Ansichten eines Informatikers

Peak Internet: Der digitale Daten-Koller

Hadmut
21.5.2014 20:43

Jetzt flippen sie reihenweise aus – neues Feindbild Digitalisierung.

Es gab ja neulich schon das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach man von Google verlangen kann, aus dem Suchindex gelöscht zu werden.

Das ist in mehrerlei Hinsicht bemerkenswert. Zum ersten, weil man europäisches Datenschutzrecht auf einen amerikanischen Anbieter anwenden will. Die Konsequenz für Google müsste sein, für die Suchmaschine eine Tochtergesellschaft zu gründen, die keinerlei Niederlassung oder Standort in Europa hat – und das Urteil einfach zu ignorieren. Der zweite Punkt ist, dass nicht etwa verboten wird, die personenbezogenen Daten irgendwo zu speichern und anzubieten – sondern nur, sie im Suchindex zu finden. Nun kann man zwar durchaus seriös auch die Meinung vertreten, dass es bei diesen Datenmengen ganz wesentlich darauf ankommt, ob, wie und nach welchen Kriterien man etwas finden kann. Es ist beispielsweise ein großer Unterschied, ob man nach Berichten über Firmenpleiten sucht und auf einen Namen stößt, oder ob man nach einer Person sucht und auf deren Pleite stößt. Trotzdem kommt mir das wie so eine Panik-Lösung vor.

Das dritte Problem ist, dass es nicht umsetzbar ist, weil man – wie bei Gericht fast immer – nur die beiden Parteien, aber nicht betroffene Dritte gehört hat. Denn was ist, wenn in einem Zeitungsartikel mehrere Leute genannt sind, von denen manche wollen, im Suchindex zu bleiben? Es erinnert an die Vorgehensweise bei Google Streetview, wo man jedem das Recht einräumte, die Gebäudeansicht verpixeln zu lassen, aber überhaupt nicht darauf achtete, ob es andere Leute gibt, die ein positives Interesse an der Sichtbarkeit haben könnten. Es hat sich gezeigt, dass Vermieter, Wohnungsverkäufer, Ladeninhaber usw. erhebliche Nachteile haben, wenn man die Häuser nicht mehr auf Streetview sehen kann. Wie ich immer sage: Juristen sind reaktiv-destruktiv, sie sind hauptsächlich für das Verbieten unterwegs.

Wie die das auflösen wollen, wenn es Namensgleichheiten gibt, wäre die Frage.

Eine richtige Spinnerei leistet sich nun der Petitionsausschuss des Bundestags. Die sind bekannt als dröger und bis zur Unwirksamkeit langsamer Polit-Verein, der selbst wichtige Petitionen in die Tonne wirft – in Zeitlupe. Jetzt aber setzen die sich für eine Petition ein – einen Gegendarstellungsbutton. Eigentlich ging es um einen Löschbutton, bei dem also jeder alles, was ihm nicht gefällt, per Knopfdruck löschen kann. Letztlich das Ende einer kritischen Berichterstattung. Sie wollen jetzt aber darauf hinaus, dass jeder auf den Gegendarstellungsbutton drücken und eine Gegendarstellung eingeben kann.

Interessante Frage. Ich habe schon mehrfach Leuten, die sich über meine Kritik hier im Blog aufgeregt haben, angeboten, eine Gegendarstellung zu schreiben, die ich im Blog abdrucke. Ist nie jemand drauf eingegangen. Eine Gegendarstellung kann nicht nur zum Streisand-Effekt führen, sondern auch gewaltig nach hinten losgehen, denn die wenigsten Leute sind in der Lage, eine Gegendarstellung ohne fremde Hilfe so zu schreiben, dass sie ankommt. Manche würden die Sache nur noch schlimmer machen. Aber geschenkt. Wer will, der soll.

Fragt sich aber, wie man die Authentifikation und Autorisation überprüfen will.

Nehmen wir mal an, ich schreibe hier, dass „Fritz Beispiel” doof ist. Nehmen wir weiter an, dass es in Deutschland drei Leute dieses Namens gibt.

