieß das nicht, er wäre 19 und sie 18? Jetzt ist sie 20?


Hadmut
10.6.2015 10:53
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Also nach diesem Bericht war der Richter noch milde.

Er hat ihnen ja sogar noch eine Verfahrenseinstellung angeboten, aber diesen Armleuchter hätte ich auch eingebuchtet.


Dirk S
10.6.2015 13:00
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Mir stellt sich in diesem Fall nur eine Frage: Wird in DE bereits nach der Frau gesucht, um sie an die USA auszuliefern bzw. ihr in DE den Prozess zu machen? Vortäuschen einer Straftat ist auch in DE strafbar (also theoretisch) und das Ausliefern deutscher Staatsangehöriger an die USA ist ja nun auch Usus.

Wobei man sich ja natürlich auch auf einen Prozess in DE einigen könnte, dadurch, dass es sich um eine internationale Sache handelt (über die bestimmt auch in den Staaten berichtet wird) dürfte kaum eine politische Abbügelung oder Verfahrenseinstellung stattfinden. Wäre für uns Männer in DE vielleicht sogar die beste Lösung. (Dann wäre ein Verweis, dass das in den USA war, nicht mehr möglich.)

Na ja, Schaden hat die gestörte Tucke auf jeden Fall angerichtet. Soll sie dafür leiden. Wo auch immer.

Rachefreie Grüße,

Euer Dirk


Josh
10.6.2015 16:32
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>> “Kevin” und “Jacqueline” (herrlich!)
>>
>Meine Güte.

Naja, der Fairness halber muß man auch zitieren:
“(Namen geändert)”

Die Frage, ist ob die Realnamen besser sind. 😉


Leon I
10.6.2015 17:44
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Den Grottensex hätte ich auch nicht so schlimm gefunden..Die Frechheiten schon..

Das Verhalten und die Begriffsstutzigkeit von “Kevin” weisen für mich überdies stark auf MiHiGru hin. Vielleicht wieder Lügenpresse?


Heinz
10.6.2015 18:14
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@ Hadmut

aber diesen Armleuchter hätte ich auch eingebuchtet

Wieso?
Weil er laut dir ein “Armleuchter” ist?
Und wieso nur ihn?


Heinz
10.6.2015 18:23
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Heinz Günter
10.6.2015 20:09
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Ich sehe gerade, daß direkt vor mir ein anderer “Heinz” geschrieben hat. Ist ein häufiger Name in meiner Generation… Ich nehme ab nun meinen Zweitnamen hinzu.


fry
10.6.2015 21:17
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@Heinz: “Das ist falsch, ob man nichts sagt oder eine Schutzbehauptung abgibt ist egal”.

Nicht in den USA. Luegen gegenüber dem FBI ist, selbst wenn man Beschuldigter ist und die Frage gar nichts mit dem Vorwurf zu tun hat, eine Straftat (felony). Oftmals ist, wenn am eigentlichen Vorwurf überhaupt nichts dran ist, eine kleine Notlüge im Verhoer später die Grundlage fuer einen “Deal”, mit dem man dann doch noch in den Knast kommt.


Heinz
10.6.2015 21:54
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@fry
Das war nicht in den USA, sondern hier.


m3b
10.6.2015 23:19
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Also, wenn ich die Berichte von Spiegel und SZ mit dem anderen vergleiche, kann ich nur erahnen, wie viele verkürzte und damit komplett falsche Meldungen die Qualitätsmedien verbreiten.


Heinz
11.6.2015 6:04
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@Hadmut

diesen Armleuchter hätte ich auch eingebuchtet.

Die Frau auch? – und für wie lange?


Heinz
11.6.2015 6:08
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BtW: Wird Hadmut jetzt bei immer mehr unbrauchbar?


Heinz
11.6.2015 7:56
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@Hadmut
“Er hat ihnen ja sogar noch eine Verfahrenseinstellung angeboten”
Wo steht das?

“durch eine Unterwasserkamera”
Woher hast du das?


Hadmut
11.6.2015 8:21
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@Heinz: Stand in einem der verlinkten Artikel.


mindph
11.6.2015 8:31
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Als Angeklagter darfst du vor Gericht lügen wie du willst, so lange du damit keine weitere Straftat erzeugst, etwa Vortäuschen von Straftaten oder falsche Verdächtigungen. Eine Lüge, die dem Selbstschutz dient, darf nicht bestraft werden.

“Das Lügen im weitesten Sinne ist auch nicht strafverschärfend bei der Strafzumessung durch ein Gericht (“Höhe der Strafe”) zu berücksichtigen.”
http://dost-rechtsanwalt.de/spezialisiert-auf-die-strafverteidigung-anwlt-berlin/voraussetzung-fuer-die-einleitung-des-ermittlungsverfahrens/recht-zur-luege-als-beschuldigter-im-ermittlungsverfahren/

Nur als Zeuge is man zur Wahrheit verpflichtet, oder schweigen wenn man dazu berechtigt ist also etwa als Familienangehöriger oder wenn man sich durch eine Aussage selber belasten würde.

Der Typ hätte also nur dann härter bestraft werden dürfen, wenn bei ihm eine schwerere Schuld nachgewiesen worden wäre, etwa dass er sie zum Sex überredet hat (ist das der Fall gewesen? Weiß ich nicht).

Ansonsten klingt die Geschichte für mich nach dem, was Richter Ulrich Vultejus im Hamburger Abendblatt sagte:
“Ich bin in Strafverfahren gegen Frauen immer wieder in Schwierigkeiten geraten und habe mich deshalb jeweils gefragt, welche Strafe würde ich gegen einen Mann bei derselben Anklage verhängen und auf diese Strafe alsdann abzüglich eines Frauenrabatts erkannt. […] Ähnlich scheinen es auch meine Kollegen zu handhaben. […]
Ein Frauenrabatt ist gerechtfertigt, weil es Frauen im Leben schwerer haben und Strafen deshalb bei ihnen härter wirken.”
http://de.wikipedia.org/wiki/Ulrich_Vultejus


Heinz
11.6.2015 19:32
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@Hadmut
In diesem Link:
http://www.stadtzeitung.de/nachrichten/augsburg/Zu-viel-Liebe-in-der-Grotte;art478,16757

Einstellung nur gegen ein Geständnis und das wollten die Angeklagten nicht.

Aber wieso findest du diesen gewaltigen Unterschied für das exakt selbe Vergehen in Ordnung?

BtW: Missachtung des Gerichts (weswegen es nichtmal ein Verfahren gegen ihn gab) ist ein eigenes Vergehen und darf sich nicht auf das Strafmaß auswirken.

PS: Die Einschätzung, dass er dämlich ist teile ich, aber wenn das ein Grund wäre Jemanden ins Gefängnis zu stecken…