  1. Wer von denen hat das Gegendarstellungsrecht?
  2. Wie will man den überprüfen, dass es der richtige ist?

Gerade im letzten Punkt sehe ich ein enormes Problem. Es geht ihnen ja um „Cyber-Mobbing”. Wenn da einer schreibt, dass der kleine Fritz aus der Nachbarklasse ein kleiner Idiot ist, kommt mit Sicherheit noch fünfe daher, die den Gegendarstellungsbutton drücken, sich als Fritz aus geben und noch dämlichere Texte schreiben, um Fritz noch blöder aussehen zu lassen. Neue Kategorie Gegendarstellungstrolle.

Und Gegendarstellungsspam gibt es dann bestimmt auch. Die Foren und Blogs werden massiv mit Werbung zugedonnert. Wenn jetzt jede Seite auch noch einen Gegendarstellungsbutton haben muss, werden die ja nur noch zugemüllt.

Wie also soll das gehen? Wie soll man sich als Betroffener gegenüber einer Webseite, bei der man noch nicht mal als Mitglied registriert ist, als derjenige ausweisen, der da genannt ist? Mit dem ePerso? Geht nicht. Erstens bekommt man den erst ab 16, und hier geht’s um Schüler. Zweitens ist dessen Überprüfung zu aufwendig und komplex, als dass das jedem Blogger zugemutet werden kann.

Bauen die da eigentlich nur noch Luftschlösser auf Laienebene?

Wieder mal das übliche: Irgendjemand findet so ne Idee gut, lösen sollen sie dann andere und sich mal „Gedanken” drüber machen. Waidmanns Heil!

Der dritte Brüller ist, dass nach einem Urteil des OLG Koblenz die Intim-Fotos des Ex-Partners gelöscht werden müssen.

Was ich für Unfug halte. Denn wenn die Bilder einmal rechtmäßig zustandegekommen sind, kann man das im Nachhinein nicht willkürlich ändern, weil man es sich anders überlegt hat. Es fehlt an einer Rechtsgrundlage dafür, eine Willenserklärung einseitig zurückzuziehen. Dafür gäbe es beispielsweise die Regelungen des BGB wie Irrtum. Die hier aber nicht zutreffen. Wenn man für jemand anderen posiert oder – wie hier – sogar selbst Bilder zuschickt, ist das – auch unter Liebenden – zunächst mal ein Vertrag. Pacta sunt servanda. Das Ende einer Liebesbeziehung führt nicht zur Rückabwicklung aller Rechtsgeschäfte. Seltsam, dass die auf die Idee kommen.

Ein anderer Fehler ist, dass sie sagen, dass Bilder, die nicht veröffentlicht würden, die berufliche Tätigkeit des Mannes (hier ein Fotograf) nicht berührten. Glatter Unfug. Weil man viele Dinge, die man nicht veröffentlicht, trotzdem schöpferisch und zur Gestaltung verwenden kann. Viele Künstler fertigen mehrere Stücke, bis es ihnen endlich gefällt. Auch Fotografien können Konzeptarbeiten sein.

Der wichtigste Fehler ist meines Erachtens aber, dass Aktfotografie unter Kunst fällt, und das Grundgesetz die Kunstfreiheit garantiert. Es ist überaus fragwürdig, wenn man aufgrund veränderter Umstände plötzlich verpflichtet sein soll, Kunst zu vernichten. Meines Erachtens ist der Staat nicht befugt und verfassungsrechtlich daran gehindert, Gesetze zu machen, die ein solchen Rechtsanspruch auf die Vernichtung von Kunst beinhalten können.

Hier stellt sich ganz klar die Frage, wie es sich eigentlich mit einer Speicherung außerhalb der EU – beispielsweise in einer Cloud in Übersee – verhalten würde, ob eine solche Speicherung außerhalb der EU und durch einen Dienstleister überhaupt unter deutsche Gerichtsbarkeit fallen würde.

Irgendwie musste ich beim Schreiben dieses Artikels ständig an zwei Blog-Artikel denken. Einmal X-Pire!, diese Schnapsidee eines Saarbrückener Informatikprofessors von Bildern, die nach Zeitablauf nicht mehr zu sehen sein sollen, und die Schnapsidee des Frauenhandy von Gesche Joost, bei dem man per Knopfdruck seine Telefonnummer aus dem Handy-Telefonbuch anderer Leute Löschen können soll.

Irgendwie kommt mir das alles so unglaublich naiv vor. Als ob immer mehr Leute mit dem Verstehen des Internet und der Vorgänge überfordert sind und das große böse Internet und die große böse Digitalisierung quasi personifizieren, um jemand Fiktives zu haben, dem man einfach was verbieten kann.

Außerdem habe ich den Eindruck, dass immer stärker die Subjektivität über die Realität und die Rechte anderer gestellt wird. Irgendwem passt irgendwas nicht (mehr), und der Rest der Welt hat dem zu folgen.

26 Kommentare (RSS-Feed)

joachim
21.5.2014 21:43
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ja da fällt mir ein, dass ich vor 40 Jahren mal auf einem Foto war, das als Postkarte kursiert. Ich glaube, ich hatte da wenig an. Werde ich gleich mal alles löschen lassen. Ach ja, und im Fussballstadion war ich auch mal. Also ARD und ZDF werden sich da bemühen müssen.

Aber Spaß beiseite, die Gesetze und deren Grundlagen und die “Denke” stammen aus Zeiten, wo man noch Wochenzeitungen hatte und alles überschaubar war.
Ein wichtiger Aspekt ist die Naivität der (auch Erwachsenen)
( Gestern war ein Bericht über die Nigeria-Scammer) Wenn ich bedenke, wie viele male ich zufällig solche Mails bei Kunden gesehen habe und die aufgeregten Leute, deren Gehirn dabei ausgestzt hat )
So ist es ja bei vielen Dingen, wenn ich ein Geburtagsfoto mit meiner Freundin verteile und sie mich ( ich sie ) in den Wind schiesst, tja, Pech. Aber in dem Moment denkt kaum einer über die Folgen nach. Die muss man halt dann tragen.
Bei der Löschaktion muss man auch bedenken, dass z.B. ein Originalartikel beim nächsten robot-Suchlauf wieder gefunden wird. ( archive.org oder wie heisst die ?) Insofern ist das Urteil eh eher für Einzelfälle, wo sich google kulant und generös und einsichtig zeigen kann.
Na, mal abwarten, was so passiert.
jo


DerdieBuchstabenzählt
21.5.2014 22:54
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Ist dieser Gegendarstellungsknopp schon patentiert oder so? Könnte man ja richtig reich werden mit sowas.


Ron
21.5.2014 23:02
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Bei den Akt-Liebesbeziehungsfotos: Wenn da bei Überlassung ein Vertrag zustande kommt, dann hat der Empfänger doch nicht automatisch das Recht auf Veröffentlichung. Denn das kann durch die Vertragsbedingungen wie Überlassung nur zur persönlichen Nutzung eingeschränkt sein. Und könnte man nicht auch noch bei dem ganzen ein vertraglich eingeschränktes Nutzungsrecht annehmen, das mit dem Ende der Beziehung erlischt? Quasi wie ein Ehevertrag? Oder es ist nur ein Mietvertrag? Also so eindeutig sehe ich das nicht. Das kommt wohl auf den Kontext an.


Hadmut
21.5.2014 23:55
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> dann hat der Empfänger doch nicht automatisch das Recht auf Veröffentlichung

Es ging ja auch gar nicht um Veröffentlichung. Sondern einfach um Aufbewahren.


Eldoran
22.5.2014 1:11
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Naja, interessante Auslegungen des Grundgesetzes bzw. von Verfassungen gibt es ja ohnehin schon einige – wie etwa das “Supergrundrecht Sicherheit”…

Wo “KiPo”, Drogen, Terroristen oder Intellectual Property im Spiel sind, haben sich ja langsam die seltsamsten Rechtsnormen eingebürgert. Da passt das auch ganz gut dazu.


Heinz
22.5.2014 5:08
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Wie in den Kommentaren von [1]
könnte man sich u.A. fragen, wie das mit der Löschung überhaupt praktisch geschehen und kontrolliert(?) werden soll.

Der Blogpost [1] ist übrigens auch lesenswert, von einem Anwalt bzgl. der Rechtlichen Seite.

[1]
http://www.internet-law.de/2014/05/anspruch-auf-loeschung-intimer-foto-und-filmaufnahmen-nach-beziehungsende.html


HF
22.5.2014 6:47
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Immerhin: Die Richter verlangen nicht mehr die Vernichtung der Negative. Das ist Fortschritt!


yasar
22.5.2014 7:15
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> Das Ende einer Liebesbeziehung führt nicht zur Rückabwicklung aller Rechtsgeschäfte

Ich würde sagen, das kommt drauf an, wie der “Vertrag” gestaltet war. Ob die zustimmung unter der Voraussetzung erteilt wurde “bis das der Tod uns scheidet” oder ein weniger restriktiver Vertrag (wir hüpfen mal zusammen in die Kiste schauen was passiert) zur Anwendung kam.


wackelakku
22.5.2014 8:00
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@HF Vielleicht wissen die Richter ja nicht, daß es noch gute alte Analogfotografie gibt.

Btw. Ist das nicht auch ein nettes Schlupfloch für eine Hausdurchsuchung?


Klaus
22.5.2014 9:37
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Schon bemerkenswert, wie hier ganz normale Rechte mit drei
Schwerverbrechen gekoppelt werden, einfach nur weil (ich rate mal ganz keck:) der Hinschreiber offenbar seine geliebte Popmusik umsonst haben möchte:

“Wo “KiPo”, Drogen, Terroristen oder Intellectual Property im Spiel sind, haben sich ja langsam die seltsamsten Rechtsnormen eingebürgert. Da passt das auch ganz gut dazu.”


maSu
22.5.2014 9:40
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Also die von Hadmut genannten Beispiele zeigen einfach, wie unglaublich dumm viele Menschen (und scheinbar auch oder gerade?) Richter sind!

Nehmen wir mal an ein gewisser Max Mustermann googelt seinen Namen und findet etwas negatives. Daraufhin schreibt Max Mustermann alle Suchmaschinenbetreiber an, sie sollen bitte das Ergebnis aus der Suche löschen.

1) Woher wissen die Suchmaschinenbetreiber denn bitte, dass Max Mustermann auch genau diese eine Person ist, von der dieser Artikel handelt? Selbst wenn man all seine Ausweise, eine Geburtsurkunde usw als Kopie beilegen würde, wäre das wohl kaum eine sichere Identifizierung, sofern in dem Artikel selbst nicht sehr exakte und persönliche Daten genutzt würden. D.h. sofern nicht in einem Artikel gesagt wird: “Max Mustermann, Wohnhaft in Entenhausen, Geldspeicherstraße 2 hat XY gemacht!”, wird kein Ausweisdokument reichen. Meist steht in den Artikeln aber nur “Max Mustermann hat XY gemacht!”.

Selbst wenn die Identifikation immer so einfach möglich wäre, soll ja nur ein Link gelöscht werden, wenn kein öffentliches Interesse an der Information besteht. Das wirft wieder Fragen auf:

2) Wer definiert wann ein öffentliches Interesse nicht mehr oder evt. schon wieder besteht? Nach wie vielen Jahren soll “öffentliches Interesse” erlöschen? Welche Halbwertszeit hat “öffentliches Interesse” und welche Ordnungszahl im Periodensystem? Wer stellt sicher, dass die Allgemeinheit die Informationen wieder finden kann, wenn plötzlich wieder öffentliches Interesse besteht?! Müssen alle Suchmaschinenbetreiber permanent prüfen ob die Links wieder gefunden werden dürfen? Nach welchen Kriterien bitte?!

3) Die Person, die diese Information verbreitet hat offensichtlich ein Interesse daran, mit welchem Recht kann eine Person anderen Menschen verbieten, entsprechend zu berichten? So kann eigentlich nie ein öffentliches Interesse “entstehen”. Beispiel: Ein Betrüger macht das, was er am besten kann: Er betrügt Menschen. Ein Fall reicht nicht um öffentliches Interesse zu bejahen, also darf der Artikel über den Betrugsfall nicht verlinkt werden. Dann kommt ein zweiter Fall. Aber da der erste Artikel nicht verlinkt werden durfte, ist der erste Fall unbekannt. Es besteht also immer noch kein öffentliches Interesse, weil der Fall nie so direkt in die Öffentlichkeit gelangen konnte. Das ganze gewinnt dadurch mehr und mehr an Relevanz, dass die Printmedien auf dem Rückzug sind und viele Informationen ausschließlich digital gesucht werden.

4) Was passiert, wenn der Artikel einem Urheberrecht unterliegt, also der Autor allen Menschen erlaubt, diesen Artikel zu kopieren und selbst zu publizieren? Jetzt könnte ein findiger Informatiker doch auf die Idee kommen, alle Artikel zu einer Person 10x an anderen Stellen wiederzugeben und das PRO Löschversuch unseres Max Mustermanns. Max Mustermann müsste für jeden(!) Link(!) der zu dem Artikel gefunden wird erneut alle Suchmaschinenbetreiber anschreiben.

Also alleine das, was der EuGH dazu vom Stapel gelassen hat, ist realitätsferner Unfug von ein paar Ewiggestrigen die gar keine Ahnung haben, was sie da geurteilt haben und was das für Folgen haben kann.

Zu den intimen Fotos nach Beziehungsende wurde schon vieles richtige gesagt. Mal abgesehen davon, dass auch solch intime Fotos Erinnerungsstücke beider(!) Partner sein können, wüsste ich nicht, warum das Beziehungsende dazu führen sollte, dass die Fotos gelöscht werden müssen. Wer +überprüft diese Löschung? Und warum darf man seinen Ex-Partner zwingen Bilder zu löschen? Darf man, wenn man mit den Eltern im Streit liegt auch auf die öffentliche Verbrennung aller Kinderfotos bestehen? Auch ein zerrüttetes familiäres Verhältnis ist nichts anderes als das Ende einer persönlichen Beziehung zu Menschen.

Ich würde mir wünschen, dass viele Richter einfach mal in Rente gehen würden und die Welt nicht weiter mit ihrem Schwachsinn belästigen würden. Zudem sollte bei allen IT-Fragen immer ein Experte mit Veto-Recht sitzen um diese fleischgewordene Idiotie die bei IT-Themen immer wieder auftritt zu stoppen.

Irgendein dahergelaufener Depp behauptet er habe die IP Adresse xxx.xxx.xxx.xxx beim Filesharing erwischt? Ja dann fragt kein Richter mehr nach, wie diese IP denn ermittelt wurde, wie sichergestellt wurde, dass hier keine Fehler vorliegen und wie auch sichergestellt wurde, dass die IP nicht manipuliert wurde – egal auf welcher Seite. Dann werden persönliche Datensätze herausgegeben. Nicht einzelne. Tausende!

Kaum steht man vor Gericht, und irgendein dubioser Verbrecherverein (Musikindustrie bzw. deren tolle Vertreter) behauptet einfach mal, die IP wäre korrekt und schon kann man eigentlich zahlen, egal wie offensichtlich Fehlerhaft die ganze Erfassung der IP abgelaufen ist. Und das alles nur weil der Richter keinen blassen Schimmer hat, worüber er da überhaupt urteilt.

Vor Gericht haben viele Verfahren und Anschuldigungen den gleichen Stellenwert wie:
“HEXE!”
Und die Urteile fallen entsprechend mittelalterlich aus. Immerhin wurde Folter abgeschafft. Ein kleiner Fortschritt.


Thomas M.
22.5.2014 11:43
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“Öffentliches Interesse” heißt heute offenbar, dass jemand verhindern will, dass eigene Brust- und Vagina-Fotos veröffentlicht werden könnten, kurzum, es geht wieder nur um die Interessen aufmerksamkeitsgeiler Frauen. Ich kenne keine normale Frau, die – auch in Beziehung – dermaßen verfängliche Aufnahmen von sich zuläßt, dass sie hinterher vor Gerichten rumheulen muss, dass sie auch bloß wieder gelöscht werden…


Karl Marx
22.5.2014 11:44
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Einmal X-Pire!, diese Schnapsidee eines Saarbrückener Informatikprofessors von Bildern, die nach Zeitablauf nicht mehr zu sehen sein sollen, und die Schnapsidee des Frauenhandy von Gesche Joost, bei dem man per Knopfdruck seine Telefonnummer aus dem Handy-Telefonbuch anderer Leute Löschen können soll.

Zu sagen, das seien Schnapsideen, ist m.E. eine falsche Kritik an diesen Ideen. Denn was an diesen Ideen nervt ist ja nicht, dass sie nicht funktionieren oder mit minimalen technischen Fähigkeiten umgangen werden können wie bei Snapchat [1]. Was an diesen Ideen nervt ist, dass sie die Nutzerautonomie beseitigen, indem sie das eigene technische Gerät und die eigenen Datenbestände unter rein fremdnützige Policys stellen.

[1] http://en.wikipedia.org/wiki/Snapchat#Image_retrieval_and_storage_claims


Joe
22.5.2014 12:34
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Es gab ja neulich schon das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach man von Google verlangen kann, aus dem Suchindex gelöscht zu werden.

Und das kann man nicht nur von Google verlangen, sondern von jedem, der personenbezogene Daten von Europäern verarbeitet.

Die Konsequenz für Google müsste sein, für die Suchmaschine eine Tochtergesellschaft zu gründen, die keinerlei Niederlassung oder Standort in Europa hat – und das Urteil einfach zu ignorieren.

Aber wenn der GoogleBot dann nach Europa zum Indizieren kommt, dann hat man sie wieder am Sack…

Der zweite Punkt ist, dass nicht etwa verboten wird, die personenbezogenen Daten irgendwo zu speichern und anzubieten – sondern nur, sie im Suchindex zu finden.

Das wird bei Urheberrechtsverletzungen so bereits praktiziert. Die werden auf Wunsch der Rechteinhaber nur aus dem Suchindex entfernt.

Damit hat Google sich dann auch ein ziemliches Eigentor geschossen.

Das dritte Problem ist, dass es nicht umsetzbar ist, weil man – wie bei Gericht fast immer – nur die beiden Parteien, aber nicht betroffene Dritte gehört hat. Denn was ist, wenn in einem Zeitungsartikel mehrere Leute genannt sind, von denen manche wollen, im Suchindex zu bleiben?

Tja, darauf gibt es keinen gesetzlichen Anspruch.

Wie die das auflösen wollen, wenn es Namensgleichheiten gibt, wäre die Frage.

Das ist das Problem desjenigen, der personenbezogene Daten verarbeitet. Mal im ernst Wenn es jemanden gibt, der dank unbegrenzter Datensammelei Identitäten gezielt unterscheiden und selektiv filtern kann, dann ist das Google. Die können versuchen, sich rauszureden, aber denen glaube ich das schlicht nicht.

Wer sein Geschäftsmodell gezielt auf der Verletzung geltender Gesetze aufgebaut, gehört schon aufgrund der Marktgerechtigkeit eingenordet. Die Gesetze kann man kritisieren und abschaffen wollen. Aber solange sie gelten, haben sich eben alle daran zu halten, auch US-Firmen. Sonst sind nämlich EU-Firmen im Wettbewerbsnachteil.


maSu
22.5.2014 15:03
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@Joe: Dann soll man den GoogleBot nicht einreisen lassen. Gleich am Flughafen festsetzen lassen und dann wieder abschieben. Problem gelöst.

/sarcasm

und allgemein faseln sie einen extremen Unsinn.


Eldoran
22.5.2014 15:33
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@Klaus:
Nein, das ist eine reine Beobachtung.
Vor allem da die Grenzen der Begriffe in den letzten Jahren derart ausgedehnt wurden, dass selbst dieses Thema durchaus unter den Bereich Maßnahmen gegen KiPo fallen könnte. Ich erinnere mich da etwa an die Fälle an denen Jugendliche erotische Photos an ihren Partner geschickt haben und dann etwa deswegen vor Gericht landeten (in der USA), oder eben die Skandale wo diese Photos nach dem Beziehungsende veröffentlicht wurden.
Oder die Redtube Abmahnungen, oder wie leicht man ins Visier des Verfassungsschutzes (oder auf die no-fly Liste) geraten kann. Oder auch welche Delikte tatsächlich mit der Vorratsdatenspeicherung verfolgt wurden.


thogo
22.5.2014 17:18
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@Joe

[…]
Mal im ernst Wenn es jemanden gibt, der dank unbegrenzter Datensammelei Identitäten gezielt unterscheiden und selektiv filtern kann, dann ist das Google. Die können versuchen, sich rauszureden, aber denen glaube ich das schlicht nicht.
[…]

Warum sollte Google sich rausreden? Sie werden einen Index der Leute anlegen die gefiltert werden möchten und warum, verifiziert und gerichtsfest. Ein Index der Peinlichkeiten der Personen sozusagen. Mit vollem Zugang für Behörden, und werden sehr sicher Möglichkeiten finden das zu vermarkten und wenn es indirekt über einen Score ist.

Nur Privatpersonen wie Sie und ich werden das nicht mehr sehen. Allgemeinwissen wir halt wieder privatisiert, denn auch (Zeitungs)Archive will man ja nicht “säubern”.


jan
23.5.2014 0:40
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Und woher soll der googlebot oder jeder andere bot einer anderen Suchmaschine erkennen ob der link auf dem er jetzt ist ein europäischer, ein chinesischer, amerikanischer oder was auch immer ist?
Woran will man das festmachen?
An der tld?
Oder an den Daten die beim domain registrator hinterlegt sind?
Oder am Serverstandort?

Manchmal kommen mehrere Sachen in betracht, ein deutscher mietet bei einem Hoster in Brasilien einen Server und registriert eine .org domain?

Gilt das Löschurteil für alle Suchmaschinen?
Oder nur für welche die eine Niederlassung in Europa haben?
Was ist mit Metasuchmaschinen?

Wenn etwas aus dem Netz wegsoll/muss, ist es nicht ziehlführend das aus dem Index einer Suchmaschine zu tilgen.
Der Inhalt ist ja noch da.

Das ist ähnlich den unsäglichen Stopschildern, es betrifft nur wenige, wer es finden will findet es trotzdem.

Was ist mit zweitquellen die auf berichte hinweisen?
Quasi ist damit das crawlen des netzes verboten,
Es könnte ja auf einer unterseite irgendwo sich der ungewünschte inhalt als kopie finden, und wenn es nur als screenshot ist.
Also zurück zum Menschlich gepflegtem Webkatalog so wie yahoo früher es war?
Jeden link einzeln aufrufen, abklopfen auf jedes Rechtssystem und Urteil?

Na zumindest hat es einen Vorteil, glaubwürdig sind in Zukunft nur noch Personen und Firmen über die man sowohl sachliches, positives, und auch negatives findet. Wo sich nichts negatives finden lässt muss ich von geschönten suchergebnissen ausgehn.


jan
23.5.2014 0:44
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Btw,
@hadmut,
Ich würde es toll finden wenn dein Blog einen benachrichtigen könnte wenn es antworten auf kommentare gibt.
Nicht immer merkt man sich die anzahl der Kommentare und weiss dann oh gibt was neues:-)

Oder noch besser, ein echtes Forum, ich weiß rechtlich schwierig.
Oder hab ich nur was übersehn das ich benachrichtigt werden kann?


Hadmut
23.5.2014 16:22
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@Jan:

> Ich würde es toll finden wenn dein Blog einen benachrichtigen könnte wenn es antworten auf kommentare gibt.

Sorry, aber das mach ich ganz sicher nicht. Da würden jede Menge Leute die E-Mail-Adressen von Abmahnkanzleien eintragen und die würden mich dann zu Tode abmahnen.


Missingno.
23.5.2014 8:53
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@jan
Ich bekomme hier drei RSS-Feeds angebote:
– Danisch.de RSS Feed
– Danisch.de Comments RSS Feed
Danisch.de # Peak Internet: Der digitale Daten-Koller Comments Feed

Also mit “vernünftigen” Browsern geht’s. 😉


Lohengrin
23.5.2014 12:25
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@jan
Schreib dir ein Skript, das alle 10 Minuten die Seiten abruft und sich meldet wenn sich etwas verändert hat!


Joe
23.5.2014 21:23
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woher soll der googlebot oder jeder andere bot einer anderen Suchmaschine erkennen ob der link auf dem er jetzt ist ein europäischer, ein chinesischer, amerikanischer oder was auch immer ist?

Deine Argumentation geht fehl, weil du dem Suchmaschinenmarktführer ein technisches Niveau unterstellst, das seine Vorgänger anno 1994 hatten.

Google betreibt mehrere Dutzend regionalisierte Länderportale (wie bspw. google.de) und zeigt dort problemlos entsprechend angepaßte Suchergebnisse nebst regionalisierter Werbung an. Schon vor zehn Jahren konnte explizit die Option “Seiten aus Deutschland” gewählt werden und funktionierte zufriedenstellend.

Tja, woher also weiß Google, was Seiten aus Deutschland sind? Tja, das verrät uns der Suchmaschinenbetreiber nicht, der Algorithmus ist nämlich deren Geschäftsgeheimnis. Macht nichts, denn die Möglichkeit wurde eindeutig demonstriert. Aber die jämmerliche Versuche die größte Datenkrake aller Zeiten harmlos und unfähig zu reden, nehmen ja kein Ende mehr…


jan
24.5.2014 1:04
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@all, sorry den rss feed hab ich echt übersehn,
@hadmut,

Gutes Argument, ich bih von meiner positiven seite ausgegangen,
Gut das du mich auf das mißbrauchpotential hinweist.


DerdieBuchstabenzählt
24.5.2014 21:55
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Hadmut
24.5.2014 21:58
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Welcher Depp hat denn diese Vorlage geschrieben?